Dienstag, 5. Februar 2008
Eine sozialdemokratische Partei
thopo, 15:22h
Geheimpapier aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eigentümlich frei Februar 2008
Thomas Dorenburg
Die folgende sehr tiefgehende Parteianalyse sorgte in den letzten Monaten für Unruhe innerhalb der Unions-Fraktion. Der Büroleiter des CDU-Bundestagsabgeordneten Klaus Riegert hatte dieses "Arbeitspapier" als "Vermerk" anderen Abgeordneten zugeteilt. Auslöser war ein "Bürgerbrief" aus der Fraktion, mit dem die Parteiglieder kurz nach der größten Steuererhöhung der Geschichte bei möglichen Vorwürfen einer "Sozialdemokratisierung der Union" beschwichtigt werden sollten. Der Verfasser Thomas Dorenburg ist selbst überrascht von den Wellen, die sein Papier fraktions- und parteiintern bereits geschlagen hat. Dabei wurde es von den Medien bislang gar nicht aufgegriffen. eigentümlich frei druckt nun erstmals exklusiv und in voller Länge - lediglich in einigen kleinen Formalien dem Magazinstil angepasst - diesen Hilferuf aus den Reihen der letzten Liberalen in der Union. Der Autor möchte darauf hinweisen, dass er sich lediglich der Gedanken vieler zitierter Autoren bedient hat. Sein eigener Anteil sei gering. Was die politische Wirkung des Papiers betrifft, kann man den Anteil und den Mut von Thomas Dorenburg allerdings nicht hoch genug einschätzen.
Lesen Sie den Artikel hier.
Interessant für den Presseblog sind vor allem die Aussagen zum Gender-Mainstreaming und zur Sozialisierung der Familie (S. 35-37).
Eigentümlich frei Februar 2008
Thomas Dorenburg
Die folgende sehr tiefgehende Parteianalyse sorgte in den letzten Monaten für Unruhe innerhalb der Unions-Fraktion. Der Büroleiter des CDU-Bundestagsabgeordneten Klaus Riegert hatte dieses "Arbeitspapier" als "Vermerk" anderen Abgeordneten zugeteilt. Auslöser war ein "Bürgerbrief" aus der Fraktion, mit dem die Parteiglieder kurz nach der größten Steuererhöhung der Geschichte bei möglichen Vorwürfen einer "Sozialdemokratisierung der Union" beschwichtigt werden sollten. Der Verfasser Thomas Dorenburg ist selbst überrascht von den Wellen, die sein Papier fraktions- und parteiintern bereits geschlagen hat. Dabei wurde es von den Medien bislang gar nicht aufgegriffen. eigentümlich frei druckt nun erstmals exklusiv und in voller Länge - lediglich in einigen kleinen Formalien dem Magazinstil angepasst - diesen Hilferuf aus den Reihen der letzten Liberalen in der Union. Der Autor möchte darauf hinweisen, dass er sich lediglich der Gedanken vieler zitierter Autoren bedient hat. Sein eigener Anteil sei gering. Was die politische Wirkung des Papiers betrifft, kann man den Anteil und den Mut von Thomas Dorenburg allerdings nicht hoch genug einschätzen.
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Interessant für den Presseblog sind vor allem die Aussagen zum Gender-Mainstreaming und zur Sozialisierung der Familie (S. 35-37).
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Dienstag, 22. Januar 2008
100 Millionen weniger für Prozesskostenhilfe –
thopo, 01:09h
Pressemitteilung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, 15.01.2008
Was zu teuer ist wird eingespart. Unbemerkt von der Öffentlichkeit will der Bundestag ein Gesetz zur „Begrenzung der Prozesskostenhilfe“ abstimmen. Dieses beinhaltet eine Gebühr von 50 Euro allein für die Beantragung der Prozesskostenhilfe (PKH). Begründet wird dies mit den zu hohen Kosten, die die PKH verursache, daher sollten die Betroffenen zukünftig stärker beteiligt werden. An Einsparungen versprechen sich die Bundesländer 100 Millionen Euro, erneut auf dem Rücken derer, die es am nötigsten haben. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) lehnt diesen Gesetzentwurf ab.
...
72 Prozent der bewilligten PKH-Fälle sind Familiensachen. Alleinerziehende sind also von dieser Einsparung in hohem Ausmaß betroffen. Wenn sie durch ein Verfahren finanzielle Vorteile erlangen, müssen sie diese direkt zur Rückzahlung der PKH aufwenden, auch wenn sie dadurch ALG-II-bedürftig werden. Es sei, so die Begründung, schließlich nicht Aufgabe der Prozesskostenhilfe, den Beteiligten ein
Existenzminimum zu sichern. Die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages wurde im November 2007 ohne Beteiligung der Familienverbände durchgeführt.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung des VaMV hier.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
Interessant ist die Stellungnahme der neuen Richtervereinigung zu diesem Entwurf. Diese ausführliche und fundierte Stellungnahme möge jeder selber lesen. An dieser Stelle seien allerdings zwei Kernsätze zitiert:
"Das geplante Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe ist letztendlich verfassungswidrig."
