... newer stories
Montag, 2. März 2009
Weil die Mutter es nicht will
thopo, 21:13h
FAZnet 02.03.2009
Katrin Hummel
In einer Langzeitstudie hat die Soziologin Anneke Napp-Peters herausgefunden, dass ein Drittel der Väter, die kein Sorgerecht für ihre Kinder haben, diese nach der Trennung deutlich seltener sieht als vom Gericht festgelegt. Ein weiteres Drittel der Väter sieht seine Kinder überhaupt nicht. Jeder dritte dieser Väter, die ihre Kinder überhaupt nicht sehen, habe sein Kind schon seit mehr als zwei Jahren nicht gesehen, so Napp-Peters. Die Gerichte tun ein Übriges, um Väter außen vor zu halten: In jedem zweiten strittigen Fall, der vor Gericht landet, bekommen dem Statistischen Bundesamt zufolge Frauen das alleinige Sorgerecht zugesprochen - die Väter hingegen nur in jedem siebten bis achten Fall. In jedem sechsten Fall wird das Sorgerecht auf beide Eltern verteilt. Und in jedem fünften strittigen Fall bekommen es weder Vater noch Mutter.
Im Klartext bedeutet das: Dass ein Vater in einem Sorgerechtsstreit vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, ist noch unwahrscheinlicher, als dass das Kind im Heim oder sonst wo landet.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Katrin Hummel
In einer Langzeitstudie hat die Soziologin Anneke Napp-Peters herausgefunden, dass ein Drittel der Väter, die kein Sorgerecht für ihre Kinder haben, diese nach der Trennung deutlich seltener sieht als vom Gericht festgelegt. Ein weiteres Drittel der Väter sieht seine Kinder überhaupt nicht. Jeder dritte dieser Väter, die ihre Kinder überhaupt nicht sehen, habe sein Kind schon seit mehr als zwei Jahren nicht gesehen, so Napp-Peters. Die Gerichte tun ein Übriges, um Väter außen vor zu halten: In jedem zweiten strittigen Fall, der vor Gericht landet, bekommen dem Statistischen Bundesamt zufolge Frauen das alleinige Sorgerecht zugesprochen - die Väter hingegen nur in jedem siebten bis achten Fall. In jedem sechsten Fall wird das Sorgerecht auf beide Eltern verteilt. Und in jedem fünften strittigen Fall bekommen es weder Vater noch Mutter.
Im Klartext bedeutet das: Dass ein Vater in einem Sorgerechtsstreit vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, ist noch unwahrscheinlicher, als dass das Kind im Heim oder sonst wo landet.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
... link (0 Kommentare) ... comment
Montag, 12. Januar 2009
Vater klagt gegen Kinderschutzgesetz
thopo, 21:17h
Ein Vater hat gegen das Landeskinderschutzgesetz Klage beim Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht. Er sieht seine Elternrechte durch das im März 2008 in Kraft getretene "Gesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit" verletzt.
SWR-Online 12.01.2009
Das Gesetz sieht eine Kontrolle über die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern vor. Zu diesem Zweck erfasst das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Einhaltung von Vorsorgeterminen. Die Gesundheitsämter im Land dürfen bei Versäumnissen Eltern an die so genannten U-Termine erinnern und möglicherweise auch das Jugendamt einschalten.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
SWR-Online 12.01.2009
Das Gesetz sieht eine Kontrolle über die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern vor. Zu diesem Zweck erfasst das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Einhaltung von Vorsorgeterminen. Die Gesundheitsämter im Land dürfen bei Versäumnissen Eltern an die so genannten U-Termine erinnern und möglicherweise auch das Jugendamt einschalten.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
... link (0 Kommentare) ... comment
Nicht zu fassen
thopo, 18:56h
Rechtsbeugung durch Richter
FR-Online 12.01.2009
Ursula Knapp
Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Schon die Deutsche Richterzeitung 12/2007 sprach in diesem Zusammenhang von einem Irritierenden Bild des Deutschen Rechtsstaates. Es ist gut, dass sich nun auch die Tagespresse dieser Thematik annimmt.
