Focus Online 17.11.2007
im/hal/ddp
Bisher hatte die Bundesregierung geplant, den Existenzminimums-Bericht einige Monate vorzuziehen, um das Kindergeld schon Anfang 2009 heraufsetzen zu können. Doch das lehnte der Koalitionsausschuss, an dessen Sitzung auch Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) teilnahm, nun nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ ab: „Es bleibt beim alten Termin“, hieß es am Freitag übereinstimmend bei Union und SPD. Der Bericht wird deshalb voraussichtlich erst im Herbst 2008 erscheinen, eine Kindergeld-Erhöhung ist daher wegen der langwierigen parlamentarischen Prozedur erst im Jahr 2010 wahrscheinlich.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Und was kommt dabei heraus? Schauen Sie hier nach. Oder lesen Sie am besten gleich diese Meldung.
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Pressemitteilung des BMFSFJ 16.11.2007
Aufgabe des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen ist die Bündelung und der Austausch von Erfahrungen und Ergebnissen der Modellprojekte, die in fast allen Bundesländern mit Förderung des Bundes gestartet wurden. Die Projekte verfolgen unterschiedliche Ansätze. So hat zum Beispiel das länderübergreifende Projekt "Guter Start ins Kinderleben" in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern und Thüringen die Stärkung der Erziehungskompetenzen von Eltern in prekären Lebenslagen und Risikosituationen zum Ziel, um so Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung vorzubeugen. Das Projekt "Familienhebammen: Frühe Unterstützung - frühe Stärkung?" in Niedersachsen dagegen untersucht den Einsatz speziell ausgebildeter Hebammen, die potentiell gefährdete Schwangere und Familien begleiten und unterstützen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Und wo bleibt das Projekt "Fach- und Rechtsaufsicht über die Jugendämter - stoppt die Menschenrechtsverletzungen" ???
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Welt Online 02.11.2007
Dorothea Siems
Der Brief, den Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) am vergangenen Dienstag aus der Unionsfraktion erhielt, ist mehr als unterkühlt: Er ist eisig. Die stellvertretende Fraktionschefin Ilse Falk (CDU) und der Familienpolitiker Johannes Singhammer (CSU) werfen der Ministerin darin einen erneuten Alleingang vor. Dieses Mal geht es nicht um Krippen, Betreuungsgeld oder Vätermonate beim Elterngeld. Es geht um das vor einem Jahr beschlossene Gleichstellungsgesetz.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Noch ein Auszug:
"Der Brief zeigt, wie stark das Vertrauensverhältnis zwischen der Ministerin und der Unionsfraktion zerrüttet ist. Da wird selbst die Besetzung eines Expertengremiums zu einem innerparteilichen Politikum. Es ist paradox: Ursula von der Leyen ist mit Abstand die beliebteste Familienministerin, die Deutschland jemals hatte. Doch das gilt nur für die Bevölkerung. In der Politik ist die CDU-Frau verhasst wie keiner ihrer Amtsvorgänger. Es ist keineswegs nur der familienpolitische Kurs der Ministerin, der viele Parteifreunde zur Weißglut treibt. Von der Leyen eckt auch deshalb ständig an, weil sie immer wieder vorprescht, ohne sich mit Partei, Fraktion oder den Fachkollegen der unionsregierten Länder abzustimmen."
Die Frage ist nur, woher die Journalistin wissen will, Frau von der Leyen sei in der Bevölkerung so beliebt. Weiter unten schreibt sie:
"Die Familienministerin hatte die Republik mit ihrem Plan aufgeschreckt, künftig Kinder im Staatsauftrag Gewaltvideos und Alkohol kaufen zu lassen. Familienverbände und Politiker jeder Couleur gingen auf die Barrikaden. "Kinderspitzel" im Kampf gegen jugendliches Komatrinken und Amoklaufen - das ging auch der Kanzlerin zu weit. Nachdem von der Leyen tagelang ihren Plan öffentlich verteidigte, zeigte ihr Angela Merkel die rote Kelle. Die Ministerin musste das Vorhaben zurückziehen."
Ja wat denn nu?
