Dienstag, 20. November 2007
Woher kommt unser Rechtsbewusstsein?
thopo, 02:20h
Die Rechtssoziologie untersucht die Ursachen und Wirkungen des Rechts. Doch die Disziplin ist in Deutschland in ihrer Existenz bedroht. Das wird der Jurisprudenz schaden.
Frankfurter Rundschau 24.07.2007
Thomas Raiser
Die Rechtssoziologie ist die eigentliche Wissenschaft vom Recht, im Gegensatz zur dogmatischen Jurisprudenz, die nur eine handwerkliche Fertigkeit für die Juristen darstellt. So lautet die prägende Kennzeichnung der Disziplin durch Eugen Ehrlich in seiner Grundlegung von 1913. Gesetze, Gerichtsurteile und wissenschaftliche Rechtsschriften - die Amerikaner sagen "The Law in the Books" -, erfassen für Ehrlich die Wirklichkeit des Rechts nicht, sondern existieren, ähnlich wie religiöse und literarische Schriften, nur in Gestalt von Texten, die zwar einen gedanklich fassbaren Sinn enthalten und daher der sinnhaften Interpretation und normativen Geltung zugänglich sind, aber letztlich doch tot bleiben.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Frankfurter Rundschau 24.07.2007
Thomas Raiser
Die Rechtssoziologie ist die eigentliche Wissenschaft vom Recht, im Gegensatz zur dogmatischen Jurisprudenz, die nur eine handwerkliche Fertigkeit für die Juristen darstellt. So lautet die prägende Kennzeichnung der Disziplin durch Eugen Ehrlich in seiner Grundlegung von 1913. Gesetze, Gerichtsurteile und wissenschaftliche Rechtsschriften - die Amerikaner sagen "The Law in the Books" -, erfassen für Ehrlich die Wirklichkeit des Rechts nicht, sondern existieren, ähnlich wie religiöse und literarische Schriften, nur in Gestalt von Texten, die zwar einen gedanklich fassbaren Sinn enthalten und daher der sinnhaften Interpretation und normativen Geltung zugänglich sind, aber letztlich doch tot bleiben.
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Samstag, 17. November 2007
BGH entzieht Sorgerecht wegen Schulverweigerung
thopo, 12:39h
Frankfurter Allgemeine 17.11.2007
Reinhard Müller
Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken, kann das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden. Die Allgemeinheit habe ein Interesse daran, Parallelgesellschaften zu verhindern. Es ging um Spätaussiedler, die einer christlichen Glaubensgemeinschaft angehörten. Sie hatten der öffentlichen Grundschule mitgeteilt, dass sie künftig zwei jüngere ihrer Kinder zu Hause unterrichten würden.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Es ist unglaublich: Wenn Eltern ihre Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichten wollen, wird ihnen das Sorgerecht entzogen. Wenn aber eine nicht sorgeberechtigte Mutter ein Kind nicht in die Schule gehen lässt, weil sie es dem sorgeberechtigten Vater entzogen hat und fürchtet, dieser könne es von der Schule abholen und nach Hause bringen, dann wird das nicht nur geduldet, sondern ihr wird auch noch das Sorgerecht zuerkannt! (Berichte dazu siehe hier und hier).
Aus der Beschlussbegründung: "Da sie verhindern wollte, dass das Kind von dem Vater "abgegriffen würde", blieb der Mutter nichts anderes übrig, als sich über die bestehende Schulpflicht hinwegzusetzen und davon abzusehen, das Kind in die Schule zu schicken". Also wird die Verweigerung der Schulpflicht mit einer Straftat (Kindesentziehung) begründet! Seit wann kann ein allein sorgeberechtigter Elternteil ein Kind "abgreifen"?
Dieser Beschluss war natürlich keine Rechtsbeugung - so festgestellt von der Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft und dem OLG. Es war auch keine Grundrechtsverletzung - so festgestellt vom BVerfG. Deutsche Richter machen nun einmal keine Fehler.
Dieser Mutter wurde also das Sorgerecht übertragen. Selbst als sie - wie von den Gutachtern vorhergesagt - scheiterte und ihr die Sorge wieder entzogen werden musste, kam das Kind nicht zurück zu seinem Vater. Um mit den Worten eines Pfarrers zu sprechen: "Es sitzt nun in einem Heim und fragt sich, was es verbrochen hat".
Man kann Prof. Willi Geiger, ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht nur zustimmen:
"Anstatt in Deutschland einen Prozess zu führen, kann man ebenso gut würfeln."
Reinhard Müller
Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken, kann das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden. Die Allgemeinheit habe ein Interesse daran, Parallelgesellschaften zu verhindern. Es ging um Spätaussiedler, die einer christlichen Glaubensgemeinschaft angehörten. Sie hatten der öffentlichen Grundschule mitgeteilt, dass sie künftig zwei jüngere ihrer Kinder zu Hause unterrichten würden.
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Es ist unglaublich: Wenn Eltern ihre Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichten wollen, wird ihnen das Sorgerecht entzogen. Wenn aber eine nicht sorgeberechtigte Mutter ein Kind nicht in die Schule gehen lässt, weil sie es dem sorgeberechtigten Vater entzogen hat und fürchtet, dieser könne es von der Schule abholen und nach Hause bringen, dann wird das nicht nur geduldet, sondern ihr wird auch noch das Sorgerecht zuerkannt! (Berichte dazu siehe hier und hier).
