Sonntag, 10. Juni 2007
EU-Kommission beschäftigt sich mit deutschen Jugendämtern
gefra, 21:09h
Franz-Com 10. 06. 2007
Gernot Franz
Die Missstände an vielen deutschen Jugendämtern treten immer deutlicher zu Tage. Häufig werden die Rechte der Kinder verletzt und missachtet, Kinder und Eltern sind zu oft der Willkür von Jugendämtern und Gerichten ausgesetzt. Brutale Kindesentziehungen und Umgangsboykott sind leider keine Seltenheit mehr.
Foto: © Gernot Franz / Franz-Com
Bereits zum zweiten Mal fand unter dem Vorsitz von Marcin Libicki die Anhörung des Petitionsausschusses im Europäischen Parlament in Brüssel statt. Betroffene Eltern und Anwälte aus vielen EU-Mitgliedsstaaten erheben schwerste Vorwürfe gegen die Praxis der deutschen Jugendämter, die aktiv oder passiv an ungerechtfertigten Kindesentziehungen, Inobhutnahmen und Verstößen gegen Sorgerechtsentscheidungen beteiligt sind.
Foto: © Gernot Franz / Franz-Com
Mehrere Petenten, Rechtsanwälte und Fachleute berichteten von Verstößen gegen Deutsches Recht, gegen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, von grausamen, brutalen Kindesentziehungen und wiesen auch auf die zahlreichen Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hin. Bisher ignorieren deutsche Gerichte diese Urteile.
Foto: © Gernot Franz / Franz-Com
Zu Tumulten kam es, als die Abgesandte der Bundesregierung, Frau Gila Schindler, die extra zu dieser Anhörung anreiste, zu einem Fall (Petition 38/2006) erklärte, dass tatsächlich Fehler durch das Jugendamt Hamburg begangen wurden. Weiter erklärte sie, dass die Arbeit der Jugendämter insgesamt aber einwandfrei und rechtskonform sei.
Foto: © Gernot Franz / Franz-Com
Zahlreiche EU-Abgeordnete und der Vertreter der Rechtskommission der Europäischen Kommission sehen Zweifel in der Rechtsmäßigkeit der praktizierten Behördenmaßnahmen, zudem auffällig ist, dass sich die Vorwürfe auch aus anderen EU-Staaten häufen. Allen Petitionen gemeinsam ist die Forderung nach Abschaffung der Jugendämter oder zumindest der Einrichtung einer unabhängigen und kompetenten Aufsichtsbehörde. Dazu wurden von Petenten Dokumente vorgelegt, in denen beispielsweise das Bundesfamilienministerium bestätigt, dass Jugendämter in Deutschland keiner Fachaufsicht unterliegen, sowie ein Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt, das die fachliche Aufsicht der Jugendämter als verfassungswidrig erklärt. Der deutsche EU-Abgeordnete Rainer Wieland erklärte, entgegen dem Wortlaut der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Bundesrepublik Deutschland sei nicht verpflichtet, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Dem massiven Druck zahlreicher EU-Abgeordneter ist es zu verdanken, dass der Petitionsausschuss des Europaparlaments zur weiteren Klärung der von den Petenten erhobenen Vorwürfe einen Initiativ-Bericht über die Rechtslage Deutscher Jugendämter anforderte.
Foto: © Gernot Franz / Franz-Com
Zahlreiche Journalisten, Radio- und Fernsehstationen aus dem In- und Ausland waren vor Ort und berichteten über die zweistündige Anhörung.
Foto: © Gernot Franz / Franz-Com
Die große Anzahl voneinander unabhängiger Petitionen und die damit verbundenen Schicksale hinterließen bei den Abgeordneten ein Gefühl tiefer Betroffenheit. Es bleibt zu hoffen, dass die deutsche Politik die Zeichen erkennt und weiteren Grundrechtsverletzungen vorbeugt. Anderenfalls liefe die deutsche Jugend- und Familienpolitik Gefahr, ins europäische Abseits zu geraten.
Offizielles Protokoll siehe hier.
Hintergrundinformation hierzu siehe hier.
Folgenachricht siehe hier.
Den Abschlussbericht des Petitionsausschusses können Sie hier lesen.
Gernot Franz
Die Missstände an vielen deutschen Jugendämtern treten immer deutlicher zu Tage. Häufig werden die Rechte der Kinder verletzt und missachtet, Kinder und Eltern sind zu oft der Willkür von Jugendämtern und Gerichten ausgesetzt. Brutale Kindesentziehungen und Umgangsboykott sind leider keine Seltenheit mehr.
Foto: © Gernot Franz / Franz-Com
Bereits zum zweiten Mal fand unter dem Vorsitz von Marcin Libicki die Anhörung des Petitionsausschusses im Europäischen Parlament in Brüssel statt. Betroffene Eltern und Anwälte aus vielen EU-Mitgliedsstaaten erheben schwerste Vorwürfe gegen die Praxis der deutschen Jugendämter, die aktiv oder passiv an ungerechtfertigten Kindesentziehungen, Inobhutnahmen und Verstößen gegen Sorgerechtsentscheidungen beteiligt sind.
Foto: © Gernot Franz / Franz-Com
Mehrere Petenten, Rechtsanwälte und Fachleute berichteten von Verstößen gegen Deutsches Recht, gegen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, von grausamen, brutalen Kindesentziehungen und wiesen auch auf die zahlreichen Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hin. Bisher ignorieren deutsche Gerichte diese Urteile.
Foto: © Gernot Franz / Franz-Com
Zu Tumulten kam es, als die Abgesandte der Bundesregierung, Frau Gila Schindler, die extra zu dieser Anhörung anreiste, zu einem Fall (Petition 38/2006) erklärte, dass tatsächlich Fehler durch das Jugendamt Hamburg begangen wurden. Weiter erklärte sie, dass die Arbeit der Jugendämter insgesamt aber einwandfrei und rechtskonform sei.