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13.11.2007
Begriffsbestimung
In Anlehnung an die Definition des Kinderschutzbundes liegt Vernachlässigung dann vor, wenn die sorgeverantwortlichen Personen - bewusst oder unbewusst - die notwendige Versorgung und Fürsorge des Kindes andauernd oder wiederholt unterlassen. Die Lebensrealität vernachlässigter Kinder ist von chronischer Unterernährung, unzulänglicher Bekleidung, fehlender Gesundheitsversorgung, unbehandelten Krankheiten und gesteigerten Unfallgefahren geprägt. Auch im emotionalen Bereich kommt es aufgrund eines nicht hinreichenden oder ständig wechselnden Beziehungsangebotes zu erheblichen Beeinträchtigungen. Im Unterschied zu körperlichen Kindesmisshandlungen zeichnet sich Vernachlässigung in der Regel durch einen schleichenden Verlauf aus, bei dem sich Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung erst allmählich zeigen.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Ein exzellenter Beitrag, der eine umfassende Definition des Begriffs "Vernachlässigung" enthält. Der Beitrag enthält eine Tabelle der Formen der Vernachlässigung und Hinweise zu Hintergründen und Hilfe, der rechtlichen Lage und politischen Maßnahmen.
Ein Muss für jeden Jugendamtsmitarbeiter, eine unersetzliche Hilfe für alle Betroffenen.
Hinweis: Die Analysen der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags enthalten zahlreiche weitere interessante Beiträge.
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Reinhard Müller
Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken, kann das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden. Die Allgemeinheit habe ein Interesse daran, Parallelgesellschaften zu verhindern. Es ging um Spätaussiedler, die einer christlichen Glaubensgemeinschaft angehörten. Sie hatten der öffentlichen Grundschule mitgeteilt, dass sie künftig zwei jüngere ihrer Kinder zu Hause unterrichten würden.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Es ist unglaublich: Wenn Eltern ihre Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichten wollen, wird ihnen das Sorgerecht entzogen. Wenn aber eine nicht sorgeberechtigte Mutter ein Kind nicht in die Schule gehen lässt, weil sie es dem sorgeberechtigten Vater entzogen hat und fürchtet, dieser könne es von der Schule abholen und nach Hause bringen, dann wird das nicht nur geduldet, sondern ihr wird auch noch das Sorgerecht zuerkannt! (Berichte dazu siehe hier und hier).
Aus der Beschlussbegründung: "Da sie verhindern wollte, dass das Kind von dem Vater "abgegriffen würde", blieb der Mutter nichts anderes übrig, als sich über die bestehende Schulpflicht hinwegzusetzen und davon abzusehen, das Kind in die Schule zu schicken". Also wird die Verweigerung der Schulpflicht mit einer Straftat (Kindesentziehung) begründet! Seit wann kann ein allein sorgeberechtigter Elternteil ein Kind "abgreifen"?
Dieser Beschluss war natürlich keine Rechtsbeugung - so festgestellt von der Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft und dem OLG. Es war auch keine Grundrechtsverletzung - so festgestellt vom BVerfG. Deutsche Richter machen nun einmal keine Fehler.
Dieser Mutter wurde also das Sorgerecht übertragen. Selbst als sie - wie von den Gutachtern vorhergesagt - scheiterte und ihr die Sorge wieder entzogen werden musste, kam das Kind nicht zurück zu seinem Vater. Um mit den Worten eines Pfarrers zu sprechen: "Es sitzt nun in einem Heim und fragt sich, was es verbrochen hat".
Man kann Prof. Willi Geiger, ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht nur zustimmen:
"Anstatt in Deutschland einen Prozess zu führen, kann man ebenso gut würfeln."
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Bernd Fritz
Ehe, Kinder, Haus - die Familie schien perfekt. Doch nach der Trennung entbrannte ein jahrelanger Streit bis an die Grenzen des deutschen Sorgerechts.
...
P. erwirkt einen richterlichen Herausgabebeschluss. In dessen Begründung rügt der Bad Schwalbacher Familienrichter A., der ihm seinerzeit das alleinige Sorgerecht zugesprochen hatte, die „widerrechtliche Entziehung des Kindes" und ermächtigt den zuständigen Gerichtsvollzieher, „zur Durchsetzung der Kindesherausgabe Gewalt anzuwenden, ggf. die Wohnung der Mutter zu durchsuchen und Polizeikräfte zu seiner Unterstützung heranzuziehen". Am darauffolgenden Tag, dem 17. Juni, wird die Vollstreckung der richterlichen Anordnung unter Mithilfe des Jugendamts und eines Pfarrerehepaars vereitelt. Nach dem der Vater, der Gerichtsvollzieher und zwei Vertreter der Jugendbehörde am Wohnhaus der Mutter eingetroffen sind (die Polizeibeamten halten sich auf Bitten Ps. im Hintergrund), gehen der Gerichtsvollzieher und die beiden Jugendamtsmitarbeiter in die Wohnung von Frau P. Nach einer Weile tauchen der in der Nachbar schaft wohnende Pfarrer und dessen Frau auf, die ebenfalls in die Wohnung gelangen. Nach anderthalb Stunden - die Polizisten sind inzwischen zu einem anderen Einsatz gefahren - kommt die Gruppe mit dem Jungen heraus, der von der ihn um klammernden Pfarrersgattin geführt wird. Die Aufforderung des Vaters, sie solle seinen Sohn sofort loslassen, quittieren die Behördenvertreter mit höhnischem Lachen. Unter den Augen des Gerichtsvollziehers wird Leon in einen Kleinbus des Jugendamts bugsiert und in ein Heim verbracht. Die Heimleitung erhält von der Behörde Anweisung, jeglichen Kontakt Ps. zu seinem Sohn zu unterbinden.