Aus der Beschlussbegründung: "Da sie verhindern wollte, dass das Kind von dem Vater "abgegriffen würde", blieb der Mutter nichts anderes übrig, als sich über die bestehende Schulpflicht hinwegzusetzen und davon abzusehen, das Kind in die Schule zu schicken". Also wird die Verweigerung der Schulpflicht mit einer Straftat (Kindesentziehung) begründet! Seit wann kann ein allein sorgeberechtigter Elternteil ein Kind "abgreifen"?
Dieser Beschluss war natürlich keine Rechtsbeugung - so festgestellt von der Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft und dem OLG. Es war auch keine Grundrechtsverletzung - so festgestellt vom BVerfG. Deutsche Richter machen nun einmal keine Fehler.
Dieser Mutter wurde also das Sorgerecht übertragen. Selbst als sie - wie von den Gutachtern vorhergesagt - scheiterte und ihr die Sorge wieder entzogen werden musste, kam das Kind nicht zurück zu seinem Vater. Um mit den Worten eines Pfarrers zu sprechen: "Es sitzt nun in einem Heim und fragt sich, was es verbrochen hat".
Man kann Prof. Willi Geiger, ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht nur zustimmen:
"Anstatt in Deutschland einen Prozess zu führen, kann man ebenso gut würfeln."
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Noch ein Vater ohne Kind
thopo, 11:07h
Frankfurter Allgemeine 07.11.2007
Bernd Fritz
Ehe, Kinder, Haus - die Familie schien perfekt. Doch nach der Trennung entbrannte ein jahrelanger Streit bis an die Grenzen des deutschen Sorgerechts.
...
P. erwirkt einen richterlichen Herausgabebeschluss. In dessen Begründung rügt der Bad Schwalbacher Familienrichter A., der ihm seinerzeit das alleinige Sorgerecht zugesprochen hatte, die „widerrechtliche Entziehung des Kindes" und ermächtigt den zuständigen Gerichtsvollzieher, „zur Durchsetzung der Kindesherausgabe Gewalt anzuwenden, ggf. die Wohnung der Mutter zu durchsuchen und Polizeikräfte zu seiner Unterstützung heranzuziehen". Am darauffolgenden Tag, dem 17. Juni, wird die Vollstreckung der richterlichen Anordnung unter Mithilfe des Jugendamts und eines Pfarrerehepaars vereitelt. Nach dem der Vater, der Gerichtsvollzieher und zwei Vertreter der Jugendbehörde am Wohnhaus der Mutter eingetroffen sind (die Polizeibeamten halten sich auf Bitten Ps. im Hintergrund), gehen der Gerichtsvollzieher und die beiden Jugendamtsmitarbeiter in die Wohnung von Frau P. Nach einer Weile tauchen der in der Nachbar schaft wohnende Pfarrer und dessen Frau auf, die ebenfalls in die Wohnung gelangen. Nach anderthalb Stunden - die Polizisten sind inzwischen zu einem anderen Einsatz gefahren - kommt die Gruppe mit dem Jungen heraus, der von der ihn um klammernden Pfarrersgattin geführt wird. Die Aufforderung des Vaters, sie solle seinen Sohn sofort loslassen, quittieren die Behördenvertreter mit höhnischem Lachen. Unter den Augen des Gerichtsvollziehers wird Leon in einen Kleinbus des Jugendamts bugsiert und in ein Heim verbracht. Die Heimleitung erhält von der Behörde Anweisung, jeglichen Kontakt Ps. zu seinem Sohn zu unterbinden.
Die Konsequenz aus dem behördlich begleiteten Rechtsbruch begreift P. bis heute nicht: Statt die Einstellung der Mutter gegen Recht und Gesetz strafrechtlich zu ahnden oder ihr durch Aussetzen des Umgangs die Möglichkeit zu nehmen, die Kindesentziehung zu wiederholen, sprechen
ihr die Justizorgane noch im selben Jahr das alleinige Sorgerecht für Leon zu.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Über den Fall berichtete auch der Hessische Rundfunk in der Reihe HessenReporter.
Folgenachricht siehe hier.
Wen wundert es da noch, dass namhafte Juristen vom Niedergang des Rechtsstaats sprechen?
Bernd Fritz
Ehe, Kinder, Haus - die Familie schien perfekt. Doch nach der Trennung entbrannte ein jahrelanger Streit bis an die Grenzen des deutschen Sorgerechts.
...
P. erwirkt einen richterlichen Herausgabebeschluss. In dessen Begründung rügt der Bad Schwalbacher Familienrichter A., der ihm seinerzeit das alleinige Sorgerecht zugesprochen hatte, die „widerrechtliche Entziehung des Kindes" und ermächtigt den zuständigen Gerichtsvollzieher, „zur Durchsetzung der Kindesherausgabe Gewalt anzuwenden, ggf. die Wohnung der Mutter zu durchsuchen und Polizeikräfte zu seiner Unterstützung heranzuziehen". Am darauffolgenden Tag, dem 17. Juni, wird die Vollstreckung der richterlichen Anordnung unter Mithilfe des Jugendamts und eines Pfarrerehepaars vereitelt. Nach dem der Vater, der Gerichtsvollzieher und zwei Vertreter der Jugendbehörde am Wohnhaus der Mutter eingetroffen sind (die Polizeibeamten halten sich auf Bitten Ps. im Hintergrund), gehen der Gerichtsvollzieher und die beiden Jugendamtsmitarbeiter in die Wohnung von Frau P. Nach einer Weile tauchen der in der Nachbar schaft wohnende Pfarrer und dessen Frau auf, die ebenfalls in die Wohnung gelangen. Nach anderthalb Stunden - die Polizisten sind inzwischen zu einem anderen Einsatz gefahren - kommt die Gruppe mit dem Jungen heraus, der von der ihn um klammernden Pfarrersgattin geführt wird. Die Aufforderung des Vaters, sie solle seinen Sohn sofort loslassen, quittieren die Behördenvertreter mit höhnischem Lachen. Unter den Augen des Gerichtsvollziehers wird Leon in einen Kleinbus des Jugendamts bugsiert und in ein Heim verbracht. Die Heimleitung erhält von der Behörde Anweisung, jeglichen Kontakt Ps. zu seinem Sohn zu unterbinden.
