Dienstag, 1. April 2008
 
„Vieles hat sich in China zum Besseren entwickelt“
Trotz Gewalt in Tibet
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 29.03.2008

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat den Rechtsstaatsdialog mit China verteidigt. „Mit ihm können wir darauf hinwirken, dass sich Vieles in China zum Besseren entwickelt. Natürlich geht das nicht von heute auf morgen“, sagte Zypries der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Wegen des gewachsenen gegenseitigen Vertrauens können wir Menschenrechtsfragen sehr offen ansprechen und tun das auch“, äußerte Zypries. Die Bundesregierung wolle helfen, „die Modernisierung Chinas durch rechtsstaatliche Standards abzusichern.“ Als konkreten Erfolg des Dialogs nannte die SPD-Politikerin die Tatsache, dass China 2004 den Schutz der Menschenrechte und des Privateigentums in seiner Verfassung verankert habe.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Na also, jetzt wissen wir es von höchster Stelle, dass China Anno Domini 2004 in Bezug auf die Menschenrecht endlich mit uns gleichgezogen hat. Denn seither sind auch dort die Menschenrechte in der Verfassung verankert. Leider hat sich Frau Zypries nicht über die Umsetzung der Menschenrechte geäußert. Dort war war der Gleichstand schon wesentlich früher erreicht - hier wie dort nur dann, wenn es dem Staat genehm ist.

Worum es anscheinend wirklich geht, steht ebenfalls in dem Artikel: Nicht ohne Grund nennt die Ministerin Menschenrechte und Privateigentum in einem Atemzuge. Nicht, dass ich falsch verstanden werde: Das Recht auf persönliches Eigentum ist wichtig und schutzwürdig. Doch Werte wie Leben, Gesundheit oder Freiheit lassen sich nun einmal nicht in Geld umrechnen, sonst hätte die Französische Revolution unter der Devise "Liberté, Égalité, Portemonnaie" stattgefunden.

Frau Ministerin, es reicht nicht, Grundrechte auf geduldiges Papier zu schreiben. Man muss dem Bürger auch die Garantie geben, gegen eventuelle Verletzungen wirksam Beschwerde einlegen zu können. Doch dagegen steht in Deutschland bereits § 93d Abs. 1 BVerfGG. Wenn das höchste deutsche Gericht auch begründete Beschwerden ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung annehmen kann, ist dies nichst anderes als Grundrechtsverweigerung.

Selbstverständlich ist die Überlastung des BVerfG keine Rechtfertigung für das staatliche Tolerieren von Menschenrechtsverletzungen, denn dafür ließe sich durch die schon wiederholt diskutierte Schaffung eines dritten Senats beim BVerfG Abhilfe schaffen. Doch damit sind wir schon wieder beim Thema Finanzen.

Man sagt den Chinesen große Weisheit nach. Wie sagte Konfuzius:

"Zuerst verwirren sich die Worte, dann verwirren sich die Begriffe, und schließlich verwirren sich die Sachen."

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Donnerstag, 27. März 2008
 
MdB Jakob Maria Mierscheid
Schneidermeister ade

Auch in der 16. Wahlperiode gehört er wieder dem Deutschen Bundestag an: Jakob Maria Mierscheid (SPD) aus Morbach im Hunsrück. Wie allen Bundestagsabgeordneten ist auch ihm eine offizielle Webseite gewidmet, auf der man seinen Lebenslauf nachlesen kann, nebst zahlreichen Links zu seinen Reden und Verlautbarungen. Nichts Besonderes also. Nur - Mierscheid existiert nicht. Er ist eine Erfindung des Deutschen Bundestages, dem er bereits seit 1979 "angehört".

Donnerklütt also, unsere Politiker haben tatsächlich Humor. Köstlich, köstlich! Und Mierscheids Rede über die französische Gurkenhebeanlage (GHA) - ein Schmankerl für sich!

Nun sollte man den guten Leuten ihren Spaß doch gönnen. Auch ein Politiker ist schließlich ein Mensch, und Lachen ist bekanntlich die beste Medizin gegen Dauerstreß. Doch wenn man dann zum wiederholten Male von dem selben Bundestag die Mitteilung erhält, man könne sich nun wirklich nicht um die Probleme der Eltern mit den deutschen Jugendämtern kümmern, denn dazu habe man beim besten Willen keine Zeit, dann beschleicht einen eben doch ein ungutes Gefühl. Wäre es nicht besser, wenn Jakob Mierscheid niemals geboren und Kevin, Lea-Sophie und Talea niemals gestorben wären?

Es ist jedenfalls ein Armutszeugnis, dass deutsche Eltern im Europäischen Parlament eher Gehör finden als im eigenen Lande.