"Die Einführung einer PKH-Verfahrensgebühr in § 22 a GKG stellt eine in der Geschichte des Sozialstaates einzigartige Fehlleistung des Gesetzentwurfes dar: Dafür, dass man seine verfassungsrechtlich garantierten Sozialleistungen in Anspruch nimmt, wird der Bürger zur Kasse gebeten. Wer Prozesskostenhilfe erhält, soll dafür künftig eine Gebühr von 50 Euro zahlen. Das ist eine Strafgebühr für Armut."
Doch im Grunde ist alles das nichts Neues. Das Recht ist in Deutschland käuflich. Wer schon einmal einen Anwalt gesucht hat, der bereit ist, zu PKH-Sätzen zu arbeiten, wird schnell merken, dass so jemand kaum zu finden ist. Andererseits hat der Gesetzgeber - dieser Schelm! - für viele Verfahren Anwaltszwang angeordnet.
Und letztlich hat der BGH entschieden, dass die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels auch dann verstreicht, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Rechtsanwalt findet, der bereit ist, ihn zu PKH-Sätzen zu vertreten (Aktenzeichen der Entscheidung wird nachgereicht).
Schon Ambrose Bierce (1842 - 1914) definierte den Begriff "Armenrecht" wie folgt:
"Eine Methode, mittels derer einem Rechtsuchenden, der kein Geld für Anwälte hat, gnädig erlaubt wird, seinen Prozess zu verlieren."
Wie wahr, Herr Bierce. Daran hat sich bis heute nichts geändert!
Was zu teuer ist wird eingespart. Unbemerkt von der Öffentlichkeit will der Bundestag ein Gesetz zur „Begrenzung der Prozesskostenhilfe“ abstimmen. Dieses beinhaltet eine Gebühr von 50 Euro allein für die Beantragung der Prozesskostenhilfe (PKH). Begründet wird dies mit den zu hohen Kosten, die die PKH verursache, daher sollten die Betroffenen zukünftig stärker beteiligt werden. An Einsparungen versprechen sich die Bundesländer 100 Millionen Euro, erneut auf dem Rücken derer, die es am nötigsten haben. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) lehnt diesen Gesetzentwurf ab.
...
72 Prozent der bewilligten PKH-Fälle sind Familiensachen. Alleinerziehende sind also von dieser Einsparung in hohem Ausmaß betroffen. Wenn sie durch ein Verfahren finanzielle Vorteile erlangen, müssen sie diese direkt zur Rückzahlung der PKH aufwenden, auch wenn sie dadurch ALG-II-bedürftig werden. Es sei, so die Begründung, schließlich nicht Aufgabe der Prozesskostenhilfe, den Beteiligten ein
Existenzminimum zu sichern. Die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages wurde im November 2007 ohne Beteiligung der Familienverbände durchgeführt.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung des VaMV hier.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
Interessant ist die Stellungnahme der neuen Richtervereinigung zu diesem Entwurf. Diese ausführliche und fundierte Stellungnahme möge jeder selber lesen. An dieser Stelle seien allerdings zwei Kernsätze zitiert:
"Das geplante Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe ist letztendlich verfassungswidrig."
"Die Einführung einer PKH-Verfahrensgebühr in § 22 a GKG stellt eine in der Geschichte des Sozialstaates einzigartige Fehlleistung des Gesetzentwurfes dar: Dafür, dass man seine verfassungsrechtlich garantierten Sozialleistungen in Anspruch nimmt, wird der Bürger zur Kasse gebeten. Wer Prozesskostenhilfe erhält, soll dafür künftig eine Gebühr von 50 Euro zahlen. Das ist eine Strafgebühr für Armut."
Doch im Grunde ist alles das nichts Neues. Das Recht ist in Deutschland käuflich. Wer schon einmal einen Anwalt gesucht hat, der bereit ist, zu PKH-Sätzen zu arbeiten, wird schnell merken, dass so jemand kaum zu finden ist. Andererseits hat der Gesetzgeber - dieser Schelm! - für viele Verfahren Anwaltszwang angeordnet.
Und letztlich hat der BGH entschieden, dass die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels auch dann verstreicht, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Rechtsanwalt findet, der bereit ist, ihn zu PKH-Sätzen zu vertreten (Aktenzeichen der Entscheidung wird nachgereicht).
