Freitag, 26. Oktober 2007
Gerichtshof stärkt Rechte von Vätern Fall Görgülü: Anwältin fordert Konsequenzen
thopo, 13:55h
Der Tagesspiegel 16.10.2007
Tsp
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) im Sorgerechtsstreit des türkischen Vaters Kazim Görgülü hat dessen Rechtsanwältin die zuständigen Ämter zum Handeln aufgefordert. Es habe Urteile der Gerichte bislang nur schleppend umgesetzt, sagte die Bochumer Fachanwältin für Familienrecht Azime Zeycan dem Tagesspiegel. Sie hoffe jetzt, dass „die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts den BGH-Beschluss verstehen und sich daran halten. Das Ergebnis ist: Der Junge muss jetzt zügig zu seinem Vater.“ Der Vater werde in seinem Verhalten vom BGH in allen Punkten bestätigt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Wieder einmal hat Vater Görgülü von einem hohen Gericht Recht bekommen. Die Frage ist nur: wird der Beschluss auch umgesetzt werden? Skandalös ist, dass der BGH überhaupt noch eingeschaltet werden musste, denn ähnliche Beschlüsse haben bereits das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefasst. Doch die wurden von den zuständigen Behördeneinfach ausgehebelt. Dass so etwas in einem Rechtsstaat möglich ist, noch dazu ohne Konsequenzen für die handelnden Personen, beschäftigt nun unter anderem das Europäische Parlament.
Mit diesem Rechtsverständnis ist Deutschland bereits mehrfach dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte aufgefallen. Wären wir nicht bereits Mitglied der EU, hätten wir derzeit wohl kaum Aussichten, aufgenommen zu werden.
Auch im Inland ist die Kluft zwischen Politik und Bürgern so tief wie nie.
Der "Fall Görgülü" hat internationale Berühmtheit erlangt. Unabhängig von allen juristischen Erwägungen zeugt er nicht gerade für besondere Familienfreundlichkeit in diesem Staate. Man darf gespannt sein, ob dieser Beschluss des BGH nun endlich befolgt werden wird.
Tsp
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) im Sorgerechtsstreit des türkischen Vaters Kazim Görgülü hat dessen Rechtsanwältin die zuständigen Ämter zum Handeln aufgefordert. Es habe Urteile der Gerichte bislang nur schleppend umgesetzt, sagte die Bochumer Fachanwältin für Familienrecht Azime Zeycan dem Tagesspiegel. Sie hoffe jetzt, dass „die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts den BGH-Beschluss verstehen und sich daran halten. Das Ergebnis ist: Der Junge muss jetzt zügig zu seinem Vater.“ Der Vater werde in seinem Verhalten vom BGH in allen Punkten bestätigt.
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Wieder einmal hat Vater Görgülü von einem hohen Gericht Recht bekommen. Die Frage ist nur: wird der Beschluss auch umgesetzt werden? Skandalös ist, dass der BGH überhaupt noch eingeschaltet werden musste, denn ähnliche Beschlüsse haben bereits das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefasst. Doch die wurden von den zuständigen Behördeneinfach ausgehebelt. Dass so etwas in einem Rechtsstaat möglich ist, noch dazu ohne Konsequenzen für die handelnden Personen, beschäftigt nun unter anderem das Europäische Parlament.
Mit diesem Rechtsverständnis ist Deutschland bereits mehrfach dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte aufgefallen. Wären wir nicht bereits Mitglied der EU, hätten wir derzeit wohl kaum Aussichten, aufgenommen zu werden.
Auch im Inland ist die Kluft zwischen Politik und Bürgern so tief wie nie.
Der "Fall Görgülü" hat internationale Berühmtheit erlangt. Unabhängig von allen juristischen Erwägungen zeugt er nicht gerade für besondere Familienfreundlichkeit in diesem Staate. Man darf gespannt sein, ob dieser Beschluss des BGH nun endlich befolgt werden wird.
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