Der Westen 15.01.2008
Katrin Teschner
Was die EU-Kommission bereits im Frühjahr vergangenen Jahres angeregt hatte, stößt auch im Parlament auf breite Zustimmung. Wann das Projekt allerdings umgesetzt wird, ist noch offen. „Bei Problemen in der Familie, bei Gewalt und Missbrauch könnten Kinder in ganz Europa eine Nummer wählen – auch wenn sie im Urlaub sind“, sagt der SPD-Abgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler. „Dadurch sinkt die Hemmschwelle, sich in Krisenfällen an jemanden zu wenden.“
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Berliner Morgenpost 16.01.2008
Joachim Fahrun
Die Polizei hat gestern in Neukölln ein Baby befreit. Aber nicht kriminelle Menschenräuber waren am Werk, sondern das Jugendamt. Gegen den Willen der Mutter Keziban C. hatte das Amt ihren Sohn Haruncan kurz nach der Geburt in Obhut genommen. Die Mutter sei nicht in der Lage, für ihren Säugling zu sorgen. Das Familiengericht sah das anders und wies am 10. Januar den Antrag des Jugendamtes ab.
Dennoch lenkte die Behörde erst fünf Tage nach dem Urteil unter dem Druck von Polizeibeamten gestern ein. Noch am Montag hatte eine Mitarbeiterin es gegenüber dem Anwalt Boris Thöner abgelehnt, das Kind herauszugeben. Nach der Intervention der Polizei, die das Amt auf den Gerichtsentscheid hinwies, soll die Mutter am heutigen Mittwochmorgen ihr Baby wiederbekommen.
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Es gibt also noch vernünftige Richter. Bravo!
Unverständlich ist hingegen der Satz "Aber nicht kriminelle Menschenräuber waren am Werk, sondern das Jugendamt." Wer anderen Menschen ein Kind wegnimmt und es auch dann nicht herausgibt, wenn das Gericht es anordnet, der ist kriminell. Das gilt in besonderem Maße für Mitarbeiter einer Behörde, denn für sie gilt Art. 20 Abs. 3 GG:
"(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Und ein Verstoß dagegen eröffnet nach Art. 20 Abs. 4 GG das Recht zum Widerstand.
Der Neuköllner Fall ist weder der erste noch der einzige Fall dieser Art. Zum Glück gibt es noch couragierte Menschen, die diesem rechtswidrigen Treiben Einhalt gebieten.
P.S.: Die Spitzenkandidatin der SPD für den hessischen Landtag hat Fragestellern gegenüber geantwortet, das Thema interessiere sie nicht. Auch eine Art, auf Stimmenfang zu gehen!
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Der ZDFinfokanal startet im Februar 2008 eine neue Reihe zum Thema Scheidung, die in drei Filmen drei Sichtweisen auf das Ende der Ehe anbietet. Was Männer, Frauen und Kinder im Zuge langwieriger Scheidungsverfahren als jeweils ihre Interessen begreifen und mit welchen Problemen sie im Einzelnen zu kämpfen haben, beleuchtet die Reihe bewusst pointiert und polarisierend. In den rund 15-minütigen Beiträgen kommen vor allem die Betroffenen selbst, aber auch Experten wie Anwälte und Psychologen zu Wort.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
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RP ONLINE / OPINIO 17.07.2007
azrail
Gestern saß in der Straßenbahn eine Großmutter mit ihrem etwa dreijährigen Enkelsohn. Der Kleine drückte strahlend seine Nase an der Fensterscheibe platt und fragte seine "Oma" pausenlos und lauthals über Dinge aus, die draußen an ihm vorbei zogen. Die ältere Dame versuchte, seine Fragen geduldig zu beantworten. Manche waren so drollig gestellt, dass ich mir ein Lachen kaum verkneifen konnte.
Eine 19-jährige, die neben mir saß, schneuzte sich, und ich sah, dass ihr Tränen über die Wange zu laufen begannen.
