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Samstag, 27. Oktober 2007
Putin will EU überwachen
thopo, 22:14h
n-tv 27.10.2007
Russland will in Brüssel ein Institut einrichten, das die Lage der Menschenrechte in der EU überwachen soll. Ziel ei es, die Situation von ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Medien in der Europäischen Union zu beobachten, sagte Präsident Wladimir Putins persönlicher Berater für Beziehungen zur EU, Sergej Jastrschembski. Putin fügte hinzu, es sei an der Zeit, dass Russland ein solches Institut in der EU gründe. Schließlich unterstütze die Europäische Union mit finanziellen Beihilfen auch den Aufbau solcher Einrichtungen in Russland.
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Russland will in Brüssel ein Institut einrichten, das die Lage der Menschenrechte in der EU überwachen soll. Ziel ei es, die Situation von ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Medien in der Europäischen Union zu beobachten, sagte Präsident Wladimir Putins persönlicher Berater für Beziehungen zur EU, Sergej Jastrschembski. Putin fügte hinzu, es sei an der Zeit, dass Russland ein solches Institut in der EU gründe. Schließlich unterstütze die Europäische Union mit finanziellen Beihilfen auch den Aufbau solcher Einrichtungen in Russland.
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Kinder wollen keine Krippen
thopo, 14:44h
Weltwoche 40/07
Daniela Niederberger
Landauf, landab werden Loblieder auf Kinderkrippen gesungen. Zu Recht? Psychiater melden Zweifel an der Fremdbetreuung an. In den ersten drei Lebensjahren seien Kleinkinder unbedingt auf ihre Mütter angewiesen.
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Daniela Niederberger
Landauf, landab werden Loblieder auf Kinderkrippen gesungen. Zu Recht? Psychiater melden Zweifel an der Fremdbetreuung an. In den ersten drei Lebensjahren seien Kleinkinder unbedingt auf ihre Mütter angewiesen.
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… Mutter sein dagegen sehr
thopo, 14:33h
Der Krieg der Frauen um den richtigen Lebensentwurf kann gnadenlos sein. Die Bedürfnisse der Kinder sind dabei aus dem Blickfeld geraten.
WELT Online 20.09.2007
Christine Brinck
Es sind selten Männer, die Mütter beschimpfen oder madig machen. Frauen hingegen können gnadenlos urteilen: Frauen, die sich dramatisch als Rabenmütter outen und andere, die sich ebenso dramatisch als stillende Vollmütter darstellen, haben ihren Teil zur Zementierung dieser schlichten Verkürzung eines modernen Problems beigetragen. Auch wenn fortschrittliche Geister in der Familie gern den Hort sämtlichen Elends sehen und uns die Aufzucht des Nachwuchses im außerfamiliären Rahmen schmackhaft machen wollen, die Statistik ist nicht auf ihrer Seite.
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WELT Online 20.09.2007
Christine Brinck
Es sind selten Männer, die Mütter beschimpfen oder madig machen. Frauen hingegen können gnadenlos urteilen: Frauen, die sich dramatisch als Rabenmütter outen und andere, die sich ebenso dramatisch als stillende Vollmütter darstellen, haben ihren Teil zur Zementierung dieser schlichten Verkürzung eines modernen Problems beigetragen. Auch wenn fortschrittliche Geister in der Familie gern den Hort sämtlichen Elends sehen und uns die Aufzucht des Nachwuchses im außerfamiliären Rahmen schmackhaft machen wollen, die Statistik ist nicht auf ihrer Seite.
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Der Niedergang des Rechtsstaates
thopo, 13:39h
Festschrift für Christian Richter II
Nomos-Verlag 26.09.2006
Dr. Egon Schneider
Wer nicht praktizierender Anwalt ist, macht sich keine Vorstellung über den alltäglichen Kampf ums Verfahrensrecht. Unentwegt wird im Zivilprozess - auf den sich die folgende Darstellung beschränkt - von den Gerichten fahrlässig bis vorsätzlich gegen zwingende einfachrechtliche Vorschriften und gegen die Grundrechte verstoßen. Vielfach müssen die Parteien das wehrlos hinnehmen.
