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Dienstag, 13. November 2007
Eine Strafe wegen Kindesentziehung
thopo, 20:19h
Frankfurter Allgemeine Zeitung 26.11.2001
Bernd Fritz
Wegen Entziehung Minderjähriger ist am Freitag ein Vater vor dem Amtsgericht Halle/Westfalen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Be-währung und einer Geldauflage von 6000 Mark verurteilt worden.
Der 36jährige Luft- und Raumfahrtingenieur Heiko Reinkober aus Gütersloh hatte sich im November des vergangenen Jahres, nach der Trennung von seiner Ehefrau, mit den beiden gemeinsamen, drei und fünf Jahre alten Töchtern ins Baltikum abgesetzt und dort fünf Monate zugebracht. Damit war der Tatbestand des § 235 StGB, Ziffer 2, erfüllt, wonach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer ein Kind einem Elternteil entzieht, um es in das Ausland zu verbringen. Das Gericht war mit seinem Urteil unter dem Antrag des Staatsanwalts, der ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung gefordert hatte, geblieben, da bei den Kindern keine feststellbaren Folgen der Entziehung aufgetreten seien. Die von der Verteidigung angeregte Beschränkung auf eine Geldstrafe wurde wegen des "hohen kriminellen Gehalts" der Tat sowie einer erkennbaren Distanz des Angeklagten zu rechtsstaatlichen Möglichkeiten abgelehnt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Lesen Sie dazu auch den Leserbrief von Dr. phil. Karin Jäckel.
Ein deutlicher Beweis für die deutsche Zweiklassen- oder besser Zweigeschlechterjustiz ergibt sich, wenn man dieses Urteil mit dem Fall einer Mutter vergleicht, die gleich zweimal ein schwerbehindertes Kind dem allein sorgeberechtigten Vater entzog. Im Gegensatz zu dem geschilderten Fall waren und sind bei dem Opfer deutliche, ja erschreckende Spuren der Straftat zurückgeblieben. Dennoch wurde der Mutter, die sich standhaft weigerte, Gerichtsbeschlüsse anzuerkennen und einfach nach eigenem Gutdünken verfuhr, nach der zweiten Entziehung das Sorgerecht zugesprochen. Doch wie zu erwarten behielten die familienpsychologischen Gutachter recht - das "Erziehungsexperiment" der Mutter scheiterte. Das Kind sitzt heute in einem Pflegeheim, wo Vater und Schwester es nicht einmal besuchen dürfen.
Man vergleiche diesen Fall mit dem Fall des Heiko Reinkober. Männer und Frauen sind in Deutschland nicht gleichberechtigt. Stimmt.
Bernd Fritz
Wegen Entziehung Minderjähriger ist am Freitag ein Vater vor dem Amtsgericht Halle/Westfalen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Be-währung und einer Geldauflage von 6000 Mark verurteilt worden.
Der 36jährige Luft- und Raumfahrtingenieur Heiko Reinkober aus Gütersloh hatte sich im November des vergangenen Jahres, nach der Trennung von seiner Ehefrau, mit den beiden gemeinsamen, drei und fünf Jahre alten Töchtern ins Baltikum abgesetzt und dort fünf Monate zugebracht. Damit war der Tatbestand des § 235 StGB, Ziffer 2, erfüllt, wonach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer ein Kind einem Elternteil entzieht, um es in das Ausland zu verbringen. Das Gericht war mit seinem Urteil unter dem Antrag des Staatsanwalts, der ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung gefordert hatte, geblieben, da bei den Kindern keine feststellbaren Folgen der Entziehung aufgetreten seien. Die von der Verteidigung angeregte Beschränkung auf eine Geldstrafe wurde wegen des "hohen kriminellen Gehalts" der Tat sowie einer erkennbaren Distanz des Angeklagten zu rechtsstaatlichen Möglichkeiten abgelehnt.
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Lesen Sie dazu auch den Leserbrief von Dr. phil. Karin Jäckel.