Die Konsequenz aus dem behördlich begleiteten Rechtsbruch begreift P. bis heute nicht: Statt die Einstellung der Mutter gegen Recht und Gesetz strafrechtlich zu ahnden oder ihr durch Aussetzen des Umgangs die Möglichkeit zu nehmen, die Kindesentziehung zu wiederholen, sprechen
ihr die Justizorgane noch im selben Jahr das alleinige Sorgerecht für Leon zu.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Über den Fall berichtete auch der Hessische Rundfunk in der Reihe HessenReporter.
Folgenachricht siehe hier.
Wen wundert es da noch, dass namhafte Juristen vom Niedergang des Rechtsstaats sprechen?
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Stefan Buchen, Alexander Bommes
„Normalerweise ist es ja so, wenn jemand einem anderen etwas zufügt, dann muss er dafür
bezahlen. Und wenn er einem anderen viel zufügt, dann muss er dafür viel bezahlen. Wenn
der Staat für das Leid eines Menschen verantwortlich ist, dann sieht das etwas anders aus.“
Vor gut eineinhalb Jahren hat der Hamburger Rechtsanwalt Johann Schwenn den
Freispruch erwirkt. 18.062,-- Euro für Bernhard Michels; ein lächerliches Schmerzensgeld
für das, was ihm die Richter in Osnabrück mit ihrem katastrophalen Fehlurteil angetan
hatten. Vor seiner Gefängniszeit hatte Michels gut verdient und die Familie unterstützt. Seit
der Haftentlassung ist er arbeitsunfähig und psychisch krank; kein Vergleich zu seinem
ersten Leben als Facharbeiter auf Bohrtürmen in Freiheit
Lesen Sie das vollständige Skript hier.
Man vergleiche diese Summen mit den Beträgen, die festgesetzt werden, wenn ein Journalist ein nicht autorisiertes Foto von Prinzessin Caroline mit ihrem Baby veröffentlicht, oder wenn Stefan Raab sich über eine Mutter mit Schultüte im Arm lustig macht. Bei alledem lautet die Urteilsformel "Im Namen des Volkes".
Wie riefen die Montagsdemonstranten in der DDR? "WIR sind das Volk!" Die wussten das noch.
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Seit 11 Jahren berät SKIFAS bei falschen sexuellen Missbrauchsverdächtigungen. Die Nachfrage nach Hilfe und Beratungsgesprächen ist unverändert hoch und bedeutet eine erhebliche Arbeitsbelastung für die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Vereins. Der Vorstand von SKIFAS kann diese Arbeit nicht länger leisten und hat schon vor einiger Zeit beschlossen sich aus der Vereins- und Beratungsarbeit zurück zu ziehen. Da auf der letzten Mitgliederversammlung des Vereins SKIFAS kein neuer Vorstand gewählt wurde, wird der Verein zum Jahreswechsel aufgelöst. Eine persönliche oder telefonische Beratung bieten wir ab sofort NICHT mehr an. Emails können nur in Ausnahmefällen beantwortet werden.
Vielen Dank für die langjährige Unterstützung!
Ein herber Verlust, denn der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs führt fast immer zum sofortigen Verlust des Kindes bzw. der Kinder. Wie die Wormser Prozesse und auch der Fall "Amelie" gezeigt haben, sind die Auswirkungen der Strafprozesse, die auf einen solchen Vorwurf unweigerlich folgen, dramatisch und nicht mehr zu beheben, auch wenn sich später die Unschuld des vermeintlichen "Täters" herausstellt. Zurück bleiben vernichtete Existenzen und zerstörte Familien, die nicht mehr zu kitten sind.