Foto: © Gernot Franz / Franz-Com
Zahlreiche EU-Abgeordnete und der Vertreter der Rechtskommission der Europäischen Kommission sehen Zweifel in der Rechtsmäßigkeit der praktizierten Behördenmaßnahmen, zudem auffällig ist, dass sich die Vorwürfe auch aus anderen EU-Staaten häufen. Allen Petitionen gemeinsam ist die Forderung nach Abschaffung der Jugendämter oder zumindest der Einrichtung einer unabhängigen und kompetenten Aufsichtsbehörde. Dazu wurden von Petenten Dokumente vorgelegt, in denen beispielsweise das Bundesfamilienministerium bestätigt, dass Jugendämter in Deutschland keiner Fachaufsicht unterliegen, sowie ein Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt, das die fachliche Aufsicht der Jugendämter als verfassungswidrig erklärt. Der deutsche EU-Abgeordnete Rainer Wieland erklärte, entgegen dem Wortlaut der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Bundesrepublik Deutschland sei nicht verpflichtet, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Dem massiven Druck zahlreicher EU-Abgeordneter ist es zu verdanken, dass der Petitionsausschuss des Europaparlaments zur weiteren Klärung der von den Petenten erhobenen Vorwürfe einen Initiativ-Bericht über die Rechtslage Deutscher Jugendämter anforderte.
Foto: © Gernot Franz / Franz-Com
Zahlreiche Journalisten, Radio- und Fernsehstationen aus dem In- und Ausland waren vor Ort und berichteten über die zweistündige Anhörung.
Foto: © Gernot Franz / Franz-Com
Die große Anzahl voneinander unabhängiger Petitionen und die damit verbundenen Schicksale hinterließen bei den Abgeordneten ein Gefühl tiefer Betroffenheit. Es bleibt zu hoffen, dass die deutsche Politik die Zeichen erkennt und weiteren Grundrechtsverletzungen vorbeugt. Anderenfalls liefe die deutsche Jugend- und Familienpolitik Gefahr, ins europäische Abseits zu geraten.
Offizielles Protokoll siehe hier.
Hintergrundinformation hierzu siehe hier.
Folgenachricht siehe hier.
Den Abschlussbericht des Petitionsausschusses können Sie hier lesen.
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christianweissh,
Montag, 11. Juni 2007, 00:59
Jugendämter? - Nein, danke
Ein Skandal, dass so etwas in dem so angeblich kinderfreundlichen Deutschland passiert. - Ein Skandal. - Ein sehr gut geschriebener Bericht.
... link
bergsturz,
Sonntag, 26. September 2010, 00:47
Gelassenheit bewahren
Da kann man nur Gelassenheit bewahren, wenn man seine Gesundheit nicht gefährden will. Wie sagte ein Mitarbeiter des Jugendamtes im oberbayerischen Ebersberg einem Vater, dem zu Unrecht sexueller Missbrauch an seiner zweijährigen Tochter vorgeworfen wurde: "Machen Sie sich mit dem Gedanken vertraut, dass sie ihre Tochter verlieren. Vielleicht können Sie ja einen Kontakt zu ihr aufbauen, wenn sie 15 oder 16 ist."
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... comment
nanuu,
Dienstag, 12. Juni 2007, 17:57
Zu -Jeder Jugendamts-Fall wird einzeln behandelt
Aufforderung - weitere EU- Petitionen vs. Jugendamt einreichen -
1. Hinweis – ab S. 2 im nachfolgenden Link, sind die Petis (PE) gelistet, die am 7.6.7 im europäischen Pedi-Ausschuss erörtert wurden und sich alle g e g e n das Jugendamt richten.
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/oj/669/669427/669427de.pdf
2. Hinweis – die (vorläufige) Liste, Agenta 7-9, der gegen das JA gerichteten Petitionen.
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/organes/peti/peti_20070607_1500.htm
3. zKt - alle Petis bis dato in einer Datei (dt)
http://f4justice.googlepages.com/eu_peti_vs_jugendamt_070602_s22.pdf (22 Seiten – 0,8mb)
4. Jugendamt-Kinderklau – videos, ca. 28
http://tinyurl.com/2tb77q
1. Hinweis – ab S. 2 im nachfolgenden Link, sind die Petis (PE) gelistet, die am 7.6.7 im europäischen Pedi-Ausschuss erörtert wurden und sich alle g e g e n das Jugendamt richten.
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/oj/669/669427/669427de.pdf
2. Hinweis – die (vorläufige) Liste, Agenta 7-9, der gegen das JA gerichteten Petitionen.
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/organes/peti/peti_20070607_1500.htm
3. zKt - alle Petis bis dato in einer Datei (dt)
http://f4justice.googlepages.com/eu_peti_vs_jugendamt_070602_s22.pdf (22 Seiten – 0,8mb)
4. Jugendamt-Kinderklau – videos, ca. 28
http://tinyurl.com/2tb77q
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nanuu,
Montag, 18. Juni 2007, 16:43
Denk ich an´s Jugendamt in der Nacht ...
... so bin ich um den Schlaf gebracht ...
" So Professor Siegfried Willutzki, Familienrichter und Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags in "Familiengericht und Jugendamt - neue Formen der Zusammenarbeit", Zeitschrift für Jugendrecht 1994, 202.
Falldokus aus dem Gruselkabinett der Kanibalenjustiz und ihren feministischen Amtsblockwarte - Spitzname: Kinderklauer
http://www.pappa.com/ja/jugendamt-2005.htm
http://www.pappa.com/ja/index.htm
Für beide Links bitte nachfolgendes beachten -
© Urheberrechtsvermerk: Dieses Dokument und Teile davon unterliegen dem Urheberrechtsschutz.