Berichte über grobe und gröbste Verstöße gegen das Verfahrensrecht werden aus Justizkreisen damit abgeblockt, es handele sich um Einzelfälle. Um diese unwahre Beschönigung zu widerlegen, habe ich seit 1992 als Herausgeber der Zeitschrift für die Anwaltpraxis (ZAP) den ZAP-Report: Justizspiegel eingeführt und die Leser um Mitarbeit durch Einsendungen gebeten. Deren Reaktion war überwältigend! Anwälte aus ganz Deutschland haben über ihre bedrückenden Erlebnisse berichtet und berichten immer noch darüber. Fast alle äußerten sich frustriert und verbittert, weil sie Rechtsverletzungen wehrlos hinnehmen mussten. Denn zu den Verfahrensverstößen kommt es vornehmlich, wenn kein Rechtsmittel vorgesehen ist. In den zwölf Jahren habe ich weit mehr als tausend Einsendungen bearbeitet und über viele davon berichtet. Der folgenden Darstellung liegt auch ein Teil dieser Veröffentlichungen zugrunde.
Lesen Sie den vollständigen Aufsatz hier.
Mehr zum Thema siehe hier .
Nomos-Verlag 26.09.2006
Dr. Egon Schneider
Wer nicht praktizierender Anwalt ist, macht sich keine Vorstellung über den alltäglichen Kampf ums Verfahrensrecht. Unentwegt wird im Zivilprozess - auf den sich die folgende Darstellung beschränkt - von den Gerichten fahrlässig bis vorsätzlich gegen zwingende einfachrechtliche Vorschriften und gegen die Grundrechte verstoßen. Vielfach müssen die Parteien das wehrlos hinnehmen.
Berichte über grobe und gröbste Verstöße gegen das Verfahrensrecht werden aus Justizkreisen damit abgeblockt, es handele sich um Einzelfälle. Um diese unwahre Beschönigung zu widerlegen, habe ich seit 1992 als Herausgeber der Zeitschrift für die Anwaltpraxis (ZAP) den ZAP-Report: Justizspiegel eingeführt und die Leser um Mitarbeit durch Einsendungen gebeten. Deren Reaktion war überwältigend! Anwälte aus ganz Deutschland haben über ihre bedrückenden Erlebnisse berichtet und berichten immer noch darüber. Fast alle äußerten sich frustriert und verbittert, weil sie Rechtsverletzungen wehrlos hinnehmen mussten. Denn zu den Verfahrensverstößen kommt es vornehmlich, wenn kein Rechtsmittel vorgesehen ist. In den zwölf Jahren habe ich weit mehr als tausend Einsendungen bearbeitet und über viele davon berichtet. Der folgenden Darstellung liegt auch ein Teil dieser Veröffentlichungen zugrunde.
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Irrationales Recht
thopo, 13:27h
ZAP-Sonderheft zu, 75. Geburtstag von Dr. Egon Schneider, 2002, S. 52
Dr. Ekkehart Reinelt, Anwalt am Bundesgerichtshof
Es ist nicht zu verkennen: Das deutsche Zivilrecht unterliegt einer zunehmenden Irrationalisierung. Beiträge hierzu liefern Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wo Menschen zu Werke gehen, werden auch Fehler gemacht. Irren ist menschlich. Fehler muß man deshalb nicht nur dem Gesetzgeber, sondern insbesondere auch Richtern konzedieren. Es gibt aber Fehler, deren Ursachen auf grundlegend falsche Weichenstellungen zurückzuführen sind. Die Überflutung mit Generalklauseln und unbestimmten Formulierungen bedingt eine Erweiterung der Befugnisse des Richters bei der Anwendung gesetzlicher Bestimmungen. Diese Erweiterung der richterlichen Befugnisse und die Aufgabe rational nachvollziehbarer Methodik sind Ursachen für Fehlentwicklungen, die die irrationalen Elemente im Recht und in der Rechtsanwendung verstärken. ERNST WOLF spricht gar in diesem Zusammenhang von einer "Krise des Rechtsstaats".
Lesen Sie den vollständigen Aufsatz hier.
Ein erschütternder Aufsatz. Auch wenn die Beispiele in Abschnitt III. am Themenbereich des Presseblogs vorbeigehen, sollte man sich die Zeit nehmen, den ganzen Aufsatz zu lesen.