Schon Ambrose Bierce (1842 - 1914) definierte den Begriff "Armenrecht" wie folgt:
"Eine Methode, mittels derer einem Rechtsuchenden, der kein Geld für Anwälte hat, gnädig erlaubt wird, seinen Prozess zu verlieren."
Wie wahr, Herr Bierce. Daran hat sich bis heute nichts geändert!
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Sonntag, 20. Januar 2008
Wunder erwartet niemand
thopo, 01:08h
Kinder: Die seit Jahresbeginn im Gesetz verankerte Vorsorgepflicht in Hessen ist eine Herausforderung für alle Beteiligten
Echo-online 09.01.2008
Rainer Dinges
Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) ist zufrieden. Ihr Kampf für die gesetzliche Verpflichtung von Eltern, ihre Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9 einem Arzt vorzustellen, war erfolgreich. Seit Jahresbeginn ist das hessische „Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder“ in Kraft. Damit sind Kinderärzte gehalten, dem Hessischen Kindervorsorgezentrum wöchentlich zu melden, welche Kinder sie im Rahmen der gesetzlichen Pflicht untersucht haben.
...
Wunder erwartet allerdings niemand von dem neuen Gesetz. Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass die Untersuchungen allein nicht in allen Fällen helfen werden, Kinder vor Gewalt oder Vernachlässigung zu schützen. Christof Stork ist eher skeptisch – der in Wiesbaden praktizierende Kinder- und Jugendarzt gibt zu bedenken, dass keine einzige Familie „mit psychosozialen Risikofaktoren“ damit vor innerfamiliärer Gewalt oder Vernachlässigung der Kinder bewahrt „und auch noch kein einziges bedrohtes Kind aus dem Gefährdungsmilieu genommen worden ist“. Doch leider werde nach dem Saarland jetzt auch in Hessen das neue Gesetz als Erfolg im Kampf gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern „politisch vermarktet“.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Echo-online 09.01.2008
Rainer Dinges
Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) ist zufrieden. Ihr Kampf für die gesetzliche Verpflichtung von Eltern, ihre Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9 einem Arzt vorzustellen, war erfolgreich. Seit Jahresbeginn ist das hessische „Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder“ in Kraft. Damit sind Kinderärzte gehalten, dem Hessischen Kindervorsorgezentrum wöchentlich zu melden, welche Kinder sie im Rahmen der gesetzlichen Pflicht untersucht haben.
...
Wunder erwartet allerdings niemand von dem neuen Gesetz. Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass die Untersuchungen allein nicht in allen Fällen helfen werden, Kinder vor Gewalt oder Vernachlässigung zu schützen. Christof Stork ist eher skeptisch – der in Wiesbaden praktizierende Kinder- und Jugendarzt gibt zu bedenken, dass keine einzige Familie „mit psychosozialen Risikofaktoren“ damit vor innerfamiliärer Gewalt oder Vernachlässigung der Kinder bewahrt „und auch noch kein einziges bedrohtes Kind aus dem Gefährdungsmilieu genommen worden ist“. Doch leider werde nach dem Saarland jetzt auch in Hessen das neue Gesetz als Erfolg im Kampf gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern „politisch vermarktet“.
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Freitag, 18. Januar 2008
EU plant Notruf-Nummer für Kinder
thopo, 00:11h
Um Kindern in Not besser zu helfen, will die EU eine einheitliche Hotline einrichten. In allen 27 Mitgliedstaaten soll der Notruf unter derselben Nummer zu erreichen sein – rund um die Uhr und kostenlos.
Der Westen 15.01.2008
Katrin Teschner
Was die EU-Kommission bereits im Frühjahr vergangenen Jahres angeregt hatte, stößt auch im Parlament auf breite Zustimmung. Wann das Projekt allerdings umgesetzt wird, ist noch offen. „Bei Problemen in der Familie, bei Gewalt und Missbrauch könnten Kinder in ganz Europa eine Nummer wählen – auch wenn sie im Urlaub sind“, sagt der SPD-Abgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler. „Dadurch sinkt die Hemmschwelle, sich in Krisenfällen an jemanden zu wenden.“
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Der Westen 15.01.2008
Katrin Teschner
Was die EU-Kommission bereits im Frühjahr vergangenen Jahres angeregt hatte, stößt auch im Parlament auf breite Zustimmung. Wann das Projekt allerdings umgesetzt wird, ist noch offen. „Bei Problemen in der Familie, bei Gewalt und Missbrauch könnten Kinder in ganz Europa eine Nummer wählen – auch wenn sie im Urlaub sind“, sagt der SPD-Abgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler. „Dadurch sinkt die Hemmschwelle, sich in Krisenfällen an jemanden zu wenden.“
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Sonntag, 6. Januar 2008
Münchner Kindstötung zeugt von falscher Politik
thopo, 18:45h
Am Heiligabend tötete ein 43-jähriger Münchner seinen achtjährigen Sohn. Danach erstickte er sich selbst. In seinem Abschiedsbrief erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Politik. Der Fall ist ein Symptom für einen oft verschwiegenen Misstand: Hilfe suchende Scheidungsväter finden in unserer Gesellschaft keine Unterstützung.