Als Entschädigung für eine zu Unrecht verbüßte Haftstrafe zahlt der Staat pauschal die phantastische Summe von 11 € pro Tag. Das ist sehr befremdlich, denn andererseits werden Geldstrafen oft in Tagessätzen berechnet, richten sich also nach dem Einkommen des Verurteilten.
Immaterielle Schäden, wie z.B. Verlust der Familie, Depressionen etc., sind in dem Betrag von 11 € bereits enthalten. Doch diese 11 € werden nicht einmal in voller Höhe ausbezahlt, denn davon werden auch noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung abgezogen. Und die Entschädigung für Vermögensschäden lässt, wenn sie denn überhaupt ausgezahlt wird, so lange wie möglich auf sich warten. Was ist das für ein Staat, der die Existenz seiner Bürger derart zerstört?
Wer diese Berichte gelesen hat, weiß wie wichtig die Arbeit von Vereinen wie SKIFAS ist. Ein wichtiger Ansprechpartner für Betroffene des "Missbrauchs mit dem Missbrauch" existiert nicht mehr.
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hei/dpa/AP
Einen verurteilten Kinderschänder schickte die Staatsanwaltschaft in einen Kindergarten im niedersächsischen Melle. Dort befriedigte sich der 41-Jährige offenbar erneut vor kleinen Kindern, das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung". Der Mann war Anfang des Jahres wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Da er nicht zahlen konnte, sollte er stattdessen 720 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Anscheinend hatte sich der Arbeitslose ganz gezielt einen Einsatzort mit Kontakt zu Kindern ausgesucht.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
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Dorothea Siems
Die Kinderarmut in Deutschland steigt trotz guter Konjunktur und sinkender Arbeitslosigkeit weiter an. Seit Einführung von Hartz IV vor knapp drei Jahren habe sich die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Jungen und Mädchen auf mehr als 2,5 Millionen verdoppelt, sagte der Präsident des Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, bei der Präsentation des „Kinderreports Deutschland 2007“. Allerdings seien die Arbeitsmarktreformen nicht die Ursache der Kinderarmut, sie hätten die Misere der Familien nur sichtbarer gemacht.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Lesen Sie dazu auch den Bericht der UNICEF von März 2005. Zwei Auszüge daraus:
"Doch die Höhe der Sozialausgaben entscheidet nicht allein über das Ausmaß von Kinderarmut. So geben zehn OECD-Länder, darunter auch Deutschland, einen ungefähr gleich hohen Teil ihres Bruttosozialprodukts - zwischen sieben und zehn Prozent - für die soziale Absicherung von Familien aus. Trotzdem gibt es zwischen diesen Ländern beträchtliche Unterschiede bei der Armutsrate: Sie variiert von 3,4 Prozent in Norwegen über 10,2 Prozent in Deutschland bis zu über 15 Prozent in Neuseeland und Großbritannien."
"Am häufigsten von Armut betroffen sind die Kinder Alleinerziehender. Kinder Alleinerziehender sind nicht nur häufiger arm, sondern bleiben es auch über längere Zeiträume. Ihre Chance, der Armut wieder zu entkommen, liegt deutlich niedriger als bei allen anderen untersuchten Bevölkerungsgruppen. Zum Vergleich: Paare mit bis zu zwei Kindern sind nur zu etwas mehr als drei Prozent von Armut betroffen."
Anscheinend hat sich in den zwei Jahren seit 2005 nicht viel getan - jedenfalls nicht zum Besseren. So sieht es auch Jürgen Borchert, Sozialexperte und Richter am Landessozialgericht in Darmstadt:
"Kinderarmut ist die logische Folge einer falschen Sozial- und Steuerpolitik, die keine Rücksicht nimmt auf fehlende Leistungsfähigkeit wegen Unterhaltsverpflichtungen für Kinder."
"Die Familienpolitik der Ministerin beschränkt sich auf Schaufensterreden. ... Was Kinderarmut betrifft, kämpft Frau von der Leyen nicht an vorderster Front."
Die aktuelle Reaktion der Koalition auf die steigende Kinderarmut können Sie hier nachlesen.
Wundert es Jemanden, dass wir anschließend Meldungen wie diese lesen müssen? Doch das schwindende Vertrauen der Bevölkerung scheint die Politiker nicht wirklich zu interessieren.
