Montag, 9. Juni 2008
 
Warum wird die Bamberger Erklärung nicht in Gesetze gefasst?
www.abgeordnetenwatch.de

Frage von Rüdiger Schöning:
Warum wird die Bamberger Erklärung nicht in Gesetze gefasst?
...
Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und der Erfahrungen zahlreicher betroffener Familien
sowie Beiträgen von Fachleuten stellen die Teilnehmer des Symposiums fest:
Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3, 5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Antwort von MdB Lothar Mark:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat sich intensiv mit zahlreichen Petitionen Betroffener und den sie betreffenden Fallgestaltungen befasst. Die Befürchtung, dass die Anzahl der Petitionen auf ein grundlegendes Problem hindeute, für das Abhilfe zu schaffen sei, hat sich erfreulicherweise als unbegründet erwiesen, denn die Untersuchungen kamen zu einem anderen Ergebnis.
...
Von den am 7. Juni 2007 vor dem EU-Petitionsausschuss in Brüssel verhandelten Petitionen ... blieben nach dieser Sondierung drei Petitionen übrig, bei denen tatsächlich durch die Petenten eine Diskriminierung durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgetragen wurde. Während in zwei Fällen jedoch sorgerechtliche Entscheidungen des Familiengerichts die Beschwerden veranlasst hatten, konnte nur in einem Fall ein fragwürdiges Vorgehen der Fachkräfte im Jugendamt festgestellt werden.
...
Dieser Sachstand lässt gegenwärtig nur die Feststellung zu, dass die Petitionen Einzelfälle betreffen, bei denen schwierige Trennungs- und Scheidungssituationen ein hohes Konfliktpotenzial hervorbringen, das leicht dazu führt, die Fachkräfte im Jugendamt zur Zielscheibe zu machen.
...
Die Argumentation des BMFSFJ zeigt, dass es keinen Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers bezüglich der Bamberger Erklärung gibt.

Lesen sie die vollständige Antwort von MdB Lothar Mark hier.
Atmen Sie danach tief durch und lesen sie auch die folgende Frage.

Nancy Allen:
Meine Frage durch die Änderung des §1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wird da nicht die Nachweispflichten gestrichen? Eltern müssten dann künftig schon um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen staatlicher Behörden abwichen. Kommt es dann nicht zu noch mehr Verletzungen der Menschenrechte durch die Jugenämter, so wie es bereits durch zahlreichen Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegeben hat!

MdB Lothar Mark:
Die Einschätzung aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass es durch die neuen gesetzlichen Regelungen natürlich nicht (und im Übrigen auch nicht durch die bestehenden) zu "Menschenrechtsverletzungen durch die Jugendämter" kommt.

Eingriffe der Jugendämter werden nur bei einer Gefährdung des Kindeswohles vorgenommen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Das Sozialgesetzbuch VIII hat einen starken Fokus auf die Prävention und Förderung bei Familien sowie Kindern und Jugendlichen, um eine Kindeswohlgefährdung möglichst abzuwenden. Für Interventionsmaßnahmen gelten hohe rechtliche Hürden; sie werden von keinem Jugendamt leichtfertig in die Wege geleitet.

Lesen sie die vollständige Antwort hier.

Eine höchst eigenwillige Argumentation, die Herr Mark da zum Besten gibt:
In einem einzigen Falle wurde "fragwürdiges Verhalten" eines Jugendamtes festgestellt!

Versucht Herr Mark, seine Leser zu täuschen, oder ist er selbst vom BMAAM falsch informiert worden?
Im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments wurden am 07.06.2007 zahlreiche Petitionen verhandelt, die systematische Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter zum Inhalt hatten. Dies wurde am 26.11.2007 von der Vorsitzenden der INGO-Konferenz im Europarat bestätigt, die wörtlich erklärte:


"Es handelt sich hier nicht um gehäuftes Auftreten von Einzelfällen, sondern um systematisches Unrecht."