Unerlaubtes Kopieren ist auch gesetzlich untersagt. paPPa.com behält sich vor, gegen Verstöße auch rechtlich vorzugehen.
Wir verweisen auf die Möglichkeit, einen LINK zu legen.
Inhalte:
Jugendamt, Verantwortung, Kindeswohlgefährdung, Kindesmissbrauch, Vernachlässigung, Kindesmisshandlung, Todesfolge, Wormser Prozesse, Inkompetenz, Jugendamtsversagen, Jugendamtskandal, Justizskandal, Untätigkeit, Qualifikation, Fachaufsicht, Kontrolle, Willkür, Uwe Jopt, Gisela Friedrichsen, Jugendamtskontrolle
Weitere Fälle -
http://freenet-homepage.de/kinderschicksale/Faelle.htm
" So Professor Siegfried Willutzki, Familienrichter und Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags in "Familiengericht und Jugendamt - neue Formen der Zusammenarbeit", Zeitschrift für Jugendrecht 1994, 202.
Falldokus aus dem Gruselkabinett der Kanibalenjustiz und ihren feministischen Amtsblockwarte - Spitzname: Kinderklauer
http://www.pappa.com/ja/jugendamt-2005.htm
http://www.pappa.com/ja/index.htm
Für beide Links bitte nachfolgendes beachten -
© Urheberrechtsvermerk: Dieses Dokument und Teile davon unterliegen dem Urheberrechtsschutz.
Unerlaubtes Kopieren ist auch gesetzlich untersagt. paPPa.com behält sich vor, gegen Verstöße auch rechtlich vorzugehen.
Wir verweisen auf die Möglichkeit, einen LINK zu legen.
Inhalte:
Jugendamt, Verantwortung, Kindeswohlgefährdung, Kindesmissbrauch, Vernachlässigung, Kindesmisshandlung, Todesfolge, Wormser Prozesse, Inkompetenz, Jugendamtsversagen, Jugendamtskandal, Justizskandal, Untätigkeit, Qualifikation, Fachaufsicht, Kontrolle, Willkür, Uwe Jopt, Gisela Friedrichsen, Jugendamtskontrolle
Weitere Fälle -
http://freenet-homepage.de/kinderschicksale/Faelle.htm
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thopo,
Mittwoch, 27. Juni 2007, 02:43
@gorillaschnitzel
Was bewirkte die Dienstaufsichtsbeschwerde?
Das kann man in einem Wort zusammenfassen: Nichts!
Seit 4 (in Worten: vier) Jahren weigern sich die Vorgesetzten bis hin zum Landrat, die Beschwerde auch nur sachgerecht zu bearbeiten.
Das Regierungspräsidium behauptet zwar, nicht die zuständige Aufsichtsbehörde zu sein, stellt aber dennoch fest, es seien keine Fehler begangen worden (ohne Begründung).
Das Landessozialministerium verweist auf das Innenministerium, das Landesinnenministerium auf das Sozialministerium.
Die Bundesministerien verweisen auf die Landes- und Kommunalbehörden.
Das Verwaltungsgericht verweist den Fall an das Zivilgericht, das Zivilgericht erklärt sich für nicht zuständig.
Der Deutsche Bundestag stellt fest, das Strafbarkeitsrisiko der Jugendamtsmitarbeiter solle nicht erhöht werden.
Zur Ehrenrettung sei gesagt: Nachdem nun - 60 Jahre nach Gründung des Landes Hessen! - festgestellt wurde, dass nicht einmal die Zuständigkeit der Ministerien geklärt ist, hat sich das Innenministerium der Sache angenommen und versucht nun dankenswerterweise, in mühseliger Kleinarbeit die zuständigen Stellen zu identifizieren und - vor allem - zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Beschwerde zu bewegen. Es hat dabei einen winzigen Eindruck von der Mauer bekommen, gegen die die Beschwerdeführer hierzulande rennen.
Das kann man in einem Wort zusammenfassen: Nichts!
Seit 4 (in Worten: vier) Jahren weigern sich die Vorgesetzten bis hin zum Landrat, die Beschwerde auch nur sachgerecht zu bearbeiten.
Das Regierungspräsidium behauptet zwar, nicht die zuständige Aufsichtsbehörde zu sein, stellt aber dennoch fest, es seien keine Fehler begangen worden (ohne Begründung).
Das Landessozialministerium verweist auf das Innenministerium, das Landesinnenministerium auf das Sozialministerium.
Die Bundesministerien verweisen auf die Landes- und Kommunalbehörden.
Das Verwaltungsgericht verweist den Fall an das Zivilgericht, das Zivilgericht erklärt sich für nicht zuständig.
Der Deutsche Bundestag stellt fest, das Strafbarkeitsrisiko der Jugendamtsmitarbeiter solle nicht erhöht werden.
Zur Ehrenrettung sei gesagt: Nachdem nun - 60 Jahre nach Gründung des Landes Hessen! - festgestellt wurde, dass nicht einmal die Zuständigkeit der Ministerien geklärt ist, hat sich das Innenministerium der Sache angenommen und versucht nun dankenswerterweise, in mühseliger Kleinarbeit die zuständigen Stellen zu identifizieren und - vor allem - zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Beschwerde zu bewegen. Es hat dabei einen winzigen Eindruck von der Mauer bekommen, gegen die die Beschwerdeführer hierzulande rennen.
