Alle Einträge von
Montag, 27. August 2007
 
Familie in Zahlen und Diagrammen
Spiegel online 06. 08. 2007

Grafiken mit Informationen über nichteheliche Kinder, Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Heiratsalter und vieles mehr

Zum Artikel siehe hier.

... link (0 Kommentare)   ... comment


Ein weißes Lätzchen für alle Neugeborenen in Sundern
Sauerlandkurier 26. 08. 2007
(ola)

Seit über zehn Jahren gratuliert Bürgermeister Friedhelm Wolf den frisch gebackenen Eltern der Stadt Sundern zur Geburt ihres Kindes. Am 6. Februar 1997 habe sogar eins zurück geschrieben: "Vielen Dank für die Glückwünsche zur meiner Geburt", erinnerte sich Bürgermeister Friedhelm Wolf.Jetzt haben sich Verwaltung und Jugendamt überlegt, noch einen Schritt weiter zu gehen und sich noch kinderfreundlicher zu präsentieren.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Auf den ersten Blick eine interessante Initiative. Anstatt Eltern zu misstrauen und sie durch immer mehr Zwangsmaßnahmen zu überwachen, erhalten sie bei Geburt ihres Kindes ein Informationsangebot. Speziell beim ersten Kind werden sie dafür dankbar sein, dass sie sich nicht alles selbst zusammensuchen müssen.

Besser ein weißes Lätzchen für das Baby als später eine weiße Weste für das Jugendamt.

... link (0 Kommentare)   ... comment


Omnipotente Mütter
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 03. 09. 2006
Esther Caspary

Mütter, die scheinbar allmächtig sind, machen wütend. Mitunter auch Richter? Eine Mutter verweigert dem in Kalifornien lebenden Vater seit neun Jahren beharrlich gegen alle Gerichtsbeschlüsse und ohne nachvollziehbaren Grund den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern. Sie verweigert sich jeder Kooperation mit dem Gericht, dem Verfahrenspfleger und dem Sachverständigen. Auch die Kinder lehnen jeden Kontakt mit ihrem Vater ab. Das Familiengericht überträgt schließlich das Sorgerecht auf das Jugendamt, Mutter und Vater legen Beschwerde ein. Beide wollen das alleinige Sorgerecht.

Im Beschwerdeverfahren stellt der Gutachter fest, dass die Mutter alles kontrollieren möchte, die Kinde massiv beeinflusst und ihnen keinen Raum lässt, sich eigene Meinungen zu bilden, insbesondere über ihren Vater. Die Kinder kommen in ein Heim, um zu klären, ob sie ohne den Einfluss der Mutter zu einem Kontakt mit ihrem Vater bereit sind. Tatsächlich beginnen sich die Kinder zu öffnen, bis es der Mutter gelingt, ihren Einfluss durch heimliche Treffen mit den Kindern wieder geltend zu machen. Kurz vor Weihnachten entführt die Mutter die Kinde aus dem Heim und taucht mit ihnen unter. Das Beschwerdegericht stellt fest, dass die Mutter nicht geeignet ist zu erziehen, da sich die Kinder wegen ihres Omnipotenzverhaltens nicht zu selbständigen Persönlichkeiten entwickeln könnten. Es überträgt das Sorgerecht auf den Vater.

Allerdings nimmt es hiervon das Recht aus, zu bestimmen, wo die Kinder leben. Dieses Recht erhält der Pfleger, der die Kinder zunächst bei der Mutter lassen will. Begründung des Gerichts: Zwar sei die Abneigung der Kinder gegenüber ihrem Vater durch die Mutter verursacht. Die Kinder erlebten aber mittlerweile den Willen der Mutter als ihren eigenen Willen, und diesen könne man nicht ohne Schaden für das Kindeswohl brechen. Im Ergebnis soll also die Mutter die Kinder betreuen, ohne jedoch das Sorgerecht zu haben.

Entscheiden in allen wichtigen Angelegenheiten darf vielmehr der Vater, dessen Wünschen die Mutter Folge leisten muss. Die Verständigung soll über den Verfahrenspfleger erfolgen. Der Vater soll dadurch im Erleben der Kinder Gewicht und Verantwortung erhalten und die Übermacht der Mutter gebrochen werden.