Diese Auffassung wird von zahlreichen Fachleuten geteilt, so z.B. von Prof. Dr. Heinrich Kupffer und Prof. Dr. Wolfgang Klenner. Prof. Dr. Siegfried Willutzki, Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, reimte gar frei nach Heinrich Heine: "Denk' ich ans Jugendamt in der Nacht, so bin ich um 1den Schlaf gebracht." (Zeitschrift für Jugendrecht 1994, 202)

Allen diesen Fachleuten ist gemeinsam, dass sie erhebliche Lücken im Gesetzeswerk anprangern, die das Jugendamt überhaupt erst in die Lage versetzen, rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse zu missachten. Diese Lücken sind dokumentiert. So ist z.B. nach § 153 StGB die uneidliche Falschaussage von Zeugen und Sachverständigen vor Gericht strafbar, nur das Jugendamt darf ungestraft die Unwahrheit sagen, weil es den Sonderstatus eines Verfahrensbeteiligten hat. Dabei zeigen nicht nur zahlreiche Aussagen von Richtern, sondern auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, dass die Gerichte im Allgemeinen den Empfehlungen des Jugendamtes folgen.

Ergo ist das Jugendamt der faktische Richter, und wenn einmal ein gesetzlicher Richter es wagen sollte, einen eigenständigen Beschluss zu fassen, dann wird der einfach so lange ignoriert, bis der Richter mit rotem Kopf einlenkt und den Beschluss abändert. Und wer dagegen mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgeht, wird feststellen, dass er vielleicht sogar Recht bekommt - aber erst vor dem EGMR. Doch dann werden er und seine Kinder viele Jahre älter und ihre Beziehung zueinander unrettbar zerstört sein. Das Jugendamt erreicht immer seine Ziele, auch wenn sich diese als illegal herausstellen sollten.

Nach allen bisherigen Äußerungen des BMAAM wundert es nicht, wenn es diese greifbare Menschenrechtsverletzung nicht zu erkennen vermag. Eine Frage muss sich Herr MdB Mark aber stellen lassen: Seit wann sprechen sich die Beschuldigten ihr Urteil selber?

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Montag, 26. Mai 2008
 
Das Kleid unserer Freiheit
Frankfurter Allgemeine Zeitung 21.05.2008
Brigitte Zypries
Die Verfasserin ist Bundesjustizministerin und Mitglied des Deutschen Bundestages (SPD)

Die Erinnerung an das Jahr 1968 ist in diesen Tagen allgegenwärtig und mit ihr der Streit um die politische Deutung jener Zeit. Meinen die einen, erst mit der Studentenbewegung sei die freiheitliche Demokratie im Westdeutschland der Nachkriegszeit tatsächlich verwirklicht worden, sehen andere in der Protestbewegung nur „Werteverfall“, ja gar die Wurzeln des späteren RAF-Terrorismus. Es lohnt daher, einen Zeitzeugen heranzuziehen, an dessen Objektivität kein Zweifel besteht: das Bundesgesetzblatt.

Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.

Frau Zypries lässt die Katze aus dem Sack und erläutert ihre persönliche Wertung der '68er-Reformen. Im Bereich Familienrecht liest sich das wie folgt:
Im Familienrecht bestand etwa eine Diskriminierung der - wie es bis dahin hieß - unehelichen Kinder. Laut Gesetz galten sie als „nicht verwandt“ mit ihrem Vater. Sie besaßen keinerlei Erbrecht, und Unterhalt bekamen sie allein nach dem Lebensstandard ihrer Mutter. Damit waren sie vom Wohlstand ihres Vaters ausgeschlossen.
Hier ist nicht etwa die Rede von der Achtung der familiären Beziehungen oder von Umgang, Dreimal NEIN! Zahlen sollen sie, die Väter, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Kinder sehen oder nicht. Nun wird auch deutlich, warum die Richterin am Bundesverfassungsgericht Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, ebenfalls SPD, Verfassungsbeschwerden zurückweist, in denen entsorgte Männer die Verletzung ihres Umgangrechtes beklagen. Womit wir wieder bei Professor Wildhaber wären ...

Zurück zu Frau Zypries:
Neben die Diskriminierung der Kinder trat die staatliche Bevormundung der Mutter, denn nicht sie, sondern die Jugendämter besaßen die elterliche Gewalt über ein uneheliches Kind.
Doch was ist mit der Diskriminierung der nicht ehelichen Väter? Warum werden diese nicht einmal erwähnt? Lesen Sie hierzu den Netzkommentar zum Jahresende 2007 des Münchener Rechtsanwaltes Dr. Peter Koeppel.

