Dienstag, 7. August 2007
 
Das neue schwache Geschlecht
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 05. 08. 2007
Carsten Germis

Zwei von drei Schulabbrechern sind Jungen. Starkes Geschlecht - von wegen. Die Statistik zeigt das Gegenteil: Jungen werden häufiger als Mädchen schon bei Schulbeginn zurückgestellt. Sie bleiben häufiger sitzen. Ihre Schulnoten sind nicht so gut, und sie haben die schlechteren Abschlüsse. „Wenn man sich den Schulerfolg ansieht, sind Jungen heute schon das schwache Geschlecht“, stellt die Berliner Bildungsforscherin Maureen Maisha Eggers fest.

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Ein reichlich dünner Artikel, der an der Oberfläche kratzt und zu viele Klischees bedient, gefolgt von einer lesenswerten Diskussion.

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Heftige Nachwehen beim Elterngeld
Viele Eltern warten vergebens auf das neue Elterngeld, weil die Bezirke vor der Antragsflut kapitulieren. Manche Behörden müssen sogar zeitweise schließen, um den Stau abzuarbeiten. Gründe sind das komplizierte Gesetz und Softwaremängel
taz 27. 07. 2007
Jessica Schober und Alke Wierth

Nachdem kürzlich das Pankower Schulamt damit Aufsehen erregte, dass es nicht auf die wachsende Zahl der Erstklässler im Prenzlauer Berg eingestellt war, wird nun das Jugendamt vom Pankower Kinderreichtum überrascht. Die Anträge auf das seit dem 1. Januar eingeführte Elterngeld haben sich dort so angehäuft, dass die Behörde nun an einem Tag in der Woche für den Publikumsverkehr schließt, um den Stau abarbeiten zu können.

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Rektor fordert mehr Hilfe
Bönnigheimer Zeitung 25. 07. 2007

Ein Schock: Fünf Mädchen, 11 bis 15 Jahre alt, fügen einer Mitschülerin Brandwunden zu, demütigen die 14-Jährige und filmen die Quälereien mit der Handy-Kamera. Das passierte nicht in der Großstadt, sondern im kleinen Pfullendorf mit seinen 14 000 Einwohnern.

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"Schlangenmädchen" von Tante misshandelt
Die in Ingelheim von einem Ehepaar misshandelte 13-Jährige ist die Nichte ihrer Peinigerin. Die 36-Jährige und ihr Mann wollten sie zu einem "Schlangenmädchen" ausbilden und züchtigten sie dabei immer wieder mit Schlägen. Der Mann hat laut Staatsanwaltschaft die Tat gestanden.
SWR.de 26. 07. 2007

Hinweise dafür, dass die aus der Mongolei stammende Frau und ihr Ehemann auch andere Mädchen misshandelt haben könnten, gibt es den Angaben zufolge bislang nicht. Die 36-Jährige, die früher selbst Kunststücke vorgeführt habe, bei denen der Körper in unnatürlich scheinender Weise verbogen wird (Kontorsion), habe den Nachwuchs für diese Akrobatikvorführungen im Kreis ihrer Familie rekrutiert, sagte Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth in Mainz.

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Renitenter Vater sorgt für große Aufregung
Aachener Zeitung 05. 08. 2007
Berthold Strauch

Helle Aufregung herrschte am Samstagnachmittag rund um den Adenauerring in Setterich. In einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses hatte sich ein 32-jähriger türkischer Familienvater verschanzt und mehr als drei Stunden lang die Polizei auf Trab gehalten. Die Aktion endete glimpflich.

Wie die Aachener Polizei mitteilte, wollte ein Gerichtsvollzieher, begleitet von uniformierten Ordnungshütern, gegen 13.20 Uhr zwei Kinder aus der Wohnung herausholen und ihrer Mutter übergeben, die getrennt von ihrem Mann lebt. Das Sorgerecht besitzt zwar er, doch alle 14 Tage darf die Frau ihre Kinder sehen.

