Samstag, 30. Juni 2007
 
Ursula von der Leyen: "Ort des Austauschs über gute Familienpolitik in Europa"
Webportal zur "Europäischen Allianz für Familien" freigeschaltet
Pressemitteilung des BMFSFJ 29. 06. 2007

"Wir wissen, dass wir familienpolitisch viel von unseren europäischen Nachbarn lernen können", sagt Bundesfamilienministerin von der Leyen. "Jetzt haben wir ein Instrument, auf das jeder, der sich in Europa für die Belange von Familien einsetzen will, zugreifen kann - der interessierte Bürger, der Familienverband, Wirtschaftsunternehmen und auch die Politik. Mit dem heutigen Start des Internetportals stoßen wir ein breites Tor auf für eine starke Europäische Allianz für Familien. Jetzt ist es an den Staaten und Menschen Europas, einzutreten und die Allianz als einen Ort des Austauschs über gute Familienpolitik und erfolgreicher Praxisbeispiele auf europäischer Ebene zu nutzen", sagt Ursula von der Leyen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Schon einer meiner Pauker in der Schule sagte immer: Wenn man weiß, dass man etwas lernen kann, und es dann nicht tut, so ist das bedenklich. Der EGMR und nun auch das Europäische Parlament haben wiederholt auf menschenrechtsverletzende Praktiken der deutschen Jugendämter hingewiesen. Diese agieren im (fast) rechtsfreien Raum, haben (fast) alle Rechte und (fast) keine Pflichten. Rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse werden von ihnen nach Belieben missachtet.

Dennoch hat sich bislang niemand in Berlin des Themas angenommen. In schöner Regelmäßigkeit verweisen die Bundesministerien auf die Zuständigkeit der Kommunen und Landkreise.

STEHT DIE EINHALTUNG DES GRUNDGESETZES IM ERMESSENSSPIELRAUM GEWÄHLTER KOMMUNALPOLITIKER?

Justizministerin Zypries sagte in anderem Zusammenhang:
"Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich eine Landesjustizverwaltung nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein Justizminister ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Justizminister und jede Justizministerin bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden." (Pressemitteilung des BMJ vom 06. 01. 2006).

Was dem Einen recht ist, muss dem Anderen billig sein. Der Austausch weniger Wörter in der zitierten Pressemitteilung genügt:
"Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich ein Stadt- oder Kreisjugendamt nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein Oberbürgermeister bzw. Landrat ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Oberbürgermeister und jeder Landrat bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden."

Wann werden diese hehren Parolen in die Praxis umgesetzt? Hier müssen wir vom Ausland lernen!

Lesen Sie aber auch, was das Familienministerium für gute Politik hält.

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