Lesen Sie dazu auch den hervorragenden Artikel von Christoph Strecker.
FR-Online 12.01.2009
Ursula Knapp
Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Schon die Deutsche Richterzeitung 12/2007 sprach in diesem Zusammenhang von einem Irritierenden Bild des Deutschen Rechtsstaates. Es ist gut, dass sich nun auch die Tagespresse dieser Thematik annimmt.
Lesen Sie dazu auch den hervorragenden Artikel von Christoph Strecker.
... link (1 Kommentar) ... comment
Gute Absicht, böse Folgen
thopo, 18:46h
Die Haunersche Kinderklinik meinte es zu gut und diagnostizierte fälschlicherweise die Misshandlung eines Mädchens. Nun klagen die beschuldigten Eltern - mit Erfolg
Süddeutsche Zeitung 07.01.2009
Ekkehard Müller-Jentsch
Die Haunersche Kinderklinik wird dazu verurteilt, einer Münchner Familie Schmerzensgeld und Schadenersatz zu bezahlen. Daran hat das Landgericht München in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch keine Zweifel gelassen - formal soll der Richterspruch aber erst am heutigen Donnerstag verkündet werden. Grund der Verurteilung:
Im Februar 2006 war ein damals viereinhalb Jahre altes Mädchen mit dick geschwollenem blauem Auge und einer leichten Gehirnerschütterung ins Klinikum Dritter Orden gebracht worden. Die Kleine sei beim Spielen gegen eine offene Tür gestürzt, erklärten die Eltern den Ärzten. Nach einer ambulanten Behandlung brachte die Mutter ihre Tochter einige Tage danach wieder in den Kindergarten. Eine zufällig dort anwesende Sozialarbeiterin des Jugendamtes sah das lädierte Mädchen und veranlasste umgehend, dass die Kleine zur stationären Beobachtung in die Haunersche Kinderklinik gebracht wurde.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Liebe Kinderschützer! Wie sagte der unvergessene James Thurber so treffend? "Man kann genau so gut vornüber fallen wie hintenüber."
Trotz allem hat die Sache ein "Geschmäckle". Denn die erneute Einweisung des Kindes in die Klinik war von einer Jugendamtsmitarbeiterin veranlasst worden. Man fragt sich unwillkürlich, warum nur die Klinik Schmerzensgeld zahlen muss. Und dem Presseblog fällt wieder das Schreiben des Deutschen Bundestages ein, in dem klipp und klar steht, dass das "Strafbarkeitsrisiko" der Jugendamts-Mitarbeiter nicht erhöht werden soll.
Honi soit qui mal y pense ...
Süddeutsche Zeitung 07.01.2009
Ekkehard Müller-Jentsch
Die Haunersche Kinderklinik wird dazu verurteilt, einer Münchner Familie Schmerzensgeld und Schadenersatz zu bezahlen. Daran hat das Landgericht München in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch keine Zweifel gelassen - formal soll der Richterspruch aber erst am heutigen Donnerstag verkündet werden. Grund der Verurteilung:
Im Februar 2006 war ein damals viereinhalb Jahre altes Mädchen mit dick geschwollenem blauem Auge und einer leichten Gehirnerschütterung ins Klinikum Dritter Orden gebracht worden. Die Kleine sei beim Spielen gegen eine offene Tür gestürzt, erklärten die Eltern den Ärzten. Nach einer ambulanten Behandlung brachte die Mutter ihre Tochter einige Tage danach wieder in den Kindergarten. Eine zufällig dort anwesende Sozialarbeiterin des Jugendamtes sah das lädierte Mädchen und veranlasste umgehend, dass die Kleine zur stationären Beobachtung in die Haunersche Kinderklinik gebracht wurde.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Liebe Kinderschützer! Wie sagte der unvergessene James Thurber so treffend? "Man kann genau so gut vornüber fallen wie hintenüber."
