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Freitag, 23. November 2007
 
Wer schlägt, muss gehen
Laschet: "Gesetzesänderungen schützen Frauen besser"
MGFFI Pressemitteilung 23.11.2007

Am Sonntag ist der Internationale Tag zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Frauenminister Armin Laschet sagte heute (23.11.2007) in Düsseldorf: "Um ein sichtbares Zeichen zu setzen, beteiligen wir uns an der bundesweiten Fahnenaktion von Terre des Femmes, die in diesem Jahr unter dem Motto 'Frauen schlägt man nicht - nein zu häuslicher Gewalt' steht." Anlässlich des Gedenktages wird vor dem Ministerium eine Fahne mit der Aufschrift "Frei leben - ohne Gewalt" gehisst.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.
Hintergrundinformationen zum Thema finden Sie hier.

Es ist noch gar nicht so lange her, da wurde überall der Grundsatz propagiert, man müsse geschlechtsneutral formulieren. Das führte dann zu Auswüchsen, die kaum noch lesbar waren, wie z.B, "Sehr geehrte(r) Herr/Frau Minister(in)" oder orthografischen Experimenten wie "MinisterInnnen", teilweise sogar zu übertriebenen Versuchen politischer Korrektheit wie "Liebe Mitglieder und Mitgliederinnen" (tatsächlich so gelesen!).

Doch das alles ist Schnee von gestern. Seit kurzem darf wieder geschlechtsspezifisch formuliert werden. Mit einem Unterschied. Die "Guten" müssen immer die Frauen, die "Bösen" immer die Männer sein - dann ist jede Formulierung erlaubt. Und so kann dann unter dem schönen Titel "Wer schlägt muss gehen" der Untertitel stehen "Für das gewaltfreie Leben von Frauen".

Die Liste der Entgleisungen des Laschet-Ministeriums ist lang, an dieser Stelle soll nur an derer zwei erinnert werden. Gleichstellungsbeauftragte, die diesen Namen tatsächlich verdienen, und die z.B. einen "Boys' and Girls' Day" mit gleichen Angeboten für Mädchen und Jungen veranstalten, sind induLa eine ebenso rühmliche wie seltene Ausnahme.

Nordrhein-Westfalen ist ein selbständiges Bundesland innerhalb unserer föderativen Republik. Aber vielleicht sollte man Herrn Laschet und sein Ministerium einmal auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufmerksam machen. Denn das hat laut Grundgesetz noch immer Vorrang vor der nordrhein-westfälischen Ideologie.

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Ankündigung: "Probleme der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte"
Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Rudolf Bernhardt, ehemaliger Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
Justus-Liebig-Universität Gießen 26.11.2007

Der ehemalige Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Prof. Dr. Dr. h.c. Rudolf Bernhardt, wird im Rahmen der Vortragsreihe "Forum Juris Internationalis" am Fachbereich Rechtswissenschaft über "Probleme der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" sprechen. Die Veranstaltung findet am Montag, 26. November um 18.15 Uhr in Hörsaal 1 im Hörsaalgebäude Recht und Wirtschaft, Licher Str. 68 in Gießen statt. Prof. Bernhardt vom Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht wird zu den aktuellen Problemen Stellung nehmen. Im Anschluss an den Vortrag freut sich das Franz von Liszt-Institut für internationales Recht und Rechtsvergleichung als Veranstalter auf die Möglichkeit zur Diskussion.

Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.

