Freitag, 6. Juli 2007
 
Einsendeschluss für den deutschen Kinderpreis verlängert
Bewerbungen werden bis zum 31. Juli angenommen
World Vision

World Vision verlängert den Einsendeschluss für den DEUTSCHEN KINDERPREIS: Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2007 eingereicht werden. „In den letzten zwei Wochen wurden so viele Bewerbungsformulare abgefordert, dass wir allen die Möglichkeit geben wollen, die Unterlagen in Ruhe auszufüllen, um sich für den Kinderpreis zu bewerben“, so Dr. Hartmut Kopf, Direktor Kommunikation und Anwaltschaft bei World Vision.

Das ausgefüllte Bewerbungsformular wird an folgende Adresse geschickt: World Vision Deutschland, Stichwort: DER DEUTSCHE KINDERPREIS, Postfach 760711, 22057 Hamburg.
World Vision nimmt die Bewerbungen auch auf der Tabaluga-Tour vor Ort gerne entgegen.

Informationen über den deutschen Kinderpreis siehe hier.

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Wozu brauchen wir noch Männer?
Frauen an der Macht
SWR Fernsehen 04. 07. 2007

Deutschland wird von einer Frau regiert, und seit geraumer Zeit machen immer öfter die „Alpha-Mädchen“ von sich reden. Junge Frauen gelten als flexibler, fleißiger und leistungsstärker als ihre männlichen Altersgenossen. In Sachen Ausbildung, Beruf und Karriere ziehen die jungen Frauen oft an ihren männlichen Altersgenossen vorbei. In manchen Regionen Deutschlands schauen sich Personalchefs gezielt nach Frauen um. Schon wird der Ruf nach einer „Männerbewegung“ laut, die – so wie etwa der Verein „MANNdat“- gegen die Diskriminierung des Mannes zu Felde zieht.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Wolff will Schöpfungslehre im Biologieunterricht
Frankfurter Allgemeine Zeitung 28. 06. 2007
Ralf Euler

Die hessische Kultusministerin Karin Wolff sieht in einer Debatte über die Schöpfungslehre der Bibel die Chance für "eine neue Gemeinsamkeit von Naturwissenschaft und Religion". In einem Gespräch mit dieser Zeitung wies die CDU-Politikerin gleichzeitig die Kritik zurück, sie leiste mit ihrer Auffassung der Ideologie der Kreationisten Vorschub. Sie plädiere vielmehr für einen "modernen Biologieunterricht", in dem auch die Grenzen naturwissenschaftlich gesicherter Erkenntnis sowie theologische und philosophische Fragen nach dem Sinn des Seins und der Existenz von Welt und Menschen eine Rolle spielen sollten. Dies mache junge Menschen gerade sensibel und wachsam gegenüber den unwissenschaftlichen und völlig inakzeptablen Vorstellungen der Kreationisten. Sie plädiere daher für fächerübergreifende und verbindende Fragestellungen bei den Themen der Herkunft des Menschen und der Bestimmung des Lebens, sagte die Ministerin, "nicht nur, aber auch im Biologieunterricht". Dabei gehe es auch keineswegs darum, wissenschaftliche Erkenntnisse und Glaubensfragen gegeneinander auszuspielen.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Reaktionen hierauf siehe hier.

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Detacho Spielhaus : Scheidungsspielzeug für Kinder in "modernen" Familien
"Nur weil Mami und Papi sich nicht lieben, heißt dass nicht, dass sie aufgehört haben, euch lieb zu haben!" Dieser Satz alleine kann ein Kind nicht von dem Trauma sich trennender Eltern und wesentlicher Änderungen der Lebensumstände heilen. Die meisten familienbezogenen Spielzeuge malen ein perfektes Bild einer Einigkeit, die, wie wir Erwachsene wissen, nicht der Normalfall ist. Das Detacho Spielhaus des Designer Ben Forman besteht aus einem modularen Einfamilienhaus, das zu getrennten Häusern umgebaut werden kann, wenn die Puppenfamilie (mit einer Auswahl von Mitgliedern und Stief-Mitgliedern) eine Scheidung durchleben sollte. Die "Haare" der Elternpuppen können gedreht werden, so dass entweder ein glückliches oder ein trauriges Gesicht zu sehen ist, Wenn sie glücklich sind, küssen sie sich auf den Mund, aber wenn ihnen nicht danach ist, lenken die eingebauten Magneten den Kuss platonisch auf die Wange ab.

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Zahl der Kleinkinder in Pflegefamilien steigt
Nur die Hälfte kehrt zu Eltern zurück - Mutter kämpft seit einem Jahr ums Sorgerecht
Stuttgarter Nachrichten 05. 07. 2007
Barbara Czimmer-Gauss

Zwischen Januar und April hat sich die Zahl der Kleinkinder, die zur Pflege untergebracht wurden, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt. Dafür verantwortlich ist auch die höhere Sensibilität der Sozialarbeiter gegenüber Vernachlässigung - nicht immer im Sinn der Eltern.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Keine Therapie für misshandeltes Mädchen
Michaela wurde misshandelt: Sie musste unter anderem Erbrochenes vom Boden auflecken. Doch eine Therapie für das Kind hielt das Jugendamt für unnötig.
Augsburger Allgemeine 04. 07. 2007
Peter Richter und Karin Seibold

Herbe Kritik übt der Kinderpsychologe Oskar Randak deshalb am Landsberger Jugendamt: Wegen ungeklärter Finanzierungsfragen muss das misshandeltes Mädchen, das im Juli 2005 ins Heim eingeliefert wurde, bis heute auf eine dringende Therapie warten. Das Landratsamt Landsberg, das so eine Behandlung hätte zahlen müssen, teilte mit, Michaela habe keine Therapie benötigt.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Das lange Warten aufs Elterngeld
Der Tagesspiegel 04. 07. 2007
Sigrid Kneist

Vor viereinhalb Monaten wurde der kleine Milan geboren. Seine Eltern haben damals sofort das neue Elterngeld beantragt; aber bis heute haben sie noch kein Geld gesehen. Das Jugendamt Mitte kommt mit der Bearbeitung der Anträge nicht hinterher. So wie Milans Mutter und Vater geht es einigen tausend Berliner Eltern, deren Kinder in diesem Jahr zur Welt gekommen sind. Wie in Mitte gibt es auch in anderen Bezirken große Probleme damit, die Ansprüche zu berechnen und das Geld auszuzahlen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Ständig steigende Nachfrage
Kölner Stadt-Anzeiger 03. 07. 2007
Maria Wadenpohl