Eine der Kernthesen lautet:
"Die Bindung des Richters an Recht und Gesetz nach Art. 20 GG ist von der Rechtsprechung unter der Ägide des Bundesverfassungsgerichts schon seit Jahrzehnten aufgegeben worden. Das BVerfG vertritt dazu die Auffassung, daß die traditionelle Bindung des Richters an das Gesetz abgewandelt sei. Der Richter sei nach dem Grundgesetz nicht darauf angewiesen, gesetzgeberische Weisungen in den Grenzen des möglichen Wortsinns auf den Einzelfall anzuwenden. Er könne sich der "Aufgabe der Fortbildung des Rechts" nicht entziehen (BVerfGE 34, 286). Diese über das Prinzip der Gewaltenteilung und die Grenzen des Art. 20 GG hinausgehende Freifahrkarte, die das BVerfG der Rechtsprechung ausstellt, führt nicht nur zur ständigen Schöpfung neuer rechtlicher Vorschriften durch die Rechtsprechung, dabei beispielsweise auch zu solchen, die noch nicht gelten, aber nach der Rechtsprechung des BVerfG erst nach bestimmten Zeitläufen in Kraft treten sollen, ebenso wie manche Vorschriften verfassungswidrig sein, jedoch vorerst befristetet weiter gelten sollen, sondern auch dazu, daß die Bindung an bestehende gesetzliche Vorschriften beliebig beiseite geschoben wird. Das BVerfG hat sich zum Supergesetzgeber aufgeschwungen und stellt den Richter über das Gesetz. Diesem Vorbild folgen nicht nur die Obersten Bundesgerichte, sondern zwischenzeitlich auch häufig die unteren Instanzen ..."
Das ist das Ende der Gewaltenteilung. Richter entwickeln im Rahmen ihrer Urteile neue Normen und wenden sie sofort auf den konkreten Fall an. Der Gesetzgeber wird überflüssig. Da die neuen Normen erst im Rahmen der Urteile bzw. Beschlüsse aufgestellt werden, weiß niemand mehr, nach welchen Kriterien eigentlich entschieden wird. Rechtssicherheit ade!
Der ausführlichen Analyse der Misere unseres Rechtswesens ist nichts hinzuzufügen, es sei denn, dass sich das Tempo der Entwicklung seit 2002 eher erhöht hat.
Darf künftig freitags in Einbahnstraßen noch geraucht werden, oder wird das im Rahmen der richterlichen Fortentwicklung der StVO mit einstweiliger Erschießung bestraft?
Mehr zum Thema siehe hier.
Dr. Ekkehart Reinelt, Anwalt am Bundesgerichtshof
Es ist nicht zu verkennen: Das deutsche Zivilrecht unterliegt einer zunehmenden Irrationalisierung. Beiträge hierzu liefern Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wo Menschen zu Werke gehen, werden auch Fehler gemacht. Irren ist menschlich. Fehler muß man deshalb nicht nur dem Gesetzgeber, sondern insbesondere auch Richtern konzedieren. Es gibt aber Fehler, deren Ursachen auf grundlegend falsche Weichenstellungen zurückzuführen sind. Die Überflutung mit Generalklauseln und unbestimmten Formulierungen bedingt eine Erweiterung der Befugnisse des Richters bei der Anwendung gesetzlicher Bestimmungen. Diese Erweiterung der richterlichen Befugnisse und die Aufgabe rational nachvollziehbarer Methodik sind Ursachen für Fehlentwicklungen, die die irrationalen Elemente im Recht und in der Rechtsanwendung verstärken. ERNST WOLF spricht gar in diesem Zusammenhang von einer "Krise des Rechtsstaats".
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Ein erschütternder Aufsatz. Auch wenn die Beispiele in Abschnitt III. am Themenbereich des Presseblogs vorbeigehen, sollte man sich die Zeit nehmen, den ganzen Aufsatz zu lesen.