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Die Nachricht ist zwar nicht mehr ganz aktuell, aber so bestürzend, dass ich sie den Lesern des Presseblogs nicht vorenthalten möchte. Wer immer bisher Kinder dem anderen Elternteil und/oder den Großeltern vorenthalten hat, möge darüber nachdenken, was er damit seinen eigenen Kindern antut. Und letztlich auch sich selbst, denn vielfach wenden sich solche Kinder, wenn sie die Wahrheit erfahren, dann völlig von dem entziehenden Elternteil ab. Wem ist damit geholfen?
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Der Beschwerdeführer ist der Vater eines im Oktober 2003 geborenen Sohnes. Nach der Geburt des Kindes führten vermehrte Streitigkeiten zwischen den Eltern dazu, dass sich die - allein sorgeberechtigte - Mutter des Kindes im Sommer 2005 vom Beschwerdeführer trennte. Dieser akzeptierte die Trennung nicht. Es kam zu Tätlichkeiten und telefonischen Drohungen des Beschwerdeführers gegenüber der Mutter. Der Konflikt eskalierte, als sich die Mutter im Oktober 2005 einem anderen Mann zuwandte, und gipfelte darin, dass die Mutter und ihr Freund in der Silvesternacht 2005 auf offener Straße erschossen und ein Bruder des Freundes angeschossen wurden. Die Tat ereignete sich unmittelbar vor dem Haus der Eltern des Freundes, in deren Obhut die Mutter ihr Kind an diesem Abend gelassen hatte und den sie dort abholen wollte. Der Sohn sah seine getötete Mutter auf der Straße liegen, als er von Polizeibeamten aus dem Haus geführt wurde.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.
So erschütternd die knappe Meldung ist, enthält sie doch ein deutliches Signal: Das Oberlandesgericht hatte nämlich festgestellt, dass nach dem Tode der Mutter die elterliche Sorge grundsätzlich auf den Vater zu übertragen sei. Es ist sehr zu begrüßen, dass auch diese Feststellung vom BVerfG nicht beanstandet wurde. Denn diese Übertragung des Sorgerechts auf den überlebenden Elternteil ist an deutschen Gerichten keineswegs selbstverständlich. Insofern sollte diese feststellung des BVerfG hier für Klarheit sorgen.
Dass das OLG im konkreten Fall von diesem Grundsatz abgewichen ist, mag abgesichts der brutalen Tat verständlich sein. Und dennoch beschleicht einen beim Lesen der Meldung ein ungutes Gefühl: Warum haben die "Freunde und Helfer" beim Abholen des Sohnes nicht darauf geachtet, dass ihm der Anblick seiner getöteten Mutter erspart blieb? Wenn man Berichte betroffener Kinder und Jugendlicher hört, fragt man sich, ob Grudlage des Handelns unserer Behörden wirklich das Kindeswohl ist.
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"Mit einer Riemenscheibe verbundener Drehschwingungsdämpfer, mit einem eine Arbeitskammer umschließenden Dämpfergehäuse, welches mit einem zu bedämpfenden Maschinenteil verbindbar ist, wobei der Drehschwingungsdämpfer als ein Viskositäts-Drehschwingungsdämpfer besteht, der in den Umfangsbereich der Riemenscheibe integriert ist, deren Außenmantel als Profilring für ein einen Riemen in Eingriff gelangendes Nutzprofil ausgebildet ist, wobei das Gehäuse des Viskositäts-Drehschwingungsdämpfers als ein einstückig und materialeinheitlich mit der Riemenscheibe ausgebildetes, im Querschnitt U-förmiges Teilprofil gebildet ist, das mit seiner Öffnung in eine der beiden axialen Richtungen der Riemenscheibe zeigt, wobei der radial innere der beiden Schenkel des U-förmigen Teilprofils in einen scheibenförmigen, zentralen und als Befestigungsflansch dienenden Bereich der Riemenscheibe übergeht, und wobei die offene Seite des U-förmigen Teilprofils durch einen scheibenförmigen Deckel verschlossen ist, der im Wesentlichen den gleichen Außendurchmesser wie die Einheit aus Drehschwingungsdämpfer und Riemenscheibe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der radial äußere Schenkel der Arbeitskammer den Profilring ausbildet, so dass die Arbeitskammer radial innerhalb des Profilrings angeordnet ist, und der Deckel im Bereich seines Innenumfangs einen Befestigungsflansch bildet, welcher mit dem zugewandten Befestigungsflansch des Teilprofils verbunden ist, wobei das am Profilring ausgebildete Nutzprofil ein im Kaltrollverfahren gefertigtes Poly-V-Profil ist."