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Verteidigung von Marco W. soll Aussage des Mädchens selbst besorgen
Welt Online 21.11.2007
Karsten Kammholz

Ziemlich genau 90 Minuten Zeit nahmen sich gestern die drei Richter im Schwurgericht von Antalya, den Missbrauchsprozess um den 17-jährigen Schüler Marco W. aus Uelzen weiter zu verhandeln. Und sie entschieden: Der Junge bleibt in Untersuchungshaft, mindestens bis zum 14. Dezember. Dann wird erneut verhandelt.Marco ist angeklagt, in den Osterferien die 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Er bestreitet den Vorwurf. Seit sieben Monaten sitzt er nun in einem Gefängnis in Antalya.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.
Und hier die Reaktionen unserer Politiker darauf:

Türkei nicht reif für Beitritt in EU


RP-online 21.11.2007

Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Der Fall zeigt, dass die Türkei nicht reif für den Beitritt in die Europäische Union ist. Mit unserem Verständnis von einem Rechtsstaat ist dieses Verfahren nicht mehr vereinbar.“

FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen: „Haftsachen, insbesondere in Jugendverfahren, sind in allen Rechtsstaaten der Welt mit besonderer Beschleunigung zu bearbeiten. Was wir hier erleben an immer neuen vermeidbaren Verzögerungen ist ein Skandal.“

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte ein Eilverfahren vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof: „Diese Verzögerung des Verfahrens ist nicht akzeptabel. Mit rechtsstaatlichen Maßstäben hat das nichts zu tun.“

Der bayerische Europaminister Söder forderte die Bundesregierung auf, sich stärker für Marco W. einzusetzen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries müsse gegenüber ihrem türkischen Kollegen darauf dringen, «dass hier ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet wird», meinte Söder. Nach sieben Monaten Untersuchungshaft müsse dafür gesorgt werden, «dass es da schnell zu einer Entscheidung kommt». Die erneute Vertagung des Prozesses zeige, dass es in der Türkei «wirklich rechtsstaatliche Defizite gibt».

Lesen Sie auch den Kommentar "Unberechtigte Empörung" von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 08.08.2007.

Meine Damen und Herren Politiker


Ihr Engagement ehrt sie. Aber bitte bedenken Sie: Marco W. sitzt in einem Gefängnis eines souveränen Landes und wird nach den Gesetzen dieses Landes behandelt. Das türkische Recht wurde 2004 gründlich reformiert und den EU-Normen angepasst. Deutsche Juristen haben daran mitgearbeitet.

Gerade Sie (und einige der Genannten meine ich persönlich) haben immer wieder auf die Unabhängigkeit der Richter hingewiesen, die in einem Rechtsstaat oberstes Gebot ist. Jedenfalls haben Sie das getan, wenn Sie auf die skandalösen Verhältnisse an unseren Jugendämtern und Familiengerichten angesprochen wurden, und mit diesem Hinweis haben Sie eine Untersuchung eben dieser Verhältnisse in unserem Lande abgelehnt.

In Deutschland sind viele Kinder in menschenrechtsverletzender Weise in Heimen inhaftiert, teilweise in psychiatrischen Abteilungen und teilweise schon seit Jahren. Diese Kinder kommen selbst dann nicht zu ihren Eltern zurück, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schwerwiegende Grundrechtsverletzungen feststellt. Der einzige Fall, in dem ein Beschluss des EGMR nach zwei Jahren noch immer nicht umgesetzt wurde, stammt aus Deutschland!

Der selbe EGMR hat festgestellt, dass in Deutschland eine wirksame Beschwerde gegen überlange Verfahrensdauer nicht möglich ist. Zahlreiche Familien sind unrettbar zerstört, weil nach jahrelanger Entfremdung die Bindung der Kinder zu ihren Eltern nicht mehr hergestellt werden kann.

Das europäische Parlament zeigt sich überaus besorgt über die Allmacht und die Willkür der deutschen Jugendämter, für die es nicht einmal eine Fachaufsicht gibt, und deren Rechtsaufsicht völlig wirkungslos ist.

Da rechtliche Argumentationen und Appelle seit Jahren nicht gefruchtet haben, lesen Sie wenigestens die Bibel, Matthäus 7, 1-5:


Vom Richtgeist
Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn nach welchem Recht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr meßt, wird euch zugemessen werden. Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge? Oder wie kannst du sagen zu deinem Bruder: Halt, ich will dir den Splitter aus deinem Auge ziehen?, und siehe, ein Balken ist in deinem Auge. Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge; danach sieh zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst.