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Konrad-Adenauer Stiftung Mainz
Tagesseminar zum Thema Familienpolitik
am Sa 8. Dez. 2007, 9.30 Uhr
Erbacher Hof, Mainz, Grebenstr. 24-26
mit
Eckard Kuhla, Gender-Experte
Patricia Haun, Journalistin
Dr. Bau-Jelinek, Dozentin, Wien
Prof. Dr. Walter Hollstein, Soziologe, Männerforscher
Prof. Dr. Matthias Franz, Universität Düsseldorf
Jürgen Liminski, Journalist
„Der vaterlosen Gesellschaft (Mitscherlich) folgt die mutterlose und dann die kinderlose“. (Martin Steeb)
Lesen Sie den Tagungsbericht hier.
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Dorf!nfo.de
"Bürokratieabbau ist grundsätzlich eine gute Sache wenn dies zu Kostensenkungen und zur Beschleunigung der Verfahren dient," meint der heimische SPD-Abgeordnete und Verwaltungsexperte Gerd Stüttgen. "Etwas anderes ist es jedoch wenn dies wie bei der Abschaffung des Widerspruchverfahrens zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht. Seit den preußischen Reformen war es üblich, dass man gegen Verwaltungsentscheidungen bei der nächst höheren Behörde Widerspruch einlegen konnte," fügt sein Kollege der innenpolitischer Sprecher des SPD-Landtagsfraktion Dr. Karsten Rudolph hinzu.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Nun wird also das Erfolgsmodell "Kein Widerspruch gegen Maßnahmen des Jugendamtes" auch auf andere Teile der Verwaltung ausgeweitet - zumindest in Nortdrhein-Westfalen und Niedersachsen. Es bleibt das Geheimnis der Landesregierungen, wie das noch mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll. Zur Entlastung der Gerichte und somit der Reduzierung der Verfahrensdauern trägt es erst recht nichts bei.
Das alles entspringt bestimmt einer höheren Weisheit. Wie sagte Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg:
"Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!"
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(hib/MIK)
Für die Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer bei Gericht hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und die zugrundeliegende Eingabe am Mittwochmorgen einstimmig dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. In seiner Eingabe beklagt der Petent die lange Verfahrensdauer vor Gericht. Seit drei Jahren führe er einen Zivilprozess wegen Baumängeln. Der beklagte Baukonzern unternehme alles, um den Prozess nach Einholung von zwei Gutachten, die Baumängel bestätigten, weiter in die Länge zu ziehen. Er möchte nun wissen, wie er das Verfahren beschleunigen könne. Dem Petenten ist unverständlich, warum er als Geschädigter zunächst einen Gerichtskostenvorschuss leisten muss, damit das Gericht überhaupt tätig wird, und warum für die Einholung von Sachverständigengutachten zusätzlich ein Auslagenvorschuss fällig sei. Bei der vom Ausschuss eingeholten parlamentarischen Prüfung führte das BMJ aus, dass die Justiz im Allgemeinen "durchaus zügig" arbeite. Statisch habe die durchschnittliche Erledigungsdauer im Jahr 2004 bei den Arbeitsgerichten in Zivilsachen bei 4,4 Monaten, in Familiensachen bei etwa 10,5 Monaten, in Strafsachen bei 4,3 und in Bußgeldsachen unter drei Monaten gelegen. Gleichwohl würden sich angesichts der hohen Belastung der Justiz und der beschenkten Haushaltsmittel in Einzelfällen längere Verfahrensdauern nicht immer vermeiden lassen. Die Ausstattung der Instanzgerichte sei Sache der Länder. Auf die Dauer gerichtlicher Verfahren könne nur insoweit Einfluss genommen werden, als der Gesetzgeber die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen oder Regelungen vorschlage, die den Gerichten ein zügiges Verfahren erlauben würden. Derzeit sieht das Prozessrecht keinen ausdrücklichen Rechtsbehelf vor, wenn ein Gerichtsverfahren unangemessen langsam verlaufe, so das BMJ. Diese Situation soll durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung verbessert werden, der als neuen Rechtsbehelf "die Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer" vorsehe. Ein Bürger könne danach Beschwerde bei dem Gericht einlegen, bei dem sein Verfahren anhängig sei und verlangen, dass seine Sache rasch und effektiv vorangebracht werde. Wenn das Gericht keine Maßnahmen treffen wolle, um dem zu entsprechen, könne es die Beschwerde nicht selbst zurückweisen, sondern müsse die Angelegenheit dem nächst höheren Gericht vorlegen. Wenn das Eingangsgericht zwar Abhilfe leiste, der Betroffene aber den Eindruck habe, dass die getroffenen Maßnahmen eine Verfahrensförderung nicht bewirken könne, könne er auch die Vorlage an das nächst höhere Gericht erzwingen. Das BMJ will den Gesetzentwurf "zügig" in den Bundestag einbringen.