Alles klar? Das sind also die Dinge, die diese Republik bewegen. Wie kleinlich nimmt sich dagegen das Schicksal eines Kindes aus! Vermutlich ist mit diesem Patent, das übrigens aus dem Bereich der Kraftfahrzeugtechnik stammt, richtig viel Geld zu machen. Und spätestens seit dem Studium des § 263 StGB wissen wir, dass man in Deutschland nur um Vermögenswerte, nicht aber um Kinder, betrogen werden kann. Seltsamerweise haben alle die klugen Leute, die so schön plakativ die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz fordern, mit keinem Wort daran gedacht, das einfache Recht kinder- und familienfreundlich zu gestalten.
Doch will ich Ihnen nicht weiter den Lesespaß verderben. Lesen Sie das vollständige BGH-Urteil hier und urteilen Sie selbst ...
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(AP)
Im Kampf gegen Misshandlung und Verwahrlosung von Kindern dämpft der Gemeinsame Bundesausschuss die Hoffnung auf Abhilfe durch konsequentere Früherkennungsuntersuchungen. «Man kann kein ärztliches Screening auf Misshandlung von Kindern durchführen, dafür gibt es keine wissenschaftliche Basis», sagte der Vorsitzende des Ausschusses von Ärzten und Krankenkassen, Rainer Hess, der «Financial Times Deutschland» (Dienstagausgabe).
Er fügte an: «Bei den aktuell diskutieren Fällen von Kindesmisshandlung hätten zusätzliche Untersuchungen auch gar nichts gebracht. Alle Familien waren ohnehin bei den Behörden bekannt.»
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Damit mehren sich ernstzunehmende Stimmen, die die restriktiven Maßnahmen der Bundesregierung als das enttarnen, was sie wirklich sind:
- im günstigsten Falle reinen Aktionismus, der zwar alle Eltern entrechtet, die gefährdeten Kinder aber nicht zu schützen vermag,
- im schlimmsten Falle als einen (weiteren) Versuch des Staates, Kinder in möglichst jungem, also "formbarem", Alter unter seine Aufsicht zu bringen - ein Ziel , das übrigens viele Staaten ganz offen verfolgen.
INITIIS OBSTA!
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Corinna Pfaff
Das Landgericht Schwerin hat gestern eine junge Mutter der Geiselnahme schuldig gesprochen. Sie hatte im Mai vorigen Jahres versucht, ihr Kind mit Gewalt aus einer Pflegefamilie zu holen.
...
Warum sie Johanna zwei Treffen im Monat mit dem Kind so energisch verwehrte, wollte das Gericht von der Mitarbeiterin aus dem Jugendamt wissen. Die Zeugin, Opfer der Geiselnahme, begründet das allgemein mit dem "Kindeswohl". "Nein", sagt sie auf eindringliche Nachfrage des Gerichts, die regelmäßigen Treffen mit der leiblichen Mutter hätten dem Kind nicht geschadet. "Wenig Fingerspitzengefühl" bescheinigt dann auch das Gericht in seiner Urteilsbegründung dem Jugendamt.