Abschließend noch einmal Frau Zypries:
Mehr Selbstbestimmung und weniger staatliche Bevormundung, keine kritiklose Hinnahme von Autoritäten, sondern bürgerschaftliches Engagement in der Demokratie und nicht zuletzt mehr Rechte für die Frauen in unserer Gesellschaft - all dies sind Folgen des politischen Aufbruchs, für den '68 eine Chiffre bleibt, auch wenn er weit darüber hinaus reicht.
Wer die Diskussion um die gerade erst im Bundestag beschlossene Änderung des § 1666 BGB verfolgt hat, merkt jetzt, dass es sich bei dem als "Gastkommentar" von Fau Zypries bezeichneten Beitrag in Wirklichkeit um eine Satire handelt. Die staatliche Sanktionierung der Willkür und Bevormundung durch eine Behörde, die keiner wirksamen Kontrolle unterliegt, ist im Jahre 2008 höher denn je. Und bisher hat sich Deutschland kein Politiker, dieser Sache angenommen.

Frau Ministerin Zypries, das Kleid unserer Freiheit hat Löcher!

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Deutschlands Berufspolitiker haben das Volk entmündigt und die Macht unter sich aufgeteilt
Märkische Allgemeine 22.05.2008
Hans Herbert von Arnim
Hans Herbert von Arnim ist Professor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer

1. Die eigentlichen Macher in unserem Gemeinwesen sind nicht der Staat, die Parteien, die Verbände, die Unternehmen und die Medien, sondern hauptberufliche Akteure innerhalb dieser Organisationen. Sie besitzen gewaltige geliehene Macht und einen großen Handlungsspielraum, unterliegen aber nur eingeschränkter Kontrolle und keiner persönlichen Haftung. Die enorme Tragweite ihrer Entscheidungen steht im umgekehrten Verhältnis zu ihrer mangelnden Verantwortlichkeit. ...

2. Jene Akteure handeln – entgegen ihrer Selbstbeschreibung – oft nicht im öffentlichen Interesse, sondern in ihrem eigenen. ...

Lesen Sie die vollständige Analyse hier.

Wer sich einmal an einen Bundestagsabgeordneten oder den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gewandt hat, wird die Analyse von Prof. von Arnim bestätigen: Die Bürger sind eine Störfaktor, der mit seinen Anliegen die Mandatsträger davon abhält, sich mit sich selbst, oder besser noch: mit ihren fiktiven Kollegen zu beschäftigen. Wenn es diese lästigen Wahlen nicht gäbe, könnte man den Stimmbürger endlich ganz abschaffen.

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Mittwoch, 14. Mai 2008
 
Die Verstaatlichung der Kinder
FAZ.net 13.05.2008
Philip Plickert

Mit unterschiedlicher ideologischer Absicht betreiben alle modernen Wohlfahrtsstaaten, ob sozialistisch oder bürgerlich, eine Verstaatlichung der Familien und der Kinder, analysiert der liberale Wirtschaftshistoriker Gerd Habermann. Den Sozialisten kam es darauf an, einen "neuen Menschen" zu schaffen, wie schon Plato in seiner Staatsutopie anregte. ... Auch im Westen haben sich einige Wohlfahrtsstaaten, etwa Schweden, einer derart kollektivierenden Familienpolitik angenähert. Flächendeckende staatliche Kinderbetreuung von frühestem Alter an ermöglicht es jeder Frau, kurz nach der Geburt wieder einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Dies ist auch das Leitbild der neuen deutschen Familienpolitik, die vor allem auf das Potential der akademisch gebildeten Frauen zielt, von denen derzeit rund ein Drittel kinderlos bleiben. Der Staat, so die Botschaft, ermöglicht Kind und Karriere.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Endlich greift nun auch die seriöse Tagespresse das Thema des Wirtschaftsfaktors "Kind" auf. Damit ist ein wichtiger Anfang gemacht, auch wenn dieser Artikel noch sehr an der Oberfläche kratzt. Man darf auf weitere Beiträge zu diesem Thema gespannt sein, insbesondere zu der Heim- und Pflegefamilien-Industrie.