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wolfg,
Freitag, 13. Juli 2007, 16:25
NEUES?
habe das nicht so verfolgt, gibt es hier schon etwas neues? Oder weitere Infos? Als Betroffener würde es mich interessieren. Wer will und Lust hat, darf :-) meinen Block gerne besuchen.
http://blogbrixton.bl.funpic.de/blog/
http://blogbrixton.bl.funpic.de/blog/
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cliolix,
Mittwoch, 12. September 2007, 02:15
Skandal im Jugendamt Frankfurt a. Main
Artikel vom 11.09.2007
Meine Frau ist manisch depressiv und hat mich körperlich attackiert. 3 Wochen brachte ich unser Baby, damals 8 Wochen,bei meiner Mutter und Stiefschwester unter. Ich habe meine Arbeitszeit auf 3 Tage verkürzt und konnte so 4 Tage rund um die Uhr und auch nachts das Baby versorgen. Nach 3 Wochen kam die richterliche Anhörung, wo ein "super" Mitarbeiter vom Jugendamt schon alles zur Mutter -Kind- Klinik- Einweisung vorbereitet hatte. Wissen sollte man noch, dass meine Frau mir einen Antrag auf Gewaltschutz verabreicht hatte.Wo war 3 Wochen das Jugendamt bei einem "Gewalttäter". Nach spätere persönlicher Nachfrage beim Vorgesetzten des super Mitarbeiters war nur ein Achselzucken zugange, der Kopf versank bald unterm Tisch und so etwas wie "man hätte die anderen Ämter einweihen müsse, aber das hätte arbeit gegeben" kam aus seinem Munde.
Die weitere Geschichte. Nach 2 Tagen durfte ich mein Baby besuchen, es war zum heulen. Eine offene psychatr. Abteilung, wieder hat der super Mitarbeiter gelogen. 6 Wochen war der Umgangskontakt die Katastrophe, wieder durch Superernie eingeleitet. Zwischendurch wurde von ihm mal eben ein wichtiges, belastendes Gesprächsprotokoll von meiner Nochfrau nicht an das Gericht weitergeleitet. Nach 8 Wochen Klinikaufenthalt sah ich mein Kind 6 h die Woche, ein tolles Gefühl. Superernie wollte vor seinem Jahresurlaub (4 Wochen) durch eine Mitarbeiterin den Umgangskontakt mit meiner "Liebsten" und mir besprechen. Ich warte heute noch, wahrscheinlich ist blasser Dunst im JA angesagt. Wieder konnte ich durch Superbernie 3 Wochen mein Baby nicht sehen. Natürlich muss man sich als Bürger der BRD immer im Griff haben, man verstehe ja garnicht warum ich immer so aggressiv wäre.Nun kam endlich mal ein Lichtblick, eine Mitarbeiterin die 5 Wochen den Umgangskontakt tadellos umsetzte. Nun war aber auch der Urlaub von Superernie vorbei und das Drama geht weiter. Wegen "Terminkollision" (EMail liegt vor) konnte der Besuchskontakt 2 Wochen nicht stattfinden. Jetzt ist immer noch nichts geregelt und der Ernie sitzt nach vergebener Dienstaufsichtsbeschwerde an P. Roth immer noch im Sessel und treibt sein Unwesen. Übrigens kam noch das "super" psycholog. Protokoll von einer Frau der man selbst das Sorgerecht genommen hatte und "befundet" mich mal mit einer ICD - Nummer. Jetzt ist auch Gleichstand hergestellt manisch depressiv gegenüber einen psych. gestörten Mann mit ICD - Nummer.
Wenn es nicht wahr wäre könnte man heulen, aber das ist Deutschland.Alle Foren die ich besuchte sind aussagekräftig wie schlecht die Jugendämter arbeiten.Die Vorgehensweise der psycholgischen Begutachter sind sehr fragwürdig. Falschaussagen werden genommen und ein uraltes Problem wird in eine jetzige emotionale Hochphase des Mannes genommen und dann die ICD-Nummer verpasst.
Schönes Deutschland...
Wer an diesen fall interessiert ist kann sich melden.
mobil: 0176 - 29246661
Meine Frau ist manisch depressiv und hat mich körperlich attackiert. 3 Wochen brachte ich unser Baby, damals 8 Wochen,bei meiner Mutter und Stiefschwester unter. Ich habe meine Arbeitszeit auf 3 Tage verkürzt und konnte so 4 Tage rund um die Uhr und auch nachts das Baby versorgen. Nach 3 Wochen kam die richterliche Anhörung, wo ein "super" Mitarbeiter vom Jugendamt schon alles zur Mutter -Kind- Klinik- Einweisung vorbereitet hatte. Wissen sollte man noch, dass meine Frau mir einen Antrag auf Gewaltschutz verabreicht hatte.Wo war 3 Wochen das Jugendamt bei einem "Gewalttäter". Nach spätere persönlicher Nachfrage beim Vorgesetzten des super Mitarbeiters war nur ein Achselzucken zugange, der Kopf versank bald unterm Tisch und so etwas wie "man hätte die anderen Ämter einweihen müsse, aber das hätte arbeit gegeben" kam aus seinem Munde.