Eine der Kernthesen lautet:
"Die Bindung des Richters an Recht und Gesetz nach Art. 20 GG ist von der Rechtsprechung unter der Ägide des Bundesverfassungsgerichts schon seit Jahrzehnten aufgegeben worden. Das BVerfG vertritt dazu die Auffassung, daß die traditionelle Bindung des Richters an das Gesetz abgewandelt sei. Der Richter sei nach dem Grundgesetz nicht darauf angewiesen, gesetzgeberische Weisungen in den Grenzen des möglichen Wortsinns auf den Einzelfall anzuwenden. Er könne sich der "Aufgabe der Fortbildung des Rechts" nicht entziehen (BVerfGE 34, 286). Diese über das Prinzip der Gewaltenteilung und die Grenzen des Art. 20 GG hinausgehende Freifahrkarte, die das BVerfG der Rechtsprechung ausstellt, führt nicht nur zur ständigen Schöpfung neuer rechtlicher Vorschriften durch die Rechtsprechung, dabei beispielsweise auch zu solchen, die noch nicht gelten, aber nach der Rechtsprechung des BVerfG erst nach bestimmten Zeitläufen in Kraft treten sollen, ebenso wie manche Vorschriften verfassungswidrig sein, jedoch vorerst befristetet weiter gelten sollen, sondern auch dazu, daß die Bindung an bestehende gesetzliche Vorschriften beliebig beiseite geschoben wird. Das BVerfG hat sich zum Supergesetzgeber aufgeschwungen und stellt den Richter über das Gesetz. Diesem Vorbild folgen nicht nur die Obersten Bundesgerichte, sondern zwischenzeitlich auch häufig die unteren Instanzen ..."
Das ist das Ende der Gewaltenteilung. Richter entwickeln im Rahmen ihrer Urteile neue Normen und wenden sie sofort auf den konkreten Fall an. Der Gesetzgeber wird überflüssig. Da die neuen Normen erst im Rahmen der Urteile bzw. Beschlüsse aufgestellt werden, weiß niemand mehr, nach welchen Kriterien eigentlich entschieden wird. Rechtssicherheit ade!
Der ausführlichen Analyse der Misere unseres Rechtswesens ist nichts hinzuzufügen, es sei denn, dass sich das Tempo der Entwicklung seit 2002 eher erhöht hat.
Darf künftig freitags in Einbahnstraßen noch geraucht werden, oder wird das im Rahmen der richterlichen Fortentwicklung der StVO mit einstweiliger Erschießung bestraft?
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Experten kritisieren Umsetzung des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs
thopo, 12:54h
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
heute im Bundestag Nr. 269 - Pressedienst des Deutschen Bundestages 25.10.2007
(hib/BES)
Das seit 2002 geltende deutsche Völkerstrafgesetzbuch gehört nach Meinung von Experten zu den weltweit progressivsten, es gibt aber Mängel bei seiner Anwendung: "Deutschland muss endlich beginnen, das Völkerstrafgesetzbuch umzusetzen." Mit diesem Appell hat sich Géraldine Mattioli, Expertin für Internationales Recht bei Human Rights Watch, bei einer öffentlichen Anhörung am Mittwochabend an die Abgeordneten im Menschenrechtsausschuss gewandt. Die Bundesrepublik verfüge über die besten Instrumentarien, die fehlende Umsetzung stehe aber im scharfen Kontrast zu anderen Staaten. Dies habe etwas mit dem politischen Willen zu tun, so Mattioli. Die Politik müsse den Strafverfolgungsbehörden dringend die nötige personelle und finanzielle Ausstattung angedeihen lassen. Die Expertin empfahl auch einen Blick ins Ausland. In den Niederlanden würden zum Beispiel Infobroschüren an Asylsuchende verteilt, in denen sie aufgeklärt würden, an wen sie sich wenden können, wenn sie Kenntnisse über Kriegsverbrecher aus ihrer Heimat besitzen. Bei der weltweiten Strafverfolgung von Menschenrechts- und Kriegsverbrechern dürfe sich Deutschland nicht auf diplomatische Gründe berufen, meinte Mattioli in Anspielung auf die Fälle des früheren usbekischen Innenministers Almatow, der im Zusammenhang mit dem Massaker von Andischan gesucht wird, und des früheren US-Verteidigungsministers Donald Rumsfeld. Gegen ihn wurde in Deutschland zweimal eine Strafanzeige wegen Foltervorfälle im amerikanischen Gefängnis Abu Ghraib im Irak erstattet und von der Generalbundesanwaltschaft nicht zugelassen. In diesem Zusammenhang plädierte unter