Trotz allem hat die Sache ein "Geschmäckle". Denn die erneute Einweisung des Kindes in die Klinik war von einer Jugendamtsmitarbeiterin veranlasst worden. Man fragt sich unwillkürlich, warum nur die Klinik Schmerzensgeld zahlen muss. Und dem Presseblog fällt wieder das Schreiben des Deutschen Bundestages ein, in dem klipp und klar steht, dass das "Strafbarkeitsrisiko" der Jugendamts-Mitarbeiter nicht erhöht werden soll.
Honi soit qui mal y pense ...
... link (0 Kommentare) ... comment
Mächtiges Jugendamt gegen ohnmächtige Eltern
thopo, 18:28h
Immer mehr Kinder werden von Behörden in Obhut genommen. Grund sind die besonders grausamen Fälle von Kindesmisshandlung und Kindstötung, wie zum Beispiel bei der kleinen Lea-Sophie. Leider sind diese Maßnahmen oft ein Drahtseilakt zwischen Verantwortung und Verwahrlosung. Zurück bleiben zerstörte Familien.
WELT ONLINE 08.01.2009
Claudia Becker
Das 2008 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ ermöglicht Familiengerichten und Jugendämtern, frühzeitig einzuschreiten. Bisweilen, so Kritiker wie der Europaabgeordnete Marcin Libicki, handeln die Ämter allerdings überstürzt.
Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Eltern, die sich ungerecht behandelt fühlen, um ihre Kinder kämpfen. In Anbetracht der Überlastung der Jugendamtsmitarbeiter und der personellen Unterbesetzung trotz steigender Zahlen notleidender Kinder und Jugendlicher ist die Gefahr von Fehleinschätzungen tatsachlich da.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Jawohl, genau so ist es! Doch leider bricht der Artikel an dieser Stelle ab. Was fehlt, ist die Feststellung, dass es keine Instanz gibt, die das Jugendamt kontrolliert. Und deshalb sind dessen Fehleinschätzungen fatal und haben Langzeitfolgen. Es dauert Jahre, bis verfehlte Herausnahmen rückgängig gemacht werden können. Und dann ist das Kind längst kein Kind mehr. Zu spät, aus, vorbei. Zumindest den Psychotherapeuten wird in den nächsten Jahrzehnten die Arbeit nicht ausgehen.
WELT ONLINE 08.01.2009
Claudia Becker
Das 2008 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ ermöglicht Familiengerichten und Jugendämtern, frühzeitig einzuschreiten. Bisweilen, so Kritiker wie der Europaabgeordnete Marcin Libicki, handeln die Ämter allerdings überstürzt.
Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Eltern, die sich ungerecht behandelt fühlen, um ihre Kinder kämpfen. In Anbetracht der Überlastung der Jugendamtsmitarbeiter und der personellen Unterbesetzung trotz steigender Zahlen notleidender Kinder und Jugendlicher ist die Gefahr von Fehleinschätzungen tatsachlich da.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Jawohl, genau so ist es! Doch leider bricht der Artikel an dieser Stelle ab. Was fehlt, ist die Feststellung, dass es keine Instanz gibt, die das Jugendamt kontrolliert. Und deshalb sind dessen Fehleinschätzungen fatal und haben Langzeitfolgen. Es dauert Jahre, bis verfehlte Herausnahmen rückgängig gemacht werden können. Und dann ist das Kind längst kein Kind mehr. Zu spät, aus, vorbei. Zumindest den Psychotherapeuten wird in den nächsten Jahrzehnten die Arbeit nicht ausgehen.
... link (0 Kommentare) ... comment
1230-mal nahmen Jugendämter 2007 die Kinder aus der Familie
thopo, 17:14h
Kieler Nachrichten 06.01.2009
Heike Stüben
Erneut ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die zu ihrem eigenen Schutz vorübergehend aus der Familie genommen wurden, im Jahr 2007 in Schleswig-Holstein massiv gestiegen: genau 1230-mal passierte es - ein Anstieg um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr, vermeldete gestern das Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Hintergrundinformationen finden Sie auch hier.