Die weitere Geschichte. Nach 2 Tagen durfte ich mein Baby besuchen, es war zum heulen. Eine offene psychatr. Abteilung, wieder hat der super Mitarbeiter gelogen. 6 Wochen war der Umgangskontakt die Katastrophe, wieder durch Superernie eingeleitet. Zwischendurch wurde von ihm mal eben ein wichtiges, belastendes Gesprächsprotokoll von meiner Nochfrau nicht an das Gericht weitergeleitet. Nach 8 Wochen Klinikaufenthalt sah ich mein Kind 6 h die Woche, ein tolles Gefühl. Superernie wollte vor seinem Jahresurlaub (4 Wochen) durch eine Mitarbeiterin den Umgangskontakt mit meiner "Liebsten" und mir besprechen. Ich warte heute noch, wahrscheinlich ist blasser Dunst im JA angesagt. Wieder konnte ich durch Superbernie 3 Wochen mein Baby nicht sehen. Natürlich muss man sich als Bürger der BRD immer im Griff haben, man verstehe ja garnicht warum ich immer so aggressiv wäre.Nun kam endlich mal ein Lichtblick, eine Mitarbeiterin die 5 Wochen den Umgangskontakt tadellos umsetzte. Nun war aber auch der Urlaub von Superernie vorbei und das Drama geht weiter. Wegen "Terminkollision" (EMail liegt vor) konnte der Besuchskontakt 2 Wochen nicht stattfinden. Jetzt ist immer noch nichts geregelt und der Ernie sitzt nach vergebener Dienstaufsichtsbeschwerde an P. Roth immer noch im Sessel und treibt sein Unwesen. Übrigens kam noch das "super" psycholog. Protokoll von einer Frau der man selbst das Sorgerecht genommen hatte und "befundet" mich mal mit einer ICD - Nummer. Jetzt ist auch Gleichstand hergestellt manisch depressiv gegenüber einen psych. gestörten Mann mit ICD - Nummer.
Wenn es nicht wahr wäre könnte man heulen, aber das ist Deutschland.Alle Foren die ich besuchte sind aussagekräftig wie schlecht die Jugendämter arbeiten.Die Vorgehensweise der psycholgischen Begutachter sind sehr fragwürdig. Falschaussagen werden genommen und ein uraltes Problem wird in eine jetzige emotionale Hochphase des Mannes genommen und dann die ICD-Nummer verpasst.
Schönes Deutschland...
Wer an diesen fall interessiert ist kann sich melden.
mobil: 0176 - 29246661
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wkeim,
Donnerstag, 11. Oktober 2007, 21:05
Ist das OLG Bamberg ein Vorbild für Demokratie und Rechtsstaat?
An das
Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1 D-96045 Bamberg
2. Senat
Betreff: Verhandlung 17.9.07 Jugendamt Aktz. 002 UF 171/06: Vorbildlich für Demokratie und Rechtsstaat?
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter,
Ich beziehe mich auf die Publikation im Internet: "Deutsche Jugendämter und die europäische Menschenrechtskonvention Internationales Symposium als Reaktion auf Bamberger Justizskandal": http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=071011021
Darin wird über die Verhandlung 17.9.07 Jugendamt Aktz. 002 UF 171/06 berichtet. Sie werden so zitiert, dass man wohl dort sei, "um was über Demokratie und Rechtsstaat zu lernen". Allerdings berichten die schweizer Rechtsanwältin und russische Beobachter was ganz anderes:
Die ganze Verhandlung war eine Farce, die sich im Theater sicher gut, im Justizalltag jedoch äusserst schlecht macht".
(Stellungnahme der schweizerischen Rechtsanwältin Frau Michèle Oeschger-Courvoisier)
Im Zusammenhang mit dem Schreiben von ca. 25 Petitionen über das Recht auf eine gute Verwaltung und Informationsfreiheitsgesetze (Anlage 1) ist mir auch das Fehlen der Verwirklichung der im Grundgesetz geforderten Gewaltentrennung aufgefallen.
Deutschland erfüllt bisher nicht die Anforderungen, die die EU an neue Mitglieder stellt:
* Gewaltentrennung ist nicht gewährleistet und D verstößt gegen Europarecht (Empfehlung Nr. R (94)12, Anlage E), d.h. die Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 6 EMRK) und die Bindung an das Gesetz stehen nur auf dem Papier und sind nicht gewährleistet (Anlage 2: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm).
* das Menschenrecht der (allgemeinen) Akteneinsicht (Informationsfreiheit Anlage 3: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-material.htm) müßte auch in den letzten acht Bundes-ländern respektiert werden. Das steht im Gegensatz zum in Deutschland vielfach praktizierten Amtsgeheimnis aus dem Obrigkeitsstaat. In Bayern gibt es Verwaltungstransparenz bisher nur in Passau.
* Entkriminalisierung der Beleidigungen (siehe Anlage 4: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1). Bis jetzt wird jährlich gegen ca. 180.000 Personen wegen Beleidigung ermittelt, das entspricht ca. 20% aller Verurteilten in Strafverfahren Anlage 4: http://beschwerdezentrum.de/_aktuell/Briody_Artikel/beleidigungsgesetze.html)
Im Interesse der Heranführung Deutschlands an die zivilisierte Welt möchte ich mich dafür einsetzen EU Normen auch in Deutschland einzuführen und darauf hinweisen dass die Unabhängigkeit der Justiz ist eine Voraussetzung für eine Demokratie ist.
Ganzer Brief siehe: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/Ist_OLG_Bamberg_ein_Vorbild_fuer_Rechtsstaat.html
Walter Keim
http://walter.keim.googlepages.com/de
Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1 D-96045 Bamberg
2. Senat
Betreff: Verhandlung 17.9.07 Jugendamt Aktz. 002 UF 171/06: Vorbildlich für Demokratie und Rechtsstaat?
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter,
Ich beziehe mich auf die Publikation im Internet: "Deutsche Jugendämter und die europäische Menschenrechtskonvention Internationales Symposium als Reaktion auf Bamberger Justizskandal": http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=071011021
Darin wird über die Verhandlung 17.9.07 Jugendamt Aktz. 002 UF 171/06 berichtet. Sie werden so zitiert, dass man wohl dort sei, "um was über Demokratie und Rechtsstaat zu lernen". Allerdings berichten die schweizer Rechtsanwältin und russische Beobachter was ganz anderes:
Die ganze Verhandlung war eine Farce, die sich im Theater sicher gut, im Justizalltag jedoch äusserst schlecht macht".