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Deutlicher kann man die Parteilichkeit unseres Rechtssystems nicht mehr unter Beweis stellen: Wenn ein sorgeberechtigter Vater die Kinder nicht an die umgangsberechtigte Frau herausgibt, rollt sofort das Sondereinsatzkommando an. Wenn aber eine nicht sorgeberechtigte Frau ein Kind nach dem Umgang nicht mehr an den allein sorgeberechtigten Vater herausgibt, geschieht - gar nichts. Evtl. erlässt ein gesetzestreuer Amtsrichter noch einen Herausgabebeschluss, der wird aber bereits von dem bei der Herausgabe anwesenden Jugendamt vereitelt.

Nun bleibt das Kind erst einmal bei der Mutter, die es in aller Ruhe beeinflusst, bis es Monate später in einer gerichtlichen Anhörung plötzlich erklärt, es habe "Angst" vor seinem Vater. "Na also" sagt der Richter und schwupps! überträgt er das Sorgerecht auf die Mutter. Dass das Sorgerecht ursprünglich aus gutem Grund, nämlich auf Grundlage eines Gutachtens, auf den Vater übertragen worden war, interessiert ihn nicht mehr, und so kommt es, wie es kommen muss: Das Kind wird von der erziehungsungeeigneten Mutter vernachlässigt, gequält und schließlich in ein Heim abgeschoben. Natürlich hat es längst keinen Kontakt mehr zu seinem Vater. Doch das interessiert dann weder Oberlandes- noch Bundesverfassungsgericht.

Ein Einzelfall? Nein, Rechtsalltag in der Bundesrepublik! Mehrere derartige Fälle sind dokumentiert. Wie heißt es im Grundgesetz so schön:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Jeder weitere Kommentar ist überflüssig.

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Psychische Gewalt so verheerend wie körperliche Folter
Drohungen, Einschüchterungen und der Entzug von Zuwendung haben einer Studie zufolge ähnliche psychische Folgen wie körperliche Folter. Experten warnen vor den dramatischen Folgen - nicht nur für erwachsene Opfer in Krisengebieten, sondern auch für Kinder in friedlichen Ländern.
SPIEGEL ONLINE 06. 03. 2007
Vlad Georgescu

Die Studie sorgt unter Experten für Aufsehen, die Ergebnisse sind glasklar formuliert: Psychische Folter hat bei Gefangenen ähnliche Langzeitfolgen wie eine körperliche Misshandlung. 279 Opfer von Folter und Gewalt aus den Bürgerkriegen im ehemaligen Jugoslawien hatte der Psychologe Metin Basoglu von der University of London befragt; die Auswertung der Interviews spricht für sich. Waren die Befragten gezielter Manipulation, Erniedrigungen oder extremem psychischen Stress ausgesetzt, litten sie noch Jahre später unter ähnlich starken Langzeitfolgen, wie sie von Opfern körperlicher Folter bekannt sind.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Wie wichtig diese Studie gerade für das Familienrecht ist, geht aus folgender Passage hervor:
Dass der Entzug der Nestwärme, im Fachjargon als Deprivation bezeichnet, eine Form von Kindesmisshandlung darstellt, sehen viele Fachleute als Tatsache an. Die Ergebnisse von Basoglus Studie "lassen sich absolut auf Kinder übertragen", sagt Ernst Pfeiffer von der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Berliner Charité. "Es gibt dazu ausreichende Belege auch anderer Forscherguppen." Diese Formen der Belastung "führen bei 30 bis 50 Prozent der Kinder zu kognitiven und psychiatrischen Langzeitschäden".

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Sonntag, 5. August 2007
 
Schutzauftrag wird umgesetzt
Mitverantwortung bei "Kindeswohlgefährdung" ausgeweitet
Fränkische Nachrichten 18. 07. 2007

Kinder und Jugendliche besser zu schützen, wenn sie von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten vernachlässigt beziehungsweise misshandelt werden - darum geht es im Paragrafen 8a SGB VIII des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes, kurz "Kick" genannt. Für die Überwachung dieses Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung waren bislang die Jugendämter zuständig, das mittlerweile modifizierte Gesetz sieht jedoch eine Ausweitung vor, die auch die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendhilfeeinrichtungen in die Pflicht nehmen. Deshalb werden Vereinbarungen mit den Jugendämtern unterzeichnet, damit künftig auch die Fachangestellten von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen zur Jugendhilfe erbringen, den Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen. In Wertheim "trifft" das jene Frauen und Männer, die in Kindergärten, Jugendhäusern und in der Schulsozialarbeit tätig sind.