Mehr als verdoppelt hat sich die Zahl der Leverkusener Kinder, die von einer Tagesmutter betreut werden, und das innerhalb eines Jahres. Das städtische Jugendamt sucht deshalb Personen, die als Tagesmütter oder -väter tätig werden wollen. In einem Pressegespräch informierten Amtsleiter Rainer Gurk, Angela Hillen, Leiterin der Abteilung Erziehungshilfe, und Klaus Fuchs vom Kinderpflegedienst über Voraussetzungen und Bedingungen. Derzeit werden 188 Kinder, davon 145 jünger als drei Jahre, von 95 Tagesmüttern betreut.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Video on Demand: RTLnow.de setzt auf kostenlose Inhalte
SATnews 03. 07. 2007

RTLnow.de, das Video on Demand-Angebot von RTL, stockt sein Portfolio in den kommenden Wochen um mindestens fünf weitere TV-Formate auf. Ab 16. Juli gibt es bei RTLnow.de die neue Oliver Geißen Show "Surprise!" und bis Ende Juli werden dann auch die RTL Gerichts-Shows "Strafgericht" und "Familiengericht" abrufbar sein. Alle aufgezählten Formate sind - genau wie viele andere - bei RTLnow.de kostenlos abrufbar.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Fragt sich, welche Folgen des "Familiengerichts dort zu sehen sein werden, denn dem Vernehmen nach soll die Reihe eingestellt werden.

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Programmtipp: Im Namen des Kindes
ARD Montag, 23.07.07, 21:00 hr

Letzte Hoffnung im Scheidungskrieg
Film von Katharina Wolff
Lizzy ist neun Jahre alt und hat eigentlich alles, was man in diesem Alter so braucht, um glücklich zu sein: ein schönes Kinderzimmer, eine liebevolle Mama, die sich um sie sorgt und einen Papa, der sie lieb hat und mit ihr spielt. Und doch ist Lizzys Welt aus den Fugen: Ihre Eltern reden nicht mehr miteinander.
Das ist der Moment, in dem Katharina Behrend vom Gericht beauftragt wird, sich einzumischen: wenn in Familien, die keine mehr sein wollen, nichts mehr geht.

Vollständiger Programmhinweis siehe hier.

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TV-Kritik: Kampf ums Kind
Warum Prügelväter nach der Trennung bevorzugt werden
SWR 04. 06. 2007
Thomas Dauser
Es geht um die so genannte häusliche Gewalt. Konkret geht es um die Frage: Was passiert, wenn sich geprügelte Ehefrauen mit den Kindern in Sicherheit bringen? Wer bekommt dann, in der Regel, das Sorgerecht? Die flüchtende Frau oder der prügelnde Vater? Thomas Dauser mit erschreckenden Antworten.

Text des Beitrages siehe hier.

Kommentar von gefra:

Ein Film aus der Reihe "Berichte, die die Welt nicht braucht". Dem Autor sind weder der Unterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht noch die einschlägigen Statistiken bekannt. Häusliche Gewalt geht nun einmal ebenso häufig von Frauen aus wie von Männern.

Doch die Auswahl der "Experten" zeigt ja, dass es dem Autoren nicht um Ausgewogenheit geht. Beide haben sich durch ihre tendenziösen Aussagen bereits lange vor dieser Sendung einen Namen gemacht. Dabei äußert sich Prof. Salgo in diesem Beitrag noch erstaunlich neutral. In der Tat ist es nicht gut, wenn Alles über einen Leisten gebrochen wird. Ergo: Man kann nicht pauschal behaupten, dass immer die Väter die Übeltäter sind. Aber diese Schlussfolgerung zieht Salgo nicht mehr. Das passt nicht in sein Weltbild.

Dezent der Hinweis, dass die Mutter trotz eines Gerichtsbeschlusses zum Umgangsrecht mit dem Kleinsten "untergetaucht" ist. Das nennt man "Kindesentziehung" und ist nach deutschem Recht eine Straftat. Bestraft werden hierfür allerdings nur Männer. Das steht nicht im Gesetz, sondern in der Rechtsprechungspraxis der Familiengerichte.

Zum Schluss stellt sich heraus, dass der gesamte Beitrag - wie Shakespeare sagen würde - "Viel Lärm um nichts" war. Natürlich hat auch diese Mutter trotz ihrer Handlungen das Sorgerecht zurück erhalten. Etwas anderes war auch gar nicht zu erwarten. Und damit wird im letzten Satz auch die Darstellung von Frau Prof. Kavemann als unwahr entlarvt, dass "geprügelte und missbrauchte" Frauen ihre Kinder verlieren.

Die wirklich spannende Frage - ob und in welchem Umfang der Vater inzwischen tatsächlich Umgang mit seinen Kindern hat - bleibt hingegen unbeantwortet.

Fazit: Ein wirklich besorgniserregender Beitrag, weil er von einer sachlichen Diskussion ablenkt und die öffentliche Meinung weiter verhärtet. Wohin solche Brunnenvergiftung führt, lesen Sie hier.

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Mittwoch, 4. Juli 2007
 
Programmtipp: Wozu brauchen wir noch Männer?
Quergefragt - SWR Fernsehen 04. 07. 2007, 20:15 Uhr

Deutschland wird von einer Frau regiert, und seit geraumer Zeit machen immer öfter die „Alpha-Mädchen“ von sich reden. Junge Frauen gelten als flexibler und leistungsstärker als ihre männlichen Altersgenossen. Brauchen wir eine neue Männerbewegung?

Vollständiger Programmtipp siehe hier.

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Jugendamt geht auf die Straße
RP ONLINE 03. 07. 2007
Christoph Schmidt

Dezernentin Dagmar Formella macht sich für ein Konzept für aufsuchende Jugendarbeit stark. Ein Streetworker soll Heranwachsende an ihren Treffpunkten besuchen. Das kostet rund 25.000 Euro im Jahr.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Modellprojekt zum Kinderschutz
Ein Notruftelefon für das Bauchgefühl
Märkische Allgemeine 03. 07. 2007
Andreas Vogel

Mit einem Pilotprojekt reagiert der Kreis auf die wiederkehrenden Meldungen von verwahrlosten und misshandelten Kindern: Das Gesundheits- und das Jugendamt haben jetzt ein amtsärztliches Notruftelefon eingerichtet, an dem 24 Stunden am Tag ein Arzt erreichbar ist.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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JUGENDAMT.TV: Startet durch - Betroffene melden sich zu Wort
International Network of Human Rights 02. 07. 2007

Das Int. Network of Human Rights bricht wieder einmal alle Tabus und lässt Betroffe, die mit dem Jugendamt unberechtigterweise im Clinch stehen, ab sofort zu Wort kommen. Der Start erfolgt bereits am 3. September auf www.INHR.net im neuen Videoportal mit einem pikanten Fall aus Oberösterreich einschließlich dem unangemeldeten Besuch beim Jugendamt. Äußerste Härtefälle werden in weiterer Folge im Rahmen einer Fernsehberichterstattung präsentiert.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Eine lobenswerte Initiative, die mit Sicherheit eine Lücke in unserer bunten Medienwelt schließt. Bleibt nur zu hoffen, dass die österreichischen Macher das nötige Durchhaltevermögen haben, und dass sie so bald wie möglich Nachahmer in Deutschland finden.