(Stellungnahme der schweizerischen Rechtsanwältin Frau Michèle Oeschger-Courvoisier)
Im Zusammenhang mit dem Schreiben von ca. 25 Petitionen über das Recht auf eine gute Verwaltung und Informationsfreiheitsgesetze (Anlage 1) ist mir auch das Fehlen der Verwirklichung der im Grundgesetz geforderten Gewaltentrennung aufgefallen.
Deutschland erfüllt bisher nicht die Anforderungen, die die EU an neue Mitglieder stellt:
* Gewaltentrennung ist nicht gewährleistet und D verstößt gegen Europarecht (Empfehlung Nr. R (94)12, Anlage E), d.h. die Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 6 EMRK) und die Bindung an das Gesetz stehen nur auf dem Papier und sind nicht gewährleistet (Anlage 2: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm).
* das Menschenrecht der (allgemeinen) Akteneinsicht (Informationsfreiheit Anlage 3: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-material.htm) müßte auch in den letzten acht Bundes-ländern respektiert werden. Das steht im Gegensatz zum in Deutschland vielfach praktizierten Amtsgeheimnis aus dem Obrigkeitsstaat. In Bayern gibt es Verwaltungstransparenz bisher nur in Passau.
* Entkriminalisierung der Beleidigungen (siehe Anlage 4: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1). Bis jetzt wird jährlich gegen ca. 180.000 Personen wegen Beleidigung ermittelt, das entspricht ca. 20% aller Verurteilten in Strafverfahren Anlage 4: http://beschwerdezentrum.de/_aktuell/Briody_Artikel/beleidigungsgesetze.html)
Im Interesse der Heranführung Deutschlands an die zivilisierte Welt möchte ich mich dafür einsetzen EU Normen auch in Deutschland einzuführen und darauf hinweisen dass die Unabhängigkeit der Justiz ist eine Voraussetzung für eine Demokratie ist.
Ganzer Brief siehe: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/Ist_OLG_Bamberg_ein_Vorbild_fuer_Rechtsstaat.html
Walter Keim
http://walter.keim.googlepages.com/de
... link
wkeim,
Freitag, 2. November 2007, 12:55
5. Europäischen Tag der Ziviljustiz Aachen
Offener Brief an
Bundesjustizministerin Zypries
Mohrenstraße 37
D-10117 Berlin
Kopie: Menschenrechtskommissar des Europarates, The European Commission for the Efficiency of Justice, EU Grundrechtsagentur, EU Petitionsausschuss, EU Kommission (Direktion C (Ziviljustiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft)), Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Herrn Holger Rupprecht, Botschafter Dr. Wilhelm Schönfelder (Vertreter Deutschlands bei der EU), Bundesjustizministerium, Dr. Reinhard Wiesner (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Andreas Hilliger (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg)
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: 5. Europäischen Tag der Ziviljustiz Aachen, Justizzentrum am 8. November 2007
Sehr geehrte Frau Justizministerin Zypries,
ich beziehe mich auf den 5. Europäischen Tag der Ziviljustiz Aachen, Justizzentrum am 8. November 2007.
Darin werden auch „Grenzüberschreitende Sorgerechts und Umgangskonflikte“ behandelt.
Leider haben Sie meinen Brief vom 11.8.07: "Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts im internationalen Vergleich" (Anlage 7) bisher nicht beantwortet. Darin hatte ich angeregt die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates umzusetzen um die deutsche Justiz für den europäischen Raum der Freiheit vermittelbar zu machen. Verstehen Sie die Botschaft der Europäer nicht?
Ich möchte hinweisen auf die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 2: http://www.petra-heller.com/AKTUELLES_nach_Datum.146.0.html#071023):
"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".
Leider greift bisher weder die deutsche Presse noch die herrschende juristische Meinung dieses Problem auf:
Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht (Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe") über den Fall Görgülü:
"Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig
wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals
geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) -
objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf."
(Anlage 10: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html )
Jedoch hat der Menschenrechtskommissar Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht (Anlage 6). Ich schlage vor seine Vorschläge umzusetzen:
* "Punkt 10: Der Fall Görgülü ist jedoch der erste deutsche Fall, der im Ministerkomitee des Europarats seit mehr als zwei Jahren einer Lösung harrt. (Der Fall betrifft den rechtlich anerkannten biologischen Vater eines 1999 unehelich geborenen Sohnes, der seit 2000 in Sachsen-Anhalt um das Sorge- und Besuchsrecht kämpft. Der Vater wandte sich an den Gerichtshof mit der Beschwerde, sein Recht auf Achtung des Familienlebens sei verletzt worden, weil ihm der Umgang mit seinem Sohn und das Sorgerecht verweigert worden seien. In seinem Urteil vom 26. Mai 2004 stellte der Gerichtshof eine Verletzung des Artikels 8 fest.)"
* Punkt 35: (...) Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen Programms für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.
* Die Schaffung unabhängiger außergerichtlicher Beschwerdeorgane.
* Menschenrechtsausschüsse für Landesparlamente
* Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung für alle Berufe einschließlich von Polizei und Justiz sowie staatlichen Bediensteten im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene.
Gegen drei Richter des 14. Senats des OLG Naumburg (Sachsen-Anhalt) erhob die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage. Die Anklageeröffnung und Verurteilung der drei Richter des OLG Naumburg, denen das Bundesverfassungsgericht in das Stammbuch schrieb, dass sie ein Urteil des EGMR „nicht nur nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil verkehrt“ haben; es sei ein „Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht“ vorliegend (siehe: BVerfG, NJW 2005, 2685), wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dr. Lamprecht spricht in seinem Kommentar „Wenn der Rechtssaat seine Unschuld verliert“ (siehe Anlage 9: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744 – 2746) davon, dass eine vergleichbare Herausforderung der „Autorität des Rechts bisher nur einmal“ erfolgt sei, nämlich „von der RAF“. Es gebe allerdings einen bedeutenden Unterschied: „Damals rebellierten Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.“
Dr. Lamprecht rügt in seinem Kommentar auch, dass Justitia im Fall Görgülü sich nach dem Motto der drei Affen verhält. „Diese Apathie“ sei „kein gutes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der Stand den Verfall Achseln zuckend hin.“ (siehe Dr. Lambrecht, NJW 2007, Seite 2745).