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Neun Monate für Kindesmisshandlung
ORF Kärnten 16. 07. 2007

Ein Vater, der seine beiden Stiefkinder (acht und zehn Jahre alt) dreieinhalb Jahre lang misshandelt hat, wurde am Montag am Klagenfurter Landesgericht zu neun Monaten Haft verurteilt.

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US-Missbrauchs-Affäre: Der Deal des Kardinals
Der Standard 25. 07. 2007
Frank Herrmann

Nach langem Schweigen über Missbrauch in seiner Diözese entschuldigte sich Kardinal Mahony nun, es gibt Entschädigungszahlungen - und Kritik.
Jahrzehntelang schwieg er zu Missbrauchsvorwürfen gegen Priester in seiner Diözese Los Angeles. Jetzt entschuldigte sich Kardinal Roger M. Mahony öffentlich, die Opfer bekommen Rekordsummen an Entschädigung. Der Deal steht schwer unter Kritik.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Die geschilderten Vorkommnisse sind weder ein Privileg der katholischen Kirche noch der Amerikaner. Auch bei den Protestanten und auch in Deutschland kommen derartige Dinge vor. Das Schlimme ist, dass die Kirchenleitung mitunter seit langem von diesen schrecklichen Verfehlungen weiß. Aber anstatt für Abhilfe zu sorgen und anschließend die Opfer zu entschädigen, versucht sie so lange wie möglich, die Ereignisse zu vertuschen. Die Opfer werden sogar mit gerichtlichen Schritten bedroht, falls sie die Taten der Geistlichen öffentlich machen. Dabei sollten sie sich einmal das Leiden der Opfer vor Augen führen.

"Sie können eine verlorene Kindheit, ein Leben mit einem Trauma nicht einfach mit einem Dollarzeichen versiegeln", sagt Carlos Perez-Carillo, heute 41 Jahre alt, als Bub missbraucht. Der 44-jährige Tony Almeida macht für vieles, was in seinem Leben schief ging, Clinton Hagenbach verantwortlich, einen inzwischen verstorbenen Geistlichen, der ihn und andere Chorknaben vergewaltigte. Depressionen, Alkoholismus, zwei zerbrochene Ehen: "Mein Leben ist ein einziges Schlamassel", erzählte der Feuerwehrmann dem Fernsehsender ABC.

Mit welcher Rechtfertigung dürfen die Kirchenoberen, die von solchen Dingen wissen ohne zu handeln, sich noch Christen nennen, und von Anderen die Einhaltung der Gebote fordern?

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Donnerstag, 2. August 2007
 
Baby aus verwahrloster Wohnung gerettet
net tribune 16. 07. 2007
AP

Aus einer völlig verwahrlosten Wohnung haben Polizeibeamte in Essen ein vernachlässigtes Baby gerettet. Der zehn Monate alte Junge sei ungepflegt und ungewaschen gewesen und habe einen apathischen Eindruck gemacht, berichtete die Polizei am Montag. In der Wohnung sei Ungeziefer herumgelaufen, benutzte Windeln und Essensreste hätten überall herumgelegen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Wieder ein Kind, das offensichtlich niemandem aufgefallen war, denn "bei dem Einsatz am Freitagabend gegen 23.00 Uhr hätten eigentlich Streitigkeiten zwischen dem in der Wohnung lebenden Paar geschlichtet werden sollen. Dabei bemerkten die Polizisten den Angaben zufolge den apathisch wirkenden Säugling und informierten das Jugendamt."

Ein großes Lob den Polizisten!