WELT Online 02.01.2008
Gerhard Amendt
Prof. Gerhard Amendt ist der Autor von "Scheidungsväter, Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben", Campus 2006
Ein Mann und Vater in den Vierzigern bringt sich um. Zuvor beendet er das Leben seines nicht einmal 10 Jahre alten Sohnes. Ein grimmes und vermeidbares Beispiel in einer Zeit, in der die Politik sich der Tötung von Kindern entgegenstellen will. Der Vater hat seinem Sohn das Leben genommen, weil ein gemeinsames ihm unmöglich erschien.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
So gut die Analyse ist, geht sie doch immer noch nicht weit genug: Selbst wenn der Sorgerechtsstreit zu Gunsten des Vaters geregelt werden sollte - was induLa eher die Ausnahme ist -, so hat die Mutter damit noch nicht verloren: Es reicht, dass sie das Kind widerrechtlich an sich nimmt. Wenn sie dann noch alle Herausgabebeschlüsse und gerichtlichen Ermahnungen ignoriert, hat sie die besten Chancen, das Sorgerecht auf diese Weise doch noch zu erhalten. Selbst wenn das Gericht den Straftatbestand der wiederholten Kindesentziehung und Umgangsvereitelung bestätigt, wird ihr nichts geschehen. Und unser Bundesverfassungsgericht schweigt fein säuberlich dazu. Denn dort hat man sich die Möglichkeit gegeben, auch begründete Beschwerden einfach nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Was das heißt, ist klar: Wenn einem Bürger seine in der Verfassung garantierten Grundrechte beschnitten werden, ohne dass er dagegen wirksame Beschwerde erheben kann, ist Deutschland kein Rechtsstaat mehr. Streng genommen, wird dadurch die Verfassung außer Kraft gesetzt. Denn Artikel 19 Abs. 4 GG besagt: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Und in Absatz 2 desselben Artikels heißt es: "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden." In welchem Staat und unter welcher Staatsform leben wir also?
Lesen dazu auch den Kommentar von Josef Aigner.
WELT Online 02.01.2008
Gerhard Amendt
Prof. Gerhard Amendt ist der Autor von "Scheidungsväter, Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben", Campus 2006
Ein Mann und Vater in den Vierzigern bringt sich um. Zuvor beendet er das Leben seines nicht einmal 10 Jahre alten Sohnes. Ein grimmes und vermeidbares Beispiel in einer Zeit, in der die Politik sich der Tötung von Kindern entgegenstellen will. Der Vater hat seinem Sohn das Leben genommen, weil ein gemeinsames ihm unmöglich erschien.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
So gut die Analyse ist, geht sie doch immer noch nicht weit genug: Selbst wenn der Sorgerechtsstreit zu Gunsten des Vaters geregelt werden sollte - was induLa eher die Ausnahme ist -, so hat die Mutter damit noch nicht verloren: Es reicht, dass sie das Kind widerrechtlich an sich nimmt. Wenn sie dann noch alle Herausgabebeschlüsse und gerichtlichen Ermahnungen ignoriert, hat sie die besten Chancen, das Sorgerecht auf diese Weise doch noch zu erhalten. Selbst wenn das Gericht den Straftatbestand der wiederholten Kindesentziehung und Umgangsvereitelung bestätigt, wird ihr nichts geschehen. Und unser Bundesverfassungsgericht schweigt fein säuberlich dazu. Denn dort hat man sich die Möglichkeit gegeben, auch begründete Beschwerden einfach nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Was das heißt, ist klar: Wenn einem Bürger seine in der Verfassung garantierten Grundrechte beschnitten werden, ohne dass er dagegen wirksame Beschwerde erheben kann, ist Deutschland kein Rechtsstaat mehr. Streng genommen, wird dadurch die Verfassung außer Kraft gesetzt. Denn Artikel 19 Abs. 4 GG besagt: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Und in Absatz 2 desselben Artikels heißt es: "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden." In welchem Staat und unter welcher Staatsform leben wir also?
Lesen dazu auch den Kommentar von Josef Aigner.