Anscheinend ist man auf diesen traurigen Rekord auch noch stolz. Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Gitta trauert nicht: "Ich bin froh, dass dadurch mehr Kinder geschützt werden konnten." Doch wovor, oder vielmehr vor wem? Und wer schützt Kinder und ihre Eltern vor der Willkür des Jugendamts?
Heike Stüben
Erneut ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die zu ihrem eigenen Schutz vorübergehend aus der Familie genommen wurden, im Jahr 2007 in Schleswig-Holstein massiv gestiegen: genau 1230-mal passierte es - ein Anstieg um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr, vermeldete gestern das Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Hintergrundinformationen finden Sie auch hier.
Anscheinend ist man auf diesen traurigen Rekord auch noch stolz. Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Gitta trauert nicht: "Ich bin froh, dass dadurch mehr Kinder geschützt werden konnten." Doch wovor, oder vielmehr vor wem? Und wer schützt Kinder und ihre Eltern vor der Willkür des Jugendamts?
... link (0 Kommentare) ... comment
Sonntag, 4. Januar 2009
Deutschland – Rabenvaterland
thopo, 19:47h
Bilanz und Aufbruch
Tagungsankündigung der Evangelischen Akademie Bad Boll
Rabenvaterland – nicht Rabenväterland, auch nicht Rabenmütterland, sondern: Was tut das Vaterland für seine Kinder, bis sie, flügge geworden, etwas für ihr Land tun können? Das ist die Fragestellung dieser Tagung. Wir wollen Bilanz ziehen und sehen, ob und wohin wir aufbrechen müssen, damit Deutschland eine fürsorgliche Mutter für unsere Kinder wird.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
"Rabenvater" - aber "fürsorgliche Mutter"!
Die Bilanz muss nicht mehr gezogen werden, sie steht schon in der Ankündigung. Aufbrechen müssen wir in der Tat. Allerdings sollte man um Bad Boll dabei einen Umweg machen.
Tipp: Schauen Sie auch auf die Referentenliste!
Tagungsankündigung der Evangelischen Akademie Bad Boll
Rabenvaterland – nicht Rabenväterland, auch nicht Rabenmütterland, sondern: Was tut das Vaterland für seine Kinder, bis sie, flügge geworden, etwas für ihr Land tun können? Das ist die Fragestellung dieser Tagung. Wir wollen Bilanz ziehen und sehen, ob und wohin wir aufbrechen müssen, damit Deutschland eine fürsorgliche Mutter für unsere Kinder wird.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
"Rabenvater" - aber "fürsorgliche Mutter"!
Die Bilanz muss nicht mehr gezogen werden, sie steht schon in der Ankündigung. Aufbrechen müssen wir in der Tat. Allerdings sollte man um Bad Boll dabei einen Umweg machen.
Tipp: Schauen Sie auch auf die Referentenliste!
... link (0 Kommentare) ... comment
Ehevertrag darf Männer nicht arm machen
thopo, 12:56h
Wenn ein Mann nach der Scheidung wegen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe abrutscht, ist der Ehevertrag sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Urteil ist ein Novum: Bislang hatte der Gerichtshof nur Verträge aufgehoben, bei denen Ehefrauen schwer benachteiligt wurden.
WELT ONLINE 02.01.2009
Zur Begründung heißt es, die vereinbarte Leibrente habe von Beginn an die Leistungsfähigkeit des zahlungspflichtigen Ehemannes überschritten. Weiter sei absehbar gewesen, dass er bei Zahlung der Leibrente nicht nur weit weniger Geld zur Verfügung hatte als die geschiedene Frau, sondern darüber hinaus zum Sozialhilfeempfänger werde. Damit sei ein Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen worden. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 157/06)
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Den Volltext des Urteils können Sie hier lesen.