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Dienstag, 3. Juli 2007
 
Koalition legt Antrag für Kinderrechte auf Eis
Ein geplanter Vorstoß aller Bundestagsfraktionen zur Verankerung der Rechte von Kindern im Grundgesetz ist vorerst gescheitert. Die SPD gibt vor allem der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Schuld.
Financial Times Deutschland 30. 06. 2007
Peter Ehrlich

Die Kinderkommission ist eines der wenigen Gremien im Bundestag, das keinen großen Parteienstreit kennt. Die Abgeordneten aller Parteien sind sich seit längerer Zeit einig, dass die Kinderrechte eigens im Grundgesetz verankert werden sollen. In Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium wurde auch eine Formulierung entwickelt, mit der der Artikel 6 des Grundgesetzes ergänzt werden soll.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Eine der größten Peinlichkeiten der Großen Koalition. Damit rangiert Kinderschutz endgültig hinter dem Tierschutz. Noch peinlicher ist, dass ausgerechnet die Financial Times Deutschland darüber berichtet. Geld regiert die (deutsche) Welt. Danke an die FTD, dass wenigstens sie das Thema aufgreift.

Es bleibt abzuwarten, ob UNICEF und Kinderschutzbund mehr als vollmundige Erklärungen zum 20. Bestehen der Kinderrechtekonvention zustande bringen werden. Gegen die Willkür zahlreicher deutscher Jugendämter sind sie trotz wiederholter Anfragen von verschiedenen Seiten bisher nicht vorgegangen.

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Gute, böse Mutter
Die Täterinnen geben sich fürsorglich, heimlich jedoch misshandeln sie ihre Kinder. Die bizarre Form des Münchhausen-Syndroms ist häufiger, als bislang angenommen.
DIE ZEIT 21. 06. 2007
Astrid Viciano

Christian Poets erinnert sich noch gut an die Kameras in den Krankenzimmern. In den Wänden und Zimmerdecken verborgen, zeichneten sie zunächst harmlos anmutende Szenen auf: Eine Frau zum Beispiel, die sich scheinbar fürsorglich über das Bett ihres kranken Kindes beugt, als wolle sie ihm über den Kopf streichen. Die dann jedoch plötzlich eine Hand über Mund und Nase des Babys legt. Der Säugling zappelt hilflos mit Armen und Beinen, doch die Mutter drückt ungerührt weiter zu. Als eine Krankenschwester das Zimmer betritt, jammert die Frau, ihr Kind habe urplötzlich aufgehört zu atmen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Das "Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom" ist sehr umstritten, wie auch die umfangreiche Diskussion auf der Seite der ZEIT zeigt.
Für absolut unter der Gürtellinie halte ich jedoch den Versuch von "Wilhelmine Tell", auch dieses Syndrom sofort wieder für feministische Zwecke einzusetzen.

Zum Glück gibt es auch "Luci", die schreibt:
"Ich bin froh, dass in meiner Generation die Feministinnen langsam aussterben, denn ihre Zeit ist eindeutig vorüber. Die Welt wird nicht mehr von Männern regiert (zumindest nicht hier) und wir brauchen uns unseren Stellenwert in der Gesellschaft längts nicht mehr zu erkämpfen. Erkämpfen müssen wir uns - so scheint es mir - eher mehr Selbstbewusstsein. Denn sie ist da, die Gleichberechtigung, die den Feministinnen so wichtig war. Aber könnt ihr auch damit umgehen, liebe Muttis?"
Das versöhnt mit mancher radikalfeministischer Entgleisung. Aber ob die Einschätzung stimmt, dass die Feministinnen langsam aussterben?

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Dienstag, 3. Juli 2007
 
Bayern führt gesetzliche Meldepflicht bei Kindesmisshandlung ein
net-tribune 30. 06. 2007
AP

Um Kinder besser gegen Misshandlung oder Vernachlässigung zu schützen, will Bayern Ärzte stärker in die Pflicht nehmen. Sie sollen gesetzlich verpflichtet werden, den Behörden entsprechende Indizien zu melden. «Beobachten Ärzte Auffälligkeiten, darf der Kinderschutz nicht am Datenschutz scheitern. Deshalb soll eine ausdrückliche Mitteilungspflicht von Ärzten und Hebammen eingeführt werden», sagte die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU) der «Welt am Sonntag».

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Computerspiele und Gewalt - Eine Analyse
Deutsches Forum für Kriminalprävention 29. 06. 2007
Dr. Claudia Stierle (Bundeskriminalamt, Kriminalstatistisch-kriminologische Forschung)

Seit dem Aufkommen von Computerspielen wird immer wieder kontrovers über die Darstellung von Gewalt in Computerspielen diskutiert. Dabei geht es in erster Linie darum, ob und in welchem Umfang ein Spieler durch die Darstellung von Gewalt in einem Computerspiel positiv oder negativ beeinflusst werden kann. Neben dem Aufkommen immer realistischer gestalteter und immer gewalthaltigerer Computerspiele haben auch vergangene School-Shootings in Littleton, Erfurt oder Emsdetten zu einem erhöhten öffentlichen Interesse an den Wirkungen solcher Spiele beigetragen, da sich diese jugendlichen Täter durch einen intensiven Konsum violenter Computerspiele auszeichneten.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Landkreis verklagt Prüfer
Münchner Merkur 29. 06. 2007

250 000 Euro Schadensersatz fordert der Landkreis Fürstenfeldbruck vom „Bayerischen kommunalen Prüfungsverband” im Prozess, der derzeit das Oberlandesgericht München beschäftigt. Der Prüfungsverband war 1999 vom Landkreis beauftragt worden zusätzlich zu der regulären Prüfung zu untersuchen, ob der Personalansatz am Jugendamt richtig ist.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Hoher Beratungsbedarf in Unterhaltsfragen
Jahresbericht 2006: Jugendamt des Vogelsbergkreises stellt Zuwachs an gemeinsam ausgeübtem Sorgerecht fest
Kinzigtal-Nachrichten 29. 06. 2007
(kat)

