Mittwoch, 13. Juni 2007
 
Amt lässt Vater nicht zum Sohn
Westfalen-Blatt
Christian Althoff

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Mann aus Herford seinen unehelichen Sohn (2) drei Stunden pro Monat sehen darf. Doch das Jugendamt Bünde hält sich nicht an den Gerichtsbeschluss.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Frage: Wundert das noch Jemanden?

Originalzitat einer Richterin am OLG Frankfurt am Main:
"Wenn Sie beim Oberlandesgericht einen gerichtlichen Beschluss kriegen, dann ist der besonders schön, mit einem Löwen drauf und so, das machen wir schon ganz edel, aber das ist ein Stück Papier. (...) Die erste Schwierigkeit ist bereits, einen Beschluss zu machen, der auch tatsächlich umsetzbar ist."

Worin, bitteschön, besteht denn die Arbeit der Richter?

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