Ein deutlicher Beweis für die deutsche Zweiklassen- oder besser Zweigeschlechterjustiz ergibt sich, wenn man dieses Urteil mit dem Fall einer Mutter vergleicht, die gleich zweimal ein schwerbehindertes Kind dem allein sorgeberechtigten Vater entzog. Im Gegensatz zu dem geschilderten Fall waren und sind bei dem Opfer deutliche, ja erschreckende Spuren der Straftat zurückgeblieben. Dennoch wurde der Mutter, die sich standhaft weigerte, Gerichtsbeschlüsse anzuerkennen und einfach nach eigenem Gutdünken verfuhr, nach der zweiten Entziehung das Sorgerecht zugesprochen. Doch wie zu erwarten behielten die familienpsychologischen Gutachter recht - das "Erziehungsexperiment" der Mutter scheiterte. Das Kind sitzt heute in einem Pflegeheim, wo Vater und Schwester es nicht einmal besuchen dürfen.
Man vergleiche diesen Fall mit dem Fall des Heiko Reinkober. Männer und Frauen sind in Deutschland nicht gleichberechtigt. Stimmt.
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16 Tage gegen Gewalt an Frauen: Wiener Schwerpunkte und Aktionen
thopo, 20:07h
Wien unterstützt Kampagne des Europarates
Rathauskorrespondenz vom 13.11.2007
(RK)
"Frauen sollen sich in dieser Stadt sicher fühlen. Das reicht von der sozialen Sicherheit, also die Sicherheit, ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben führen zu können, bis hin zu Gewaltprävention und Gewaltschutz. Wien verfügt über ein breites und sehr eng gewobenes Gewaltschutznetz," so Frauenstadträtin Sandra Frauenberger anlässlich der im Zeitraum von 25. November bis 10. Dezember stattfindenden 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, die in Europa heuer insbesondere durch eine Kampagne des Europarates getragen werden. Wien unterstützt diese Kampagne durch zahlreiche Aktivitäten.
Der 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und gleichzeitig der Auftakt zu 16 Tagen gegen Gewalt an Frauen. In diesem Zeitraum kämpfen weltweit zahlreiche Institutionen und Organisationen für die Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte. Der Abschluss der 16 Tage gegen Gewalt wird am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte begangen. "Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt. Gewalt dient dazu Macht und Kontrolle über Frauen auszuüben und äußert sich in ungleichen Machtverhältnissen und Lebenschancen. Gewalt gegen Frauen ist klarerweise auch ein internationales Phänomen", betont die Stadträtin die Bedeutung der weltweiten Aktionen im Zusammenhang mit 16 Tagen gegen Gewalt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Ist nicht allein diese einseitige Diskriminierung als Gewalt gegen Männer einzustufen?
Rathauskorrespondenz vom 13.11.2007
(RK)
"Frauen sollen sich in dieser Stadt sicher fühlen. Das reicht von der sozialen Sicherheit, also die Sicherheit, ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben führen zu können, bis hin zu Gewaltprävention und Gewaltschutz. Wien verfügt über ein breites und sehr eng gewobenes Gewaltschutznetz," so Frauenstadträtin Sandra Frauenberger anlässlich der im Zeitraum von 25. November bis 10. Dezember stattfindenden 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, die in Europa heuer insbesondere durch eine Kampagne des Europarates getragen werden. Wien unterstützt diese Kampagne durch zahlreiche Aktivitäten.
Der 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und gleichzeitig der Auftakt zu 16 Tagen gegen Gewalt an Frauen. In diesem Zeitraum kämpfen weltweit zahlreiche Institutionen und Organisationen für die Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte. Der Abschluss der 16 Tage gegen Gewalt wird am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte begangen. "Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt. Gewalt dient dazu Macht und Kontrolle über Frauen auszuüben und äußert sich in ungleichen Machtverhältnissen und Lebenschancen. Gewalt gegen Frauen ist klarerweise auch ein internationales Phänomen", betont die Stadträtin die Bedeutung der weltweiten Aktionen im Zusammenhang mit 16 Tagen gegen Gewalt.
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Ist nicht allein diese einseitige Diskriminierung als Gewalt gegen Männer einzustufen?