Dazu passt die folgende Meldung:
Juristen-Demo gegen Stellenabbau
Richter und Staatsanwälte kritisieren die Landesregierung
wdr 11.10.2007
Richter und Staatsanwälte gehen auf die Straße. Rund 1.300 Juristen aus NRW demonstrierten am Donnerstag (11.10.07) in Düsseldorf gegen die Pläne der Landesregierung, Arbeitsplätze in der Justiz zu streichen.
Großer Andrang bei Juristen-Demo
Vor dem Landtag formten die Demonstranten mit Grabkerzen ein Paragraphenzeichen und machten ihrem Unmut Luft. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes war es die größte Demonstration von Juristen in der Geschichte von NRW. Die Organisatoren hatten nur mit 500 Teilnehmern gerechnet. Was die Juristen umtreibt, sind Pläne der Landesregierung, 1.000 der insgesamt 32.000 Stellen in der NRW-Justiz zu streichen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Nun wird also endlich der Vorwurf der überlangen Verfahrensdauer aufgegriffen. Wahrscheinlich nur deshalb, weil es in dem Petitionsverfahren um Baumängel, also um Geld geht. Im Familienrecht sind diese Vorwürfe schon seit langem erhoben worden, ohne dass es jemanden interessiert hätte. Dabei sind gerade Familiensachen besonders eilbedürftig, weil in vielen Fällen Kinder unwiederbringlich von ihren Familien oder Familienmitgliedern entfremdet werden. Ausgefallener Umgang lässt sich nicht nachholen; verstorbene Großeltern kehren nicht mehr zurück.
Selbst der EGMR hat Deutschland schon wegen der Verfahrensdauern gerügt. Auch das ist ohne Wirkung geblieben. Nun hat der EGMR festgestellt, dass in Deutschland eine wirksame Beschwerden gegen überlange Verfahrensdauer nicht möglich ist.
Doch was der Bundestag richten will, wird offenbar von den Ländern wieder zunichte gemacht. Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbunds NRW, sagt jedenfalls:
"Schon jetzt liegt Deutschland mit der durchschnittlichen Dauer von Gerichtsverfahren im EU-Vergleich an letzter Stelle. Eine Scheidung dauert inzwischen mehr als zehn Monate - das gab es noch nie."
Glückliches Nordrhein-Westfalen! In Hessen ist es keine Seltenheit, dass Scheidungsverfahren mehrere Jahre anhängig sind. Nun fragt sich, ob die neue Untätigkeitsbeschwerde etwas dagegen bewirken kann. Das wird entscheidend davon abhängen, wer anahnd welcher Kriterien darüber entscheiden und welchen Ermessensspielraum er dabei haben wird.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag von Egon Schneider über das systematische Aushebeln von Dienstaufsichtsbeschwerden.
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(dpa)
Nach dem Tod des drei Monate alten André im Juni in Iserlohn hat die Staatsanwaltschaft Hagen ihre Ermittlungen wegen Tötungsverdachts eingestellt.
Ein hinreichender Tatverdacht sei nicht zu begründen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Der Säugling habe an einer Infektion gelitten, die bei Kindern schnell Flüssigkeitsmangel hervorrufen könne. Die erste Diagnose, die den Tod auf Mangelernährung zurückgeführt hatte, wurde fallengelassen. Die Behörde hatte gegen die Mutter, ihren Lebensgefährten und gegen Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Iserlohn (Märkischer Kreis) ermittelt.
Vollständige Nachricht siehe hier.
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Bernd Fritz
Wegen Entziehung Minderjähriger ist am Freitag ein Vater vor dem Amtsgericht Halle/Westfalen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Be-währung und einer Geldauflage von 6000 Mark verurteilt worden.