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Donnerstag, 20. März 2008
 
Szanowna Pani Minister,
Brief des Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments an Ursula von der Leyen

Am 24. Februar 2008 stellte Marcin Libicki, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments im Rahmen einer Pressekonferenz in seinem Abgeordnetenbüro in Poznań (Posen) einen Brief vor, den er im Auftrage des Petitionsausschusses an die deutsche Familienministerin Ursula von der Leyen geschrieben hatte.

Marcin Libicki
Marcin Libicki (Mitte)

Die Pressekonferenz fand bei den polnischen Medien große Beachtung, denn einige der Petenten, die den deutschen Jugendämtern Willkür und Unrechtshandlungen vorwerfen, stammen aus Polen. Auf die Antwort der Familienministerin darf man gespannt sein.

Lesen Sie den Brief in der polnischen Originalfassung hier.
Die deutsche Übersetzung können Sie hier lesen.
Einen polnischen Bericht über die Pressekonferenz finden Sie hier.

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Mittwoch, 19. März 2008
 
Von der Leyen will private Betreuung fördern
Künftig sollen nicht nur gemeinnützige Träger von Kinderbetreuung Zuschüsse für ihre Arbeit bekommen. Familienministerin von der Leyen plant laut einem Zeitungsbericht, künftig auch gewinnorientierte Anbieter finanziell zu unterstützen. Die SPD findet die Idee nicht besonders gut.
WELT Online 19.03.2008
AFP/CN

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die Kinderbetreuung in Deutschland nach Informationen der „Frankfurter Rundschau“ stärker privatisieren. Künftig sollen demnach nicht nur gemeinnützige Träger staatliche Zuschüsse bekommen, sondern auch gewinnorientierte gewerbliche Anbieter von Krippen und Kindertagesstätten.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Danke, Frau von der Leyen, vielen Dank! Wenn noch irgend jemand eine Bestätigung gebraucht hätte, dass gewerbliche Kinderbetreuung ein risengroßes Geschäft ist, dann ist er nun bedient worden. Un derartige Millionengeschäfte lassen sich die Profis nun einmal nicht von Amateuren (und das sind Eltern nun einmal) vermasseln. Nur so ist es erklärlich, dass trotz sinkender Geburtenzahlen die Zahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe steigt. Das Geschäft boomt!

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Mittwoch, 20. Februar 2008
 
Zum Wohl des Kindes
Frankfurter Allgemeine Zeitung 20.02.2008
Stefan Dietrich

Der Verein Familiennetzwerk befürchtet eine gesetzliche Einschränkung elterlicher Erziehungsrechte. Die Kritik des Vereins richtet sich gegen das vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls. Das Gesetz, das Anfang März im Rechtsausschuss beraten und im selben Monat vom Bundestag verabschiedet werden soll, verschaffe dem Staat Eingriffsmöglichkeiten in das Erziehungsrecht, die weit über die bestehenden hinausgingen, sagte die Vorsitzende des Vereins, Maria Steuer.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Bedenklich die folgende Passage:

(...) Amtsverfehlungen werde durch die Senkung der Eingriffsschwelle Tür und Tor geöffnet, da im Einzelfall von den Gerichten bestimmt werde, was dem „Wohl des Kindes“ diene. Der grundgesetzlich geschützte Vorrang der Elternverantwortung werde unterhöhlt durch ein Kontrollrecht des Staates, das über das bestehende Wächteramt in Notlagen hinausgehe.
Die Fachwelt teilt diese Bedenken überwiegend nicht.

Hält man sich vor Augen, dass gerade erst das ganze Ausmaß der Tragödie ans Tageslicht kommt, die durch die sog, "Wormser Prozesse" verursacht wurde, dann weiß man, dass der Begriff "Amtsverfehlungen" viel zu beschönigend ist. In vielen Fällen handelt es sich um irreparable Zerstörungen von Familien und Schädigungen von Kindern bis hin zu deren Tod.

Die deutsche "Fachwelt" übersieht die Warnsignale von außen: Sowohl im europäischen Parlament als auch im Europarat wird bereits von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter gesprochen. Anstatt diese abzustellen, sollen sie nun durch eine Gesetzesänderung legalisiert werden. Doch so einfach ist es nicht, denn noch stehen Menschenrechte im Rang über dem einfachen Recht. Deutschland hat die europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet und muss sich nun daran halten, auch wenn dies von einigen Offiziellen bestritten wird. Denn wer im deutschen Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen nach der Türkei werfen.

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Dienstag, 19. Februar 2008
 
Staatsstreich gegen Eltern und Kinder
Freiheit, die ich meine
WELT Online 17.02.2008
Romanus Otte

Die SPD will den Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer senken - und am liebsten das Kindergeld gleich mit. Statt der Eltern soll der Staat das Geld für seine Programme ausgeben.
...
Es gehört zu den Grundlagen unserer freiheitlichen Verfassung, dass der Staat das Existenzminimum der Bürger nicht besteuert, auch nicht der Kinder. Dies stellen die Freibeträge sicher. Daher hat das Verfassungsgericht sie stets gegen Zugriffe des Staates verteidigt. Die SPD weiß das. Aber sie will sich mit dieser Freiheit nicht abfinden. Nun steht ein Grundrecht auf dem Spiel: dass wir unser Leben aus eigener Kraft bestreiten können - und der Staat uns lässt. Das Geld, das für die nackte Existenz nötig ist, steht für die Steuer nicht zur Verfügung.

Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.

Anstelle eines eigenen Kommentars hier noch ein Zitat aus dem Artikel:
Ist all dies nur ein Irrtum der Sozialdemokratie? Oder ist es ein Vorgeschmack dessen, was sie gerade als "demokratischer Sozialismus" in ihr Programm geschrieben hat?

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Bundesjugendkuratorium warnt vor falschem Aktionismus beim Kinderschutz
Bundesjugendkuratorium Pressemitteilung 16.01.2008

Statt immer neue Modelle und Modellprogramme für frühe Hilfen zum Kinderschutz zu beginnen und den Königsweg für einen wirksamen Kinderschutz zu suchen, sollten zunächst die vor Ort bereits vorhandenen vielfältigen Projekte und Modelle zur Prävention vor Kindeswohlgefährdung intensiver begleitet und ausgewertet werden. Dies ist eine der Forderungen des Bundesjugendkuratoriums (BJK), das sich mit einer Stellungnahme in die öffentliche Debatte zum Kinderschutz einschaltet.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

Eine dankenswerte Stellungnahme, die auch deutliche Worte für die beabsichtigte Entmündigung der Eltern findet:
Bei allen Bemühungen zur Verbesserung der Prävention warnt das BJK jedoch vor einem Rückfall auf überholte Fürsorgetraditionen: Der Staat solle und dürfe nur eingreifen, so das BJK, wenn das Kindeswohl wirklich gefährdet ist, und nicht, um Normen für ein gelingendes Aufwachsen zu setzen. Denn der Staat könne zwar versuchen, Eltern von einem gewünschten anderen Erziehungsverhalten zu überzeugen, müsse aber letztlich auch unterschiedliche Lebensstile und Erziehungsvorstellungen von Familien akzeptieren. Interventionen gegen den Willen der Eltern beschränken sich daher auf die Fälle, bei denen von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen ist.

So und nicht anders steht es im Grundgesetz. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sollten sich vor Augen halten, dass die geplante Änderung des § 1666 BGB nicht verfassungskonform ist!

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Familiennetzwerk warnt: "Der Staat greift nach den Kindern"
Staat will Erziehungsgewalt - demnächst DDR-Zustände in Deutschland?
www.pressetext.de 12.02.2008
Maria Steuer

Familiengerichte sollen durch eine anstehende Gesetzesänderung in die Lage versetzt werden, auch ohne den bisher erforderlichen Nachweis von elterlichem Versagen, Maßnahmen zum "Wohl des Kindes" anzuordnen. Erziehungsersetzende Hilfeleistungen sind dann nicht mehr ausschließlich an das "elterliche Versagen" des § 1666 BGB geknüpft, sondern könnten willkürlich bestimmt und entschieden werden. Was tatsächlich dem "Wohl des Kindes" entspricht, soll nun allein durch den Staat interpretiert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wird in den kommenden Wochen im Bundestag beraten.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Sonntag, 10. Februar 2008
 
À propos Rheingau-Taunus-Kreis ...
... einige der Abgeordneten scheinen tatsächlich eine Spitzenposition in Deutschland einnehmen zu wollen. Allerdings nicht als Vertreter des familienfreundlichsten Kreises in Deutschland, sondern in ganz anderer Hinsicht.

Lesen Sie die aktuelle Meldung hier.

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Europas demographisches Defizit
Europäisches Parlament

Die EU zählt heute fast eine halbe Milliarde Menschen, soviel wie kein anderer Wirtschaftsraum. Doch Europas Position ist gefährdet, wenn sich die aktuellen Geburtenraten in den nächsten Jahrzehnten fortschreiben. Eine Bevölkerungsabnahme dürfte auch ein Stagnieren der Wirtschaft mit sich bringen. Europas Wirtschaft ist auf Arbeitskräfte und Verbraucher angewiesen und unsere Sozialsysteme auf ein ungefähres Gleichgewicht zwischen arbeitender Bevölkerung und Rentnern.

Vor einem Jahrhundert lebte über 15% der Weltbevölkerung in den Ländern der heutigen EU. Aktuell sind es noch gut 7%, aber bis 2050 dürfte der Anteil nur noch 5% betragen.

Lässt sich die Talfahrt noch stoppen? Liefert die Familienpolitik die Lösung, um das drohende demographische Defizit auszugleichen? Oder die Einwanderung? Müssen wir länger arbeiten? Wie genau sieht die demographische Entwicklung in Europa aus?

Lesen Sie den vollständigen Bericht hier und folgen Sie auch den Links.

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