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Samstag, 5. Januar 2008
Wieso Merkels Vater Fotos mit der Kanzlerin vermeidet
thopo, 11:51h
Ein «absoluter Insider» hat Angela Merkels Biografie geschrieben. Graf Nayhauß fand Vielsagendes über die Rolle ihres Vaters
Netzeitung.de 03.01.2008
Graf Nayhauß
«Das Leben Angela Merkels ist von ihrem Verhältnis zu ihrem Vater geprägt», heißt es auf Seite 396 in der Biografie Gerd Langguths über die Kanzlerin. «Er dominierte die Familie, sein 'unnahbares' Wesen, seine Strenge, sein Absolutheitsanspruch haben die Tochter, die die Liebe des Vaters suchte, besonders gezeichnet.» Das heutige Leben Angela Merkels sei «eine politische Emanzipation von ihrem in das DDR-System tief verstrickten Vater. Und dennoch arbeitet sie sich an ihrem Vater ab, will sich ihm gegenüber beweisen...»
Fazit: «Er ist für sie sehr wichtig, aber sie spricht nicht über ihn.»
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Netzeitung.de 03.01.2008
Graf Nayhauß
«Das Leben Angela Merkels ist von ihrem Verhältnis zu ihrem Vater geprägt», heißt es auf Seite 396 in der Biografie Gerd Langguths über die Kanzlerin. «Er dominierte die Familie, sein 'unnahbares' Wesen, seine Strenge, sein Absolutheitsanspruch haben die Tochter, die die Liebe des Vaters suchte, besonders gezeichnet.» Das heutige Leben Angela Merkels sei «eine politische Emanzipation von ihrem in das DDR-System tief verstrickten Vater. Und dennoch arbeitet sie sich an ihrem Vater ab, will sich ihm gegenüber beweisen...»
Fazit: «Er ist für sie sehr wichtig, aber sie spricht nicht über ihn.»
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Donnerstag, 20. Dezember 2007
Besuch beim Kinderarzt wird Pflicht
thopo, 01:38h
Kinderarzt-Zwang in Deutschland: Der regelmäßige Besuch in der Praxis wird zur Pflicht - darauf hat sich der Gipfel bei Kanzlerin Merkel geeinigt. Zum Schutz des Nachwuchses sollen Kleinkinder häufiger untersucht werden.
Spiegel Online 19.12.2007
ler/AFP/AP/ddp
Angela Merkel sprach nach dem Treffen von einem großen Erfolg: Die Übereinkunft zwischen Bund und Ländern setze Maßstäbe. Man sei sich angesichts der schrecklichen Ereignisse um vernachlässigte und getötete Kinder einig, dass Risiken früher erkannt werden müssten. Das beschlossene Paket solle in Deutschland zu einer "Kultur des Hinsehens" führen - "Risiken müssen früher erkannt werden".
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Was mir an der Sache gefällt, ist die brillante Logik: Weil in der letzten Zeit die Jugendämter so oft versagt haben, müssen nun die Eltern schärfer überwacht werden. Dass dadurch auch nur ein einziges Kind gerettet wird, glauben wahrscheinlich nicht einmal die Teilnehmenr des Gipfels. Doch darauf kommt es ja gar nicht an. Hauptsache ist doch, dass wir Aktivitäten entwickelt haben. Das macht sich gut, und nur die Außenwirkung zählt.
Schade nur um die Reisekosten der Gipfelteilnehmer. Für das Ergebnis hätten sie nicht extra nach Berlin fahren müssen. Es wurde ja ohnehin schon von allen Dächern gepfiffen. Wie mag da wohl die Einladung ausgesehen haben? "Lieber Herr Ministerpräsident, die Bundeskanzlerin bittet Sie zu einem Gedankenaustausch mit folgenden Ergebnis: ... ?"
Spiegel Online 19.12.2007
ler/AFP/AP/ddp
Angela Merkel sprach nach dem Treffen von einem großen Erfolg: Die Übereinkunft zwischen Bund und Ländern setze Maßstäbe. Man sei sich angesichts der schrecklichen Ereignisse um vernachlässigte und getötete Kinder einig, dass Risiken früher erkannt werden müssten. Das beschlossene Paket solle in Deutschland zu einer "Kultur des Hinsehens" führen - "Risiken müssen früher erkannt werden".
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Was mir an der Sache gefällt, ist die brillante Logik: Weil in der letzten Zeit die Jugendämter so oft versagt haben, müssen nun die Eltern schärfer überwacht werden. Dass dadurch auch nur ein einziges Kind gerettet wird, glauben wahrscheinlich nicht einmal die Teilnehmenr des Gipfels. Doch darauf kommt es ja gar nicht an. Hauptsache ist doch, dass wir Aktivitäten entwickelt haben. Das macht sich gut, und nur die Außenwirkung zählt.