Der 36jährige Luft- und Raumfahrtingenieur Heiko Reinkober aus Gütersloh hatte sich im November des vergangenen Jahres, nach der Trennung von seiner Ehefrau, mit den beiden gemeinsamen, drei und fünf Jahre alten Töchtern ins Baltikum abgesetzt und dort fünf Monate zugebracht. Damit war der Tatbestand des § 235 StGB, Ziffer 2, erfüllt, wonach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer ein Kind einem Elternteil entzieht, um es in das Ausland zu verbringen. Das Gericht war mit seinem Urteil unter dem Antrag des Staatsanwalts, der ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung gefordert hatte, geblieben, da bei den Kindern keine feststellbaren Folgen der Entziehung aufgetreten seien. Die von der Verteidigung angeregte Beschränkung auf eine Geldstrafe wurde wegen des "hohen kriminellen Gehalts" der Tat sowie einer erkennbaren Distanz des Angeklagten zu rechtsstaatlichen Möglichkeiten abgelehnt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Lesen Sie dazu auch den Leserbrief von Dr. phil. Karin Jäckel.
Ein deutlicher Beweis für die deutsche Zweiklassen- oder besser Zweigeschlechterjustiz ergibt sich, wenn man dieses Urteil mit dem Fall einer Mutter vergleicht, die gleich zweimal ein schwerbehindertes Kind dem allein sorgeberechtigten Vater entzog. Im Gegensatz zu dem geschilderten Fall waren und sind bei dem Opfer deutliche, ja erschreckende Spuren der Straftat zurückgeblieben. Dennoch wurde der Mutter, die sich standhaft weigerte, Gerichtsbeschlüsse anzuerkennen und einfach nach eigenem Gutdünken verfuhr, nach der zweiten Entziehung das Sorgerecht zugesprochen. Doch wie zu erwarten behielten die familienpsychologischen Gutachter recht - das "Erziehungsexperiment" der Mutter scheiterte. Das Kind sitzt heute in einem Pflegeheim, wo Vater und Schwester es nicht einmal besuchen dürfen.
Man vergleiche diesen Fall mit dem Fall des Heiko Reinkober. Männer und Frauen sind in Deutschland nicht gleichberechtigt. Stimmt.
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Rathauskorrespondenz vom 13.11.2007
(RK)
"Frauen sollen sich in dieser Stadt sicher fühlen. Das reicht von der sozialen Sicherheit, also die Sicherheit, ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben führen zu können, bis hin zu Gewaltprävention und Gewaltschutz. Wien verfügt über ein breites und sehr eng gewobenes Gewaltschutznetz," so Frauenstadträtin Sandra Frauenberger anlässlich der im Zeitraum von 25. November bis 10. Dezember stattfindenden 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, die in Europa heuer insbesondere durch eine Kampagne des Europarates getragen werden. Wien unterstützt diese Kampagne durch zahlreiche Aktivitäten.
Der 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und gleichzeitig der Auftakt zu 16 Tagen gegen Gewalt an Frauen. In diesem Zeitraum kämpfen weltweit zahlreiche Institutionen und Organisationen für die Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte. Der Abschluss der 16 Tage gegen Gewalt wird am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte begangen. "Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt. Gewalt dient dazu Macht und Kontrolle über Frauen auszuüben und äußert sich in ungleichen Machtverhältnissen und Lebenschancen. Gewalt gegen Frauen ist klarerweise auch ein internationales Phänomen", betont die Stadträtin die Bedeutung der weltweiten Aktionen im Zusammenhang mit 16 Tagen gegen Gewalt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Ist nicht allein diese einseitige Diskriminierung als Gewalt gegen Männer einzustufen?
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Elisabeth Badinter
In den Untersuchungen und Abhandlungen über Partnergewalt klingt die Rollenteilung wie eine Selbstverständlichkeit: die Männer sind Täter und die Frauen sind Opfer. Eine begründete Annahme, die sich auf die Fakten und Statistiken stützt, wenn es sich um physische Formen der Gewalt, Schläge, Vergewaltigungen oder Morde handelt. Jedoch werden in der Mehrzahl der dazu vorliegenden Arbeiten und der daraus abgeleiteten Beschwörungsformeln alle Arten von Partnergewalt - die der Handgreiflichkeiten und die der Worte - miteinander vermengt. Dieser Aufsummierung unterliegt auch die einzige, in Frankreich zu diesem Thema durchgeführte und 2001 veröffentlichte seriöse Studie, die "Enquête nationale sur les violences envers les femmes en France" (Enveff). Aus deren Ergebnissen wurde ein "globaler Index" für Partnergewalt abgeleitet: 10% der Frauen erklären, Opfer derselben zu sein. Diese erschreckende Zahl und die verwendete Terminologie verdecken jedoch den Umstand, dass drei Viertel dieser "Gewalt" aus psychischen Aggressionen wie Beschimpfungen, Verunglimpfungen oder Belästigungen besteht. Daraus ergibt sich die Frage: werden nicht auch die Männer Opfer dieser psychischen Aggressionen, deren sie so massiv beschuldigt werden? Nach der vom Meinungsforschungsinstitut BVA für L'Express durchgeführten Studie erklären Männer und Frauen etwa in gleichem Umfang, Opfer dieses Beziehungskrieges zu sein, bei deren Einordnung in die Kategorie "Gewalt" man unwillkürlich zögert. Zu gravierend ist dieses Phänomen, um es Wortgefechten zu überlassen. Stattdessen gilt es, sich an die Fakten zu halten: genau dies ist der Sinn der von der Philosophin Elisabeth Badinter zu diesem Thema geführten Auseinandersetzung. Wir veröffentlichen ihren Vortrag, den sie bei einer Diskussionsveranstaltung von Amnesty International am 16. Juni in Lyon gehalten hat.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
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Rundfunk Berlin-Brandenburg 11.04.2002
Axel Svehla
Sie werden getreten, geschlagen und mit dem Messer bedroht. Gewalt in der Ehe - Männer als Opfer. Ein gesellschaftliches Tabuthema.