Wer ernsthaft behauptet, die Türkei sei wegen des Falles Marco W. noch nicht reif für den Beitritt zu EU, beantragt damit gleichzeitig den Ausschluss der Bundesrepublik Deutschland. Nicht mehr und nicht weniger.

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Fünfjährige offenbar verhungert
Stern.de 21.11.2007
AP

Ein von seinen Eltern vernachlässigtes fünfjähriges Mädchen ist in Schwerin verhungert. Das Kind war am Dienstagabend in äußerst kritischem Zustand von einem Notarzt in das Klinikum Schwerin gebracht worden, wo es trotz aller Rettungsversuche wenige Stunden später starb. Die 23-jährige Mutter und der 26 Jahre alte Vater wurden am Mittwoch wegen des dringenden Tatverdachts der Tötung durch Unterlassung vorläufig festgenommen, wie Oberstaatsanwalt Christian Pick sagte. Das Kind wurde laut Picks nach der Alarmierung eines Notarztes in einer Wohnung im Plattenbau-Stadtteil Lankow vorgefunden. Ein Mann soll den Notarzt gerufen haben.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.

Fall Lea-Sophie: Schweriner Bürgermeister: Lücken im System


Die Zeit 23.11.2007

Au weia! Das klingt nach Kritik! Sollte hier tatsächlich ein Fehler des Jugendamtes zugegeben werden? Doch der Wortlaut der Meldung beruhigt uns:

Den Mitarbeitern des Amtes könne nach bisherigem Kenntnisstand kein Versäumnis vorgeworfen werden. Das Jugendamt habe nach bisherigem Kenntnisstand "vorschriftsmäßig, ordnungsgemäß und sachgerecht" gehandelt. Leider habe ein Mitarbeiter jedoch im Rahmen seiner Kompetenzen eine Entscheidung getroffen, die sich "im Nachhinein als nicht richtig" herausgestellt habe, sagte Claussen.
Lesen Sie die vollständige Bachricht hier.

Na bitte, wussten wir's doch.

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Siebenfache Mutter nach Verbrühungstod ihres Kindes vor Gericht
Frankfurter Neue Presse 21.11.2007
dpa

Gut vier Jahre nach dem Tod ihres dreijährigen Sohnes steht eine siebenfache Mutter wegen Körperverletzung und Misshandlung vor Gericht. Das Kind soll im Mai 2003 schwer verbrüht worden sein. Aus Angst vor dem Jugendamt hatte die Mutter keinen Arzt gerufen, sondern den Sohn mit «Hausmitteln» behandelt. Das Kind starb elf Tage später. Laut Anklage hätte es gerettet werden können, wenn die Frau ihren Sohn gleich zum Arzt gebracht hätte. Die 36-Jährige hatte ausgesagt, sie habe keine Hilfe geholt, weil ihr Mann im Gefängnis sitze und sie Angst gehabt habe, das Jugendamt würde ihr die Kinder wegnehmen.

Zur Meldung

Nun ist es gerichtskundig. Mindestens ein Kind ist in Deutschland aus Angst vor dem Jugendamt gestorben. Da es inzwischen kaum noch jemand glaubt: Das ist die Behörde, die nach ihrem gesetzlichen Auftrag das Wohl der Kinder im Blick haben sollte. In der Realität verbreitet diese Behörde längst soviel Angst und Schrecken, dass Eltern sogar den Gang zum Arzt fürchten. Ist es das, was Sie wollen, Frau von der Leyen?

Wenn künftig die Eingriffsschwelle des Jugendamtes weiter herabgesetzt und vor allem die Nachweispflicht für das elterliche Versagen abgeschafft wird, wird die Angst vor dem Jugendamt wohl weiteren ansteigen. Und diese Angst wird zwangsläufig - das ist in allen Überwachungsstaaten so - zu weiteren Unterlassungen seitens der Eltern führen. Ist es das, was Sie wollen, Frau Zypries?

Ist es das, was wir Eltern wollen?

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