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FAZ.NET 09.01.2008
FAZ.NET mit dpa
Die Babyklappe in Hannover, vor der Anfang Januar ein totes Baby gefunden wurde, ließ sich nicht entsprechend der Anleitung öffnen. Das habe ein Gutachten des Landeskriminalamts und der Dekra ergeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, am Mittwoch: „Der Hinweis lautete „Ziehen“. Aber mit Ziehen ließ sich die Klappe nicht öffnen.“ Man habe zuvor noch gegen die Klappe drücken müssen.
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Gießener Anzeiger 10.01.2008
(ae)
Der Klimawandel macht auch vor der 5000-Einwohner-Siedlung Sedelnikowo in Sibirien nicht halt: Nur minus 30 Grad Celsius wurden im Dezember erreicht. Das Leben jenseits der Schule besteht für einen 16-Jährigen aus dem Kreis Gießen dort aus dem Herbeischaffen von Holz und Wasser in das einfache russische Holzhaus und in der Zubereitung von Essen. Ein Plumpsklo in den Garten hat er mit seinem Betreuer selbst gebaut. Kein Fernsehen, kein Internet und ein täglicher Schulweg von 2,5 Kilometern durch Eis und Schnee. Noch bis zum Frühjahr soll das so gehen.
Nach Sedelnikowo, 300 Kilometer nördlich der westsibirischen Großstadt Omsk, hat die Jugendhilfe des Landkreises Gießen den jungen Mann im Sommer geschickt. Zuvor hatte alles andere versagt.
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SPIEGEL Online 10.01.2008
Leonie Wild und Philipp Wittrock
Hart und schnell will Roland Koch jugendliche Kriminelle bestrafen. Doch gerade in Hessen dauern die Verfahren extrem lange - jetzt streiten Ministerpräsident und Justiz über die Gründe. SPIEGEL ONLINE zeigt, wie schnell Straftäter im Ländervergleich abgeurteilt werden.
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So weit der Bereich des Strafrechts. Doch im Familienrecht sieht es nicht besser aus. Gerade hier wird Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) immer wieder wegen überlanger Verfahrensdauern gerügt. Vor kurzem hat der EGMR festgestellt, die Schweiz habe durch Laxheit ihrer Behörden dafür gesorgt, dass zwei Jahre lang kein Umgang zwischen einem Vater und seinem Sohn stattfinden konnte und dass sie daher für den völligen Abbruch der Beziehungen zwischen den beiden verantwortlich sei.
Was soll man dann zu Deutschland sagen, wo Verfahrensdauern von vier Jahren nicht unüblich und selbst sieben Jahre kein Einzelfall sind. Wenn nicht ... ja wenn nicht die Gerichte sofort vor der kriminellen Energie des Jugendamtes und der Kindesmutter kapitulieren. Dann geht es sogar sehr schnell, dann ist der Vater das Sorgerecht los, bevor er sich's versieht. Auch eine Art der Verfahrensbeschleunigung. Ob es das war, was dem EGMR vorschwebte, wage ich zu bezweifeln.
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Thomas Schunck
In Schwerin ist ein Kind verhungert. Lea-Sophie, fünf Jahre alt. "Pech" sei das, haben wir vom Oberbürgermeister gelernt, "alles richtig gemacht", behauptet dessen CDU-Parteifreund und Sozialdezernent Hermann Junghans. Beides ist zynisch, vieles, was in diesem Fall behauptet wird, ist offenbar falsch, und alles deutet auf ein Zeitspiel hin.
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Der ansonsten treffende Kommentar muss in einem Punkt revidiert werden:
"Es spricht ja einstweilen alles dafür, dass ihn die besondere Macht-Balance der Landeshauptstadt trägt, die im Wesentlichen nach dem Motto "schlägst du meinen Dezernenten nicht, lass’ ich auch deinen in Ruhe" funktioniert."
An dieser Situation ist nichts Besonderes. Stillhalteabkommen dieser Art werden überall stillschweigend abgeschlossen, denn gerade im kommunalen Bereich weiß man einfach zu viel über den Anderen. Deckst Du meine Leiche im Keller auf, erzähle ich allen, wo Deine liegt.
