Sonntag, 10. Juni 2007
 
Von der Leyen will Tagesmütter-Steuer kippen
Offiziell vermittelte Tagesmütter sollen steuerlich schlechter gestellt werden - so will es das Bundesfinanzministerium führt eine reichlich bürokratische Begründung dafür ins Feld. Familienministerin Ursula von der Leyen will sich damit nicht abfinden.
Handelsblatt 06. 06. 2007

Die geplante volle Steuerpflichtigkeit der Einkommen von Tagesmüttern, die von den Jugendämtern betreut werden, stehe „im Gegensatz zum gesamtgesellschaftlichen Interesse an einem massiven Ausbau der Betreuung“, sagte eine Sprecherin von der Leyens. Familien-Staatssekretär Gerd Hoofe habe sich daher in einem Brief an Finanz-Staatssekretär Werner Gatzer gewandt, um das Finanzministerium zur Umkehr zu bewegen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Seit wann gibt es ein "gesamtgesellschaftliches Interesse an einem massiven Ausbau der Betreuung"?
Das Grundgesetz sagt etwas Anderes, Frau von der Leyen:

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen."

Die Trennung eines Kindes von seiner Familie ist das letzte Mittel, das erst dann ergriffen werden darf, wenn alle anderen Hilfsmaßnahmen gescheitert oder nicht möglich sind. Oder wurde hier versehentlich im Klartext ausgeprochen, dass das finanzielle Interesse der Betreuer über dem Schutz der Familie steht?

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