Es hat viel zu lange gedauert, bis Politiker begriffen haben, dass Gewalt gegen Frauen kein Kavaliersdelikt, kein Privatkram ist. Wir von Kontraste sind der Meinung, wir sollten jetzt nicht mehr warten, denn wir wissen, dass es das gibt: wenn Frauen Männer verprügeln, brauchen beide Hilfe. Axel Svehla über ein Thema, das gar nicht komisch ist.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Oben rechts können Sie durch des Symbols das Video der Sendung aufrufen.
Ein erschütternder Bericht, der so gar nicht zu den offiziellen Darstellungen passen will. Und dieser Bericht macht auch deutlich, dass so manche für Kinder bestimmte Veröffentlichung in Wirklichkeit nur sexistische Hetze ist.
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Ralf Rohrmoser-von Glasow
„Notstand im Amtsgericht Siegburg“ prangte auf einer der drei fast raumhohen Karikaturen, die hinter dem Rednerpult in der Kantine aufgehängt waren. Gleich drei Familienrichter verabschiedeten sich gestern in den Ruhestand. Für Christa Seeliger, Manfred Fuchs und Rudolf Langweg gab es je eine eigene Darstellung, vom Paragraphensalat über den Traum vom freien Leben bis zum Notstands-Fachblatt. Doch nicht mit floskelhaften Dankesreden nahmen sie ihren Hut, sie übten deutliche Kritik.
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Siegburg? Da war doch ein Jugendamt, das einen Beschluss des Familiengerichts nicht respektieren wollte und deshalb Besuch vom Gerichtsvollzieher bekam. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren Richter! Herzlichen Dank dafür, dass Sie sich bei der Anwendung von Recht und Gesetz nicht beirren ließen! Das ist in Deutschland nicht mehr selbstverständlich. Siegburg wird Sie vermissen.
Ihren Nachfolgern sei gewünscht, dass auch sie sich nicht eigenmächtig geschaffenen Tatsachen beugen. Jugendämter solltenendlich akzeptieren, dass auch sie sich an Sachverständigengutachten und Gerichtsbeschlüsse halten müssen.
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Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet. Das neue Unterhaltsrecht soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
„Mit dieser Reform gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Familienpolitik. Unsere Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Wir haben eine hohe Scheidungsrate, die Rollenverteilung innerhalb der Ehe hat sich gewandelt und neue Familienformen entstehen. Mit der nun vereinbarten Unterhaltsrechtsreform reagieren wir sensibel auf gesellschaftliche Veränderungen. Das Unterhaltsrecht betrifft die Familien in besonderem Maß. Es geht um das finanzielle Einstehen füreinander, die Solidarität zwischen Eltern und Kindern und die Übernahme von Verantwortung zwischen den Ehegatten und unverheirateten Elternteilen“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin.
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Heute findet der 8. deutsch-französische Ministerrat in Berlin statt. Die Kabinette beider Länder treffen sich seit 2003 halbjährlich abwechselnd in Deutschland und Frankreich zu einer gemeinsamen Sitzung. Schwerpunktthemen des diesjährigen Ministerrats sind „Integration und Chancengleichheit“. Im Rahmen des heutigen Gipfels hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gemeinsam mit ihrer französischen Amtskollegin Rachida Dati das Diakoniezentrum der EJF-Lazarus-Gesellschaft in Berlin-Heiligensee besucht.
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