Die Konsequenz aus dem behördlich begleiteten Rechtsbruch begreift P. bis heute nicht: Statt die Einstellung der Mutter gegen Recht und Gesetz strafrechtlich zu ahnden oder ihr durch Aussetzen des Umgangs die Möglichkeit zu nehmen, die Kindesentziehung zu wiederholen, sprechen
ihr die Justizorgane noch im selben Jahr das alleinige Sorgerecht für Leon zu.
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Über den Fall berichtete auch der Hessische Rundfunk in der Reihe HessenReporter.
Folgenachricht siehe hier.
Wen wundert es da noch, dass namhafte Juristen vom Niedergang des Rechtsstaats sprechen?
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Freitag, 16. November 2007
Der Staat als Feind - lächerlich geringe Entschädigung für unschuldig Verurteilte
thopo, 13:46h
Panorama 05.07.2007
Stefan Buchen, Alexander Bommes
„Normalerweise ist es ja so, wenn jemand einem anderen etwas zufügt, dann muss er dafür
bezahlen. Und wenn er einem anderen viel zufügt, dann muss er dafür viel bezahlen. Wenn
der Staat für das Leid eines Menschen verantwortlich ist, dann sieht das etwas anders aus.“
Vor gut eineinhalb Jahren hat der Hamburger Rechtsanwalt Johann Schwenn den
Freispruch erwirkt. 18.062,-- Euro für Bernhard Michels; ein lächerliches Schmerzensgeld
für das, was ihm die Richter in Osnabrück mit ihrem katastrophalen Fehlurteil angetan
hatten. Vor seiner Gefängniszeit hatte Michels gut verdient und die Familie unterstützt. Seit
der Haftentlassung ist er arbeitsunfähig und psychisch krank; kein Vergleich zu seinem
ersten Leben als Facharbeiter auf Bohrtürmen in Freiheit
Lesen Sie das vollständige Skript hier.
Man vergleiche diese Summen mit den Beträgen, die festgesetzt werden, wenn ein Journalist ein nicht autorisiertes Foto von Prinzessin Caroline mit ihrem Baby veröffentlicht, oder wenn Stefan Raab sich über eine Mutter mit Schultüte im Arm lustig macht. Bei alledem lautet die Urteilsformel "Im Namen des Volkes".
Wie riefen die Montagsdemonstranten in der DDR? "WIR sind das Volk!" Die wussten das noch.
Stefan Buchen, Alexander Bommes
„Normalerweise ist es ja so, wenn jemand einem anderen etwas zufügt, dann muss er dafür
bezahlen. Und wenn er einem anderen viel zufügt, dann muss er dafür viel bezahlen. Wenn
der Staat für das Leid eines Menschen verantwortlich ist, dann sieht das etwas anders aus.“
Vor gut eineinhalb Jahren hat der Hamburger Rechtsanwalt Johann Schwenn den
Freispruch erwirkt. 18.062,-- Euro für Bernhard Michels; ein lächerliches Schmerzensgeld
für das, was ihm die Richter in Osnabrück mit ihrem katastrophalen Fehlurteil angetan
hatten. Vor seiner Gefängniszeit hatte Michels gut verdient und die Familie unterstützt. Seit
der Haftentlassung ist er arbeitsunfähig und psychisch krank; kein Vergleich zu seinem
ersten Leben als Facharbeiter auf Bohrtürmen in Freiheit
Lesen Sie das vollständige Skript hier.
Man vergleiche diese Summen mit den Beträgen, die festgesetzt werden, wenn ein Journalist ein nicht autorisiertes Foto von Prinzessin Caroline mit ihrem Baby veröffentlicht, oder wenn Stefan Raab sich über eine Mutter mit Schultüte im Arm lustig macht. Bei alledem lautet die Urteilsformel "Im Namen des Volkes".
Wie riefen die Montagsdemonstranten in der DDR? "WIR sind das Volk!" Die wussten das noch.