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Die Wahrheit über Partnergewalt
thopo, 13:20h
L'Express 20.06.2005
Elisabeth Badinter
In den Untersuchungen und Abhandlungen über Partnergewalt klingt die Rollenteilung wie eine Selbstverständlichkeit: die Männer sind Täter und die Frauen sind Opfer. Eine begründete Annahme, die sich auf die Fakten und Statistiken stützt, wenn es sich um physische Formen der Gewalt, Schläge, Vergewaltigungen oder Morde handelt. Jedoch werden in der Mehrzahl der dazu vorliegenden Arbeiten und der daraus abgeleiteten Beschwörungsformeln alle Arten von Partnergewalt - die der Handgreiflichkeiten und die der Worte - miteinander vermengt. Dieser Aufsummierung unterliegt auch die einzige, in Frankreich zu diesem Thema durchgeführte und 2001 veröffentlichte seriöse Studie, die "Enquête nationale sur les violences envers les femmes en France" (Enveff). Aus deren Ergebnissen wurde ein "globaler Index" für Partnergewalt abgeleitet: 10% der Frauen erklären, Opfer derselben zu sein. Diese erschreckende Zahl und die verwendete Terminologie verdecken jedoch den Umstand, dass drei Viertel dieser "Gewalt" aus psychischen Aggressionen wie Beschimpfungen, Verunglimpfungen oder Belästigungen besteht. Daraus ergibt sich die Frage: werden nicht auch die Männer Opfer dieser psychischen Aggressionen, deren sie so massiv beschuldigt werden? Nach der vom Meinungsforschungsinstitut BVA für L'Express durchgeführten Studie erklären Männer und Frauen etwa in gleichem Umfang, Opfer dieses Beziehungskrieges zu sein, bei deren Einordnung in die Kategorie "Gewalt" man unwillkürlich zögert. Zu gravierend ist dieses Phänomen, um es Wortgefechten zu überlassen. Stattdessen gilt es, sich an die Fakten zu halten: genau dies ist der Sinn der von der Philosophin Elisabeth Badinter zu diesem Thema geführten Auseinandersetzung. Wir veröffentlichen ihren Vortrag, den sie bei einer Diskussionsveranstaltung von Amnesty International am 16. Juni in Lyon gehalten hat.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Elisabeth Badinter
In den Untersuchungen und Abhandlungen über Partnergewalt klingt die Rollenteilung wie eine Selbstverständlichkeit: die Männer sind Täter und die Frauen sind Opfer. Eine begründete Annahme, die sich auf die Fakten und Statistiken stützt, wenn es sich um physische Formen der Gewalt, Schläge, Vergewaltigungen oder Morde handelt. Jedoch werden in der Mehrzahl der dazu vorliegenden Arbeiten und der daraus abgeleiteten Beschwörungsformeln alle Arten von Partnergewalt - die der Handgreiflichkeiten und die der Worte - miteinander vermengt. Dieser Aufsummierung unterliegt auch die einzige, in Frankreich zu diesem Thema durchgeführte und 2001 veröffentlichte seriöse Studie, die "Enquête nationale sur les violences envers les femmes en France" (Enveff). Aus deren Ergebnissen wurde ein "globaler Index" für Partnergewalt abgeleitet: 10% der Frauen erklären, Opfer derselben zu sein. Diese erschreckende Zahl und die verwendete Terminologie verdecken jedoch den Umstand, dass drei Viertel dieser "Gewalt" aus psychischen Aggressionen wie Beschimpfungen, Verunglimpfungen oder Belästigungen besteht. Daraus ergibt sich die Frage: werden nicht auch die Männer Opfer dieser psychischen Aggressionen, deren sie so massiv beschuldigt werden? Nach der vom Meinungsforschungsinstitut BVA für L'Express durchgeführten Studie erklären Männer und Frauen etwa in gleichem Umfang, Opfer dieses Beziehungskrieges zu sein, bei deren Einordnung in die Kategorie "Gewalt" man unwillkürlich zögert. Zu gravierend ist dieses Phänomen, um es Wortgefechten zu überlassen. Stattdessen gilt es, sich an die Fakten zu halten: genau dies ist der Sinn der von der Philosophin Elisabeth Badinter zu diesem Thema geführten Auseinandersetzung. Wir veröffentlichen ihren Vortrag, den sie bei einer Diskussionsveranstaltung von Amnesty International am 16. Juni in Lyon gehalten hat.