Mit 809 Beistandschaften führte das Kreisjugendamt Ende vergangenen Jahres 41 mehr als 2005. In diesem Aufgabenbereich geht es neben der familiengerichtlichen Vertretung der Kinder und Jugendlichen hauptsächlich darum, ihren Unterhaltsanspruch gegenüber den unterhaltsverpflichteten Elternteilen geltend zu machen und die fälligen Unterhaltsbeiträge einzuziehen.
Darüber hinaus hat im Jugendamt die qualifizierte Unterhaltsberatung nochmals deutlich zugenommen. Darauf macht Landrat Rudolf Marx im Jahresbericht des Amtes für Jugend, Familie und Sport aufmerksam.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Fall "Maddie": Polizei nimmt zwei Trittbrettfahrer fest
STERN 28. 06. 2007
AP

Seit zwei Monaten ist die vierjährige Madeleine spurlos verschwunden. Nun haben offenbar Betrüger versucht, sich an der tragischen Geschichte zu bereichern: Die Polizei nahm zwei Verdächtige fest, die versucht hatten, die Familie des Mädchens zu erpressen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Neuer Leitfaden für Schutz gegen Kindesmisshandlung
Frühwarnsystem in Sachsen-Anhalt weiter ausgebaut – Ministerin will Vorsorgeuntersuchungen verbindlich machen
Die Neue Epoche 30. 05. 2007
AP

Angesichts immer neuer Fälle von Gewalt und Verwahrlosung hat Sachsen-Anhalt das Frühwarnsystem zum Schutz vor Kindesmisshandlung ausgebaut. Dafür stellte eine Expertenkommission im Auftrag des Landes und der Techniker Krankenkasse (TK) eine Broschüre speziell für Ärzte zusammen, die Gesundheitsministerin Gerlinde Kuppe am Mittwoch in Magdeburg vorstellte. Der Leitfaden solle helfen, in den Arztpraxen Symptome von Gewalt und Vernachlässigung schneller und zweifelsfrei zu identifizieren.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Oma quälte fünf Enkel mit Rute und Ess-Verbot
In Klagenfurt wurden Kinder jahrelang mit dem Kochlöffel gezüchtigt und dem Gürtel verprügelt. Kritik am Jugendamt. Oma muss in Haft.
Kleine Zeitung 27. 06. 2007
Manuela Kalser

Am Ende des Prozesses fiel wieder einmal der Satz: "Es bleibt unbegreiflich, warum das Jugendamt nicht früher durchgegriffen hat." Die Behörde habe seit 2002 Bescheid gewusst, betont Richter Michael Schofnegger. Trotzdem wurden fünf Kinder weitere drei Jahre lang gezüchtigt und gedemütigt. "Von ihrer eigenen Großmutter", sagt Staatsanwalt Andreas Lenz.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Auch dieser Beitrag macht sehr deutlich, auf welch schmalen Grat die Jugendämter wandern:
Auf der einen Seite besteht das Risiko übertriebenen Eingreifens, auf der anderen Seite die Gefahr, durch Untätigkeit Kinder zu gefährden. Um so unverständlicher ist es, dass ausgerechnet diese Ämter, die in einem hochsensiblen Bereich agieren, keiner wirksamenKontrolle unterliegen.

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Angst um Sorgerecht – Vater tötet Sohn
Hannoversche Allgemeine Zeitung 26. 06. 2007
Renate Heusch-Lahl und Katrin Schüler

Im mecklenburgischen Bahlen in der Nähe von Boizenburg herrscht Entsetzen. Hier war am Montag die Leiche eines Zehnjährigen entdeckt worden. Inzwischen hat der Vater des Jungen zugegeben, seinen Sohn am Montag im Schlaf erstickt zu haben.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Montag, 2. Juli 2007
 
Sehnsucht nach der Tochter
Leiblicher Vater kämpft um Umgangsrecht - Vereine und Selbsthilfegruppen helfen
Landeszeitung für die Lüneburger Heide 30. 06. 2007
kre

"Annabell* ist die beste Tochter der Welt", sagt Peter Witkowski und schaut liebevoll auf das Foto eines Mädchens, das fröhlich in die Kamera lacht. Gerne würde der 39-Jährige der Siebenjährigen sagen, wie stolz er auf sie ist. Doch das darf er nicht. Ein Gericht hat ihm bis Ende 2008 den Umgang mit seiner Tochter untersagt. Witkowski ist verzweifelt, will sich damit nicht abfinden.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Zu wem gehört das Kind?
Wenn Eltern sich trennen: Über Rechte und Ansprüche von Müttern und Vätern, über Zumutungen von Richtern und Leiden von Kindern ein Gespräch mit dem Juristen Ludwig Salgo
Berliner Zeitung 30. 06. 2007
Birgit Walter

Zwölf Jahre lang tobte in einer deutschen Großstadt ein bizarrer Umgangs- und Sorgerechtsprozess, der im April 2007 sein vorläufiges Ende fand. Erbittert gekämpft wurde um heute 14-jährige Zwillinge, die Gerichtsprozessen und Begutachtungen ausgesetzt sind, seit sie denken können. Sie waren zwei Jahre alt, als sich ihre Eltern trennten. Ihren Vater, einen Amerikaner, der sich nur gelegentlich in Deutschland aufhält und kein Deutsch spricht, kennen sie fast gar nicht. Dennoch lehnen sie ihn rundweg ab. Dazu dürften sie von ihrer Mutter stark beeinflusst worden sein. Sie versuchte, jeden Kontakt der Kinder zu ihrem Vater zu verhindern. Als die Zwillinge 12 Jahre alt waren, wurden sie eines Tages von Polizisten aus der Schule geholt und in ein Kinderheim verbracht - eine klare Strafaktion gegen die unbotmäßige Mutter. Der Vorwurf: Sie gefährde durch Dominanz ihre Kinder. Die Zwillinge waren dann neun Monate im Heim, bis sie die Mutter nach einem Besuch zu Hause nicht zurückbrachte. 2005 bekam der Vater in Amerika allein das Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht dagegen blieb bei einem Pfleger, der die Kinder bei der Mutter ließ. Ziel des letzten Prozesses war für den Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht, um die Kinder in einem Internat unterzubringen, die Mutter wollte das Sorgerecht zurück. Die beiden 14-Jährigen verlangten, bei der Mutter zu bleiben und endlich in Ruhe gelassen zu werden. Acht Richter, fünf Anwälte, ungezählte Verfahrenspfleger und Gutachter waren mit den Kindern befasst. Und der Erfolg dieser Aktenschlacht: Der Vater hat seine Kinder in all den Jahren insgesamt sechs Stunden gesehen. Das letzte Urteil begründete die Richterin streng aus der Perspektive der Kinder. Sie seien gesund und selbstbewusst, schulisch und sozial gut integriert und hätten ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter, weswegen sie ihren Wunsch nicht länger ignorieren werde. Die Mutter hat nun allein das Sorgerecht. Das Jugendamt muss dem Vater regelmäßig über die Entwicklung der Kinder berichten.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Leserbriefe zu dem Artikel siehe hier.