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Donnerstag, 15. November 2007
Untätigkeitsbeschwer de wegen überlanger Verfahrensdauer einführen
thopo, 10:50h
Heute im Bundestag-Meldung 294/2007
(hib/MIK)
Für die Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer bei Gericht hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und die zugrundeliegende Eingabe am Mittwochmorgen einstimmig dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. In seiner Eingabe beklagt der Petent die lange Verfahrensdauer vor Gericht. Seit drei Jahren führe er einen Zivilprozess wegen Baumängeln. Der beklagte Baukonzern unternehme alles, um den Prozess nach Einholung von zwei Gutachten, die Baumängel bestätigten, weiter in die Länge zu ziehen. Er möchte nun wissen, wie er das Verfahren beschleunigen könne. Dem Petenten ist unverständlich, warum er als Geschädigter zunächst einen Gerichtskostenvorschuss leisten muss, damit das Gericht überhaupt tätig wird, und warum für die Einholung von Sachverständigengutachten zusätzlich ein Auslagenvorschuss fällig sei. Bei der vom Ausschuss eingeholten parlamentarischen Prüfung führte das BMJ aus, dass die Justiz im Allgemeinen "durchaus zügig" arbeite. Statisch habe die durchschnittliche Erledigungsdauer im Jahr 2004 bei den Arbeitsgerichten in Zivilsachen bei 4,4 Monaten, in Familiensachen bei etwa 10,5 Monaten, in Strafsachen bei 4,3 und in Bußgeldsachen unter drei Monaten gelegen. Gleichwohl würden sich angesichts der hohen Belastung der Justiz und der beschenkten Haushaltsmittel in Einzelfällen längere Verfahrensdauern nicht immer vermeiden lassen. Die Ausstattung der Instanzgerichte sei Sache der Länder. Auf die Dauer gerichtlicher Verfahren könne nur insoweit Einfluss genommen werden, als der Gesetzgeber die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen oder Regelungen vorschlage, die den Gerichten ein zügiges Verfahren erlauben würden. Derzeit sieht das Prozessrecht keinen ausdrücklichen Rechtsbehelf vor, wenn ein Gerichtsverfahren unangemessen langsam verlaufe, so das BMJ. Diese Situation soll durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung verbessert werden, der als neuen Rechtsbehelf "die Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer" vorsehe. Ein Bürger könne danach Beschwerde bei dem Gericht einlegen, bei dem sein Verfahren anhängig sei und verlangen, dass seine Sache rasch und effektiv vorangebracht werde. Wenn das Gericht keine Maßnahmen treffen wolle, um dem zu entsprechen, könne es die Beschwerde nicht selbst zurückweisen, sondern müsse die Angelegenheit dem nächst höheren Gericht vorlegen. Wenn das Eingangsgericht zwar Abhilfe leiste, der Betroffene aber den Eindruck habe, dass die getroffenen Maßnahmen eine Verfahrensförderung nicht bewirken könne, könne er auch die Vorlage an das nächst höhere Gericht erzwingen. Das BMJ will den Gesetzentwurf "zügig" in den Bundestag einbringen.
Dazu passt die folgende Meldung:
Richter und Staatsanwälte kritisieren die Landesregierung
wdr 11.10.2007
Richter und Staatsanwälte gehen auf die Straße. Rund 1.300 Juristen aus NRW demonstrierten am Donnerstag (11.10.07) in Düsseldorf gegen die Pläne der Landesregierung, Arbeitsplätze in der Justiz zu streichen.
Großer Andrang bei Juristen-Demo
Vor dem Landtag formten die Demonstranten mit Grabkerzen ein Paragraphenzeichen und machten ihrem Unmut Luft. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes war es die größte Demonstration von Juristen in der Geschichte von NRW. Die Organisatoren hatten nur mit 500 Teilnehmern gerechnet. Was die Juristen umtreibt, sind Pläne der Landesregierung, 1.000 der insgesamt 32.000 Stellen in der NRW-Justiz zu streichen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Nun wird also endlich der Vorwurf der überlangen Verfahrensdauer aufgegriffen. Wahrscheinlich nur deshalb, weil es in dem Petitionsverfahren um Baumängel, also um Geld geht. Im Familienrecht sind diese Vorwürfe schon seit langem erhoben worden, ohne dass es jemanden interessiert hätte. Dabei sind gerade Familiensachen besonders eilbedürftig, weil in vielen Fällen Kinder unwiederbringlich von ihren Familien oder Familienmitgliedern entfremdet werden. Ausgefallener Umgang lässt sich nicht nachholen; verstorbene Großeltern kehren nicht mehr zurück.
Selbst der EGMR hat Deutschland schon wegen der Verfahrensdauern gerügt. Auch das ist ohne Wirkung geblieben. Nun hat der EGMR festgestellt, dass in Deutschland eine wirksame Beschwerden gegen überlange Verfahrensdauer nicht möglich ist.
Doch was der Bundestag richten will, wird offenbar von den Ländern wieder zunichte gemacht. Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbunds NRW, sagt jedenfalls:
"Schon jetzt liegt Deutschland mit der durchschnittlichen Dauer von Gerichtsverfahren im EU-Vergleich an letzter Stelle. Eine Scheidung dauert inzwischen mehr als zehn Monate - das gab es noch nie."
Glückliches Nordrhein-Westfalen! In Hessen ist es keine Seltenheit, dass Scheidungsverfahren mehrere Jahre anhängig sind. Nun fragt sich, ob die neue Untätigkeitsbeschwerde etwas dagegen bewirken kann. Das wird entscheidend davon abhängen, wer anahnd welcher Kriterien darüber entscheiden und welchen Ermessensspielraum er dabei haben wird.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag von Egon Schneider über das systematische Aushebeln von Dienstaufsichtsbeschwerden.