Schade nur um die Reisekosten der Gipfelteilnehmer. Für das Ergebnis hätten sie nicht extra nach Berlin fahren müssen. Es wurde ja ohnehin schon von allen Dächern gepfiffen. Wie mag da wohl die Einladung ausgesehen haben? "Lieber Herr Ministerpräsident, die Bundeskanzlerin bittet Sie zu einem Gedankenaustausch mit folgenden Ergebnis: ... ?"
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Dienstag, 18. Dezember 2007
Billige Bekenntnisse zu Kinderrechten
thopo, 17:41h
Financial Times Deutschland 18.12.2007
Alle Jahre wieder sorgt eine Art Weihnachtsbaum-Theorie des Verfassungsrechts in Deutschland für glänzende Augen. Ihre Botschaft: Das Ding wird umso besser, je mehr Schmuck wir hineinhängen. Aktuell sind es die Kinderrechte, die das Grundgesetz verschönern sollen.
Lesen Sie den vollständigen Leitartikel hier.
Wie bereits die Frankfurter Allgemeine Zeitung gelangt auch die FTD zu dem Ergebnis:
"Rein formal sind Kinder schon heute umfassend geschützt. Ihre Rechte ergeben sich bereits aus dem Grundrechtskatalog des Grundgesetzes, zudem gilt in Deutschland seit 15 Jahren die Uno-Konvention über die Rechte des Kindes. Viele Bundesländer haben Kinderrechte außerdem in ihre Landesverfassungen aufgenommen. Erst kürzlich feierten die Parteien in Schleswig-Holstein eine entsprechende Reform - die aber selbstverständlich nicht verhindern konnte, dass es dort jetzt im Ort Darry zu einer fünffachen Kindstötung kam."
Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Es ist nicht nachgewiesen worden, ob und wie durch diese Verfassungsänderung im konkreten Fall Kinder geschützt werden können. Es ist aber erwiesen, dass die Bundesregierung durch Änderung des § 1666 eine Absenkung der Eingriffsschwelle der Jugendämter plant. Und da erwies sich bislang das Recht auf Schutz der Familie aus Art. 6 GG als hinderlich. Sollte diese letzte Bastion fallen, wäre der jugendamtlichen Willkür Tür und Tor geöffnet.
Selbst an einen möglichen Konflikt mit Art. 8 EMRK hat man bereits gedacht: Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit findet im Euopäischen Parlament ein weitgehend von Deutschland geprägter Vorstoß für eine EU-Kinderrechtsstrategie statt (siehe dazu auch die Kompromissanträge).
Allen diesen Projekten ist gemeinsam, dass die Macht der Jugendämter gegenüber den unfähigen Eltern gestärkt werden sollen. Doch in der Regel sind Kinder in der Obhut ihrer Eltern noch immer am besten aufgehoben. Wenn man die reißerische Berichterstattung über die Fälle, in denen Kinder zu Tode kamen, näher betrachtet, stellt man fest, dass alle diese sog. "Problemfamilien" bereits vom Jugendamt "begleitet" wurden. Todesursache war nicht eine zu hohe "Eingriffsschwelle", sondern völlige Fehleinschätzungen von Jugendamtsmitarbeitern, die nicht einmal bemerkten, dass vor ihren Augen Kinder regelrecht verhungerten. Und dieser Institution will man mehr Macht geben als den Eltern?
CETERUM CENSEO OFFICIUM IUVENTUTIS ESSE ABOLENDUM!
Alle Jahre wieder sorgt eine Art Weihnachtsbaum-Theorie des Verfassungsrechts in Deutschland für glänzende Augen. Ihre Botschaft: Das Ding wird umso besser, je mehr Schmuck wir hineinhängen. Aktuell sind es die Kinderrechte, die das Grundgesetz verschönern sollen.
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Wie bereits die Frankfurter Allgemeine Zeitung gelangt auch die FTD zu dem Ergebnis:
"Rein formal sind Kinder schon heute umfassend geschützt. Ihre Rechte ergeben sich bereits aus dem Grundrechtskatalog des Grundgesetzes, zudem gilt in Deutschland seit 15 Jahren die Uno-Konvention über die Rechte des Kindes. Viele Bundesländer haben Kinderrechte außerdem in ihre Landesverfassungen aufgenommen. Erst kürzlich feierten die Parteien in Schleswig-Holstein eine entsprechende Reform - die aber selbstverständlich nicht verhindern konnte, dass es dort jetzt im Ort Darry zu einer fünffachen Kindstötung kam."
Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Es ist nicht nachgewiesen worden, ob und wie durch diese Verfassungsänderung im konkreten Fall Kinder geschützt werden können. Es ist aber erwiesen, dass die Bundesregierung durch Änderung des § 1666 eine Absenkung der Eingriffsschwelle der Jugendämter plant. Und da erwies sich bislang das Recht auf Schutz der Familie aus Art. 6 GG als hinderlich. Sollte diese letzte Bastion fallen, wäre der jugendamtlichen Willkür Tür und Tor geöffnet.
Selbst an einen möglichen Konflikt mit Art. 8 EMRK hat man bereits gedacht: Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit findet im Euopäischen Parlament ein weitgehend von Deutschland geprägter Vorstoß für eine EU-Kinderrechtsstrategie statt (siehe dazu auch die Kompromissanträge).
Allen diesen Projekten ist gemeinsam, dass die Macht der Jugendämter gegenüber den unfähigen Eltern gestärkt werden sollen. Doch in der Regel sind Kinder in der Obhut ihrer Eltern noch immer am besten aufgehoben. Wenn man die reißerische Berichterstattung über die Fälle, in denen Kinder zu Tode kamen, näher betrachtet, stellt man fest, dass alle diese sog. "Problemfamilien" bereits vom Jugendamt "begleitet" wurden. Todesursache war nicht eine zu hohe "Eingriffsschwelle", sondern völlige Fehleinschätzungen von Jugendamtsmitarbeitern, die nicht einmal bemerkten, dass vor ihren Augen Kinder regelrecht verhungerten. Und dieser Institution will man mehr Macht geben als den Eltern?
CETERUM CENSEO OFFICIUM IUVENTUTIS ESSE ABOLENDUM!
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Samstag, 15. Dezember 2007
Merkel und Steinmeier begrüßen Freilassung von Marco
thopo, 15:02h
WELT Online 14.12.2007
dpa
Kanzlerin Angela Merkel und Außenminister Frank- Walter Steinmeier haben die Freilassung von Marco aus türkischer Untersuchungshaft begrüßt. Er freue sich, dass Marco erst einmal frei ist und nach Hause kann, sagte Merkel in Brüssel. Steinmeier äußerte die Hoffnung, dass der 17-jährige Schüler aus Uelzen bald ausreisen kann. Das Gericht in Antalya hatte ihn ohne Auflagen aus der Haft entlassen. Der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-jährigen Britin soll am 1. April kommenden Jahres fortgesetzt werden.
Na also! Marco ist frei, und mit ihm freuen sich 82 Millionen Deutsche! Das ist durchaus aufrichtig gemeint!
Aber, Frau Bundeskanzlerin, nun bleiben Ihnen noch 10 Tage Zeit bis Weihnachten. 10 Tage, in denen Sie mit mindestens ebenso hohem Einsatz dafür kämpfen könnten, dass alle die Kinder, die von den Jugendämtern ohne Rechtsgrundlage entführt und eingesperrt wurden, Weihnachten mit ihrer Familie feiern können.
Sie haben mit ausgestrecktem Zeigefinger auf die Türkei gedeutet. Doch die anderen vier Finger Ihrer Hand haben auf Sie zurückgewiesen. Nun ist auch das Ausland nicht nur auf die skandalösen Verhältnisse in Deutschland aufmerksam geworden, sondern auch auf die untauglichen Versuche, diese Verhältnsse zu verschleiern. Eines hat uns die DDR bewiesen: Man kann zwar lange Zeit von Missständen ablenken, aber letzten Endes kommt eben doch alles ans Tageslicht. Und je länger die Ablenkungsmaßnahmen gedauert haben, desto tiefer ist der anschließende Absturz.
Ich halte es jedenfalls für töricht, zu behaupten:
dpa
Kanzlerin Angela Merkel und Außenminister Frank- Walter Steinmeier haben die Freilassung von Marco aus türkischer Untersuchungshaft begrüßt. Er freue sich, dass Marco erst einmal frei ist und nach Hause kann, sagte Merkel in Brüssel. Steinmeier äußerte die Hoffnung, dass der 17-jährige Schüler aus Uelzen bald ausreisen kann. Das Gericht in Antalya hatte ihn ohne Auflagen aus der Haft entlassen. Der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-jährigen Britin soll am 1. April kommenden Jahres fortgesetzt werden.
© Welt
Na also! Marco ist frei, und mit ihm freuen sich 82 Millionen Deutsche! Das ist durchaus aufrichtig gemeint!
Aber, Frau Bundeskanzlerin, nun bleiben Ihnen noch 10 Tage Zeit bis Weihnachten. 10 Tage, in denen Sie mit mindestens ebenso hohem Einsatz dafür kämpfen könnten, dass alle die Kinder, die von den Jugendämtern ohne Rechtsgrundlage entführt und eingesperrt wurden, Weihnachten mit ihrer Familie feiern können.