anderen Professor Kai Ambos, Richter am Landgericht Göttingen, für die Einführung eines gerichtlichen Zustimmungserfordernisses oder eines Klageerzwingungsverfahrens. Im Fall Rumsfeld sei im Ausland der falsche Eindruck entstanden, die Generalstaatsanwaltschaft in Deutschland sei "der verlängerte Arm der Exekutive". Nur eine gerichtliche Entscheidung könne hier die Zweifel ausräumen, zumal der Generalstaatsanwalt als ein politischer Beamter und vom Bundesjustizministerium abhängig gelte. "Ich bin kein politischer Beamter", widersprach Rolf Hannich, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof. "Es gibt und gab keine Weisung des Ministeriums." Im Fall Almatow sei die Strafanzeige erst eingegangen, als dieser bereits Deutschland verlassen habe. Im Übrigen sehe Hannich als Praktiker keinen Grund das geltende Gesetz zu ändern. "Keinerlei Anlass" dazu sieht auch der Richter am Internationalen Strafgerichtshof, Hans-Peter Kaul. Man solle bei der Bewertung des deutschen Völkerstrafgesetzbuches nüchtern und gelassen bleiben. Potenzial für Verbesserungen gebe es allerdings bei der Zusammenarbeit mit dem EU-Netzwerk zur Untersuchung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die Gründung eines von der Generalbundesanwaltschaft unabhängigen Dokumentationszentrums empfahl Professor Horst Fischer von der Ruhr-Universität Bochum. Dies könnte Beweise und für die Verfolgung von Straftätern wichtige Daten sammeln und so die Strafverfolgung erleichtern. Eine aktivere Rolle Deutschlands bei der Strafverfolgung aufgrund des Weltrechtsprinzips verlangte der Berliner Fachanwalt für Strafrecht, Wolfgang Kaleck, der besonders durch seine Strafanzeige gegen Rumsfeld bekannt wurde. Er sprach sich für die so genannten Ermittlungen auf Vorrat aus. Beispiele aus dem Ausland zeigten, dass aufgrund solcher Ermittlungen bedeutsame Erfolge wie im Falle des chilenischen Ex-Diktators Pinochet möglich seien. Dafür müssten aber die deutschen Behörden personell besser ausgestattet werden. In der Bundesanwaltschaft seien derzeit lediglich drei Personen nebenamtlich mit der Verfolgung der komplexen Menschenrechtsverbrechen tätig. Dies sei eindeutig zu wenig, meinte Kaleck. In Holland befasse sich damit ein Team von 32 Experten. Claus Kreß von der Universität Köln thematisierte unter anderem die Zuerkennung von Immunitätsschutz bei ehemaligen Staatsorganen. Dies sei der problematischste Aspekt der bisherigen Praxis zum Völkerstrafgesetzbuch. Dies sei völkerrechtspolitisch fatal und nur durch eine "Kurskorrektur" des Generalbundesanwalts zu beheben.
heute im Bundestag Nr. 269 - Pressedienst des Deutschen Bundestages 25.10.2007
(hib/BES)
Das seit 2002 geltende deutsche Völkerstrafgesetzbuch gehört nach Meinung von Experten zu den weltweit progressivsten, es gibt aber Mängel bei seiner Anwendung: "Deutschland muss endlich beginnen, das Völkerstrafgesetzbuch umzusetzen." Mit diesem Appell hat sich Géraldine Mattioli, Expertin für Internationales Recht bei Human Rights Watch, bei einer öffentlichen Anhörung am Mittwochabend an die Abgeordneten im Menschenrechtsausschuss gewandt. Die Bundesrepublik verfüge über die besten Instrumentarien, die fehlende Umsetzung stehe aber im scharfen Kontrast zu anderen Staaten. Dies habe etwas mit dem politischen Willen zu tun, so Mattioli. Die Politik müsse den Strafverfolgungsbehörden dringend die nötige personelle und finanzielle Ausstattung angedeihen lassen. Die Expertin empfahl auch einen Blick ins Ausland. In den Niederlanden würden zum Beispiel Infobroschüren an Asylsuchende verteilt, in denen sie aufgeklärt würden, an wen sie sich wenden können, wenn sie Kenntnisse über Kriegsverbrecher aus ihrer Heimat besitzen. Bei der weltweiten Strafverfolgung von Menschenrechts- und Kriegsverbrechern dürfe sich Deutschland nicht auf diplomatische Gründe berufen, meinte Mattioli in Anspielung auf die Fälle des früheren usbekischen Innenministers Almatow, der im Zusammenhang mit dem Massaker von Andischan gesucht wird, und des früheren