Freitag, 30. November 2007
 
Verfassungsbeschwerde nur noch eine "Worthülse"
Kommentar zum Annahmeverfahren des Bundesverfassungsgerichts
Burkhard Lenniger

Bereits 1956, also knappe 7 Jahre nach dem Inkrafttreten der Verfassungs der Bundesrepublik Deutschland, sind Elemente zu Werke gegangen, um der jedermann zustehenden Verfassungsbeschwerde juristische Hemmnisse in den Weg zu legen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier und folgen Sie vor allem dem weiterführenden Link zum GG-Kommentar von Sachs.

Damit braucht es niemanden mehr zu wundern, wenn sich weder Legislative, noch die "vollziehende Gewalt" noch die Judikative unterhalb des BVerfG an die sie unmittelbar bindenen Grundrechte halten.

Und noch eines ist klar: Rechtssicherheit gibt es in Deutschland nicht mehr. Wenn die Verfassungshüter selbst bei begründeten Beschwerden über Grundrechtsverletzungen ihrer Garantenpflicht nicht mehr nachzukommen brauchen, ist der staatlichen Willkür Tür und Tor geöffnet. Bei jedem anderen Gericht würde man von Rechtsverweigerung sprechen - hier heißt das Grundrechtsverweigerung.

Diese Praxis steht im krassen Widerspruch zur Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen und zur EMRK. Doch offenbar haben unsere Politiker ohnehin nicht die Absicht, die von ihnen unterschriebenen internationalen Vereinbarungen zu befolgen. So haben es jedenfalls die Vetreterin des BMFSFJ und der Europa-Abgeordnete Wieland am 7. Juni 2007 den staunenden Mitgliedern des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments erklärt.

Wen wundert es, wenn darüber Unmut aufkommt. Wen wundert es, wenn der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht Deutschland in scharfer Form kritisiert?

Ist Deutschland noch ein verlässlicher Partner für die EU? In Bezug auf die Menschenrechte seiner eigenen Bürger scheint das nicht mehr (oder nicht mehr immer) der Fall zu sein.

Auch hierzu ein Zitat, dieses Mal von Otto Gritschneder:
"Wer in einer Demokratie schläft, wird in einer Diktatur aufwachen."

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