Sonntag, 28. Oktober 2007
 
Richterdienstaufsicht - ein Experiment
Zeitschrift für anwaltliche Praxis 2/2005 vom 19. 1. 2005
Dr. Egon Schneider

Eine crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Wenn SCHULZE-FIEUTZ (DREIER, Grundgesetz, 2000, Art. 97 Rn. 33) von "Leisetreterei" spricht, dann ist das noch eine Verharmlosung. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird "kollegialiter" unter den Teppich des "Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit" gekehrt.

Um das einmal aktenkundig zu machen, habe ich ein Dienstaufsichtsverfahren eingeleitet und "durchgezogen". Mit einem Erfolg hatte ich von vornherein nicht gerechnet. Erwartet hatte ich jedoch eine Auseinandersetzung mit der Rechtslage. Ich war gespannt auf die Argumente, mit denen der Schutzwall aufgebaut werden würde. Doch auch diese Erwartung ist enttäuscht worden. Der Vorgang erstreckt sich über 29 Schriftsatzseiten.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Wie heißen die 3F im Anwaltsjargon? Dienstaufsichtsbeschwerden sind formlos, fristlos, fruchtlos! Egon Schneider hat den Nachweis erbracht. Da er früher selbst Richter am OLG war, wird ihm wohl niemand mangelnde Sachkunde nachsagen können.

... comment