Vor dem Hintergrund des Verhaltens der Mutter ist dieser Wunsch mehr als verständlich. Trotzdem erscheint die vom Gericht gefundene Lösung fragwürdig. Zum einen wird Vertrauen zum Vater sich so kaum entwickeln, da die Kinder vermutlich die völlige Entrechtung der Mutter als weitere Demütigung erleben und ihr negatives Vaterbild bestätigt sehen werden. Zum anderen ist unklar, warum die Kinder weiter bei der Mutter leben sollen, wenn sie nicht erziehungsgeeignet ist. Hätten die Kinder dann nicht in ein Heim oder Internat gemusst? Der verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, bei dieser Entscheidung habe auch die Frustration über die scheinbar allmächtige Mutter und die eigenen Ohnmachtsgefühle eine Rolle gespielt, nicht nur das Kindeswohl.

Die Autorin ist Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.

"Ohnmachtsgefühle" des Oberlandesgerichts? Des höchsten Familiengerichts in Hessen, dessen Richter auch schon mal von sich sagen "Über uns kommt nur der blaue Himmel"? Der rechtssuchende Bürger vernimmt's mit Grausen.

Post Scriptum: So ganz ohnmächtig scheinen die Gerichte doch nicht zu sein - zumindest dann nicht, wenn es darum geht, Mütter in ihrem rechtswidrigen Tun zu bestärken. Lesen Sie hier, wie es weiterging.

... link (0 Kommentare)   ... comment


BGH: Verwirkung des Unterhalts wegen Umgangsvereitelung nur in seltenen Fällen möglich
123recht.net 20. 08. 2007
Klaus Wille

Kann der nacheheliche Unterhalt verwirkt werden, wenn der geschiedene Ehegatte das Umgangsrecht vereitelt? Diese Frage hatte der BGH zu entscheiden. Die Antwort ist eindeutig: nur in extremen Ausnahmefällen kann in solchen Fällen der Unterhalt ausgeschlossen werden.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Das Grundgesetz wird weiter ausgehöhlt. Das Recht auf Schutz der Familie ist in Art. 6 GG in ungewöhnlich deutlicher Form verankert. In § 1684 BGB wird präzisiert, dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat; umgekehrt ist jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

In früheren Entscheidungen haben die Obergerichte noch festgestellt, dass der sorgeberechtigte Elternteil nicht nur den Umgang mit dem anderen Elternteil dulden muss, sondern er ist auch verpflichtet, diesen Umgang aktiv zu fördern. Doch in seiner aktuellen Entscheidung baut der BGH immer größere Hürden für den Nachweis der Umgangsvereitelung auf. Wie soll man seinem Kind "Briefe und kleine Geschenke" zukommen lassen, wenn diese vom anderen Elternteil entweder zurückgeschickt, oder, was noch viel schlimmer ist, dem Kind übergeben und dann in seinen Augen schlecht gemacht werden? Alle PAS-Experten sind sich darin einig, dass dieses "Schlechtmachen" eine der beliebtesten Methoden der manipulierenden Eltern ist.

Der Autor des Artikels, selbst Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht, zieht das Fazit:

Auch mit dieser Entscheidung wird ersichtlich, dass es für den Umgangsberechtigten fast unmöglich ist, den Unterhalt auszuschließen, wenn das Umgangsrecht vereitelt wird. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass es nur wenige Entscheidungen zu diesem Thema gibt. Betrachtet man die praktischen Umsetzungsprobleme bei Umgangsvereitelungen, so ist eine Hilfslosigkeit der Umgangsberechtigten offensichtlich.

Dabei ist der Ausdruck "Hilflosigkeit" noch sehr milde gewählt. Was soll man von einem rechtssystem halten, in dem es ausreicht, dass eine Mutter ein Kind einfach in ihre Gewalt bringt, um die Übertragung des Sorgerechts auf sich zu erzwingen, während umgekehrt ein Vater, der "nur" den Umgang verweigert hat, sofort mit dem Sondereinsatzkommando Bekanntschaft macht? Siehe hierzu auch den lesenswerten Kommentar "Omnipotente Mütter" von Rechtsanwältin Esther Caspary.

... link (0 Kommentare)   ... comment