Und wieder einmal haben die Frankfurter Familiengerichte zugeschlagen. Dort ist es kein Einzelfall, dass Mütter, die sich über rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse zu Umgang und Sorge hinwegsetzen, mit dem alleinigen Sorgerecht belohnt werden, seien sie auch noch so ungeeignet.

Noch am 11. 05. 2005 hatte das OLG Frankfurt am Main im Fall der Zwillinge Folgendes beschlossen: (Orientierungssatz des Beschlusses Az. 1 UF 94/03)


Bindet ein Elternteil zwölfjährige Kinder derart eng und übermächtig an sich, dass diese im Verhältnis zu ihm kaum die Möglichkeit haben, sich eigenständig zu entwickeln, so ist dies ein das Wohl der Kinder nachhaltig berührender Grund im Sinne des § 1696 Abs.1 BGB. Er gibt Anlass, die Regelung des Sorgerechts zu überprüfen. Bei einem von einem Elternteil induzierten Willen eines Kindes ist zu bedenken, ob das Kind ihn sich selbst zu eigen gemacht hat. In diesem Fall ist zu prüfen, ob es mit dem Kindeswohl vereinbar ist, ihn zu übergehen oder ob dies dann zu einer für das Kind schädlichen Entwicklung führen würde. Ist ein Elternteil ungeeignet, die elterliche Verantwortung wahrzunehmen, so steht einer Übertragung der alleinigen elterliche Sorge auf den anderen erziehungsgeeigneten Elternteil nicht entgegen, dass die Kinder derzeit nicht bei ihm leben können, weil sie dies wegen eines induzierten Willens nachdrücklich ablehnen. In diesem Fall kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Ergänzungspfleger übertragen werden. Mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Ergänzungspfleger kann die Verpflichtung verbunden sein, mit dem sorgeberechtigten Elternteil Kontakt zu halten und ihn zu informieren, damit er für die Kinder anstehende Entscheidungen treffen kann. Der Ergänzungspfleger ist dann gehalten, das Aufenthaltsbestimmungsrecht so auszuüben, dass die Entscheidungen des sorgeberechtigten Elternteils beachtet werden.

Aus den Gründen:

Durch die angefochtene Entscheidung hat das Amtsgericht der Mutter das Personensorgerecht für die Zwillinge G. und Sh., Kinder aus der geschiedenen Ehe des Antragstellers und der Antragsgegnerin, entzogen und auf das Jugendamt als Pfleger übertragen. Wegen des problematische Verhaltens der Mutter, zu dem gehörte, dass sie über Jahre Gerichtsentscheidungen nicht beachtete und dem Vater Kontakte zu seinen Kindern verwehrte, hatte das Jugendamt die Eignung für die elterliche Sorge bei der Mutter in Frage gestellt. Sowohl dem Jugendamt wie auch der Verfahrenpflegerin der Kinder verweigerte die Mutter den Kontakt zu diesen. Ein vom Amtsgericht in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten zur Klärung der Frage, ob das Wohl der Kinder bei einem Verbleib im mütterlichen Haushalt gefährdet wäre, konnte nicht erstattet werden, weil sich die Mutter bei der Sachverständigen auf keine Termine einließ. Auch die Verfahrenspflegerin hatte sich angesichts aller Umstände für einen Entzug der Personensorge ausgesprochen.

(...)

Auf Grund der bis dahin getroffenen Feststellungen erstattete der Sachverständige ein Gutachten vom 25.1.2004, in dem er im Hinblick auf die Mutter zu dem Ergebnis kam, diese wolle alle Dinge kontrollieren, habe ein Omnipotenzgefühl und glaube allein zu wissen, was gut für Ihre Kinder sei. Sie lasse ihre Kinder nicht aus den Augen, und das nicht nur im Rahmen des Verfahrens. Sie habe Angst vor Kontrollverlust, verhalte sich impulsiv, ihre Stimmung wechsele plötzlich, ihre Reaktionen seien manchmal nicht nachvollziehbar, und es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sie sich auch in Alltagsangelegenheiten so verhalte. Er zitierte aus einem Vorgutachten, dass die Gefahr nicht voraussagbarer Handlungen der Mutter bestehe. Für die Kinder machte er am Beispiel der Beziehung zum Vater deutlich, dass diese gegenüber der Mutter keine Gelegenheit zu eigener Meinungs- und Willensbildung hätten. Es sei wichtig, für die Kinder eine Situation zu schaffen, in der dies möglich wäre. Hierzu hielt es der Sachverständige für erforderlich, die Kinder aus der mütterlichen Wohnung herauszunehmen. Erst dann könne auch abgeklärt werden, welche weiteren psychischen Folgen eingetreten seien.

Besonders interessant ist der folgende Absatz:

Auf Drängen zweier Frankfurter Familienrechtslehrer beabsichtigte das Jugendamt Anfang Dezember 2004, die Kinder zur Mutter zurückzuführen. Es teilte dies der Heimleitung mit und forderte diese auf, den Senat hierüber nicht zu informieren. Der Senat, dem dies zur Kenntnis gebracht wurde, verfügte daraufhin durch einstweilige Anordnung vom 8.12.2004, dass der Aufenthalt der Kinder bis zur Vorlage des gerichtlich angeordneten Sachverständigengutachtens nicht verändert werden darf. Am 19.12. brachte die Mutter die Kinder nach einem vereinbarten Umgangskontakt nicht in das Heim zurück und tauchte mit ihnen unter. Um der Mutter eine Brücke zu bauen setzte der Senat durch Beschluss vom 22.12.2004 die Vollziehung seines Beschlusses vom 8.12.2004 bis zum 27.12.2004 aus, nachdem die Mutter über ihre Anwältin zugesichert hatte, sie werde die Kinder am 27.12. freiwillig wieder in das Heim zurück bringen, wenn sie zuvor mit ihnen die Weihnachtsfeiertage verbringen dürfe. Diese Zusage hielt die Mutter nicht ein und blieb mit den Kindern untergetaucht.

Vollständiger Wortlaut des Beschlusses von 2005 siehe hier.
Dieser Beschluss wurde am 03. 09. 2006 in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung von der Berliner Rechtsanwältin Esther Caspary unter dem bezeichnenden Titel "Omnipotente Mütter" kommentiert.

Es ist ein weiterer Fall bekannt, in dem ein Jugendamt eine Mutter aktiv dabei unterstützt hat, dem allein sorgeberechtigten Vater ein Kind zu entziehen. Auch dieses Jugendamt beruft sich zur Rechtfertigung seiner Handlungsweisen auf die selben "Familienrechtslehrer". Auch in diesem Fall wurde von dem selben Familiensenat des OLG Frankfurt das Sorgerecht auf die Mutter übertragen (Beschluss nicht veröffentlicht).