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Nationales Zentrum kämpft gegen Kindesmisshandlung
net tribune 11. 07. 2007
AFP

Mit einem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen will Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) verstärkt gegen dieMisshandlung und Vernachlässigung von Kindern vorgehen. Wie von der Leyen am Dienstag bei der Vorstellung der Einrichtung in Berlin erklärte, soll das Zentrum mit Sitz in Köln Angebote aus dem Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe miteinander verknüpfen und so lokale und regionale Netzwerke unterstützen. Durch einen besseren Austausch zwischen Kinder- und Jugendhilfe einerseits und Kinderärzten oder Hebammen andererseits sollten etwa Misshandlungsfälle früher erkannt werden.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Und weiter geht's: "Nationales Zentrum" hier, "lokales Netzwerk" dort, dazu noch ein paar "Modellprojekte", "Inititiven" und "runde Tische". Das Wort "Aktionismus" drängt sich förmlich auf. Man fragt sich,ob die Verantwortlichen die Vielzahl der von ihnen ins Leben gerufenen Gremien noch überschauen.

Trotzdem kommen weiter Kinder zu Schaden oder sogar ums Leben. Das wundert auch nicht, denn die Akteure in diesen Gremine sind Mitarbeiter exakt derjenigen Institutionen, die bereits vorher versagt hatten. Dazu fallen mir zwei Zitate ein:


"Dadurch, dass man über ein Pferdesanatorium das Schild "Rennstall" nagelt, ändert sich am Zustand der Pferde nichts." (Heinz Dürr)

"Wer einen Sumpf trocken legen will, darf damit nicht die Frösche beauftragen." (Mark Twain)

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Modellprojekt zur Vorbeugung von Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung
Umweltjournal 15. 07. 2007
Universitätsklinikum Ulm

Das Projekt "Guter Start ins Kinderleben" wird von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen gefördert, die Evaluation vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert. Die GesundheitsministerInnen der beteiligten und weiterer Länder sowie Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums informierten sich soeben über erste Projekt-Ergebnisse.
Vollständige Nachricht siehe hier.

Der Bericht lässt viele Fragen offen. Man hätte gerne erfahren, womit sich das Projekt eigentlich beschäftigt. Doch das scheinen die Beteiligten selbst nicht so genau zu wissen, denn am Schluss des Artikels heißt es: "Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) arbeitet für das Projekt 'Guter Start ins Kinderleben' relevante sozial- und datenschutzrechtliche Fragestellungen heraus." Da die Pilotphase bereits im April dieses Jahres abgeschlossen wurde, ist ist es durchaus irritierend, dass die Fragestellungen noch erarbeitet werden.

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Mittwoch, 1. August 2007
 
Keine Hinweise auf Ermittlungen gehabt
Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung 31. 07. 2007
(treu)

"Ich hätte das wohl eher von der politischen Dimension her beurteilen müssen. Ich habe es aber unter juristischen Aspekten getan." Bürgermeister Klaus Müller ist irgendwie anzumerken, dass er auch Wochen nach dem Tod des kleinen André auf seine Art scheinbar ruhig, aber doch noch immer fassungslos vor dem Geschehenen und vor allem vor dem politischen und bürgerlichen Beben steht, das durch die Ereignisse ausgelöst wurde.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Hintergrundinformation siehe hier.
Folgenachricht siehe hier.

Eine stilistische Meisterleistung: "Irgendwie" ist es dem Bürgermeister anzumerken, dass er "scheinbar ruhig, aber doch fassungslos" ist, und zwar "auf seine Art". Wobei die Fassungslosigkeit wohl eher von dem "politischen Beben" ausgelöst wurde, denn auch das Iserlohner Jugendamt hat, wie alle anderen deutschen Jugendämter, "eine intensive und fachlich einwandfreie Hilfe und Betreuung für die Familie des verstorbenen Kindes geleistet" (Auszug aus der offiziellen Presseerklärung der Stadt Iserlohn vom 14. 07. 2007).