(hib/MIK)
Für die Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer bei Gericht hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und die zugrundeliegende Eingabe am Mittwochmorgen einstimmig dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. In seiner Eingabe beklagt der Petent die lange Verfahrensdauer vor Gericht. Seit drei Jahren führe er einen Zivilprozess wegen Baumängeln. Der beklagte Baukonzern unternehme alles, um den Prozess nach Einholung von zwei Gutachten, die Baumängel bestätigten, weiter in die Länge zu ziehen. Er möchte nun wissen, wie er das Verfahren beschleunigen könne. Dem Petenten ist unverständlich, warum er als Geschädigter zunächst einen Gerichtskostenvorschuss leisten muss, damit das Gericht überhaupt tätig wird, und warum für die Einholung von Sachverständigengutachten zusätzlich ein Auslagenvorschuss fällig sei. Bei der vom Ausschuss eingeholten parlamentarischen Prüfung führte das BMJ aus, dass die Justiz im Allgemeinen "durchaus zügig" arbeite. Statisch habe die durchschnittliche Erledigungsdauer im Jahr 2004 bei den Arbeitsgerichten in Zivilsachen bei 4,4 Monaten, in Familiensachen bei etwa 10,5 Monaten, in Strafsachen bei 4,3 und in Bußgeldsachen unter drei Monaten gelegen. Gleichwohl würden sich angesichts der hohen Belastung der Justiz und der beschenkten Haushaltsmittel in Einzelfällen längere Verfahrensdauern nicht immer vermeiden lassen. Die Ausstattung der Instanzgerichte sei Sache der Länder. Auf die Dauer gerichtlicher Verfahren könne nur insoweit Einfluss genommen werden, als der Gesetzgeber die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen oder Regelungen vorschlage, die den Gerichten ein zügiges Verfahren erlauben würden. Derzeit sieht das Prozessrecht keinen ausdrücklichen Rechtsbehelf vor, wenn ein Gerichtsverfahren unangemessen langsam verlaufe, so das BMJ. Diese Situation soll durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung verbessert werden, der als neuen Rechtsbehelf "die Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer" vorsehe. Ein Bürger könne danach Beschwerde bei dem Gericht einlegen, bei dem sein Verfahren anhängig sei und verlangen, dass seine Sache rasch und effektiv vorangebracht werde. Wenn das Gericht keine Maßnahmen treffen wolle, um dem zu entsprechen, könne es die Beschwerde nicht selbst zurückweisen, sondern müsse die Angelegenheit dem nächst höheren Gericht vorlegen. Wenn das Eingangsgericht zwar Abhilfe leiste, der Betroffene aber den Eindruck habe, dass die getroffenen Maßnahmen eine Verfahrensförderung nicht bewirken könne, könne er auch die Vorlage an das nächst höhere Gericht erzwingen. Das BMJ will den Gesetzentwurf "zügig" in den Bundestag einbringen.
Dazu passt die folgende Meldung:
Juristen-Demo gegen Stellenabbau
Richter und Staatsanwälte kritisieren die Landesregierung
wdr 11.10.2007
Richter und Staatsanwälte gehen auf die Straße. Rund 1.300 Juristen aus NRW demonstrierten am Donnerstag (11.10.07) in Düsseldorf gegen die Pläne der Landesregierung, Arbeitsplätze in der Justiz zu streichen.
Großer Andrang bei Juristen-Demo
Vor dem Landtag formten die Demonstranten mit Grabkerzen ein Paragraphenzeichen und machten ihrem Unmut Luft. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes war es die größte Demonstration von Juristen in der Geschichte von NRW. Die Organisatoren hatten nur mit 500 Teilnehmern gerechnet. Was die Juristen umtreibt, sind Pläne der Landesregierung, 1.000 der insgesamt 32.000 Stellen in der NRW-Justiz zu streichen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Nun wird also endlich der Vorwurf der überlangen Verfahrensdauer aufgegriffen. Wahrscheinlich nur deshalb, weil es in dem Petitionsverfahren um Baumängel, also um Geld geht. Im Familienrecht sind diese Vorwürfe schon seit langem erhoben worden, ohne dass es jemanden interessiert hätte. Dabei sind gerade Familiensachen besonders eilbedürftig, weil in vielen Fällen Kinder unwiederbringlich von ihren Familien oder Familienmitgliedern entfremdet werden. Ausgefallener Umgang lässt sich nicht nachholen; verstorbene Großeltern kehren nicht mehr zurück.
Selbst der EGMR hat Deutschland schon wegen der Verfahrensdauern gerügt. Auch das ist ohne Wirkung geblieben. Nun hat der EGMR festgestellt, dass in Deutschland eine wirksame Beschwerden gegen überlange Verfahrensdauer nicht möglich ist.
Doch was der Bundestag richten will, wird offenbar von den Ländern wieder zunichte gemacht. Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbunds NRW, sagt jedenfalls:
"Schon jetzt liegt Deutschland mit der durchschnittlichen Dauer von Gerichtsverfahren im EU-Vergleich an letzter Stelle. Eine Scheidung dauert inzwischen mehr als zehn Monate - das gab es noch nie."
Glückliches Nordrhein-Westfalen! In Hessen ist es keine Seltenheit, dass Scheidungsverfahren mehrere Jahre anhängig sind. Nun fragt sich, ob die neue Untätigkeitsbeschwerde etwas dagegen bewirken kann. Das wird entscheidend davon abhängen, wer anahnd welcher Kriterien darüber entscheiden und welchen Ermessensspielraum er dabei haben wird.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag von Egon Schneider über das systematische Aushebeln von Dienstaufsichtsbeschwerden.
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Dienstag, 13. November 2007
Eine Strafe wegen Kindesentziehung
thopo, 20:19h
Frankfurter Allgemeine Zeitung 26.11.2001
Bernd Fritz
Wegen Entziehung Minderjähriger ist am Freitag ein Vater vor dem Amtsgericht Halle/Westfalen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Be-währung und einer Geldauflage von 6000 Mark verurteilt worden.