Das ist eine weitere Bankrotterklärung der hessischen, wenn nicht der deutschen Familienjustiz. Selbst der Satz: "Unsere Beschlüsse sind sehr edel mit dem hessischen Löwen darauf. Aber wenn sich ein Elternteil nicht daran halten will, können wir gar nichts dagegen machen", den eine Richterin just dieses Familiensenats in öffentlichen Vorträgen verwendet, entpuppt sich beim Lesen der Berliner Zeitung als Salgo-Zitat. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, Prof. Salgo sei inzwischen zum heimlichen Vorsitzenden des 1. Familiensenats am OLG Frankfurt avanciert.

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Interview mit einem ehemaligen PAS-Kind
Pro7 / SAM 28. 06. 2007

Es ist bekannt, dass PAS-Kinder auch als Erwachsene unter den Folgen der Elternteil-Entfremdung leiden - manche ein ganzes Leben lang. In diesem Video berichtet ein heute 42-Jähriger über seine persönlichen Erfahrungen.

Link zum Video siehe hier.

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Günther Jauch war schwer erziehbar
SPIEGEL ONLINE 29. 06. 2007
jdl/ddp

TV-Moderator Jauch denkt offenbar nur ungern an seine ersten Lebensjahre zurück. "Ich war ein schwer erziehbares Kind und es war keine witzige Zeit", sagte er bei "Maybrit Illner". Deshalb plädiert der vierfache Vater nun für elterliche Autorität im Umgang mit Kindern.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Vierjährige wohlauf
n-tv 29. 07. 2007

Der Vater der am Dienstag im thüringischen Sonneberg entführten Vierjährigen hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kontakt zu den deutschen Behörden aufgenommen. Das Mädchen sei in seiner Obhut, wo es auch hingehöre, habe der Mann aus Belgien in einem Fax an die Stadtverwaltung Sonneberg geschrieben, teilte die Staatsanwaltschaft in Meiningen mit. Bereits am Vortag hatte ein Anwalt des Mannes mitgeteilt, dass es dem Mädchen gut gehe.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Programmtip: ZDF Mona Lisa vom 01.07.2007
Sonntag, 01.07.2007 18:00 - 18:30 Uhr
VPS 01.07.2007 18:00
Frauenmagazin, Deutschland, 2007

Berichtet wird unter anderem über:

Marcos Horrortrip - nach Urlaubsflirt ins Gefängnis

Familiensache Krull - Der verzweifelte Kampf ums Sorgerecht

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Woher haben sie das?
Alle erzieherischen Versuche, aus Jungen und Mädchen geschlechtsneutrale Wesen zu machen, sind gescheitert. Gegen die Natur kommt nur an, wer sie akzeptiert.
DIE ZEIT 28. 06. 2007
Burkhard Straßmann

Wahlscheid, ein freundlicher Ort bei Bonn. Ruhige Wohnstraße, Einfamilienhaus, Vater, Mutter, drei Kinder. Der Große, Leon, wird 14, ist unbedingt vorzeigbar: Der Junge ist sensibel, empathisch, kann Gefühle zeigen. Die Zwillinge Keno und Emilie sind dreieinhalb und putzmunter, aber etwas an ihnen stürzt ihre Eltern in Verwirrung. »Wir haben sie jedenfalls nicht bewusst nach dem Geschlecht unterschieden, sie waren für uns einfach zwei Kinder«, sagt Susanne Göllner fast entschuldigend. Wie sich die beiden Kleinen jedoch entwickeln, das nimmt sie oft nur noch »mit Verblüffung, teilweise aber auch mit hilflosem Erstaunen wahr«.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Dazu siehe auch die Geschichte von David Reimer.

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Samstag, 30. Juni 2007
 
Auf dem Weg zum neuen Menschen
Junge Freiheit 29. 06. 2007
Gabriele Kuby

Warum verschließt sich die Bundesregierung den wissenschaftlichen Erkenntnissen und betreibt mit aller Macht die Verstaatlichung der Erziehung? Mit dem massiven Ausbau der Kinderkrippen greift der Staat nun nach den Kleinstkindern: mit einem Jahr in die Krippe, dann in den Kindergarten, von dort in die Ganztagsschule.

Vollständige Nachricht siehe hier, dort den Artikel von Gabriele Kuby anklicken.
Leider habe ich noch keinen Weg gefunden, einen direkten Link auf den Artikel zu setzen.

Zum ersten Mal seit Einrichtung des Presseblogs weiß ich nicht, welchen Absatz des Artikels ich zitieren soll. Ich kann nur empfehlen, ihn vollständig zu lesen.

Wer die Verhandlungen und Beschlüsse der Familiengerichte verfolgt, weiß, wie oft in Sorgerechtsstreitigkeiten der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben wird (nach einigen Quellen in 40 % aller Fälle). Das ist, vor allem für Väter, das absolute K.O.-Kriterium, mit dem sie von ihren Kindern getrennt werden. Auch aus intakten Familien werden immer wieder Kinder nach einem behaupteten Missbrauch herausgenommen. Nun aber verteilt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), deren Abteilung für Sexualaufklärung dem Familienministerium untersteht, kostenlose Ratgeber, deren Inhalt staunen macht:


Der „Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerziehung vom 1. bis zum 3. Lebensjahr“ fordert Mütter und Väter dazu auf, „das Notwendige mit dem Angenehmen zu verbinden, indem das Kind beim Saubermachen gekitzelt, gestreichelt, liebkost, an den verschiedensten Stellen geküßt wird“. (S. 16) „Scheide und vor allem Klitoris erfahren kaum Beachtung durch Benennung und zärtliche Berührung (weder seitens des Vaters noch der Mutter) und erschweren es damit für das Mädchen, Stolz auf seine Geschlechtlichkeit zu entwickeln.“ (S. 27) Kindliche Erkundungen der Genitalien Erwachsener können „manchmal Erregungsgefühle bei den Erwachsenen auslösen“. (S. 27) „Es ist ein Zeichen der gesunden Entwicklung Ihres Kindes, wenn es die Möglichkeit, sich selbst Lust und Befriedigung zu verschaffen, ausgiebig nutzt.“ (S. 25) Wenn Mädchen (1 bis 3 Jahre!) „dabei eher Gegenstände zur Hilfe nehmen“, dann soll man das nicht „als Vorwand benutzen, um die Masturbation zu verhindern“. (S. 25) Der Ratgeber fände es „erfreulich, wenn auch Väter, Großmütter, Onkel oder Kinderfrauen einen Blick in diese Informationsschrift werfen würden und sich anregen ließen – fühlen Sie sich bitte alle angesprochen!“ (S. 13)

Lesen Sie unbedingt weiter im Artikel von Frau Kuby!