Gotthilf Fischer hat einen gewaltigen Chor mit Mitgliedern aus ganz Deutschland ins Leben gerufen. Doch die Fischer-Chöre verblassen neben dem Chor der Jugendamts-Mitarbeiter und ihrer Vorgesetzten, die unisono das schöne Lied vom Unschuldslamm singen.

"Ausdrücklich offen bleibt die Frage, ob die eingesetzte Familienhelferin drei Tage vor dem Tod des Kindes hätte erkennen können und müssen, dass eine gefährliche Unterversorgung des Kindes vorlag." Halten wir eines fest: Die eingesetzte Familienhelferin war eine sogenannte "Fachkraft" von jener Sorte, der Frau von der Leyen weitreichende Kompetenzen übertragen will, um die ach so unfähigen Eltern zu überwachen. Die Ereignisse in Iserlohn und anderen Städten lassen nicht erwarten, dass diese Entmündigung der Eltern zu größerer Sicherheit für die Kinder führen wird.

Dazu das Oberpfalznetz:

"Am vergangenen Freitag machte Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer keinen Hehl aus seiner Betroffenheit und Verwunderung: 'Ich erwarte von einer Behörde noch mehr Verantwortungsbewusstsein als von einer Familie, die offensichtlich aus desolaten Verhältnissen kommt', sagte er in Richtung Jugendamt. "

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Sehbehindert und Kind weg - Familiensache Krull
Eigentlich sollte Töchterchen Melanie eine 7-fach Impfung erhalten doch plötzlich bekam sie zu Hause nach der Imfpung Krämpfe und wurde von ihren Eltern Nina und Oliver Krull ins Krankenhaus gebracht. Dort sah man keine Veranlassung für umfassende Untersuchungen und attestierte stattdessen ein Schütteltrauma und somit Kindesmisshandlung durch die Eltern. Deshalb lebt Melanie seit eineinhalb Jahren in einer Pflegefamilien und die Eltern klagen nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Erschütternd auch der folgende Satz: "Aufgrund der Medienberichterstattung durch ZDF ML - Mona Lisa strich Frau Christine Rudolph vom Jugendamt den Besuchskontakt im Ausmaß von einer Stunde pro Monat und beschränkte das Informationsrecht auf eine halbjährliche Mitteilung."

Mit gutem Grund fürchten die Jugendämter die Presse wie der Teufel das Weihwasser. Doch: wer sich nichts vorzuwerfen hat, braucht die Öffentlichkeit nicht zu fürchten. Warum also Drohungen in der Art "Wenn Sie diese Vorgänge an die Öffentlichkeit bringen, werden wir gerichtlich gegen Sie vorgehen", und warum Bestrafungsaktionen gegen Eltern, die die Missstände an den Jugendämtern anprangern?

Niemand hindert die Jugendämter daran, rechtmäßig zu handeln. Doch es scheint einfacher zu sein, die Berichterstattung über Fehlhandlungen zu unterdrücken. Die meisten Eltern knicken schon von alleine ein. Wie sagte Frau Prof. Zenz in einem Interview mit dem SPIEGEL:
"Die Eltern wagen oft keine Klage, aus Angst, dass sie es sich mit dem Jugendamt verderben. Die Kommunen bauen auf diesen Mechanismus, sie ruhen sich aus auf der Angst der Betroffenen."

Wie überaus wahr, Frau Professor!

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Mittwoch, 1. August 2007
 
Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland in Familienstreit
Mutter kämpfte vergeblich um Besuchsrecht bei Tochter
Agence France-Presse 12. 07. 2007

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer deutschen Mutter Recht gegeben, die jahrelang vergeblich um ein Recht auf Umgang mit ihrer Tochter kämpfte. Deutschland habe damit gegen das Recht auf Schutz der Familie verstoßen, stellte das Straßburger Gericht am Donnerstag in einem Urteil fest. Zugleich gewährten die Richter der 46 Jahre alten Frau aus Düsseldorf 8000 Euro Schadenersatz. Das Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können binnen von drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs beantragen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Das ist bereits die zehnte Verurteilung Deutschlands durch den EGMR allein in Kindschaftssachen. Doch alles das scheint weder unsere Politiker noch Richter oder Jugendämter zu beeindrucken. Dabei unterscheiden sich unsere Gesetze gar nicht so stark vom internationalen Recht. Doch so lange jeder Richter und jeder Jugendamtsmitarbeiter machen kann, was er will, nützen die besten Gesetze nichts mehr. FGG und ZPO scheinen nicht mehr zu existieren, ja selbst über das Grundgesetz setzt sich so mancher Amtsrichter inzwischen kalt lächelnd hinweg.