Merke: Schwerin ist überall!
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Reinhard Müller
Der Angeklagte staunte nicht schlecht. Der Zwanzigjährige, der sich wegen eines Verkehrsdelikts verantworten musste, hatte den Rat seiner Schwester befolgt und sich vor Gericht ordentlich angezogen. Die Folge: Der Strafrichter wandte nicht Jugend-, sondern Erwachsenenstrafrecht an: „Sie wirken schon so reif.“
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Auf den ersten Blick beschäftigt sich der Artikel mit strafrechtlichen Fragen. Doch beim zweiten Lesen stellt man fest, dass dort sehr allgemeine Fragen des deutschen Justiz(un)wesens beschrieben werden:
Dieses Empfinden muss der Richter also berücksichtigen. Und das wiederum kann er nur, wenn er mit beiden Beinen im Leben steht. Dass das bei einigen Richtern nicht der Fall ist, liegt nicht zuletzt an ihrer Auswahl. Zwar gehen weiterhin exzellente Juristen in die Justiz, aber immer noch treten die allermeisten gleich nach dem Zweiten Staatsexamen ihren Dienst als Richter an und werden dann in der Justiz sozialisiert. Es fehlt an lebenserfahrenen, in der Anwaltschaft und Wirtschaft gestählten Quereinsteigern. Auch in der Justizverwaltung liegt einiges im Argen, wenn etwa die Diener des Gesetzes eher Diener ihrer Geschäftsstellen sind oder sich ein Frankfurter Richter den Zugang zu seinem Dienstgebäude nach 18 Uhr gerichtlich erstreiten muss.
Noch Fragen, Kienzle?
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Ruhr Nachrichten 08.01.2008
Jörn Hartwich
Anderthalb Stunden tagte das Gericht hinter verschlossenen Türen. Dann stand die Entscheidung fest. Zwei Stunden pro Woche darf Mutter Sandra Tiefenhoff ihren jüngsten Sohn nun wieder besuchen. Schon am Montag soll es zu einem ersten Treffen kommen. "Diese zwei Stunden verbessern meine Welt", sagte die 32-Jährige nach der Entscheidung. "Ich bin total glücklich." Endlich könne sie ihr Kind wieder in den Arm nehmen. Wenn auch nur unter Aufsicht.
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Hintergrundinformationen dazu finden Sie hier.
Einen eigenen Kommentar erspare ich mir dieses Mal. Stattdessen verweise ich auf den Kommentar von Andreas Wegener in den Ruhr Nachrichten.
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DIE ZEIT 19.12.2007
Matthias Krupa
Von Vätern war ja viel die Rede in diesem Jahr. Von neuen Vätern und von alten, von Vätermonaten und Väterstreik. Von Vätern, die nachts heimlich Speichel von den Schnullern ihrer Kinder kratzen, um sicherzugehen, dass die eigenen Gene daran kleben. Und natürlich, wie stets, von Vätern, die fehlen, Reißaus nehmen und ihrer Verantwortung entfliehen. Also spricht die Bundesfamilienministerin, ernst und streng: »Diese Gesellschaft wird nicht weiterexistieren können, ohne dass die Vaterrolle weiterentwickelt wird.« Mag sein. Nur merkwürdig: Die, die sich da so dringend ändern sollen, kommen im großen deutschen Familiendiskurs (der naturgemäß immer auch ein Katastrophendiskurs ist) nur selten zu Wort. Die Väter schweigen.
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Markus Verbeet
Der Verfasser geht in seinem Gastkommentar auf den Fall Kazim Görgülü ein, der in zahlreichen Gerichtsverfahren nun bereits seit acht Jahren um seinen leiblichen Sohn Christofer kämpfe, den die Mutter nach der Geburt zur Adoption freigegeben habe.
Leider ist der Kommentar im Wortlaut nicht im Internet verfügbar. Daher wird hier auf die Rezension von RAin Dorothea Goelz in den RechtsNews von LexisNexis® verwiesen.