Dieser OLG Naumburg Skandal ist nur die Spitze des Eisberges von generellen strukturellen Problemen. Deutschland erfüllt bisher nicht die Anforderungen, die die EU an neue Mitglieder stellt:
* Gewaltentrennung ist nicht gewährleistet und D verstößt gegen Europarecht (Empfehlung Nr. R (94)12, Anlage E), d.h. die Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 6 EMRK) und die Bindung an das Gesetz stehen nur auf dem Papier und sind nicht gewährleistet (Anlage 3: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm).
* das Menschenrecht der (allgemeinen) Akteneinsicht (Informationsfreiheit Anlage 4) müsste auch in den letzten acht Bundesländern respektiert werden. Das steht im Gegensatz zum in Deutschland vielfach praktizierten Amtsgeheimnis aus dem Obrigkeitsstaat. Nur in 8 Bundesländern, Weißrussland und Russland wird den Bürgern dieses Bürgerrecht vorenthalten.
* Entkriminalisierung der Beleidigungen (siehe Anlage 5: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1). Bis jetzt wird jährlich gegen ca. 180.000 Personen wegen Beleidigung ermittelt, das entspricht ca. 20% aller Verurteilten in Strafverfahren Anlage 5: http://beschwerdezentrum.de/_aktuell/Briody_Artikel/beleidigungsgesetze.html)
Im Interesse der Heranführung Deutschlands an die zivilisierte Welt ist es notwendig diese EU Normen auch in Deutschland einzuführen, da die Unabhängigkeit der Justiz ist eine Voraussetzung für eine Demokratie ist.
Obwohl ich sowohl dem Bundestag und 4 Länderparlamenten vorgeschlagen habe (Anlage 1) die Vorschläge des Menschenrechtskommissars durchzuführen, zeigen die Erfahrungen der letzten 10 Jahre, dass das Problembewusstsein wachsen muss.
Ich begrüße es, wenn Sie einen Beitrag dazu leisten auch in Deutschland für Errungenschaften Verständnis zu schaffen, die die deutsche Justiz vermittelbar machen in Europa.
Mit freundlichen Grüssen,
--
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com/
Kopie: Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen: Roswitha Müller-Piepenkötter, Belgische Justizministerin, Minister der Justiz der Niederlande Dr. Ernst Hirsch Ballin, Rechtsanwalt Werner Martens, EU Generaldirektion "Freiheit, Sicherheit und Recht", Staatsanwaltschaft Halle, Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Anlagen:
1) Über Familienrecht: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/familienrecht.htm
2) "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates: http://www.petra-heller.com/AKTUELLES_nach_Datum.146.0.html#071023
3) Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm
4) Informationsfreiheit: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-material.htm
5) Beleidigung in Deutschland und Europa: Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in Germany: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/defamation.htm , http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1 und http://beschwerdezentrum.de/_aktuell/Briody_Artikel/beleidigungsgesetze.html
6) Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman
7) 11.08.07: Brief an BMJ: Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts im internationalen Vergleich: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/0708bmj.htm
8) 21.08.07: Bundestag: Petition Pet 1-16-06-10000-026309 Menschenrechte als verbindliches Grundrecht im Grundgesetz verankern und Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/petition_gg.htm
9) Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744 – 2746
10) Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht (Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe"): http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html
11) Beschluss 2007/252/EG: Grundrechte und Unionsbürgerschaft (2007-2013)
Bundesjustizministerin Zypries
Mohrenstraße 37
D-10117 Berlin
Kopie: Menschenrechtskommissar des Europarates, The European Commission for the Efficiency of Justice, EU Grundrechtsagentur, EU Petitionsausschuss, EU Kommission (Direktion C (Ziviljustiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft)), Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Herrn Holger Rupprecht, Botschafter Dr. Wilhelm Schönfelder (Vertreter Deutschlands bei der EU), Bundesjustizministerium, Dr. Reinhard Wiesner (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Andreas Hilliger (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg)
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: 5. Europäischen Tag der Ziviljustiz Aachen, Justizzentrum am 8. November 2007
Sehr geehrte Frau Justizministerin Zypries,
ich beziehe mich auf den 5. Europäischen Tag der Ziviljustiz Aachen, Justizzentrum am 8. November 2007.
Darin werden auch „Grenzüberschreitende Sorgerechts und Umgangskonflikte“ behandelt.
Leider haben Sie meinen Brief vom 11.8.07: "Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts im internationalen Vergleich" (Anlage 7) bisher nicht beantwortet. Darin hatte ich angeregt die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates umzusetzen um die deutsche Justiz für den europäischen Raum der Freiheit vermittelbar zu machen. Verstehen Sie die Botschaft der Europäer nicht?
Ich möchte hinweisen auf die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 2: http://www.petra-heller.com/AKTUELLES_nach_Datum.146.0.html#071023):
"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".
Leider greift bisher weder die deutsche Presse noch die herrschende juristische Meinung dieses Problem auf:
Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht (Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe") über den Fall Görgülü:
"Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig
wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals
geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) -
objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf."