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Gewalt gegen Männer - Opfer brechen ihr Schweigen
thopo, 13:00h
Kontraste
Rundfunk Berlin-Brandenburg 11.04.2002
Axel Svehla
Sie werden getreten, geschlagen und mit dem Messer bedroht. Gewalt in der Ehe - Männer als Opfer. Ein gesellschaftliches Tabuthema.
Es hat viel zu lange gedauert, bis Politiker begriffen haben, dass Gewalt gegen Frauen kein Kavaliersdelikt, kein Privatkram ist. Wir von Kontraste sind der Meinung, wir sollten jetzt nicht mehr warten, denn wir wissen, dass es das gibt: wenn Frauen Männer verprügeln, brauchen beide Hilfe. Axel Svehla über ein Thema, das gar nicht komisch ist.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Oben rechts können Sie durch des Symbols das Video der Sendung aufrufen.
Ein erschütternder Bericht, der so gar nicht zu den offiziellen Darstellungen passen will. Und dieser Bericht macht auch deutlich, dass so manche für Kinder bestimmte Veröffentlichung in Wirklichkeit nur sexistische Hetze ist.
Rundfunk Berlin-Brandenburg 11.04.2002
Axel Svehla
Sie werden getreten, geschlagen und mit dem Messer bedroht. Gewalt in der Ehe - Männer als Opfer. Ein gesellschaftliches Tabuthema.
Es hat viel zu lange gedauert, bis Politiker begriffen haben, dass Gewalt gegen Frauen kein Kavaliersdelikt, kein Privatkram ist. Wir von Kontraste sind der Meinung, wir sollten jetzt nicht mehr warten, denn wir wissen, dass es das gibt: wenn Frauen Männer verprügeln, brauchen beide Hilfe. Axel Svehla über ein Thema, das gar nicht komisch ist.
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Oben rechts können Sie durch des Symbols das Video der Sendung aufrufen.
Ein erschütternder Bericht, der so gar nicht zu den offiziellen Darstellungen passen will. Und dieser Bericht macht auch deutlich, dass so manche für Kinder bestimmte Veröffentlichung in Wirklichkeit nur sexistische Hetze ist.
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Familienrichter beklagen Notstand
thopo, 02:27h
Kölner Stadt-Anzeiger 12.11.2007
Ralf Rohrmoser-von Glasow
„Notstand im Amtsgericht Siegburg“ prangte auf einer der drei fast raumhohen Karikaturen, die hinter dem Rednerpult in der Kantine aufgehängt waren. Gleich drei Familienrichter verabschiedeten sich gestern in den Ruhestand. Für Christa Seeliger, Manfred Fuchs und Rudolf Langweg gab es je eine eigene Darstellung, vom Paragraphensalat über den Traum vom freien Leben bis zum Notstands-Fachblatt. Doch nicht mit floskelhaften Dankesreden nahmen sie ihren Hut, sie übten deutliche Kritik.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Siegburg? Da war doch ein Jugendamt, das einen Beschluss des Familiengerichts nicht respektieren wollte und deshalb Besuch vom Gerichtsvollzieher bekam. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren Richter! Herzlichen Dank dafür, dass Sie sich bei der Anwendung von Recht und Gesetz nicht beirren ließen! Das ist in Deutschland nicht mehr selbstverständlich. Siegburg wird Sie vermissen.
Ihren Nachfolgern sei gewünscht, dass auch sie sich nicht eigenmächtig geschaffenen Tatsachen beugen. Jugendämter solltenendlich akzeptieren, dass auch sie sich an Sachverständigengutachten und Gerichtsbeschlüsse halten müssen.