Sie haben mit ausgestrecktem Zeigefinger auf die Türkei gedeutet. Doch die anderen vier Finger Ihrer Hand haben auf Sie zurückgewiesen. Nun ist auch das Ausland nicht nur auf die skandalösen Verhältnisse in Deutschland aufmerksam geworden, sondern auch auf die untauglichen Versuche, diese Verhältnsse zu verschleiern. Eines hat uns die DDR bewiesen: Man kann zwar lange Zeit von Missständen ablenken, aber letzten Endes kommt eben doch alles ans Tageslicht. Und je länger die Ablenkungsmaßnahmen gedauert haben, desto tiefer ist der anschließende Absturz.
Ich halte es jedenfalls für töricht, zu behaupten:
"Das Jugendamt in seinem Lauf
hält weder Ochs noch Esel auf."
hält weder Ochs noch Esel auf."
(Frei nach Erich Honecker)
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Kinderrechte im Grundgesetz: Spirale nach unten
thopo, 13:44h
Frankfurter Allgemeine Zeitung 13.12.2007
Stefan Dietrich
Es ist wieder so weit. Fast immer, wenn erschütternde Fälle von Kindstötungen oder -verwahrlosung eine Weile lang die Öffentlichkeit beschäftigen, kommt die SPD auf ihre Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ zurück. Als ob sie dort nicht von Anfang an enthalten wären. Als ob auch nur eines dieser Familiendramen einem fehlenden Verfassungsartikel zuzuschreiben wäre. Was tatsächlich fehlt, ist eine systematische Begleitung aller Neugeborenen bis zum Vorschulalter, damit keines verlorengeht, das in prekären Verhältnissen aufwächst. Dafür reichen einfache Gesetze, und die wird es – endlich – bald in allen Ländern geben.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Dieser Kommentar war längst überfällig, vor allem das glasklare Resümee:
Es droht die Verstaatlichung der Kinder
An der Gerechtigkeitsdebatte über Mindestlöhne und Managergehälter ist unterdessen vorbeigegangen, dass die wertvollste Leistung, die in dieser Gesellschaft erbracht wird, die Erziehung von Kindern, immer schlechter belohnt wird. Aber wozu eine häusliche Leistung belohnen, die man ohnehin nicht mehr haben möchte?
Die Kinderrechte im Grundgesetz wären der nächste große Schritt zur Verstaatlichung der Kinder. Über ihre Einhaltung würden nicht mehr „zuvörderst die Eltern“, sondern „die staatliche Gemeinschaft“ wachen. Von einem Recht der Kinder auf ihre Eltern ist nicht die Rede. Die Folgen solcher Remedur in der Familienpolitik würden schlimmer sein als die Ursachen, die ihnen als Vorwand dienten.
Vielen Dank, Herr Dietrich! Für diese Analyse spricht Ihnen der Presseblog seine Anerkennung aus.
Stefan Dietrich
Es ist wieder so weit. Fast immer, wenn erschütternde Fälle von Kindstötungen oder -verwahrlosung eine Weile lang die Öffentlichkeit beschäftigen, kommt die SPD auf ihre Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ zurück. Als ob sie dort nicht von Anfang an enthalten wären. Als ob auch nur eines dieser Familiendramen einem fehlenden Verfassungsartikel zuzuschreiben wäre. Was tatsächlich fehlt, ist eine systematische Begleitung aller Neugeborenen bis zum Vorschulalter, damit keines verlorengeht, das in prekären Verhältnissen aufwächst. Dafür reichen einfache Gesetze, und die wird es – endlich – bald in allen Ländern geben.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Dieser Kommentar war längst überfällig, vor allem das glasklare Resümee:
Es droht die Verstaatlichung der Kinder
An der Gerechtigkeitsdebatte über Mindestlöhne und Managergehälter ist unterdessen vorbeigegangen, dass die wertvollste Leistung, die in dieser Gesellschaft erbracht wird, die Erziehung von Kindern, immer schlechter belohnt wird. Aber wozu eine häusliche Leistung belohnen, die man ohnehin nicht mehr haben möchte?
Die Kinderrechte im Grundgesetz wären der nächste große Schritt zur Verstaatlichung der Kinder. Über ihre Einhaltung würden nicht mehr „zuvörderst die Eltern“, sondern „die staatliche Gemeinschaft“ wachen. Von einem Recht der Kinder auf ihre Eltern ist nicht die Rede. Die Folgen solcher Remedur in der Familienpolitik würden schlimmer sein als die Ursachen, die ihnen als Vorwand dienten.
Vielen Dank, Herr Dietrich! Für diese Analyse spricht Ihnen der Presseblog seine Anerkennung aus.
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