Den genannten Ratgeber zur Sexualerziehung der 1- bis 3-jährigen finden Sie auf der Webseite der BZgA, für 4- bis 6-jährige hier. Ein Verzeichnis der Kurzbeschreibungen der Printmedien zur Sexualaufklärung mit Abbildungen und Möglichkeit der Online-Bestellung findet sich hier.

Ist das die "gute Familienpolitik", über die Frau von der Leyen sich auf europäischer Ebene austauschen will?

Danke an ChrisTine, die im paPPa.com-Forum auf den Artikel aufmerksam gemacht hat. In diesem Forum wird auch über den Artikel diskutiert.

Schließlich muss man sich vor Augen führen, dass heute vielfach Diejenigen an den Schalthebeln der Macht sitzen, die sie als 68er bekämpft haben. Ein Beispiel hierfür findet sich in der österreichischen Zeitschrift "Aula".

Man sollte Marco W. zugute halten, dass er an seiner 13-jährigen Gespielin nur das praktiziert hat, was die Bundesregierung bereits für Säuglinge und Kleinkinder empfiehlt. Vielleicht bemüht sie sich deshalb so intensiv darum, ihn aus der Türkei freizubekommen.


Folgemeldung: Die Kritik an den Aufklärungsbroschüren hatte Erfolg. Lesen Sie hier.

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Mutter von verdurstetem Baby bestreitet Schuld
net-tribune 25. 06. 2007
(AP)

Die Mutter des verdursteten Babys von Sömmerda in Thüringen hat die Schuld an dessen Tod bestritten. Nachdem sie ihre beiden Kinder allein in der Wohnung zurückgelassen hatte, in der auch der Strom abgeschaltet worden war, habe sie in einer E-Mail an einen Sozialarbeiter geschrieben, sie sei völlig überfordert und brauche unbedingt eine Auszeit, sagte die 20-Jährige am Montag vor dem Landgericht Erfurt. Sie habe geglaubt, dass die Kinder vom Jugendamt abgeholt würden.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Ursula von der Leyen: "Ort des Austauschs über gute Familienpolitik in Europa"
Webportal zur "Europäischen Allianz für Familien" freigeschaltet
Pressemitteilung des BMFSFJ 29. 06. 2007

"Wir wissen, dass wir familienpolitisch viel von unseren europäischen Nachbarn lernen können", sagt Bundesfamilienministerin von der Leyen. "Jetzt haben wir ein Instrument, auf das jeder, der sich in Europa für die Belange von Familien einsetzen will, zugreifen kann - der interessierte Bürger, der Familienverband, Wirtschaftsunternehmen und auch die Politik. Mit dem heutigen Start des Internetportals stoßen wir ein breites Tor auf für eine starke Europäische Allianz für Familien. Jetzt ist es an den Staaten und Menschen Europas, einzutreten und die Allianz als einen Ort des Austauschs über gute Familienpolitik und erfolgreicher Praxisbeispiele auf europäischer Ebene zu nutzen", sagt Ursula von der Leyen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Schon einer meiner Pauker in der Schule sagte immer: Wenn man weiß, dass man etwas lernen kann, und es dann nicht tut, so ist das bedenklich. Der EGMR und nun auch das Europäische Parlament haben wiederholt auf menschenrechtsverletzende Praktiken der deutschen Jugendämter hingewiesen. Diese agieren im (fast) rechtsfreien Raum, haben (fast) alle Rechte und (fast) keine Pflichten. Rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse werden von ihnen nach Belieben missachtet.

Dennoch hat sich bislang niemand in Berlin des Themas angenommen. In schöner Regelmäßigkeit verweisen die Bundesministerien auf die Zuständigkeit der Kommunen und Landkreise.

STEHT DIE EINHALTUNG DES GRUNDGESETZES IM ERMESSENSSPIELRAUM GEWÄHLTER KOMMUNALPOLITIKER?

Justizministerin Zypries sagte in anderem Zusammenhang:
"Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich eine Landesjustizverwaltung nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein Justizminister ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Justizminister und jede Justizministerin bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden." (Pressemitteilung des BMJ vom 06. 01. 2006).

Was dem Einen recht ist, muss dem Anderen billig sein. Der Austausch weniger Wörter in der zitierten Pressemitteilung genügt:
"Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich ein Stadt- oder Kreisjugendamt nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein Oberbürgermeister bzw. Landrat ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Oberbürgermeister und jeder Landrat bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden."

Wann werden diese hehren Parolen in die Praxis umgesetzt? Hier müssen wir vom Ausland lernen!

Lesen Sie aber auch, was das Familienministerium für gute Politik hält.

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Mittwoch, 27. Juni 2007
 
EU-Präsidentschaft: Zypries zieht Bilanz
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz erreichten Fortschritten.
Bundesministerium der Justiz - Pressemitteilung 27. 06. 2007

„Europas Bürgerinnen und Bürger werden künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei Unterhalts – und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg, mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21 Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Wie es um die Rechte von Eltern wirklich steht, lesen Sie hier.
Und was die Europäische Union angeht, sehen Sie hier.

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Anklage unerwünscht
Korruption und Willkür in der deutschen Justiz
Jürgen Roth, Rainer Nübel und Rainer Fromm
Eichborn-Verlag, Juni 2007

Die Autoren schildern an ganz unterschiedlichen Beispielen, dass Willkür und Korruption bei den deutschen Gerichten keine Einzelfälle sind, sondern sich flächendeckend über alle unterschiedlichen Formen der Gerichtsbarkeiten ausgebreitet haben. Dabei bewirken Staatsanwälte und Richter nicht die Lösung ungerechter Verhältnisse, sondern sind selbst ein Teil des Problems.

Vollständige Rezension siehe hier.

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Il Principe (Der Fürst)
Niccolò Macchiavelli 1532

Die Handlungen aller Menschen und besonders die eines Herrschers, der keinen Richter über sich hat, beurteilt man nach dem Enderfolg. Ein Herrscher braucht also nur zu siegen und seine Herrschaft zu behaupten, so werden die Mittel dazu stets für ehrenvoll angesehen und von jedem gelobt.

Dieses Zitat stammt aus der lesenswerten Seite www.gewaltenteilung.de.

Variante: Das Jugendamt braucht also Kinder nur wegzunehmen und sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegzusetzen, so werden die Mittel dazu ...