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Max Stadler überschrieb eine seiner Reden mit der Frage "Ist der Rechtsstaat noch zu retten?" Er müsste sich nur einen Tag lang mit den Gepflogenheiten im deutschen Familienrecht auseinandersetzen, dann wüsste er: Wenn nicht bald eine grundlegende Rückbesinnung auf Recht und Gericht einsetzt, dann kann die Antwort auf diese Frage nur noch "NEIN" heißen.

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Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter
Volksstimme digital 27. 07. 2007

Im Streit um das Sorgerecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn hat das Landgericht Halle die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen drei Richter abgelehnt. Ihnen war Rechtsbeugung vorgeworfen worden, teilte der stellvertretende Gerichtssprecher Axel Fichtner mit. In dem jahrelangen Streit sollen zwei Richter des Oberlandesgerichts ( OLG ) Naumburg und ein Richter des Landgerichts Halle nicht rechtmäßig gehandelt haben.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Nur eine der zahlreichen Facetten des berühmt/berüchtigten Falles Görgülü. Es ist kaum noch zu glauben: Selbst das Bundesverfassungsgericht spricht von Rechtsbeugung, aber die Herren Richter verspüren keine Lust, gegen ihre Kollegen vorzugehen.

Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt worden. Man lese dazu Rolf Bossi: Halbgötter in Schwarz, oder einen der zahlreichen anderen Kommentare.

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Gerichtsvollzieher übergibt Kind
Kölner Stadt-Anzeiger 28. 07. 2007
Ralf Rohrmoser-von Glasow

Der Gerichtsvollzieher ist im Jugendamt ein seltener Gast. Doch gestern überbrachte Paul-Josef Knipp dem Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie an der Ringstraße, Walter Rekowski, eine einstweilige Anordnung. Danach musste der fünf Monate alte Stephan Lorrig wieder an die Mutter gegeben werden. Den Beschluss hatte sich der Rechtsanwalt von Mutter Michaela Lorrig, Peer Groß, am Morgen von der Familienrichterin am Siegburger Amtsgericht, Christa Seeliger, ausfertigen lassen.

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Und wieder hat ein Jugendamt versucht, trotz rechtskräftigen Gerichtsbeschlusses auf Zeit zu spielen. Doch die Familienrichterin hat sich nicht beeindrucken lassen. Zum Glück ist dann das JA wenigstens dem Herausgabebeschluss nachgekommen.

Im Bereich des OLG Frankfurt am Main wäre das anders abgelaufen. Dort hindern Jugendamts-Mitarbeiter auch schon mal den Gerichtsvollzieher an der Vollstreckung eines rechtskräftigen Herausgabebeschlusses. Sie gehen dabei nicht nur straffrei aus, sondern erzwingen mit dieser Straftat sogar die Abänderung des Sorgerechtes. Sämtliche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben an dieser Praxis nichts auszusetzen.

Wahrscheinlich weiß die betroffene Mutter gar nicht, wie viel Glück sie gehabt hat.

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Von der Leyen stoppt Sex-Broschüre
Express Online 31. 07. 2007
Jasper Juckel

Eine aus Steuergeldern finanzierte Broschüre der staatlichen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sollte Eltern bei der Erziehung kleiner Kinder helfen. Tatsächlich stehen dort verstörende Sex-Tipps. Jetzt gibt es Ärger für die Familienministerin Ursula von der Leyen.