WELT ONLINE 02.01.2009
Zur Begründung heißt es, die vereinbarte Leibrente habe von Beginn an die Leistungsfähigkeit des zahlungspflichtigen Ehemannes überschritten. Weiter sei absehbar gewesen, dass er bei Zahlung der Leibrente nicht nur weit weniger Geld zur Verfügung hatte als die geschiedene Frau, sondern darüber hinaus zum Sozialhilfeempfänger werde. Damit sei ein Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen worden. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 157/06)
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Den Volltext des Urteils können Sie hier lesen.
... link (0 Kommentare) ... comment
Montag, 22. Dezember 2008
Mama und Papa
thopo, 17:32h
Braunschweiger Zeitung 22.12.2008
Cornelia Steiner
Kein Kind der Welt will von einem Elternteil getrennt sein, das es liebt.
Kein Kind der Welt versteht, warum es seinen Vater oder seine Mutter nur noch stundenweise sehen darf.
Kind Kind der Welt will hören, dass die Eltern schlecht voneinander reden. Und es fragt sich: Was habe ich falsch gemacht?
Wenn Kinder im Grabenkampf zwischen Ex-Partnern zur Waffe werden, gibt es nur Verlierer. Doch genau das ist Alltag vor deutschen Gerichten.
Lesen Sie den vollständigen Leitartikel hier und folgen Sie dort den Links zu weiteren Artikeln.
Cornelia Steiner
Kein Kind der Welt will von einem Elternteil getrennt sein, das es liebt.
Kein Kind der Welt versteht, warum es seinen Vater oder seine Mutter nur noch stundenweise sehen darf.
Kind Kind der Welt will hören, dass die Eltern schlecht voneinander reden. Und es fragt sich: Was habe ich falsch gemacht?
Wenn Kinder im Grabenkampf zwischen Ex-Partnern zur Waffe werden, gibt es nur Verlierer. Doch genau das ist Alltag vor deutschen Gerichten.
Lesen Sie den vollständigen Leitartikel hier und folgen Sie dort den Links zu weiteren Artikeln.
... link (0 Kommentare) ... comment
Deutsche Jugendämter vor der UNO
thopo, 01:03h
«Universal Periodic Review» oder UPR - so heisst der neue Kontrollmechanismus des UNO-Menschenrechtsrates, der im April 2008 erstmals durchgeführt wurde. Wie die Kontrolle funktioniert, was deren Ziele sind und weitere wichtige Hintergrundinformationen dazu, erfahren Sie hier.
Am 2. Februar 2009 wird der UPR für Deutschland durchgeführt. Einer der eingereichten Berichte befasst sich mit den deutschen Jugendämtern. Lesen Sie diesen Bericht hier (in englischer Sprache).
Am 2. Februar 2009 wird der UPR für Deutschland durchgeführt. Einer der eingereichten Berichte befasst sich mit den deutschen Jugendämtern. Lesen Sie diesen Bericht hier (in englischer Sprache).
... link (1 Kommentar) ... comment
Montag, 22. Dezember 2008
Amtlicher Größenwahn
thopo, 00:45h
FAZ.net 21.12.2008
Katrin Hummel
„Der Kindesentzug ist eine richtige Erziehungsindustrie geworden, ganz normalen Familien, die Hilfe brauchten, werden die Kinder weggenommen, weil sie nicht die erzieherischen Standards von Sozialpädagogen haben“, sagt Romy Linke-Rothenberg, Vorsitzende des Vereins „Family Angels“, der sich um Eltern in Notsituationen kümmert. „Jeder, der Hilfe braucht, wird sofort stigmatisiert, vor Gericht entsteht eine Konkurrenzsituation zwischen Eltern und Jugendamt: Wer ist der bessere Erzieher? Das ist fatal.“
...
Ursache dafür ist nach Ansicht von Heinrich Kupffer, emeritierter Professor für Sozialpädagogik und einstiger Leiter von Landerziehungsheimen, ein struktureller Fehler: Es werde so getan, als seien die Mitarbeiter der Jugendämter allwissend - ein riesiges gesellschaftliches Problem werde auf ihren Schultern abgeladen. Dieser Herausforderung sei niemand gewachsen, und unter Druck neigten Jugendämter dazu, auf Nummer Sicher zu gehen: Sie griffen mit harter Hand durch, statt sich lange mit einem Fall auseinanderzusetzen und dort zu helfen, wo es nötig sei.