Ralf Rohrmoser-von Glasow
„Notstand im Amtsgericht Siegburg“ prangte auf einer der drei fast raumhohen Karikaturen, die hinter dem Rednerpult in der Kantine aufgehängt waren. Gleich drei Familienrichter verabschiedeten sich gestern in den Ruhestand. Für Christa Seeliger, Manfred Fuchs und Rudolf Langweg gab es je eine eigene Darstellung, vom Paragraphensalat über den Traum vom freien Leben bis zum Notstands-Fachblatt. Doch nicht mit floskelhaften Dankesreden nahmen sie ihren Hut, sie übten deutliche Kritik.
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Siegburg? Da war doch ein Jugendamt, das einen Beschluss des Familiengerichts nicht respektieren wollte und deshalb Besuch vom Gerichtsvollzieher bekam. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren Richter! Herzlichen Dank dafür, dass Sie sich bei der Anwendung von Recht und Gesetz nicht beirren ließen! Das ist in Deutschland nicht mehr selbstverständlich. Siegburg wird Sie vermissen.
Ihren Nachfolgern sei gewünscht, dass auch sie sich nicht eigenmächtig geschaffenen Tatsachen beugen. Jugendämter solltenendlich akzeptieren, dass auch sie sich an Sachverständigengutachten und Gerichtsbeschlüsse halten müssen.
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Zypries: Kinder sollen von neuem Unterhaltsrecht profitieren
thopo, 02:10h
BMJ Newsletter 09.11.2007
Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet. Das neue Unterhaltsrecht soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
„Mit dieser Reform gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Familienpolitik. Unsere Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Wir haben eine hohe Scheidungsrate, die Rollenverteilung innerhalb der Ehe hat sich gewandelt und neue Familienformen entstehen. Mit der nun vereinbarten Unterhaltsrechtsreform reagieren wir sensibel auf gesellschaftliche Veränderungen. Das Unterhaltsrecht betrifft die Familien in besonderem Maß. Es geht um das finanzielle Einstehen füreinander, die Solidarität zwischen Eltern und Kindern und die Übernahme von Verantwortung zwischen den Ehegatten und unverheirateten Elternteilen“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet. Das neue Unterhaltsrecht soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
„Mit dieser Reform gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Familienpolitik. Unsere Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Wir haben eine hohe Scheidungsrate, die Rollenverteilung innerhalb der Ehe hat sich gewandelt und neue Familienformen entstehen. Mit der nun vereinbarten Unterhaltsrechtsreform reagieren wir sensibel auf gesellschaftliche Veränderungen. Das Unterhaltsrecht betrifft die Familien in besonderem Maß. Es geht um das finanzielle Einstehen füreinander, die Solidarität zwischen Eltern und Kindern und die Übernahme von Verantwortung zwischen den Ehegatten und unverheirateten Elternteilen“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin.
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Zypries: Soziale Integration von Kindern und Jugendlichen fördern
thopo, 02:07h
BMJ Pressemitteilung 12.11.2007
Heute findet der 8. deutsch-französische Ministerrat in Berlin statt. Die Kabinette beider Länder treffen sich seit 2003 halbjährlich abwechselnd in Deutschland und Frankreich zu einer gemeinsamen Sitzung. Schwerpunktthemen des diesjährigen Ministerrats sind „Integration und Chancengleichheit“. Im Rahmen des heutigen Gipfels hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gemeinsam mit ihrer französischen Amtskollegin Rachida Dati das Diakoniezentrum der EJF-Lazarus-Gesellschaft in Berlin-Heiligensee besucht.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Heute findet der 8. deutsch-französische Ministerrat in Berlin statt. Die Kabinette beider Länder treffen sich seit 2003 halbjährlich abwechselnd in Deutschland und Frankreich zu einer gemeinsamen Sitzung. Schwerpunktthemen des diesjährigen Ministerrats sind „Integration und Chancengleichheit“. Im Rahmen des heutigen Gipfels hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gemeinsam mit ihrer französischen Amtskollegin Rachida Dati das Diakoniezentrum der EJF-Lazarus-Gesellschaft in Berlin-Heiligensee besucht.
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