Samstag, 17. November 2007
 
BGH entzieht Sorgerecht wegen Schulverweigerung
Frankfurter Allgemeine 17.11.2007
Reinhard Müller

Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken, kann das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden. Die Allgemeinheit habe ein Interesse daran, Parallelgesellschaften zu verhindern. Es ging um Spätaussiedler, die einer christlichen Glaubensgemeinschaft angehörten. Sie hatten der öffentlichen Grundschule mitgeteilt, dass sie künftig zwei jüngere ihrer Kinder zu Hause unterrichten würden.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Es ist unglaublich: Wenn Eltern ihre Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichten wollen, wird ihnen das Sorgerecht entzogen. Wenn aber eine nicht sorgeberechtigte Mutter ein Kind nicht in die Schule gehen lässt, weil sie es dem sorgeberechtigten Vater entzogen hat und fürchtet, dieser könne es von der Schule abholen und nach Hause bringen, dann wird das nicht nur geduldet, sondern ihr wird auch noch das Sorgerecht zuerkannt! (Berichte dazu siehe hier und hier).

Aus der Beschlussbegründung:
"Da sie verhindern wollte, dass das Kind von dem Vater "abgegriffen würde", blieb der Mutter nichts anderes übrig, als sich über die bestehende Schulpflicht hinwegzusetzen und davon abzusehen, das Kind in die Schule zu schicken". Also wird die Verweigerung der Schulpflicht mit einer Straftat (Kindesentziehung) begründet! Seit wann kann ein allein sorgeberechtigter Elternteil ein Kind "abgreifen"?

Dieser Beschluss war natürlich keine Rechtsbeugung - so festgestellt von der Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft und dem OLG. Es war auch keine Grundrechtsverletzung - so festgestellt vom BVerfG. Deutsche Richter machen nun einmal keine Fehler.

Dieser Mutter wurde also das Sorgerecht übertragen. Selbst als sie - wie von den Gutachtern vorhergesagt - scheiterte und ihr die Sorge wieder entzogen werden musste, kam das Kind nicht zurück zu seinem Vater. Um mit den Worten eines Pfarrers zu sprechen: "Es sitzt nun in einem Heim und fragt sich, was es verbrochen hat".

Man kann Prof. Willi Geiger, ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht nur zustimmen:

"Anstatt in Deutschland einen Prozess zu führen, kann man ebenso gut würfeln."

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