Die FAZ gelangt zu folgendem Fazit:

Die beste Familienpolitik, so könnte man kurz sagen, wäre der Verzicht auf staatliche Familienpolitik. Im Gegenzug könnten die Steuern und Abgaben drastisch sinken - was hätten die Familien dann mehr Geld zur Verfügung.

Danke, Herr Plickert! Das musste einmal gesagt werden.

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Montag, 28. April 2008
 
Eine Stimme für Kinder
KINDERKOMMISSION: Parlamentarisches Gremium für die Rechte der Kleinen feiert 20. Geburtstag
Das Parlament 21.04.2008
Sandra Ketterer

Einen Plüschadler als Maskottchen - das hat nicht jedes Gremium im Bundestag. Genauer gesagt gibt es nur eines: die Kinderkommission, kurz Kiko. Wer meint, eine Gruppe Parlamentarier, die sich ein Stofftier als Erkennungszeichen gibt, sei nicht ernst zu nehmen, hat weit gefehlt: Die Kiko hat bei zahlreichen Projekten erfolgreich mitgemischt. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Textilindustrie, Kinderkleidung sicherer zu machen und die Aufnahme des Rechtes von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung in das Bürgerliche Gesetzbuch sind zwei solcher Beispiele. Am 23. April feiert die Kiko ihren 20. Geburtstag - und hofft auf ein künftig noch größeres Mitspracherecht.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Ein weiterer Beitrag aus der Reihe "Was sind wir wieder gut!"
Doch leider sieht die Realität anders aus: Auch die Kinderkommission beabsichtigt nicht, Kinder und ihre Familien vor willkürlichen Übergriffen der Jugendämter zu schützen. Dem Presseblog liegt ein Schriftwechsel vor, in dem ein Bürger die Kiko um Abhilfe bezüglich der Allmacht und der Kontrolllosigkeit der Jugendämzter bittet. Aus der Antwort geht ohne jeden Zweifel hervor, dass man in der Kiko noch nicht einmal die Anfrage richtig gelesen hat.

Eines haben alle Antworten aus dem Bundestag gemeinsam - gleich von welchem Gremium sie stammen: Man will sich nur mit Projekten aus den eigenen Reihen beschäftigen. Eingaben der Bürger stören da nur. Beispiele hierfür liegen in genügender Zahl vor.

Doch wie sagte Frau Zypries neulich über China: Dort habe sich Vieles zum Besseren entwickelt, weil auch dort inzwischen die Menschenrechte auf geduldiges Papier gedruckt werden. Wir haben schon viel von den Chinesen gelernt!

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Vater Staat entmachtet die Eltern
Mit der Stärkung des Kindeswohls werden die Rechte von Müttern und Vätern ausgehebelt
Die Tagespost 24.04.2008
Jürgen Liminski

Auf einmal soll es ganz schnell gehen. Justizministerin Zypries drängt, Familienministerin von der Leyen schiebt mit, Bundeskanzlerin Merkel schaut weg und lässt gewähren. Die Novellierung des Paragraphen 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches soll am heutigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. In einigen Wochen soll dann die Novellierung des Sozialgesetzbuches folgen. Dann wäre das von manchen so ersehnte „Frühwarnsystem“ installiert. Es soll aber nicht nur Alarm schlagen, wenn Kinder misshandelt werden, sondern wohl vor allem dem Staat mehr Rechte und Handhabe geben, um Eltern gefügig zu machen – mit oder ohne Misshandlung der Kinder.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Der Verfasser gelangt zu dem Schluss:
Keine Spur mehr vom Prinzip der Subsidiarität, wonach der Staat nur solche Aufgaben wahrnehmen soll, die von den Eltern nicht geleistet werden können. Im Gegenteil: Indem diese Regierung den wirtschaftlichen Spielraum von Familien erheblich eingeschränkt hat und beide Eltern somit drängt und teilweise sogar dazu zwingt, einem Erwerbsberuf nachzugehen, mithin Zeit für die Erziehung raubt, zwingt sie die Eltern auch, ihre Kinder den „professionellen“ öffentlichen Händen zu übergeben. Diese Hände werden kaum Werte vermitteln oder Glauben weitergeben. So kann eine Gesellschaft auch professionell zugrunde gehen.