Eine übergeordnete Behörde aber, die die Ämter kontrolliert, gibt es nicht. Seit Anfang dieses Jahres beschäftigt sich daher der Petitionsausschuss des Europaparlaments in Brüssel mit dem Thema. Dessen Vorsitzender, Marcin Libicki, meint, „dass sich die Mitarbeiter deutscher Jugendämter zum Teil diskriminierend verhalten und dies nicht dem europäischen Recht entspricht“. Sind die Kinder jedoch erst mal von ihren Eltern getrennt, sind die Familien den Jugendämtern quasi ausgeliefert.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Katrin Hummel
„Der Kindesentzug ist eine richtige Erziehungsindustrie geworden, ganz normalen Familien, die Hilfe brauchten, werden die Kinder weggenommen, weil sie nicht die erzieherischen Standards von Sozialpädagogen haben“, sagt Romy Linke-Rothenberg, Vorsitzende des Vereins „Family Angels“, der sich um Eltern in Notsituationen kümmert. „Jeder, der Hilfe braucht, wird sofort stigmatisiert, vor Gericht entsteht eine Konkurrenzsituation zwischen Eltern und Jugendamt: Wer ist der bessere Erzieher? Das ist fatal.“
...
Ursache dafür ist nach Ansicht von Heinrich Kupffer, emeritierter Professor für Sozialpädagogik und einstiger Leiter von Landerziehungsheimen, ein struktureller Fehler: Es werde so getan, als seien die Mitarbeiter der Jugendämter allwissend - ein riesiges gesellschaftliches Problem werde auf ihren Schultern abgeladen. Dieser Herausforderung sei niemand gewachsen, und unter Druck neigten Jugendämter dazu, auf Nummer Sicher zu gehen: Sie griffen mit harter Hand durch, statt sich lange mit einem Fall auseinanderzusetzen und dort zu helfen, wo es nötig sei.
Eine übergeordnete Behörde aber, die die Ämter kontrolliert, gibt es nicht. Seit Anfang dieses Jahres beschäftigt sich daher der Petitionsausschuss des Europaparlaments in Brüssel mit dem Thema. Dessen Vorsitzender, Marcin Libicki, meint, „dass sich die Mitarbeiter deutscher Jugendämter zum Teil diskriminierend verhalten und dies nicht dem europäischen Recht entspricht“. Sind die Kinder jedoch erst mal von ihren Eltern getrennt, sind die Familien den Jugendämtern quasi ausgeliefert.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
... link (0 Kommentare) ... comment
Samstag, 2. August 2008
TV-Tipp: Im Namen des Kindes: Wenn Eltern bei der Scheidung scheitern
thopo, 13:52h
RTL, 03.08.2008, 23:40
'Die große Reportage' blickt in deutsche Kinderzimmer und Gerichte und hinterfragt, ob wirklich immer im Namen des Kindes entschieden wird. Peter Witkowski aus der Nähe von Lüneburg ist Vater. Doch der 41-jährige Betriebswirt hat seine achtjährige Tochter seit fast zwei Jahren nicht mehr gesehen. Der Grund: eine vom Gericht auferlegte Kontaktsperre. Nach dem Scheitern der Beziehung, will Peter Witkowski endlich klare Verhältnisse: Vater sein ja, aber kein Zusammenleben mit der Kindsmutter. Nach der Trennung klappt es gut mit dem vereinbarten Besuchsrecht - bis die Mutter einen neuen Partner kennen lernt und heiratet: seither unterbindet sie alle weiteren Besuche des Vaters. Das Problem: die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und manipuliert die Tochter und - so der Gutachter - misshandelt sie psychisch. ... Entscheidung des Richters: Ruhe für das Kind und somit Kontaktsperre für den Vater: keine Anrufe, keine Briefe, keine SMS, nur zwei mal im Jahr einen Brief und ein kleines Geschenk zum Geburtstag und zu Weihnachten.