US-Verteidigungsministers Donald Rumsfeld. Gegen ihn wurde in Deutschland zweimal eine Strafanzeige wegen Foltervorfälle im amerikanischen Gefängnis Abu Ghraib im Irak erstattet und von der Generalbundesanwaltschaft nicht zugelassen. In diesem Zusammenhang plädierte unter anderen Professor Kai Ambos, Richter am Landgericht Göttingen, für die Einführung eines gerichtlichen Zustimmungserfordernisses oder eines Klageerzwingungsverfahrens. Im Fall Rumsfeld sei im Ausland der falsche Eindruck entstanden, die Generalstaatsanwaltschaft in Deutschland sei "der verlängerte Arm der Exekutive". Nur eine gerichtliche Entscheidung könne hier die Zweifel ausräumen, zumal der Generalstaatsanwalt als ein politischer Beamter und vom Bundesjustizministerium abhängig gelte. "Ich bin kein politischer Beamter", widersprach Rolf Hannich, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof. "Es gibt und gab keine Weisung des Ministeriums." Im Fall Almatow sei die Strafanzeige erst eingegangen, als dieser bereits Deutschland verlassen habe. Im Übrigen sehe Hannich als Praktiker keinen Grund das geltende Gesetz zu ändern. "Keinerlei Anlass" dazu sieht auch der Richter am Internationalen Strafgerichtshof, Hans-Peter Kaul. Man solle bei der Bewertung des deutschen Völkerstrafgesetzbuches nüchtern und gelassen bleiben. Potenzial für Verbesserungen gebe es allerdings bei der Zusammenarbeit mit dem EU-Netzwerk zur Untersuchung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die Gründung eines von der Generalbundesanwaltschaft unabhängigen Dokumentationszentrums empfahl Professor Horst Fischer von der Ruhr-Universität Bochum. Dies könnte Beweise und für die Verfolgung von Straftätern wichtige Daten sammeln und so die Strafverfolgung erleichtern. Eine aktivere Rolle Deutschlands bei der Strafverfolgung aufgrund des Weltrechtsprinzips verlangte der Berliner Fachanwalt für Strafrecht, Wolfgang Kaleck, der besonders durch seine Strafanzeige gegen Rumsfeld bekannt wurde. Er sprach sich für die so genannten Ermittlungen auf Vorrat aus. Beispiele aus dem Ausland zeigten, dass aufgrund solcher Ermittlungen bedeutsame Erfolge wie im Falle des chilenischen Ex-Diktators Pinochet möglich seien. Dafür müssten aber die deutschen Behörden personell besser ausgestattet werden. In der Bundesanwaltschaft seien derzeit lediglich drei Personen nebenamtlich mit der Verfolgung der komplexen Menschenrechtsverbrechen tätig. Dies sei eindeutig zu wenig, meinte Kaleck. In Holland befasse sich damit ein Team von 32 Experten. Claus Kreß von der Universität Köln thematisierte unter anderem die Zuerkennung von Immunitätsschutz bei ehemaligen Staatsorganen. Dies sei der problematischste Aspekt der bisherigen Praxis zum Völkerstrafgesetzbuch. Dies sei völkerrechtspolitisch fatal und nur durch eine "Kurskorrektur" des Generalbundesanwalts zu beheben.
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Ungehorsam ist einem rechtsstaatlichen Strafrecht als Strafgrund fremd
thopo, 12:40h
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 7/2007 vom 25. 01. 2007
Zum Beschluss vom 27. 12. 2006 – 2 BvR 1895/05
Der Beschwerdeführer ist Vater einer im Jahre 1995 geborenen Tochter. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind wurde der Mutter, seiner früheren Ehefrau, übertragen. Im Jahr 2001 reiste das Mädchen mit dem Einverständnis seiner Mutter zu Verwandten des Beschwerdeführers nach Algerien, wo sie sich seither aufhält. Alle Versuche der Mutter, ihre Tochter wieder nach Deutschland zu holen, scheiterten daran, dass für die Ausreise nach algerischem Recht ein notariell beurkundetes Einverständnis des Vaters notwendig ist. Dieses hat der Beschwerdeführer von Anfang an verweigert. Infolge dieser Weigerung wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auch nach Rechtskraft dieser Verurteilung weigerte sich der Beschwerdeführer, das Einverständnis zu erteilen. Daraufhin wurde er erneut wegen Kindesentziehung zu einer weiteren Freiheitsstrafe von nunmehr drei Jahren verurteilt.