Auf der Seite "Gewaltenteilung/Beiträge" wird eine ganze Reihe von Abhandlungen zitiert, die sich vorwiegend mit der richterlichen Unabhängigkeit befassen. Allerdings trifft Vieles davon auch auf die Machtposition der Jugendämter zu. Zwei weitere Beispiele, die jedoch nicht die Lektüre der ganzen Seite ersetzen können:


"Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen."
Vom Geist der Gesetze (L'Esprit des Lois)
Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu 1748

"Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich eine Landesjustizverwaltung nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein Justizminister ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Justizminister und jede Justizministerin bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden."
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 06. 01. 2006

Was Frau Zypries und die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Landtagsfraktionen hier über die Justizverwaltung gesagt haben, gilt natürlich auch für alle anderen Verwaltungen. Warum sollte ausgrechnet das Jugendamt sich nicht an rechtskräftige Gerichtsentscheidungen halten müssen? Die Antwort gab Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden:

"Die deutsche Justiz ist fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt - der Exekutive - gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet."
Vorfragen richterlicher Ethik, 2003

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Jugendamty stosują brutalne metody
Die Jugendämter wenden brutale Methoden an
Rzeczpospolita 08. 06. 2007
Aleksandra Rybińska

... nazwać pewnego rodzaju dyskryminacją? Potwierdziła to nawet przedstawicielka rządu niemieckiego - chociażby w odniesieniu do sprawy pana Pomorskiego. Według niej Jugendamt postępował niewłaściwie, nie pozwalając mu na rozmowę z córką po polsku. Niektórzy skarżący żądają likwidacji Jugendamtów. Czy jest to możliwe? Jugendamt to instytucja. Nie ma indywidualnej odpowiedzialności przed sędzią i przed rodzicami, jak ......

Wenn's dem Verständnis dient: Hier die Übersetzung von Beata Prokrzeptowicz

Wir dürfen fordern, dass die Jugendämter nicht gegen die Grundrechte der Menschen verstoßen – sagt Marcin Libicki, der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Europaparlaments.

Rz: Der Petitionsausschuss des Europaparlaments hat gestern über die Beschwerden der Polen verhandelt, denen die deutschen Ämter (Jugendämter) nach dem Zerfall ihrer Ehe mit den deutschen Staatsbürgern verboten haben, mit eigenen Kindern Polnisch zu sprechen oder ihre Kinder automatisch dem deutschen Exehepartner zugesprochen haben.

Der Petitionsausschuss hat entschieden, dass die Sache während der Plenarsitzung des Europaparlaments verhandelt werden wird. Kann man schon jetzt sagen, dass die Beschwerdeführer einen Erfolg erzielt haben?

ML: Während der Diskussion hat die Mehrheit der Abgeordneten sich dafür ausgesprochen, dass das Problem schnellstens gelöst wird. Das deutsche Mitglied des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Rainer Wieland hat die Vorschriften verteidigt, auf deren Grundlage die Jugendämter arbeiten. Seiner Meinung nach, kann es keine Rede von der Germanisierung geben. Der Ausschuss hat jedoch einstimmig darüber entschieden, dass die Prozedur eingeleitet wird, die Sache zur Parlamentsdebatte einzubringen.

Wir sprechen immer über die Polen. Aber es geht hier nicht nur um polnische Eltern…

Die Angelegenheit ist mit polnischen Eltern angefangen, die besonders aktiv sind. Es hat sich aber herausgestellt, dass das Problem eine internationale Dimension hat. Das betrifft nicht nur die Polen, aber auch die Franzosen, Belgier und Amerikaner. Ich betone jedoch, es wurde nicht so das deutsche Recht kritisiert, sondern die Praktiken der Jugendämter. Und diese sind in manchen Fällen ungewöhnlich brutal. Eine der Mütter erzählte, als die Polizei kam, um ihr gemäß des auf die Empfehlung des Jugendamts ergangenen Gerichtsurteils das Kind wegzunehmen, ist sie in ihrem Haus mit Hunden erschienen.

Wie sollte man gegen solche Methoden kämpfen? Kann das Europaparlament den Druck auf die deutsche Regierung ausüben?

Wenn es zu einer Debatte im Parlament kommt, ist der politische Druck so stark, dass die Regierung des Mitgliedslandes oft nachgibt. Auf diese Art und Weise haben wir u.a. bewirkt, dass es zur Änderung des Rechtes in Griechenland kam, auf dessen Grundlage Autos beliebig konfisziert werden dürften unter dem Vorwand, dass diese geschmuggelt wurden. Ein Land, welches unter Beschuss ist, befürchtet, wenn es nicht die Empfehlungen des EP befolgt, wird sich der Sache die Europäische Kommission oder der Europäische Gerichtshof annehmen. Diese können konkrete Sanktionen auferlegen. Wir alle kennen die Geschichte von Rospuda.

Hat die gestrige Sitzung des Petitionsausschusses bestätigt, dass das Vorgehen der Jugendämter eine Art der Diskriminierung genannt werden darf?

Das hat sogar die Vertreterin der deutschen Regierung bestätigt – schon alleine bezüglich der Sache Herrn Pomorski. Ihrer Meinung nach, war das Vorgehen des Jugendamtes nicht richtig, in dem es ihm nicht erlaubt hat, mit der eigenen Tochter Polnisch zu sprechen.

Manche der Beschwerdeführer fordern die Liquidierung der Jugendämter. Ist das möglich?

Das Jugendamt ist eine Institution. Es trägt keine individuelle Verantwortung vor einem Richter und auch nicht vor den Eltern, so wie das im Falle eines individuellen Vormunds ist, der in Polen vorzufinden ist. Die Angestellten der Jugendämter bleiben oft anonym. Es kommt zu den Fällen der bürokratischen Rücksichtslosigkeit. Wir können nicht die Auflösung dieser Ämter beantragen. Wir können lediglich fordern, dass diese nicht gegen die elementarsten Menschenrechte verstoßen.

Kennt man die deutsche Gehorsamkeit, so kann man sich vorstellen, wenn entsprechende Empfehlung kommt, wird diese auch befolgen werden.

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Zweierlei Maß
Fall Käßmann: Evangelische Kirche suspendiert Kritiker
Junge Freiheit 22. 06. 2007
Wolfgang Fenske

Margot Käßmann ist im Amt, Werner Führer wurde suspendiert. Die eine ist Bischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, der andere ist Oberkirchenrat der Evanglisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe. Die eine hat sich nach 26 Ehejahren von ihrem Ehemann scheiden lassen, der andere hat die Bischöfin dafür kritisiert, dass sie trotz Ehescheidung in ihrem Amt verblieben ist. Am 12. Juni wurde Führer vom Landeskirchenrat, dem kirchenleitenden Gremium, dem er selbst angehört, für drei Monate von seinem Dienst suspendiert.

Die Nachricht wird hier zitiert.

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