Der 36jährige Luft- und Raumfahrtingenieur Heiko Reinkober aus Gütersloh hatte sich im November des vergangenen Jahres, nach der Trennung von seiner Ehefrau, mit den beiden gemeinsamen, drei und fünf Jahre alten Töchtern ins Baltikum abgesetzt und dort fünf Monate zugebracht. Damit war der Tatbestand des § 235 StGB, Ziffer 2, erfüllt, wonach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer ein Kind einem Elternteil entzieht, um es in das Ausland zu verbringen. Das Gericht war mit seinem Urteil unter dem Antrag des Staatsanwalts, der ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung gefordert hatte, geblieben, da bei den Kindern keine feststellbaren Folgen der Entziehung aufgetreten seien. Die von der Verteidigung angeregte Beschränkung auf eine Geldstrafe wurde wegen des "hohen kriminellen Gehalts" der Tat sowie einer erkennbaren Distanz des Angeklagten zu rechtsstaatlichen Möglichkeiten abgelehnt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Lesen Sie dazu auch den Leserbrief von Dr. phil. Karin Jäckel.
Ein deutlicher Beweis für die deutsche Zweiklassen- oder besser Zweigeschlechterjustiz ergibt sich, wenn man dieses Urteil mit dem Fall einer Mutter vergleicht, die gleich zweimal ein schwerbehindertes Kind dem allein sorgeberechtigten Vater entzog. Im Gegensatz zu dem geschilderten Fall waren und sind bei dem Opfer deutliche, ja erschreckende Spuren der Straftat zurückgeblieben. Dennoch wurde der Mutter, die sich standhaft weigerte, Gerichtsbeschlüsse anzuerkennen und einfach nach eigenem Gutdünken verfuhr, nach der zweiten Entziehung das Sorgerecht zugesprochen. Doch wie zu erwarten behielten die familienpsychologischen Gutachter recht - das "Erziehungsexperiment" der Mutter scheiterte. Das Kind sitzt heute in einem Pflegeheim, wo Vater und Schwester es nicht einmal besuchen dürfen.
Man vergleiche diesen Fall mit dem Fall des Heiko Reinkober. Männer und Frauen sind in Deutschland nicht gleichberechtigt. Stimmt.
Bernd Fritz
Wegen Entziehung Minderjähriger ist am Freitag ein Vater vor dem Amtsgericht Halle/Westfalen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Be-währung und einer Geldauflage von 6000 Mark verurteilt worden.
Der 36jährige Luft- und Raumfahrtingenieur Heiko Reinkober aus Gütersloh hatte sich im November des vergangenen Jahres, nach der Trennung von seiner Ehefrau, mit den beiden gemeinsamen, drei und fünf Jahre alten Töchtern ins Baltikum abgesetzt und dort fünf Monate zugebracht. Damit war der Tatbestand des § 235 StGB, Ziffer 2, erfüllt, wonach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer ein Kind einem Elternteil entzieht, um es in das Ausland zu verbringen. Das Gericht war mit seinem Urteil unter dem Antrag des Staatsanwalts, der ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung gefordert hatte, geblieben, da bei den Kindern keine feststellbaren Folgen der Entziehung aufgetreten seien. Die von der Verteidigung angeregte Beschränkung auf eine Geldstrafe wurde wegen des "hohen kriminellen Gehalts" der Tat sowie einer erkennbaren Distanz des Angeklagten zu rechtsstaatlichen Möglichkeiten abgelehnt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Lesen Sie dazu auch den Leserbrief von Dr. phil. Karin Jäckel.
Ein deutlicher Beweis für die deutsche Zweiklassen- oder besser Zweigeschlechterjustiz ergibt sich, wenn man dieses Urteil mit dem Fall einer Mutter vergleicht, die gleich zweimal ein schwerbehindertes Kind dem allein sorgeberechtigten Vater entzog. Im Gegensatz zu dem geschilderten Fall waren und sind bei dem Opfer deutliche, ja erschreckende Spuren der Straftat zurückgeblieben. Dennoch wurde der Mutter, die sich standhaft weigerte, Gerichtsbeschlüsse anzuerkennen und einfach nach eigenem Gutdünken verfuhr, nach der zweiten Entziehung das Sorgerecht zugesprochen. Doch wie zu erwarten behielten die familienpsychologischen Gutachter recht - das "Erziehungsexperiment" der Mutter scheiterte. Das Kind sitzt heute in einem Pflegeheim, wo Vater und Schwester es nicht einmal besuchen dürfen.
Man vergleiche diesen Fall mit dem Fall des Heiko Reinkober. Männer und Frauen sind in Deutschland nicht gleichberechtigt. Stimmt.
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Familienrichter beklagen Notstand
thopo, 02:27h
Kölner Stadt-Anzeiger 12.11.2007
Ralf Rohrmoser-von Glasow
„Notstand im Amtsgericht Siegburg“ prangte auf einer der drei fast raumhohen Karikaturen, die hinter dem Rednerpult in der Kantine aufgehängt waren. Gleich drei Familienrichter verabschiedeten sich gestern in den Ruhestand. Für Christa Seeliger, Manfred Fuchs und Rudolf Langweg gab es je eine eigene Darstellung, vom Paragraphensalat über den Traum vom freien Leben bis zum Notstands-Fachblatt. Doch nicht mit floskelhaften Dankesreden nahmen sie ihren Hut, sie übten deutliche Kritik.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Siegburg? Da war doch ein Jugendamt, das einen Beschluss des Familiengerichts nicht respektieren wollte und deshalb Besuch vom Gerichtsvollzieher bekam. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren Richter! Herzlichen Dank dafür, dass Sie sich bei der Anwendung von Recht und Gesetz nicht beirren ließen! Das ist in Deutschland nicht mehr selbstverständlich. Siegburg wird Sie vermissen.
Ihren Nachfolgern sei gewünscht, dass auch sie sich nicht eigenmächtig geschaffenen Tatsachen beugen. Jugendämter solltenendlich akzeptieren, dass auch sie sich an Sachverständigengutachten und Gerichtsbeschlüsse halten müssen.