In der Sendung wird über zwei weitere Fälle berichtet.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
RTL berichtet über möglichst unterschiedliche Facetten der Auswirkungen von Trennung und Scheidung auf Kinder Deutschland. Das Konzept ist löblich. Es bleibt abzuwarten, ob die Sendung den Ansprüchen gerecht wird.
Und hier stellt sich die Frage, ob der Titel "Wenn Eltern bei der Scheidung scheitern" wirklich angemessen ist, oder ob die Alliteration doch nur ein quotenfördernder Aufmacher ist.
Nehmen wir einmal an, es ist so, wie es in der Ankündigung dargestellt wird: Wenn ein Elternteil ein Kind manipuliert und - so der Gutachter - psychisch misshandelt, dann kann man nicht pauschal vom "Versagen der Eltern" sprechen, sondern allenfalls vom Versagen eines Elternteils. Und wenn dass das Familiengericht diese Manipulation auch noch unterstützt und durch Kontaktsperre festschreibt, dann zeigt das die ganze Misere der deutschen Familienrechtsprechung auf.
Wozu haben wir Gesetze, wozu leisten wir uns teure Gutachter und warum, bitte schön, fällen die obersten Gerichte dieses Landes und der EU wohlausgewogene Musterurteile, wenn jeder Amtsrichter diese kraft seiner Wassersuppe für Makulatur erklären kann?
Psychische Misshandlung ist eine Sache, wird sie staatlicherseits unterstützt, dann wird sie zur Folter. Und die wiederum ist nicht nur verboten, sondern international geächtet. INITIIS OBSTA!
'Die große Reportage' blickt in deutsche Kinderzimmer und Gerichte und hinterfragt, ob wirklich immer im Namen des Kindes entschieden wird. Peter Witkowski aus der Nähe von Lüneburg ist Vater. Doch der 41-jährige Betriebswirt hat seine achtjährige Tochter seit fast zwei Jahren nicht mehr gesehen. Der Grund: eine vom Gericht auferlegte Kontaktsperre. Nach dem Scheitern der Beziehung, will Peter Witkowski endlich klare Verhältnisse: Vater sein ja, aber kein Zusammenleben mit der Kindsmutter. Nach der Trennung klappt es gut mit dem vereinbarten Besuchsrecht - bis die Mutter einen neuen Partner kennen lernt und heiratet: seither unterbindet sie alle weiteren Besuche des Vaters. Das Problem: die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und manipuliert die Tochter und - so der Gutachter - misshandelt sie psychisch. ... Entscheidung des Richters: Ruhe für das Kind und somit Kontaktsperre für den Vater: keine Anrufe, keine Briefe, keine SMS, nur zwei mal im Jahr einen Brief und ein kleines Geschenk zum Geburtstag und zu Weihnachten.
In der Sendung wird über zwei weitere Fälle berichtet.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
RTL berichtet über möglichst unterschiedliche Facetten der Auswirkungen von Trennung und Scheidung auf Kinder Deutschland. Das Konzept ist löblich. Es bleibt abzuwarten, ob die Sendung den Ansprüchen gerecht wird.
Und hier stellt sich die Frage, ob der Titel "Wenn Eltern bei der Scheidung scheitern" wirklich angemessen ist, oder ob die Alliteration doch nur ein quotenfördernder Aufmacher ist.
Nehmen wir einmal an, es ist so, wie es in der Ankündigung dargestellt wird: Wenn ein Elternteil ein Kind manipuliert und - so der Gutachter - psychisch misshandelt, dann kann man nicht pauschal vom "Versagen der Eltern" sprechen, sondern allenfalls vom Versagen eines Elternteils. Und wenn dass das Familiengericht diese Manipulation auch noch unterstützt und durch Kontaktsperre festschreibt, dann zeigt das die ganze Misere der deutschen Familienrechtsprechung auf.