Wer wundert sich, dass die Zahl der Auswanderer noch nie so hoch war wie im vergangenen Jahr?

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Redeverbot über Legalisierung der Polnischverbote
YouTube 24.04.2008

In YouTube wurde ein irritierendes Dokument eingestellt. Leider liegt dem Presseblog kein offizieller Bericht vor. Aus den Kommentaren ist zu entnehmen, dass es sich um eine Veranstaltung in der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland zu grundlegenden Problemen der Beziehungen Polens zu Deutschland handelte.

Sehen Sie das Video hier.

Das Video vermittelt Folgendes:
  • Zu Beginn des Videoausschnitts spricht ein Teilnehmer das Thema an, dass polnischen Eltern im Rahmen des begleiteten Umgangs verboten wurde, mit ihren Kindern in ihrer Muttersprache zu sprechen. Versammlungsleitung und Zuhörerschaft versuchen, dieses Thema zu unterdrücken.
  • Frau Professor Gesine Schwan, Koordinatorin für die Deutsch-Polnische Zusammenarbeit, erkennt dankenswerterweise an, dass in einer Reihe von Fällen schlechte Entscheidungen getroffen wurden. "Das war kein Einzelfall ... Es gibt eine Reihe von Fällen in Deutschland, wo das nicht gut gehandhabt worden ist."
  • Nach diesem sehr sachlichen Beitrag von Frau Prof. Schwan unterstellt Herr Prof. Hans Süßmuth, der offenbar als Veranstaltungsleiter fungiert, dem Fragesteller, er sei mit dem Vorsatz gekommen, die Veranstaltung zu stören. Darauf schließt er die Veranstaltung.
Die Veranstaltungsleitung scheint der Meinung zu sein, der Umgang von Eltern mit ihren Kindern sei kein wichtiges Thema im Verhältnis der beiden Staaten. Es sei daran erinnert, dass eine Vetreterin der Bundesregierung und ein deutscher Abgeordneter bereits vor dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments ähnlich irritierende Äußerungen von sich gegeben haben. Die Abgeordneten aus den übrigen Ländern reagierten überwiegend mit Unverständnis.

Deutschland läuft nicht mehr Gefahr, mit seiner Familienpolitik auf internationaler Ebene ins Abseits zu geraten. Es ist bereits dort angekommen.

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Samstag, 12. April 2008
 
Neuer Kampf um die Kinderbetten-"Lufthoheit"
Katholische Nachrichten 11.04.2008
Maria Steuer
Die Autorin ist Kinderärztin, Familientherapeutin und Vorsitzende des Familiennetzwerks Deutschland

Als der SPD-Politiker Olaf Scholz vor sechs Jahren die „Lufthoheit der Regierung über den Kinderbetten“ forderte, war die Empörung riesengroß. Dies sei eine unzulässige Einmischung des Staates in den Erziehungsauftrag der Eltern, wie er in Artikel 6 des Grundgesetzes deutlich nachzulesen ist. Doch nun will die schwarz-rote Bundesregierung eine Gesetzesgrundlage schaffen, die dem Staat eben genau diese Lufthoheit in großem Umfang ermöglicht. Das alles geschieht für den mündigen Bürger zunächst bestens getarnt.

Wo bleibt die Empörung heute?

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Eigentlich muss nur noch auf das Fazit hingewiesen werden:

Wir sollten deshalb alle wachsam bleiben! Mit Buchstaben und Geist unserer freiheitlichen Verfassung haben diese Gesetzesvorhaben nichts mehr zu tun.

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Freitag, 4. April 2008
 
Scharfe Proteste gegen Haft für Bürgerrechtler in China
Reuters Deutschland 03.04.2008
© Reuters

Wenige Monate vor den Olympischen Spielen hat die Haftstrafe für einen prominenten Bürgerrechtler weltweit erneut scharfe Proteste gegen die chinesische Führung ausgelöst.