Die gegen seine zweite strafgerichtliche Verurteilung gerichtete Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hatte Erfolg.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Den Volltext des Beschlusses finden Sie hier.
Das ist einer der Beschlüsse, der sich mit dem Rechtsempfinden des Bürgers "beißt". Aber es geht noch wundersamer:
Ein Vater hat das alleinige Sorgerecht; die Mutter gibt das Kind nach dem Umgang nicht heraus. Dafür wird sie zwar nicht bestraft, aber Richter ordnet immerhin die Herausgabe des Kindes an. Doch das Jugendamt verweigert die Herausgabe, und das Kind kehrt schließlich zur Mutter zurück. Das Gericht ermahnt Jugendamt und Mutter noch zweimal - ohne Erfolg. Dann kapituliert die Justiz und überträgt das Sorgerecht auf die Mutter. Auch daran fand das Bundesverfassungsgericht nichts auszusetzen.
Eigentlich müsste die Schlagzeile heißen: "Ungehorsam ist in Deutschland ein Grund für Belohnung." Wie war das mit dem Vertrauen des Bürgers in die Justiz?
Pressemitteilung Nr. 7/2007 vom 25. 01. 2007
Zum Beschluss vom 27. 12. 2006 – 2 BvR 1895/05
Der Beschwerdeführer ist Vater einer im Jahre 1995 geborenen Tochter. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind wurde der Mutter, seiner früheren Ehefrau, übertragen. Im Jahr 2001 reiste das Mädchen mit dem Einverständnis seiner Mutter zu Verwandten des Beschwerdeführers nach Algerien, wo sie sich seither aufhält. Alle Versuche der Mutter, ihre Tochter wieder nach Deutschland zu holen, scheiterten daran, dass für die Ausreise nach algerischem Recht ein notariell beurkundetes Einverständnis des Vaters notwendig ist. Dieses hat der Beschwerdeführer von Anfang an verweigert. Infolge dieser Weigerung wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auch nach Rechtskraft dieser Verurteilung weigerte sich der Beschwerdeführer, das Einverständnis zu erteilen. Daraufhin wurde er erneut wegen Kindesentziehung zu einer weiteren Freiheitsstrafe von nunmehr drei Jahren verurteilt.
Die gegen seine zweite strafgerichtliche Verurteilung gerichtete Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hatte Erfolg.
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Das ist einer der Beschlüsse, der sich mit dem Rechtsempfinden des Bürgers "beißt". Aber es geht noch wundersamer:
Ein Vater hat das alleinige Sorgerecht; die Mutter gibt das Kind nach dem Umgang nicht heraus. Dafür wird sie zwar nicht bestraft, aber Richter ordnet immerhin die Herausgabe des Kindes an. Doch das Jugendamt verweigert die Herausgabe, und das Kind kehrt schließlich zur Mutter zurück. Das Gericht ermahnt Jugendamt und Mutter noch zweimal - ohne Erfolg. Dann kapituliert die Justiz und überträgt das Sorgerecht auf die Mutter. Auch daran fand das Bundesverfassungsgericht nichts auszusetzen.
Eigentlich müsste die Schlagzeile heißen: "Ungehorsam ist in Deutschland ein Grund für Belohnung." Wie war das mit dem Vertrauen des Bürgers in die Justiz?
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Tag der offenen Tür im Bundesverfassungsgericht am 21. November 2007
thopo, 12:16h
Verhandlung des Ersten Senats über Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen Zwang zum Umgang mit seinem nichtehelichen Kind
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung 89/2007 vom 07.09.2007
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt im Rahmen der
Tage der offenen Tür am
Mittwoch, 21. November 2007, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
eine Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, einen Vater durch Androhung eines Zwangsgeldes zum Umgang mit seinem Kind zu zwingen.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung 89/2007 vom 07.09.2007
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt im Rahmen der
Tage der offenen Tür am
Mittwoch, 21. November 2007, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
eine Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, einen Vater durch Androhung eines Zwangsgeldes zum Umgang mit seinem Kind zu zwingen.
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