In seinem Kommentar gelangt Markus Verbeet zu der Schlussfolgerung:
"Alle diese Merkwürdigkeiten fügen sich zu einem irritierenden Bild des deutschen Rechtsstaats und seiner Richter. Im Falle des unschuldigen kleinen Jungen scheint nur noch eins zu gelten: Murphys Gesetz - was schief gehen kann, geht auch schief."
Wer sich mit dem Fall Görgülü auseinandergesetzt hat, kann ihm nur beipflichten. Doch Görgülü ist kein Einzelfall. Wen wundert es, dass namhafte Juristen von Irrationalem Recht oder gar dem Niedergang des Rechtsstaates sprechen?
Lesen Sie hier die Diskussion mit Herrn MdB Hans-Christian Ströbele zu diesemThema.
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diestandard.at 08.01.2008
Josef Aigner
Josef C. Aigner, Erziehungswissenschafter, Psychoanalytiker und zweifacher Vater, lehrt an der Uni Innsbruck.
Gerhard Amendt hat mit seiner Kritik an Frauenministerin Bures' Werbeaktion, die die Gewalt in der Familie als "reines Männerproblem" darstellt, viel Staub aufgewirbelt: wahrscheinlich nicht nur wegen seiner Thesen, sondern weil das Thema emotional derart brisant ist, dass einem als Mann sowieso geraten wird, besser die Klappe zu halten. Aber auch das ist schon wieder ein Teil des Problems: hier der gewalttätige Mann, und wer Mann ist, gehört zu den "potenziellen Tätern"! Also kusch!
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Ein weiterer treffender Kommentar: Immer dann, wenn in einer Gesellschaft bestimmte Gruppen ausgegrenzt werden, ob aus ethnischen, religiösen Gründen oder wegen ihres Geschlechts, dann bereitet sich der Nährboden für politische Umstürze. Niemand müsste das besser wissen als die Frauen, die nach ihrer eigenen Aussage das unterdrückte Geschlecht waren. Warum streben dann viele von ihnen nicht die Gleichberechtigung, sondern die Vorherrschaft an?
Zwei wichtige Passagen aus dem Kommentar von Josef Aigner seien hier noch wiedergegeben:
Und wenn man weiß, dass Männer, die von klein auf Nähe (auch körperliche) zu kleinen Kindern haben (Körperpflege etc.), in einem statistisch verschwindenden Ausmaß zu Missbrauchstätern werden, dann sieht man, wie fatal die Hetze gegen die "gefährlichen" Männer sein kann: je mehr Männer - wodurch und von wem immer - von kleinen Kindern ferngehalten werden, desto wahrscheinlicher werden die "normalerweise" kaum nachvollziehbaren Fälle von Kindesmissbrauch.
Wir brauchen also eigentlich das Gegenteil von pauschalierender Männerschelte und statt dessen kritische Analysen der zu Gewaltneigung führenden Prozesse des Aufwachsens. Wir brauchen auch besser geförderte Männerzentren und -beratungsstellen, die einen unschätzbaren Dienst gegen männliche Gewaltkulturen leisten - und dennoch immer um ihre Budgets zittern müssen, weil es offenbar 'political' nicht so 'correct' ist, Männerinitiativen zu fördern. Wir brauchen insgesamt eine neue Sensibilität für Fragen der Gewalt, die nicht nur immer auf die Täter-Opfer-Dichotomie setzt, sondern den Ursachen von Gewalt in Familie und Gesellschaft seitens der Wissenschaft und der Politik entgegentritt.
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tiwe
Die Organisationsverfügung "38a/2007" von Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) sorgt für Aufregung. Denn damit macht der OB ausgerechnet den in die Kritik geratenen Dienstvorgesetzten des Jugendamtes zum internen Chefermittler im Fall Lea-Sophie. Ausgerechnet Junghans soll nun die Abläufe im Jugendamt unter die Lupe nehmen, von denen er bis heute sagt, sie seien richtig und im Amt habe es keine Fehler gegeben. Junghans soll herausfinden, ob "im Zusammenhang mit dem tragischen Tod des Kindes das praktizierte Verfahren zur Handhabung von Fällen, bei denen Anhaltspunkte für eine Kindswohlgefährdung bestehen, verbesserungswürdig ist".