Die USA forderten die Volksrepublik am Donnerstag auf, die Menschenrechtslage zu verbessern. Knapp drei Wochen nach der Niederschlagung der Proteste in Tibet sprach der Präsident des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering, von einer "absoluten Provokation". Der Verurteilte gehörte zuletzt zu den schärfsten Kritikern des chinesischen Vorgehens in der Himalaya-Provinz.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Es tut gut, zu sehen, dass Herr Pöttering die Menschenrechtsverletzungen in China sieht und kritisiert. Vielleicht gibt es doch noch Hoffnung dass er als Vosritzender des Eiropäischen Parlaments nun auch mit der gehörigen Schärfe gegen die Menschenrechtsverletzungen durch die deutschen Jugendämter vorgeht. Deutschland läuft Gefahr, international isoliert zu werden.

Bedrückend ist allerdings, dass diese neuerliche Inhaftierung sich nur wenige Tage nach der Erklärung der Bundesjustizministerin ereignete, Vieles in China habe sich zum Besseren entwickelt, denn der Schutz der Menschenrechte sei dort seit 2004 in der Verfassung verankert. Ist das BMJ so blauäugig, dass es glaubt, was es dort verkündet hat? Oder ist es aus unserem eigenen Lande bereits daran gewöhnt, dass eine gut formulierte Verfassung zwar gut wirkt, aber deswegen noch lange nicht dazu verpflichtet, die darin verankerten Menschenrechte auch tatsächlich umzusetzen?


Preisfrage: In welchem Land erklärt der/die Justizminister(in) Bürgern, die sich über Menschenrechtsverletzungen beschweren, das Thema interessiere ihn/sie nicht?

0% (0 Stimmen)
China

 
66.67% (2 Stimmen)
Deutschland

0% (0 Stimmen)
beide

 
33.33% (1 Stimme)
keins von beiden

Insgesamt: 100% (3 Stimmen)

Angelegt von thopo am 2008.04.04, 03:15.
Diese Abstimmung wurde am 2008.05.06, 14:53 beendet.

Zu gewinnen gibt es:
- den dritten Reis,
- den zweiten Reis
- und als Hauptreis: einen Weltreis

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Mittwoch, 2. April 2008
 
„Es gibt keinen Krieg der Generationen“
Ministerin von der Leyen im Gespräch
Frankfurter Allgemeine Zeitung 02.04.2008
Daniel Pilar

Nachdem sich Ministerin von der Leyen (CDU) im vergangenen Jahr vor allem um den Krippenausbau gekümmert hat, wendet sie sich nun den älteren Menschen zu. Sie plädiert für eine höhere Erwerbsbeteiligung von Älteren und sieht ihre Kaufkraft als wichtigen Wirtschaftsfaktor. Ein auf drei Jahre angelegtes Bundesprogramm soll nun dem demographischen Wandel Positives abgewinnen und das ehrenamtliche Engagement der Senioren fördern. Die Ministerin im F.A.Z.-Interview.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Adolf Tegtmeier würde sagen: "Also ährlich, gezz isset anne Zeit für die Koffer zum Packen." Wenn sich die Bundesregierung in der gleichen Weise um die Senioren kümmert wie um Familien, möchte ich in diesem Lande nicht alt werden.

Zitat:
"Die Debatte um die Familienpolitik kam ja aus der Erkenntnis, dass junge Menschen in Deutschland sich zwar Kinder wünschen, aber sie nicht in die Welt setzen. Also mussten wir die Bedingungen für das Leben mit Kindern verbessern."

Diese Verbesserung ist so gründlich daneben gelungen, dass die Geburtenrate in Deutschland eine der niedrigsten der Welt ist, ganz zu schweigen von den zerstörten Familien, schwer traumatisierten Kindern und ruinierten Existenzen. Und die Ministerin kündigt nicht etwa eine stärkere Kontrolle des Jugendamtes, sondern die Ausweitung von Polizeieinsätzen an. Da muss doch die Ankündigung "Auch bei den Älteren ist die tiefere Frage: Was möchten sie? Sie wollen verantwortlich sein, sie wollen gebraucht werden. Dafür wollen wir die Rahmenbedingungen schaffen" wie eine Kampfansage klingen.

INITIIS OBSTA!

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