Wozu haben wir Gesetze, wozu leisten wir uns teure Gutachter und warum, bitte schön, fällen die obersten Gerichte dieses Landes und der EU wohlausgewogene Musterurteile, wenn jeder Amtsrichter diese kraft seiner Wassersuppe für Makulatur erklären kann?
Psychische Misshandlung ist eine Sache, wird sie staatlicherseits unterstützt, dann wird sie zur Folter. Und die wiederum ist nicht nur verboten, sondern international geächtet. INITIIS OBSTA!
... link (0 Kommentare) ... comment
Dienstag, 22. Juli 2008
"Erzählen Sie mal als Mann, dass Ihre Frau Sie geschlagen hat"
thopo, 20:33h
Sie werden geschlagen und wehren sich nicht. Sie werden gedemütigt und reden nicht darüber: Für Männer, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, gibt es in Deutschland kaum Zufluchtsorte. Ein gemeinnütziger Verein aus Oldenburg bietet ihnen Unterschlupf.
SPIEGEL Online 22.07.2008
Sonja Vukovic
"Frauen haben keinen Zutritt zu dem Apartment", sagt Reiner W.* Ihn und die drei anderen Männer, die an diesem Nachmittag an dem mit feinem Porzellan gedeckten Kaffeetisch beisammensitzen, verbindet eine gemeinsame Beziehungserfahrung: Vor ihren Lebensgefährtinnen sind sie hierher geflüchtet, aus einem Alltag, in dem Gewalt und Demütigungen auf der Tagesordnung standen - sie selbst waren die Opfer. Das grau verputzte Reihenhaus bei Bremen ist Deutschlands wohl einziges Männerhaus.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
SPIEGEL Online 22.07.2008
Sonja Vukovic
"Frauen haben keinen Zutritt zu dem Apartment", sagt Reiner W.* Ihn und die drei anderen Männer, die an diesem Nachmittag an dem mit feinem Porzellan gedeckten Kaffeetisch beisammensitzen, verbindet eine gemeinsame Beziehungserfahrung: Vor ihren Lebensgefährtinnen sind sie hierher geflüchtet, aus einem Alltag, in dem Gewalt und Demütigungen auf der Tagesordnung standen - sie selbst waren die Opfer. Das grau verputzte Reihenhaus bei Bremen ist Deutschlands wohl einziges Männerhaus.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
... link (0 Kommentare) ... comment
Hausschul-Familie: Jugendamt schickt Kinder ins Heim
thopo, 02:52h
Für eine christliche Familie, der das Jugendamt sechs ihrer neun Kinder weggenommen hat, setzen sich Bürger aus dem In- und Ausland mit Unterschriftenlisten und Petitionen ein. Es handelt sich um die Familie Gorber aus Überlingen am Bodensee, die ihre Kinder seit zehn Jahren zu Hause unterrichtet hat.
idea.de 21.07.2008
Laut Informationen aus dem Freundeskreis der Familie sind die Gorbers Selbstversorger und wohnen auf einem Bauernhof. Früher gehörten sie zur baptistischen Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde in Überlingen, von der sie sich aber getrennt hätten. Der häusliche Unterricht finde bereits seit 1998 statt und sei von den Behörden toleriert worden. Bei gelegentlichen Prüfungen in Schulen hätten die Kinder nicht schlechter als andere Schulkinder abgeschnitten. Vor zwei Jahren hätte sich ein Vertreter des Jugendamts lobend über das Umfeld geäußert.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
idea.de 21.07.2008
Laut Informationen aus dem Freundeskreis der Familie sind die Gorbers Selbstversorger und wohnen auf einem Bauernhof. Früher gehörten sie zur baptistischen Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde in Überlingen, von der sie sich aber getrennt hätten. Der häusliche Unterricht finde bereits seit 1998 statt und sei von den Behörden toleriert worden. Bei gelegentlichen Prüfungen in Schulen hätten die Kinder nicht schlechter als andere Schulkinder abgeschnitten. Vor zwei Jahren hätte sich ein Vertreter des Jugendamts lobend über das Umfeld geäußert.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
... link (0 Kommentare) ... comment
... older stories