Lesen sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.
Das ist neu. Bisher haben sich die Landräte zwar auch schon vor ihre Jugendschützer gestellt. Doch dass sie nun auch den Bock zum Gärtner, sprich: den Sozialdezernenten zum Chefermittler machen, das gab es meines Wissens in dieser Form nicht.
Das Ergebnis dieser Ermittlungen dürfte feststehen. Und wenn Herr Junghans tatsächlich feststellen sollte, dass ein Jugendamts-Mitarbeiter einen Fehler gemacht hat, dann hätte der wohl wirklich in diesem Falle Pech gehabt.
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WELT Online 02.01.2008
Gerhard Amendt
Prof. Gerhard Amendt ist der Autor von "Scheidungsväter, Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben", Campus 2006
Ein Mann und Vater in den Vierzigern bringt sich um. Zuvor beendet er das Leben seines nicht einmal 10 Jahre alten Sohnes. Ein grimmes und vermeidbares Beispiel in einer Zeit, in der die Politik sich der Tötung von Kindern entgegenstellen will. Der Vater hat seinem Sohn das Leben genommen, weil ein gemeinsames ihm unmöglich erschien.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
So gut die Analyse ist, geht sie doch immer noch nicht weit genug: Selbst wenn der Sorgerechtsstreit zu Gunsten des Vaters geregelt werden sollte - was induLa eher die Ausnahme ist -, so hat die Mutter damit noch nicht verloren: Es reicht, dass sie das Kind widerrechtlich an sich nimmt. Wenn sie dann noch alle Herausgabebeschlüsse und gerichtlichen Ermahnungen ignoriert, hat sie die besten Chancen, das Sorgerecht auf diese Weise doch noch zu erhalten. Selbst wenn das Gericht den Straftatbestand der wiederholten Kindesentziehung und Umgangsvereitelung bestätigt, wird ihr nichts geschehen. Und unser Bundesverfassungsgericht schweigt fein säuberlich dazu. Denn dort hat man sich die Möglichkeit gegeben, auch begründete Beschwerden einfach nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Was das heißt, ist klar: Wenn einem Bürger seine in der Verfassung garantierten Grundrechte beschnitten werden, ohne dass er dagegen wirksame Beschwerde erheben kann, ist Deutschland kein Rechtsstaat mehr. Streng genommen, wird dadurch die Verfassung außer Kraft gesetzt. Denn Artikel 19 Abs. 4 GG besagt: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Und in Absatz 2 desselben Artikels heißt es: "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden." In welchem Staat und unter welcher Staatsform leben wir also?
Lesen dazu auch den Kommentar von Josef Aigner.
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arte, Sonntag, 10.02., 22:45 - 23:40 Uhr (VPS 22:40)
Es war ein Tiefpunkt der bundesdeutschen Rechtsgeschichte: Ein Prozess in Worms ruinierte das Leben der Angeklagten, zerstörte Familien, nahm den Eltern ihre Kinder und den Kindern ihre Eltern. Welches Unrecht der Rechtsstaat anrichten kann, wenn seine Organe mit einem falschen Verdacht nachlässig umgehen, zeigt die Dokumentation von Jutta Pinzler und Dorothea Hohengarten. Was ist aus den freigesprochenen Angeklagten von Worms geworden? 25 Erwachsene wurden 1997 von der Anklage des Kindesmissbrauchs freigesprochen. Das Ergebnis ist skandalös: schlampige Ermittlungen, Vorverurteilung und Verfahrensfehler. Trotz der Freisprüche durften Eltern ihre Kinder jahrelang nicht sehen, andere bekamen sie bis heute nicht zurück.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
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