Ralf Rohrmoser-von Glasow
„Notstand im Amtsgericht Siegburg“ prangte auf einer der drei fast raumhohen Karikaturen, die hinter dem Rednerpult in der Kantine aufgehängt waren. Gleich drei Familienrichter verabschiedeten sich gestern in den Ruhestand. Für Christa Seeliger, Manfred Fuchs und Rudolf Langweg gab es je eine eigene Darstellung, vom Paragraphensalat über den Traum vom freien Leben bis zum Notstands-Fachblatt. Doch nicht mit floskelhaften Dankesreden nahmen sie ihren Hut, sie übten deutliche Kritik.
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Siegburg? Da war doch ein Jugendamt, das einen Beschluss des Familiengerichts nicht respektieren wollte und deshalb Besuch vom Gerichtsvollzieher bekam. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren Richter! Herzlichen Dank dafür, dass Sie sich bei der Anwendung von Recht und Gesetz nicht beirren ließen! Das ist in Deutschland nicht mehr selbstverständlich. Siegburg wird Sie vermissen.
Ihren Nachfolgern sei gewünscht, dass auch sie sich nicht eigenmächtig geschaffenen Tatsachen beugen. Jugendämter solltenendlich akzeptieren, dass auch sie sich an Sachverständigengutachten und Gerichtsbeschlüsse halten müssen.
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Dienstag, 13. November 2007
Zypries sieht Lernbedarf bei Familienrichtern
thopo, 00:58h
Podiumsdiskussion: Bundesjustizministerin redet in Eppertshausen über Scheidungskinder
Echo online 12.11.2007
bs
Um das Schicksal von Scheidungskindern ging es bei einer Podiumsdiskussion im Eppertshäuser Haus der Vereine. Eingeladen hatte dazu die Volksbank in Kooperation mit einem Arbeitskreis des Eppertshäuser Fußballvereins, der im vergangenen Jahr unter dem Stichwort „Familienbande“ einen der Bundespreise der „Sterne des Sports“ erhalten hatte.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Lernbedarf bei Familienrichtern? In der Tat!
Allerdings wäre schon viel erreicht, wenn die Richter die geltenden Gesetze anwenden würden. Doch selbst das ist nicht immer der Fall. Eklatante Menschenrechtsverstöße sind kein Einzelfall mehr. Kindesentziehung wird mit der Übertragung des Sorgerechts belohnt, doch selbst das wird von den Obergerichten abgesegnet. Und wenn ein entrechteter Vater von seinem Grundrecht Gebrauch macht, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wird er genau deshalb für erziehungs- bzw. betreuungsungeeignet erklärt. Dem BVerfG kann so etwas nur recht sein, denn wenn sich das herumspricht, wird es niemand mehr wagen, Verfassungsbeschwerde zu erheben. Welch eine Arbeitserleichterung!
Letztendlich: Welch eine Kostenersparnis! Wenn Gesetze selbst von den Gerichten nicht mehr befolgt werden, dann braucht man in Zukunft weder Gesetze noch Gerichte. Noch besser: Man braucht auch keinen Gesetzgeber mehr! Bundestag, Bundesrat, Regierung, Opposition, parlamentarische Ausschüsse - fort damit! Da freut sich der Bund der Steuerzahler!
Doch irgendwie will bei dem Gedanken daran keine rechte Freude aufkommen. Denn diese Zustände hat man uns in der Schule als "tiefstes Mittelalter" geschildert. Zurück zu den Wurzeln?
Echo online 12.11.2007
bs
Um das Schicksal von Scheidungskindern ging es bei einer Podiumsdiskussion im Eppertshäuser Haus der Vereine. Eingeladen hatte dazu die Volksbank in Kooperation mit einem Arbeitskreis des Eppertshäuser Fußballvereins, der im vergangenen Jahr unter dem Stichwort „Familienbande“ einen der Bundespreise der „Sterne des Sports“ erhalten hatte.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Lernbedarf bei Familienrichtern? In der Tat!
Allerdings wäre schon viel erreicht, wenn die Richter die geltenden Gesetze anwenden würden. Doch selbst das ist nicht immer der Fall. Eklatante Menschenrechtsverstöße sind kein Einzelfall mehr. Kindesentziehung wird mit der Übertragung des Sorgerechts belohnt, doch selbst das wird von den Obergerichten abgesegnet. Und wenn ein entrechteter Vater von seinem Grundrecht Gebrauch macht, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wird er genau deshalb für erziehungs- bzw. betreuungsungeeignet erklärt. Dem BVerfG kann so etwas nur recht sein, denn wenn sich das herumspricht, wird es niemand mehr wagen, Verfassungsbeschwerde zu erheben. Welch eine Arbeitserleichterung!
Letztendlich: Welch eine Kostenersparnis! Wenn Gesetze selbst von den Gerichten nicht mehr befolgt werden, dann braucht man in Zukunft weder Gesetze noch Gerichte. Noch besser: Man braucht auch keinen Gesetzgeber mehr! Bundestag, Bundesrat, Regierung, Opposition, parlamentarische Ausschüsse - fort damit! Da freut sich der Bund der Steuerzahler!
Doch irgendwie will bei dem Gedanken daran keine rechte Freude aufkommen. Denn diese Zustände hat man uns in der Schule als "tiefstes Mittelalter" geschildert. Zurück zu den Wurzeln?