Von der umstrittenen Broschüre "Körper, Liebe, Doktorspiele" (KLD) wurden 650.000 Exemplare in ganz Deutschland vertrieben. Sie gingen an Kindergärten, Familienbildungsstätten, Kinderärzte, liegen dort noch heute aus. Ungezählte Male wurden die Ratgeber (für 1. bis 3. und 4. bis 6. Lebensjahr) im Internet heruntergeladen.

...

Mittlerweile liegt bei der Staatsanwaltschaft Köln die Anzeige einer Mutter gegen die BZgA vor. Vorwurf: Aufruf zum Kindesmissbrauch.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Siehe auch die Diskussion zu diesem Artikel in der WELT.
Einen Kommentar von Prof. Gerhard Amendt finden Sie hier.

Auch der Presseblog hatte diese Broschüren angeprangert.

Dürftig erscheint die Auskunft des Sprechers Marc Kinert:
„Die Broschüre haben wir noch von der alten Regierung geerbt, und die Ministerin kann ja nicht jeden Text kennen.“ Irgend jemand muss diese Texte ja einmal freigegeben haben. Und die meisten Mitarbeiter in den Ministerien sind Beamte auf Lebenszeit, denen es egal ist, "wer unter ihnen gerade Minister ist" (Originalzitat). Also dürfte der oder die Verantwortliche mit hoher Wahrscheinlichkeit noch immer im Ministerium tätig sein. Doch von Konsequenzen war nicht die Rede ...

Aber seien wir mit dem Erreichten zufrieden: Die Broschüren sind aus der Welt. Als nächstes müsste das nordrhein-westfälische Familienministerium die unsägliche Webseite Kidsinfo Gewalt überarbeiten, an der es laut Impressum maßgeblich beteiligt ist.

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Donnerstag, 19. Juli 2007
 
Keine personellen Konsequenzen
Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung 16. 07. 2007
(cofi)

SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Leye und Grünen-Fraktionsvorsitzende Elke Olbrich-Tripp kritisierten nach der gestrigen Unterrichtung durch Ressortleiter Friedhelm Kowalski die schlechte Krisenkommunikation durch Bürgermeister Klaus Müller im Falle des verstorbenen André. Müller habe schon am 29. Juni von dem Kindstod in der Problemfamilie erfahren und weder den Verwaltungsvorstand noch die Fraktionsvorsitzenden darüber informiert.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Hintergrundinformation siehe hier.
Folgenachricht siehe hier.

Die Sache hat System. Lesen Sie dazu auch diese Nachricht.

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Programmtipp: "Im Namen des Kindes" - ARD 23. 07. 2007 23:00
Die kleine Lizzy sitzt zwischen den Stühlen. Seit sechs Jahren streiten sich ihre Eltern um das Sorgerecht für das neunjährige Mädchen. Die innere Zerrissenheit hat Spuren auf der Kinderseele hinterlassen. "Wenn es mir gelingt, diese Eltern zu vertragen, kommt das einem Wunder gleich", sagt die psychologische Gutachterin Katharina Behrend.

Vollständiger Hinweis siehe hier.

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Verwahrloste Kinder in Linz: Mutter vor Gericht
Einweisung in Anstalt beantragt
Der Standard 13. 07. 2007
Kerstin Scheller

"Meine Mandantin wird dem Gericht Rede und Antwort stehen", kündigt Verteidiger Helmut Blum an. Die 53-Jährige will zum Vorwurf der Verwahrlosung ihrer drei Kinder Stellung beziehen. Der Fall hatte im Februar in Linz für große Aufregung gesorgt. Inmitten einer der besten Wohngegenden unterhalb des Pöstlingberges soll sich in einer Akademikerfamilie kaum Vorstellbares zugetragen haben. Selbst Jugendamt und Schulbehörde wollten nichts bemerkt haben. Jahrelang soll die Mutter die Mädchen fast gänzlich von der Außenwelt abgeschirmt haben.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Die Mutter Juristin, der Vater Richter am OLG - nein, das ist keine Häme, sondern nur die Feststellung, dass auch dort nur Menschen sitzen, mit allen ihren Fehlern und Unzulänglichkeiten. Das Unfehlbarkeitsgehabe unserer Richter hat einen empfindlichen Knacks erlitten, oder ist Österreich da weiter als Deutschland? Hier jedenfalls weigert sich die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen gegen Richter aufzunehmen, selbst wenn ihre Verfehlungen offenkundig sind. Man lese einmal nach bei Rolf Bossi oder Jürgen Roth.

