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Samstag, 11. August 2007
 
Verloren im Gestrüpp von Rechts- und Familienstreit
Der Kampf des Idsteiners Thomas P. um das Sorge- und Betreuungsrecht für seinen Sohn / Europäischer Gerichtshof eingeschaltet
Wiesbadener Tagblatt 11. 08. 2007
Martin Kolbus

Für Viele ist er ein Querulant - ein Mann, der mit dem Kopf durch die Wand will und mit seiner Prozessierwut die Bodenhaftung verloren hat. Sein Fall, bei dem es zunächst ums Sorge- und jetzt ums Betreuungsrecht für seinen Sohn geht, füllt Tausende Seiten in Aktenordnern, und ständig kommt Neues hinzu: Klagen, Aufsichtsbeschwerden, Widersprüche, Ablehnungen. Thomas P. hält Gerichte, Ämter und Medien auf Trab. Der Idsteiner kämpft um sein Recht - aber nicht aus Rechthaberei, wie er versichert, sondern um die beste Förderung seines Sohnes und die Zusammenführung der Rest-Familie zu erreichen.

Vollständige Nachricht siehe hier:
Teil 1 tagblatt_1 (jpg, 1,416 KB)
Teil 2 tagblatt_2 (jpg, 1,428 KB)

In der Druckausgabe der Zeitung wurden zwei Bilder veröffentlicht, die im Internet fehlten:

Spaziergang vor dem Heim
Thomas P. und sein Sohn bei einem Spaziergang in Scheuern Anfang August, fotografiert von Gernot Franz, Vorstandsmitglied "Bündnis Rechte für Kinder" (Wiesbaden)
Foto: © Gernot Franz / Franz-com


Sitzung am 07. 06. 2007
Die Rolle der Jugendämter im Visier: In einer Sitzung im Juni befasste sich der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel vor laufenden Kameras auch mit dem Fall des Thomas P. aus Idstein.
Foto: © Gernot Franz / Franz-com

Folgemeldung siehe hier.
Fernsehbeitrag zu diesem Fall siehe hier.

Leserbrief vom 16. 08. 2007
Gericht unterstützt die Entfremdung

In dem geschilderten Fall unterstützen die Behörden und Gerichte bewusst die Entfremdung zum Vater.

Den Vertretern des Jugendamtes hätte auffallen müssen, dass es sich um Eltern/Kind/Entfremdung (PAS: Parental Alienation Syndrome) handelt, eine Verunglimpfungskampagne gegen den nicht betreuenden Elternteil, bei dem das Kind eigene Beiträge zur Verunglimpfung des abgelehnten Elternteils im weiteren Verlauf des Entfremdungsprozesses liefert, weil es wegen Umgangsboykott keine Realitätsprüfung der gezielten Fehlinformationen mehr vornehmen kann.

Zur Reduktion der kognitiven Dissonanz und als (oberflächliche) Flucht aus dem unerträglichen Loyalitätskonflikt, glaubt es schließlich die Negativaussagen des entfremdenden Elternteils und es kommt zum Umschlagsphänomen beim Kind, auch innerlich nimmt das Kind nun ein (falsches!) negatives Elternbild vom nicht Betreuenden an.

Ich wünsche dem betroffenen Vater viel Kraft.

Katja Steinle
Raunheim

Leserbrief vom 17. 08. 2007
Gesetzlos?

Ihr Artikel macht das Desaster deutlich: Jugendamt und Familiengerichte verlassen immer mehr den Boden des Gesetzes. Eltern(teil)entfremdung hat gute Chancen, gegen das Kind. Und auch die Rolle der Kirchen, wie viele andere aus den Nutzungsgemeinschaften, die sich unter anderem die Heime vollstopfen, wird auch immer zweifelhafter.

Nur damit klar wird, wer mit Nutzungsgemeinschaft gemeint ist - die in schönster Eintracht gegen Familien arbeiten: Jugendamt, Familiengerichte (FamG, OLG, BGH, BverfG), Staatsanwaltschaften (StA, GenStA, GAB), Rechtsanwälte, Verfahrenspfleger, Psychologen, Psychiater, Ärzte und Gutachter, Familienhelfer, Kindergartenpflegerinnen, Pflegekinderheime, Pflegefamilien, Adoptionswillige (eher selten, denn da winken keine staatlichen, steuerfreien Alimentationen, die Familien nicht zur Verfügung stehen), sowie Gewisse deutsche Mitarbeiter der Deutschen Sektion beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beim COE-Europarat, die verdächtigt werden, Manipulationen an Gerichtsakten durchgeführt zu haben und Ziel von Strafanzeigen gegen Unbekannt geworden sind.

Franz J. A. Romer
Düsseldorf-Oberkassel

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Dani aus dem Kinderladen
Überraschendes über Cohn-Bendit
Die Aula 2/2001
Hans Fingeller

In einer Diskussion im Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) wurde dieser Tage der ehemalige Frankfurter Straßenkämpfer in Joschka Fischers „Putzgruppe“ und jetzige französische (!) „grüne“ Europaabgeordnete Daniel Cohn-Bendit überraschend mit seiner früheren Tätigkeit als „Pädagoge“ in einem linksalternativen roten „Kinderladen“ und damit auch mit seiner Vergangenheit in der 68er-Bewegung konfrontiert. Einer Vergangenheit, die dazu auffordert, bestimmte Aspekte der sogenannten „68er-Bewegung“ näher zu betrachten.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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