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Donnerstag, 8. November 2007
Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt rechtskräftig
thopo, 09:15h
JUSLINE News
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs 06.11.2007
Mit Urteil vom 21. März 2007 hat das Landgericht Mannheim den Angeklagten, einen Staatsanwalt, wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt zur Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Die gegen das Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft blieben erfolglos. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Auffassung des Landgerichts bestätigt: Zu Recht habe es das Verhalten des Angeklagten als Tun und nicht als Unterlassen gewertet; denn der Angeklagte habe es nicht nur unterlassen, das Ermittlungsverfahren weiter zu betreiben, sondern der Weiterbetreibung aktiv entgegengearbeitet. Auch sei die Beurteilung des Landgerichts, der Angeklagte habe zwar in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, nicht jedoch in einem Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt, frei von Rechtsfehlern.
Urteil vom 6. November 2007 – 1 StR 394/07
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Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs 06.11.2007
Mit Urteil vom 21. März 2007 hat das Landgericht Mannheim den Angeklagten, einen Staatsanwalt, wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt zur Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Die gegen das Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft blieben erfolglos. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Auffassung des Landgerichts bestätigt: Zu Recht habe es das Verhalten des Angeklagten als Tun und nicht als Unterlassen gewertet; denn der Angeklagte habe es nicht nur unterlassen, das Ermittlungsverfahren weiter zu betreiben, sondern der Weiterbetreibung aktiv entgegengearbeitet. Auch sei die Beurteilung des Landgerichts, der Angeklagte habe zwar in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, nicht jedoch in einem Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt, frei von Rechtsfehlern.
Urteil vom 6. November 2007 – 1 StR 394/07
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Donnerstag, 1. November 2007
Vanessa und Tim werden nie getrennt
thopo, 12:18h
Experten sind sicher
Bild.T-Online 31.10.2007
Sven Kuschel und Damian Imöhl
Die Geschwister Tim (2) und Vanessa (3) aus Schwerte (NRW) – sie dürfen erst mal bei ihren Pflegeeltern bleiben! Erst in drei Monaten liegt das Gutachten eines Psychologen vor, was das Beste für die beiden ist: entweder bei ihren jetzigen Pflegeeltern Wolfgang (56) und Iris K. (53) zu bleiben – oder getrennt in neue Familien zu kommen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
SCHON WIEDER TRENNEN? DAVOR WARNEN FAMILIEN-EXPERTEN!
Prof. Dr. Hubertus von Voss, ärztlicher Direktor des Kinderzentrums in München: „Kinder sind keine Erprobungsobjekte!"
Falsch, Herr Professor, ganz falsch!
Ich habe selber einer Gerichtsverhandlung beigewohnt, in der der Richter die Abänderung des Sorgerechts mit den Worten begründete: "Es wäre mal ganz interessant zu sehen, was passiert, wenn NN. bei der Mutter leben würde." Sprach's und übertrug das Sorgerecht trotz der Empfehlung des Gutachters auf die Mutter.
Denn über Ihresgleichen, Herr Professor, haben sich die Gerichte gleich reihenweise hinweggesetzt. Sie haben den großen Makel, dass Sie vom Fach sind und Ihre Materie verstehen, und dieser Makel haftet natürlich auch den Sachverständigengutachten an. Da ist es doch allemal besser, auf das Jugendamt zu hören, besonders dann, wenn es sich gegen die Fachleute stellt.
Und wenn das Experiment dann schiefgegangen und das Kind wegen Unfähigkeit der Mutter im Heim gelandet ist, findet sich kein Richter, der es dort wieder herausholt. Denn dazu müsste er ja einen Fehler zugeben. Doch dass Richter keine Fehler machen, wissen wir spätestens seit Egon Schneider ...
"Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!"
(Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg)
Bild.T-Online 31.10.2007
Sven Kuschel und Damian Imöhl
Die Geschwister Tim (2) und Vanessa (3) aus Schwerte (NRW) – sie dürfen erst mal bei ihren Pflegeeltern bleiben! Erst in drei Monaten liegt das Gutachten eines Psychologen vor, was das Beste für die beiden ist: entweder bei ihren jetzigen Pflegeeltern Wolfgang (56) und Iris K. (53) zu bleiben – oder getrennt in neue Familien zu kommen.
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SCHON WIEDER TRENNEN? DAVOR WARNEN FAMILIEN-EXPERTEN!
Prof. Dr. Hubertus von Voss, ärztlicher Direktor des Kinderzentrums in München: „Kinder sind keine Erprobungsobjekte!"
Falsch, Herr Professor, ganz falsch!
Ich habe selber einer Gerichtsverhandlung beigewohnt, in der der Richter die Abänderung des Sorgerechts mit den Worten begründete: "Es wäre mal ganz interessant zu sehen, was passiert, wenn NN. bei der Mutter leben würde." Sprach's und übertrug das Sorgerecht trotz der Empfehlung des Gutachters auf die Mutter.
Denn über Ihresgleichen, Herr Professor, haben sich die Gerichte gleich reihenweise hinweggesetzt. Sie haben den großen Makel, dass Sie vom Fach sind und Ihre Materie verstehen, und dieser Makel haftet natürlich auch den Sachverständigengutachten an. Da ist es doch allemal besser, auf das Jugendamt zu hören, besonders dann, wenn es sich gegen die Fachleute stellt.
Und wenn das Experiment dann schiefgegangen und das Kind wegen Unfähigkeit der Mutter im Heim gelandet ist, findet sich kein Richter, der es dort wieder herausholt. Denn dazu müsste er ja einen Fehler zugeben. Doch dass Richter keine Fehler machen, wissen wir spätestens seit Egon Schneider ...
"Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!"
(Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg)
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