Freitag, 23. November 2007
 
Siebenfache Mutter nach Verbrühungstod ihres Kindes vor Gericht
Frankfurter Neue Presse 21.11.2007
dpa

Gut vier Jahre nach dem Tod ihres dreijährigen Sohnes steht eine siebenfache Mutter wegen Körperverletzung und Misshandlung vor Gericht. Das Kind soll im Mai 2003 schwer verbrüht worden sein. Aus Angst vor dem Jugendamt hatte die Mutter keinen Arzt gerufen, sondern den Sohn mit «Hausmitteln» behandelt. Das Kind starb elf Tage später. Laut Anklage hätte es gerettet werden können, wenn die Frau ihren Sohn gleich zum Arzt gebracht hätte. Die 36-Jährige hatte ausgesagt, sie habe keine Hilfe geholt, weil ihr Mann im Gefängnis sitze und sie Angst gehabt habe, das Jugendamt würde ihr die Kinder wegnehmen.

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Nun ist es gerichtskundig. Mindestens ein Kind ist in Deutschland aus Angst vor dem Jugendamt gestorben. Da es inzwischen kaum noch jemand glaubt: Das ist die Behörde, die nach ihrem gesetzlichen Auftrag das Wohl der Kinder im Blick haben sollte. In der Realität verbreitet diese Behörde längst soviel Angst und Schrecken, dass Eltern sogar den Gang zum Arzt fürchten. Ist es das, was Sie wollen, Frau von der Leyen?

Wenn künftig die Eingriffsschwelle des Jugendamtes weiter herabgesetzt und vor allem die Nachweispflicht für das elterliche Versagen abgeschafft wird, wird die Angst vor dem Jugendamt wohl weiteren ansteigen. Und diese Angst wird zwangsläufig - das ist in allen Überwachungsstaaten so - zu weiteren Unterlassungen seitens der Eltern führen. Ist es das, was Sie wollen, Frau Zypries?

Ist es das, was wir Eltern wollen?

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