(Anlage 10: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html )
Jedoch hat der Menschenrechtskommissar Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht (Anlage 6). Ich schlage vor seine Vorschläge umzusetzen:
* "Punkt 10: Der Fall Görgülü ist jedoch der erste deutsche Fall, der im Ministerkomitee des Europarats seit mehr als zwei Jahren einer Lösung harrt. (Der Fall betrifft den rechtlich anerkannten biologischen Vater eines 1999 unehelich geborenen Sohnes, der seit 2000 in Sachsen-Anhalt um das Sorge- und Besuchsrecht kämpft. Der Vater wandte sich an den Gerichtshof mit der Beschwerde, sein Recht auf Achtung des Familienlebens sei verletzt worden, weil ihm der Umgang mit seinem Sohn und das Sorgerecht verweigert worden seien. In seinem Urteil vom 26. Mai 2004 stellte der Gerichtshof eine Verletzung des Artikels 8 fest.)"
* Punkt 35: (...) Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen Programms für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.
* Die Schaffung unabhängiger außergerichtlicher Beschwerdeorgane.
* Menschenrechtsausschüsse für Landesparlamente
* Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung für alle Berufe einschließlich von Polizei und Justiz sowie staatlichen Bediensteten im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene.
Gegen drei Richter des 14. Senats des OLG Naumburg (Sachsen-Anhalt) erhob die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage. Die Anklageeröffnung und Verurteilung der drei Richter des OLG Naumburg, denen das Bundesverfassungsgericht in das Stammbuch schrieb, dass sie ein Urteil des EGMR „nicht nur nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil verkehrt“ haben; es sei ein „Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht“ vorliegend (siehe: BVerfG, NJW 2005, 2685), wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dr. Lamprecht spricht in seinem Kommentar „Wenn der Rechtssaat seine Unschuld verliert“ (siehe Anlage 9: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744 – 2746) davon, dass eine vergleichbare Herausforderung der „Autorität des Rechts bisher nur einmal“ erfolgt sei, nämlich „von der RAF“. Es gebe allerdings einen bedeutenden Unterschied: „Damals rebellierten Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.“
Dr. Lamprecht rügt in seinem Kommentar auch, dass Justitia im Fall Görgülü sich nach dem Motto der drei Affen verhält. „Diese Apathie“ sei „kein gutes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der Stand den Verfall Achseln zuckend hin.“ (siehe Dr. Lambrecht, NJW 2007, Seite 2745).
Dieser OLG Naumburg Skandal ist nur die Spitze des Eisberges von generellen strukturellen Problemen. Deutschland erfüllt bisher nicht die Anforderungen, die die EU an neue Mitglieder stellt:
* Gewaltentrennung ist nicht gewährleistet und D verstößt gegen Europarecht (Empfehlung Nr. R (94)12, Anlage E), d.h. die Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 6 EMRK) und die Bindung an das Gesetz stehen nur auf dem Papier und sind nicht gewährleistet (Anlage 3: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm).
* das Menschenrecht der (allgemeinen) Akteneinsicht (Informationsfreiheit Anlage 4) müsste auch in den letzten acht Bundesländern respektiert werden. Das steht im Gegensatz zum in Deutschland vielfach praktizierten Amtsgeheimnis aus dem Obrigkeitsstaat. Nur in 8 Bundesländern, Weißrussland und Russland wird den Bürgern dieses Bürgerrecht vorenthalten.
* Entkriminalisierung der Beleidigungen (siehe Anlage 5: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1). Bis jetzt wird jährlich gegen ca. 180.000 Personen wegen Beleidigung ermittelt, das entspricht ca. 20% aller Verurteilten in Strafverfahren Anlage 5: http://beschwerdezentrum.de/_aktuell/Briody_Artikel/beleidigungsgesetze.html)
Im Interesse der Heranführung Deutschlands an die zivilisierte Welt ist es notwendig diese EU Normen auch in Deutschland einzuführen, da die Unabhängigkeit der Justiz ist eine Voraussetzung für eine Demokratie ist.
Obwohl ich sowohl dem Bundestag und 4 Länderparlamenten vorgeschlagen habe (Anlage 1) die Vorschläge des Menschenrechtskommissars durchzuführen, zeigen die Erfahrungen der letzten 10 Jahre, dass das Problembewusstsein wachsen muss.
Ich begrüße es, wenn Sie einen Beitrag dazu leisten auch in Deutschland für Errungenschaften Verständnis zu schaffen, die die deutsche Justiz vermittelbar machen in Europa.
Mit freundlichen Grüssen,
--
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com/
Kopie: Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen: Roswitha Müller-Piepenkötter, Belgische Justizministerin, Minister der Justiz der Niederlande Dr. Ernst Hirsch Ballin, Rechtsanwalt Werner Martens, EU Generaldirektion "Freiheit, Sicherheit und Recht", Staatsanwaltschaft Halle, Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Anlagen:
1) Über Familienrecht: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/familienrecht.htm
2) "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates: http://www.petra-heller.com/AKTUELLES_nach_Datum.146.0.html#071023
3) Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm
4) Informationsfreiheit: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-material.htm
5) Beleidigung in Deutschland und Europa: Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in Germany: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/defamation.htm , http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1 und http://beschwerdezentrum.de/_aktuell/Briody_Artikel/beleidigungsgesetze.html
6) Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman
7) 11.08.07: Brief an BMJ: Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts im internationalen Vergleich: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/0708bmj.htm
8) 21.08.07: Bundestag: Petition Pet 1-16-06-10000-026309 Menschenrechte als verbindliches Grundrecht im Grundgesetz verankern und Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/petition_gg.htm
9) Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744 – 2746
10) Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht (Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe"): http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html
11) Beschluss 2007/252/EG: Grundrechte und Unionsbürgerschaft (2007-2013)
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menschundrecht,
Mittwoch, 25. Dezember 2019, 15:26
Bamberger Erklärung
Der Link oben zur sogenannten "Bamberger Erklärung" ist tot. Hier ein funktionierender Link: https://presseblog.blogger.de/stories/983762
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