So lange diese Leute im Amt bleiben, wird die Selbstherrlichkeit der Familienjustiz mit dem Wohl unserer Kinder (zu) teuer bezahlt.

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Mittwoch, 18. Juli 2007
 
Die Kultur der Freiheit
Rede in Berlin, 25. 04. 2007
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio,
Richter des Bundesverfassungsgerichts


Auszug:
"Die zweite Bedingung für individuelle Freiheit liegt in der Existenz von Gemeinschaften, die jenseits von betonter Zweckrationalität den Menschen wachsen und reifen lassen, ihm Rückhalt und Vertrauen geben, ihn zur Freiheit befähigen und auffangen, wenn er strauchelt, also nicht-förmliche Solidargemeinschaften. Ehe, Familie, Freundschaft, aber auch Glaubensgemeinschaften und Idealvereine, die auf dem Boden des aufgeklärten Individualismus zum Teil wieder neu wachsen, knüpfen Bänder der Verantwortung, sind die Modelle für sich bindende Freiheit, aus der Zusammenhalt auch ohne staatliche Reglementierung wächst."

Vollständiger Wortlaut siehe hier.

Lesen Sie dazu auch Prof. Di Fabios Vortrag über den Schutz von Ehe und Familie

Prof. Di Fabio hält viel beachtete Reden; auch seine schriftlichen Veröffentlichungen werden oft zitiert. Schade nur, dass seine Entscheidungen am BVerfG nicht immer zu den vorgetragenen Grundaussagen passen.

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"Der Schutz von Ehe und Familie"
Konrad-Adenauer-Stiftung, Vortrag am 5. April 2006 im Kurfürstlichen Schloß zu Mainz
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts

Nach der Auffassung von Prof. Di Fabio wird dem Schutz von Ehe und Familie laut Grundgesetz eine exponierte Stellung zuteil. "Ehe und Familie stehen unter dem besonderenSchutze der staatlichen Ordnung", heißt es in Art. 6, Abs. 1 GG. Den Grund für diese außergewöhnliche Wortwahl sieht der Verfassungsrichter in der Interpretation dieses Grundrechts als Freiheitsrecht. Ehe und Familien seien freiwillig gegründete Institutionen, die sich auf der Basis von Gemeinschaftlichkeit gegründet haben, was für die staatliche Ordnung von immenser und grundlegender Wichtigkeit sei. "Von Ehe und Familie hängen Staat und Gesellschaft ab", so Di Fabio. Das Grundrecht aus Art. 6 GG betont vor allem die Stellung der Kinder, insofern ist Art. 6 in erster Linie ein Kindergrundrecht. Bedauerlicherweise tauchten Kinder in der politischen Diskussion leider weniger im Sinne dieses Grundgesetzwortlautes auf. Dass die Pflege und Erziehung von Kindern "das natürliche Recht der Eltern" und sogar "die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht" wie in Art. 6, Abs. 2 gefordert ist, ergibt für die staatliche Gemeinschaft die subsidiäre Aufgabe über die Einhaltung dieser angemahnten Pflichten zu wachen. Das Grundgesetz, so Prof. Di Fabio, verließe sich darauf, dass Eltern pflegen und erziehen.

Vollstaändige Nachricht siehe hier.

Gerade im aktuellen Kontext ist der folgende Satz von Bedeutung:
Erst "wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen" (Art. 6, Abs. 3GG) sind Kinder von Gesetzes wegen von den Eltern zu trennen.

Prof. Di Fabio hält viel beachtete Vorträge; auch seine schriftlichen Veröffentlichungen werden oft zitiert. Schade nur, dass seine Entscheidungen am BVerfG nicht immer zu den vorgetragenen Grundaussagen passen.

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